Aus dem Alkoholgesetz wird ein Alkoholfördergesetz

Gestern und heute befasste sich der Nationalrat mit den beiden neuen Gesetzen, die das bisherige Alkoholgesetz ablösen sollen. Während das Spirituosensteuergesetz (SpStG) die Steuern von Spirituosen und Ethanol regelt, ist das Alkoholhandelsgesetz (AlkHG) für die Verminderung des Alkoholmissbrauchs samt den negativen Auswirkungen und für den Jugendschutz zuständig.

Der Nationalrat hat sich in der Debatte als „Sklave der Alkohollobby“ (Zitat Strafrechtsprofessor Martin Killias) entpuppt. Im aktuellen Beschluss des Nationalrates kann nicht mehr ernsthaft von Jugendschutz gesprochen werden. Vielmehr werden die Produktion, der Konsum und damit der Missbrauch von Alkohol sogar noch gefördert.

Die folgenden Beschlüsse des Nationalrates sind aus Sicht der Prävention ganz klar falsch:

  • Einführung der Ausbeutebesteuerung: Mit einem komplizierten und antiquierten System werden inländische Spirituosen auf Hochstamm- und Kernobstbasis steuerlich begünstigt. So sollen inländisch hergestellte Spirituosen günstiger werden. Dies führt zu jährlichen Mindereinnahmen bei den Spirituosensteuern von ca. 12 – 15 Millionen Franken. Es droht sogar die Gefahr, dass ausländische Spirituosen ebenfalls steuerlich begünstigt werden müssen, da die Ausbeutebesteuerung gegen internationale Abkommen verstösst. Die Steuerausfälle würden dann auf gegen 100 Millionen Franken steigen. Mit der Spirituosensteuer wird der Alkoholzehntel finanziert, den die Kantone für die Prävention einsetzen.
  • Streichung der vom Ständerat geforderten alkoholgehaltabhängigen Mindestpreise: Belegt ist durch zahlreiche Untersuchungen, dass preisliche Massnahmen den Konsum ursächlich beeinflussen. Vor allem junge Menschen und Risikokonsumierende reagieren auf Preiserhöhungen. Mit dem Verzicht auf Mindestpreise darf der Alkohol weiterhin zu Dumpingpreisen verkauft werden. So bleibt es möglich sich für wenig Geld einen massiven Rausch anzutrinken.
  • Lockerung der Regeln für Zugaben und Vergünstigungen: Im heute geltenden Alkoholgesetz sind Happy Hours und Flatrate-Partys für Spirituosen verboten. Der Nationalrat will diese im neuen AlkHG für alle Alkoholika erlauben. Bundesrätin Widmer-Schlumpf sprach von einem „Aufruf zum Flatrate-Saufen„. Clubs und Barbetreiber dürften sich die Hände reiben, doch die Öffentlichkeit muss die Folgen von Gewalt, Vandalismus, Littering und die Kosten von Spitaleinweisungen tragen. Vergeblich haben sich die Kantone, der Städte-, der Polizeiverband und Fachleute für strenge Vorschriften eingesetzt.
  • Kein Nachtverkaufsverbot: Kantone, Städte, Polizei und Fachleute haben sich ebenfalls für ein „Nachtregime“ eingesetzt, dem Verkaufsverbot von Alkohol im Detailhandel zwischen 22 und 6 Uhr. Auch dieses wurde verworfen, obwohl der Kanton Genf, der ein solches Verbot kennt, gute Erfahrungen damit gemacht hat. So wird (Billigst-) Alkohol mit dem Fortschreiten der 24-Stunden-Gesellschaft bald rund um die Uhr erhältlich sein. Viele junge, aber auch ältere Nachtschwärmer, planen ihren Alkoholkauf nicht im Voraus und werden künftig mehr Gelegenheiten zum Kauf und zum Konsum haben.

Immerhin konnte sich der Nationalrat zu zwei Präventionsmassnahmen durchringen: Erhöhung der Spirituosensteuer von 29 auf 32 Franken pro Liter und gesetzliche Verankerung von Alkoholtestkäufen. Dies bleibt ein schwacher Trost bei allen anderen Liberalisierungs- und Konsumfördermassnahmen.

Fazit: Die Nationalratsmehrheit hat weitgehend verantwortungslose Entscheide gefällt und sich in einigen Fällen als sehr faktenresistent erwiesen. Besonders das Alkoholhandelsgesetz spottet in dieser Form den im Zweckartikel formulierten Zielen.

Die Gesetze gehen nun zurück zum Ständerat. Es bleibt zu hoffen, dass dieser korrigierend eingreift. In dieser Form sind nämlich die beiden Alkoholgesetze untragbar und müssen mit einem Referendum bekämpft werden.

Mike Neeser, Psychologe lic. phil.
Ruedi Löffel, Stellenleiter Suchtprävention Blaues Kreuz Bern

Neues Alkoholgesetz verfehlt seinen Zweck

Im Zweckartikel (Art. 1) des neuen Alkoholgesetzes (AlkHG) steht folgendes:

Dieses Gesetz regelt den Handel mit alkoholischen Getränke mit dem Zweck:
a. den problematischen Alkoholkonsum und die Schäden, die dadurch verursacht werden, zu vermindern;
b. insbesondere die Jugend zu schützen.

Dieses Ziel erreicht man mit verschiedenen präventiven, aber auch regulatorischen Massnahmen. Studiert man die aktuelle Vorlage, die morgen im Nationalrat behandelt wird, muss man zum Schluss kommen, dass der Zweck des Gesetzes nicht erfüllt wird, sondern dass im Gegenteil dem problematischen Alkoholkonsum alle Türen offen stehen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat alle griffigen Massnahmen verworfen:

  • Kein Mindestpreis für alkoholische Getränke, obwohl eine erdrückende Anzahl Untersuchungen beweisen, dass Mindestpreise bei vulnerablen Gruppen (junge Menschen, problematisch Konsumierende) wirken.
  • Keine Einschränkung der Erhältlichkeit, obwohl dies der Schweizer Städteverband aufgrund der grossen Problemlast im Nachtleben fordert.
  • Lockerung der Werbeverbote, obwohl bewiesen ist, dass Jugendliche umso mehr und früher konsumieren, je häufiger sie Werbung für Alkohol sehen
  • Kein Verbot für Lockvogelangebote wie Happy Hours und somit die Möglichkeit, sich günstig einen Rausch anzutrinken.
  • Ausbeutebesteuerung im Spirituosensteuergesetz und somit ein wahrscheinlicher Rückgang des Alkoholzehntels. Mit diesem werden die Präventionsbemühungen finanziert.

Werden diese Punkte nicht vom Nationalrat korrigiert, drohen in den nächsten Jahren eine Zunahme von Rauschtrinken mit allen negativen Begleiterscheinungen sowie eine Zunahme von alkoholabhängigen Menschen.

Mike Neeser, Psychologe lic. phil.