Pfirsich-, Erdbeer- oder Vanillegeschmack – E-Zigaretten sollen Jugendliche zum Rauchen verführen!

In der Freizeit ziehen Schülerinnen und Schüler an den Dampfstängeln, um die verschiedenen Aromen zu testen und sich dabei so richtig erwachsen zu fühlen. Kein Wunder sind diese fruchtig-bunten Produkte mit wohlklingenden Namen wie „blue balls“, „fantasia“ etc. heiss begehrt. E-Zigaretten entwickeln sich zum neuen Lifestyle-Produkt von Kindern und Jugendlichen.

Aktuell dürfen nikotinfreie E-Zigaretten in der Schweiz ohne Altersbegrenzung verkauft werden. Der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten ist verboten, jedoch die Einfuhr aus dem Ausland für den Eigengebrauch erlaubt. Ob mit oder ohne Nikotin können die Inhaltsstoffe die Gesundheit gefährden. Das mittels Dampf eingeatmete Aerosol enthält ultrafeine Partikel und gelangt durch die Einatmung bis in die tiefen Regionen der Lunge, den Alveolen. Die Inhaltsstoffe können kurzfristig zu Atemwegsreizungen führen. Besonders bei Kindern und Jugendlichen wird die Entwicklung der Lunge auf diese Weise beeinträchtigt. Kommt dazu, dass mit E-Zigaretten das Rauchritual eingeübt wird und damit die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit besteht. Es ist offensichtlich, dass Kinder und Jugendliche damit zum Umsteigen auf herkömmliche Zigaretten verführt werden sollen.

Die aktuelle Situation ist für die Umsetzung des Jugendschutzes mehr als unbefriedigend. Möglichst schnell sollten klare Regeln verhindern, dass diese Produkte am Kiosk neben Kaugummi und Süssgetränken angeboten werden dürfen. Zurzeit ist das neue Tabakproduktegesetz in Bearbeitung. Es sieht vor, dass in der Schweiz in Zukunft auch nikotinhaltige E-Zigaretten verkauft werden dürfen, jedoch für sämtliche E-Zigaretten (mit und ohne Nikotin) das Mindestverkaufsalter von 18 Jahren gilt. Das Gesetz wird voraussichtlich nicht vor 2018 in Kraft treten. Bis dahin wünscht sich jugendschutzbern.ch von sämtlichen Verkaufsstellen, freiwillig auf den Verkauf von E-Zigaretten an Personen unter 18 Jahren zu verzichten – der Gesundheit unserer Jugend zuliebe!

Juni – der Monat der Schulfeste und Partys

Das Schuljahr neigt sich dem Ende entgegen. Bald werden die ersten privaten Schulabschlussfeste geplant und anschliessend gefeiert. Häufig gehört auch exzessiver Alkoholkonsum dazu. Die grosse Freiheit scheint zu rufen. Das Fest gehört der Jugend! Haben die Erwachsenen dazu noch etwas zu sagen?

Die Ansicht darüber kann unterschiedlicher nicht sein. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Eltern die Verantwortung an die Lehrkräfte abschieben oder umgekehrt. Es gibt Eltern, die sich der Verantwortung gegenüber ihren Kindern nicht stellen wollen und den Kopf in den Sand stecken. „Nichts sehen – nichts hören und einfach vorbeigehen lassen“ heisst ihre Devise. Andere Eltern verbieten ihren Kindern schlichtweg die Teilnahme in der Annahme, die Gefahrenzone auf diese Weise zu umgehen. Beide Reaktionen bergen Gefahrenpotential und können sich negativ auf die Entwicklung der Jugendlichen auswirken.

DIE richtige Lösung im Umgang mit Schulfesten scheint noch nicht gefunden zu sein. Aber hier einige Tipps, die helfen können, dass die Abschlussparty weder im Alkohol ersäuft noch im Desaster endet.

Mit den Jugendlichen über die Party sprechen!

  • Zeigen Sie Interesse an der Abschlussparty Ihrer Kinder.
  • Sprechen Sie mit ihnen über die Risiken und Gefahren von Alkohol- und Cannabiskonsum und vereinbaren Sie realistische Abmachungen mit ihnen.
  • Diskutieren Sie auch nach der Party mit Ihrem Kind über die gemachten Erlebnisse ohne zu moralisieren.

Steuern Sie die Getränkeauswahl!

  • Spenden Sie für den Anlass alkoholfreie Getränke in breiter Auswahl.
  • Spirituosen haben an einer Schulabschlussparty nichts zu suchen.
  • Denken Sie daran, dass es nicht erlaubt ist, alkoholische Getränke an Kinder unter 16 Jahren abzugeben (Schweizerische Strafgesetzbuch Art. 136). Strafbar macht sich auch, wer Personen unter 18 Jahren Spirituosen abgibt, ohne die elterliche Sorge zu haben (Gesetz über das kantonale Strafrecht, Art. 13, Kanton Bern).

Ziehen Sie andere Eltern und die Lehrkräfte in das Gespräch mit ein.

  • Diskutieren Sie mit anderen Eltern darüber, was Sie ihrem minderjährigen Kind erlauben und was nicht. Bedenken Sie, dass Regeln von Familien unterschiedlich gehandhabt werden.

Weggeschaut ist mitgemacht! Zivilcourage ist angesagt! Ziehen die Eltern, die Lehrkräfte, der Detailhandel, das Gastgewerbe, die Jugendfachstellen am selben Strick, kann der Jugendschutz effizient umgesetzt werden. Schulfeste und Partys sollen in guter Erinnerung bleiben – auch im Nachhinein!