Kategorie: Alkoholgesetz

  • Jugendschutz Hinweisschild überarbeitet

    Jugendschutz Hinweisschild überarbeitet

    Die Auflagen zum Jugendschutz verlangen ein Hinweisschild für die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkohol-, Tabak- und Nikotinverkauf. Dieses Schild muss gut sichtbar am Verkaufspunkt angebracht sein.  Jugendschutz Bern bietet solche Hinweisschilder seit mehreren Jahren auf dem Onlineshop an. Aufgrund der im Kanton Bern angepassten Gesetze, stehen zwei neue Hinweisschilder bereit.

    Gesetzlich verpflichtet

    Werden Alkohol, Tabak und Nikotinprodukte verkauft, sind die Verkaufsstellen, Bars und Restaurants verpflichtet ein Jugendschutz-Hinweisschild aufzuhängen. Dieses Schild muss über die aktuellen Regelungen aufklären und Konsumierende auf die geltenden Bestimmungen hinweisen.

    Trotz der Aussicht auf das Tabakproduktegesetz – welches voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft tritt – hat der Kanton Bern bereits Ende 2021 den Verkauf von jeglichen Tabak- und Nikotinprodukten reguliert und ab 18 Jahren festgelegt. Damit dürfen Verkaufsstellen diese Produkte erst ab 18 Jahren verkaufen. Dazu gehören auch nikotinfreie Vapes, tabakfreie Nikotinbeutel sowie CBD-Produkte. Mit diesen Bestimmungen hat der Kanton Bern eine solide Grundlage geschaffen, die es auch Verkaufspersonen einfacher macht, die Alterkontrolle zu prüfen.

    Aufgrund dieser Änderungen hat das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg die alten Hinweisschilder überarbeitet und neu designt. Diese Schilder sind neu in zwei Varianten im Online-Shop kostenlos erhältlich.

    Zwei Schilder
    Da die Bedürfnisse der verschiedenen Verkaufsstellen unterschiedlich sind, hat sich Jugendschutz Bern dazu entschlossen, vorerst zwei Versionen des Hinweisschildes anzubieten.

    Ein Hinweisschild beinhaltet die Grundlagen, wie dies bei den meisten Hinweisschildern der Fall ist. Lediglich mit den Angaben, was wann verkauft und abgegeben werden darf. Ein weiteres Hinweisschild ergänzt diese Informationen mit zusätzlichen Angaben, wann Alkohol, Tabak und Nikotin nicht verkauft oder abgegeben werden darf.

    Bild: Hinweisschild grün mit Grundlagen zum Jugendschutz. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

    Bild: Hinweisschild rot mit zusätzlichen Angaben. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

    Das Personal darf einen Ausweis verlangen

    Auch wenn es unangenehm ist, muss das Alter vor demVerkauf geprüft werden. Wer dies nicht tut und so einem oder einer Minderjährigen widerrechtlich Alkohol-, Tabak- oder Nikotinprodukte verkauft oder abgibt, macht sich strafbar. Es wird empfohlen bei Personen, die nicht eindeutig älter als 25 Jahre aussehen, das Alter mithilfe eines Ausweises zu überprüfen. Verkaufspersonen sind immer im Recht, wenn sie einen Ausweis verlangen. Wird kein amtlicher Ausweis vorgezeigt, dürfen sie jederzeit den Verkauf oder die Abgabe verweigern.

    Weiteres Material

    Die Änderungen im kantonalen Gesetz sind ebenfalls in der Broschüre «Rechtliche Bestimmungen» und auf den Informationsblättern «Infos für Bar- und Servicepersonal» und «Leitfaden für Veranstalter» festgehalten. Diese Unterlagen sind bereits seit Herbst 2022 erhältlich. Sie können ebenfalls kostenlos bestellt werden.

    Quellen

    Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
    Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

    Kantonale Gesetzte
    Systematische Sammlung (BSG) – Kanton Bern – Erlass-Sammlung

    Jugendschutz Bern Onlineshop

    Jugendschutz Bern: Materialien bestellen

  • Ab welchem Alter dürfen Hard Seltzer verkauft werden?

    Ab welchem Alter dürfen Hard Seltzer verkauft werden?

    Hard Seltzer sind definitiv auch in der Schweiz angekommen. Im Internet finden sich locker ein Dutzend Anbieter, die ihre Interpretationen des Trendgetränks hierzulande auf den Markt gebracht haben. Doch nun zeichnet sich ein Problem mit dem Schweizer Gesetz ab, das das Verkaufspersonal vor grosse Herausforderungen stellt: Dürfen Hard Seltzer ab 16 oder erst ab 18 verkauft werden? Wir erklären, worauf man achten muss.

    Verschiedene Hard Seltzer in Dosen und Flaschen stehen aufgereiht auf einem Holztisch
    Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg. Hard Seltzer, die wir anfangs Juli in der Stadt Bern kaufen konnten.

    Hard Seltzer heisst das Trendgetränk der Stunde. Die «neuen Alcopops» sind vegan, glutenfrei, ohne Zucker, kalorienarm und stammen ursprünglich aus den USA. «Seltzer» steht für Mineralwasser und «Hard» bezeichnet den darin enthaltenen Alkohol. Dieser sorgt für den Rausch und dient als Geschmacksträger. Mit 4 bis 5 Vol.-% enthalten Hard Seltzer etwa gleich viel Alkohol wie ein Bier.

    Dass diese Kombination den Nerv der Zeit trifft, zeigen Zahlen aus den USA eindrücklich: 2019 machten Hard Seltzer bereits 10 % aller verkauften alkoholischen Getränke aus 1! Der Marktführer White Claw konnte seinen Umsatz im selben Jahr um 250 % steigern.

    Mittlerweile sind diverse Schweizer Hersteller auf diesen Zug aufgesprungen und haben ihre eigenen Interpretationen des Trendgetränks auf den Markt gebracht. Auf einer Einkaufstour in der Stadt Bern haben wir neun verschiedene Hard Seltzer gefunden. Im Internet ist die Auswahl weitaus grösser: 15 Schweizer Anbieter und etliche Unternehmen aus dem Ausland bieten Hard Seltzer online an.

    Das Problem mit dem Jugendschutz

    Hard Seltzer stellen das Verkaufspersonal in der Schweiz vor eine altbekannte Herausforderung: Ab welchem Alter dürfen sie verkauft werden damit der Jugendschutz eingehalten wird?

    In der Schweiz gilt ein gesetzlich festgelegtes Mindestabgabealter für Alkohol. Verkaufsstellen müssen sicherstellen, dass ihre Kundinnen und Kunden das vorgeschriebene Alter erreicht haben. Genau genommen gibt es auf Bundesebene sogar zwei Mindestabgabealter: 16 Jahre bei vergorenen Getränken wie Bier und Wein (LMG Art. 14 Abs. 1) und 18 Jahre bei Destillaten wie Whisky, Wodka, Martini und Co. (AlkG Art. 41 Abs. 1 i.). Nur der Kanton Tessin ist strenger. Er verbietet die Abgabe von sämtlichen alkoholischen Getränken an unter 18-Jährige (LSan Art. 51 Abs. 1 a.) und erleichtert so dem Verkaufspersonal, die Verantwortung für den Jugendschutz wahrzunehmen.

    Wie sieht es nun bei Hard Seltzer aus?

    Das hängt vom Herstellungsprozess und vom verwendeten Alkohol ab. Ist dem Getränk destillierter Alkohol beigemischt, darf es nur an volljährige Personen abgegeben werden. Entsteht der Alkohol durch natürliche Vergärung, darf das Getränk bereits an Personen über 16 Jahren abgegeben werden.

    Genau hier wird’s herausfordernd für das Verkaufspersonal. Einige Hard Seltzer-Hersteller verwenden vergorenen Alkohol und andere setzten auf destillierten Alkohol. Steht auf der Zutatenliste z. B. «alkoholisches Fermentat» oder «Gäralkohol», gilt das Mindestabgabealter 16. Steht dagegen etwas von «destilliert» oder einfach nur «Ethanol» gilt mit grosser Wahrscheinlichkeit das Mindestabgabealter 18. Teilweise fehlt auf der Dose oder der Flasche eine eindeutige Deklaration. Die Verkaufsstellen sind sehr herausgefordert, sich im Kleingedruckten oder direkt beim Hersteller über den enthaltenen Alkohol zu informieren.

    Von den in der Stadt Bern erhältlichen Hard Seltzer bekommen laut Zutatenliste drei das Jugendschutz-Prädikat «ab 18»:

    Die verbleibenden sechs Hard Seltzer dürften laut Herstellerangaben an Personen über 16 Jahre verkauft werden:

    Wir fordern zur Einhaltung der geltenden Gesetze, zur Verbesserung des Jugendschutzes und vor allem zur Unterstützung des Verkaufspersonals, Hard Seltzer generell nur an Volljährige abzugeben und die Art des enthaltenen Alkohols eindeutig zu deklarieren. In den USA, dem Ursprungsland der Hard Seltzer, besteht das Problem mit dem Jugendschutz übrigens in dieser Form nicht, da gilt für den Kauf von alkoholischen Getränken «Generell 21».

    Quellen:

    1 = Hard Seltzer – der Megatrend aus den USA kommt in die Schweiz (20min.ch, 16.09.2020): https://www.20min.ch/story/hard-seltzer-der-megatrend-aus-den-usa-kommt-in-die-schweiz-229260188282

  • Darf «Smirnoff Ice» an 16-Jährige verkauft werden?

    Darf «Smirnoff Ice» an 16-Jährige verkauft werden?

    Diese Frage hören wir immer wieder bei unseren Jugendschutz-Schulungen. Beim Verkaufspersonal sorgt das Abgabealter beim Verkauf von alkoholischen Mischgetränken für Stirnrunzeln. Einerseits prangen auf Alcopop-Flaschen bekannte Spirituosen-Marken. Andererseits liegt der Alkoholgehalt meistens nur bei rund 4 bis 5 Volumenprozent und viele Bier-Sorten weisen einen höheren Alkoholgehalt auf.

    Alcopopflaschen ohne Branding. Smirnoff und Bacardi.
    Alcopopflaschen ohne Branding. Smirnoff und Bacardi.

    Was gilt denn nun?

    Die Schweiz hat sich bei der Abgabe und dem Verkauf von Alkohol für eine gesetzliche Unterscheidung zwischen gegorenem (fermentiertem) Alkohol und gebranntem (destilliertem) Alkohol entschieden. Im Lebensmittelgesetz (LMG. Art. 14) ist definiert, dass der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige verboten ist. Für Spirituosen gilt ein Abgabeverbot an unter 18-Jährige. Dies ist im Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (AlkG. Art. 41) geregelt.

    Alcopops enthalten gebrannten Alkohol. Deshalb sind Abgabe und Verkauf nur an volljährige Personen gestattet.

    Ist das gerechtfertigt? Schliesslich gelangen Jugendliche mit 16 Jahren auf legalem Weg bereits an stärkeren Alkohol?! Sogenannte Alcopops sind süss im Geschmack und bunt in der Aufmachung. Keine Spur vom brennenden Nachgeschmack des Schnapses. Damit richten sich Alcopops ganz gezielt an jüngere und auch weibliche Zielgruppen. Junge Menschen sollen zum Konsum von starkem Alkohol animiert werden – auch wenn die Konzentration in diesen Produkten nicht so hoch ausfällt. Durch den vielen Zucker, die Farbe und die Kohlensäure vermitteln die Getränke das Image von Party und Spass und sie umgehen ganz gezielt die natürliche Abneigung von Kindern und Jugendlichen gegenüber Alkohol.

    Jugendschutz Bern konnte bei Testkäufen beobachten, dass Alcopops häufig in TakeAway-Betrieben angeboten werden. Zum Fastfood noch schnell ein eisgekühltes Alkohol-Mischgetränk – so wird es dem Kunden schmackhaft gemacht. Niemand käme aber auf die Idee, bei brütender Mittagshitze einen 3cl-Shot puren Schnaps zum Döner oder zur Pizza zu kippen! Dies entspricht in etwa derselben Alkoholmenge, die in einem Alcopop enthalten ist.

    Diese gezielte Gewöhnung an harten Alkohol ist schwer bedenklich und darf nicht unterschätzt werden. Deshalb ist es absolut richtig und in Ordnung, dass Alcopops in Schweizer Läden nur an über 18-Jährige verkauft werden dürfen. Diesbezüglich bleibt noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten, damit die Antwort auf die Titelfrage in den betreffenden Verkaufsstellen bekannt ist.

     

     

     

     

  • «Generell 18» beim Alkoholverkauf?

    Alkohol hat in der Schweiz eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz. Dabei geht oft vergessen, dass es sich bei Alkohol um eine psychoaktive Substanz und kein gewöhnliches Konsumgut handelt. Viele Länder reagieren darauf mit strengen Alkoholabgabelimits. Die Schweiz gehört zur Minderheit, die Bier und Wein an unter 18-Jährige verkauft.

    Fachleute sprechen in Zusammenhang mit Alkohol auch von der Volksdroge Nr. 1. Ganze 85.8% der Schweizerinnen und Schweizer ab 15 Jahren konsumieren mehr oder weniger häufig Alkohol (1). Isoliert man die Altersgruppe der 15 bis 19-Jährigen, sind es immerhin noch 74.8% (2).

    Erstaunlich: In vielen Ländern der Welt, darf dieser Altersgruppe gar kein Alkohol verkauft oder abgeben werden! Von 46 Ländern Europas kennen 34 ein generelles Alkoholabgabelimit von 18 Jahren oder höher. In Übersee schliessen sich dieser Handhabung einflussreiche Länder wie die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, China oder Japan an. Die Schweiz gehört mit Deutschland und Österreich zur Minderheit, welche Bier und Wein bereits an 16-Jährige verkauft.

    2018-02-28 Alkoholerwerbsalter in Europa

    Welche Auswirkungen hat Alkohol auf Jugendliche und warum sind so viele Länder restriktiver bei der Abgabe als die Schweiz?

    1. Alkohol kann süchtig machen. Das Problematische hierbei: Jugendliche gewöhnen sich schneller an Alkohol als Erwachsene. Je früher Jugendliche anfangen, regelmässig Alkohol zu trinken, desto grösser ist das Risiko, dass sie als Erwachsene abhängig werden (3).
    2. Unter Alkoholeinfluss setzen sich Menschen diversen akuten Risiken aus. Die Verletzungsgefahr und das Risiko von (Verkehrs-)Unfällen steigen. Beim Rauschtrinken ist zudem immer das Potenzial einer Alkoholvergiftung vorhanden. Statistisch gesehen, landen täglich mehr als 30 Personen in Schweizer Spitälern mit einer Alkoholvergiftung als Haupt- oder Nebendiagnose (4). Davon sind rund 2,4 Personen zwischen 10 und 23-jährig (4). Jugendliche sind besonders von akuten Risiken betroffen, weil sie im Allgemeinen über weniger Erfahrung verfügen und Risiken schlechter abschätzen können als Erwachsene (5).
    3. Auch langfristige Folgen sind möglich. Die Gehirnforschung zeigt, dass das menschliche Gehirn erst deutlich nach 20 Jahren vollständig ausgereift ist. Betroffen ist beispielsweise der Präfrontale Cortex, der für die Planung, Entscheidungsfindung und Impulskontrolle zuständig ist.

    In diversen Studien wurde ein nachhaltiger, negativer Effekt von Alkohol auf unser Gehirn nachgewiesen. So sind bei Jugendlichen, die bereits Erfahrungen mit übermässigem Alkoholkonsum gemacht haben, gewisse Hirnareale scheinbar weniger gut entwickelt. Dies hat Auswirkungen auf das Erinnerungsvermögen und die Lernfähigkeit einer Person. Gerade bei Jugendlichen, die sich in der Ausbildung befinden, ist dies (selbsterklärend) besonders verheerend (6 & 7).

    Schweden, Norwegen und Finnland verfügen über ein generelles Alkoholabgabeverbot bis 18 Jahre. Hochprozentigen Alkohol geben sie sogar erst an 20-Jährige ab. In Schweden kommt dazu, dass alkoholische Getränke mit mehr als 3,5 Volumen-% nur in den staatlich kontrollierten Systembolaget-Geschäften verkauft werden dürfen. Dies ist ein Instrument der staatlichen Alkoholpolitik um den Alkoholkonsum einzudämmen.
    Island hat sogar noch strengere Regeln. Dort darf sämtlicher Alkohol erst an Personen über 20 Jahren verkauft werden.

    Einiges spricht also für «Generell 18» beim Alkoholverkauf – auch in der Schweiz. Im Kanton Tessin ist dies bereits seit 1989 Realität. Die kantonale Gesetzgebung beinhaltet dort strengere Regeln als auf nationaler Ebene. In anderen Kantonen wurde das Thema ebenfalls bereits diskutiert.
    Auch einige grosse Ladenketten haben sich bisher freiwillig für eine solche Handhabung entschieden: Nach Coop, hat auch Migrolino ein Alkohol-Verkaufsverbot an Minderjährige in seinen Tankstellen-Shops eingeführt.

    Ein grosses Plus von «Generell 18» ist ganz klar die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Alterskontrollen. Service- und Verkaufspersonal müssten nicht länger überlegen, welche alkoholischen Getränke sie an wen verkaufen dürfen. Alle Betroffenen wüssten: Wo Alkohol drin ist, gilt beim Verkauf «Generell 18».
    Kommt dazu, dass neben dem Preis und der Werbung einer Ware, auch die Verfügbarkeit darüber entscheidet, wie häufig und wieviel etwas konsumiert wird. Es ist also zu erwarten, dass ein «Generell 18» den Alkoholkonsum von Jugendlichen unter 18 Jahren senken würde.

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    Bild: Keystone

    Warum nicht auch gleich eine Kultur entwickeln, wo Konsumentinnen und Konsumenten automatisch den Ausweis vorweisen, wenn wir Alkohol kaufen? Es soll nicht länger eine lästige Bürde der Verkaufspersonen sein, nach dem Ausweis zu fragen. Eine solche Holschuld geht schnell vergessen oder ist mit Unannehmlichkeiten verbunden.
    Wer beim Anstehen an der Kasse den Ausweis bereithält, trägt nicht nur zu einer schnelleren Abwicklung des Kaufvorgangs, sondern auch zu einer Unterstützung des Verkaufspersonals bei. Letztlich bedeutet dieses Zeichen auch ein Bekenntnis zum Jugendschutz.

    Quellen:

    1. Suchtmonitoring Schweiz – http://www.suchtmonitoring.ch/de/2.html?alkohol
    2. Suchtmonitoring Schweiz (2016) – http://www.suchtmonitoring.ch/de/2/1-2.html?alkohol-pravalenz-konsum-haufigkeit-und-abstinenz
    3. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Kampagne «Alkohol? Kenn Dein Limit» – https://www.kenn-dein-limit.info/alkoholabhaengigkeit.html
    4. Medizinische Statistik der Krankenhäuser (2014), Suchtmonitoring Schweiz – http://www.suchtmonitoring.ch/de/2/6-2.html
    5. Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen, Elterninfo-Alkohol – https://www.elterninfo-alkohol.de/was-sie-%C3%BCber-alkohol-wissen-sollten/risiken-und-gefahren/
    6. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Projekt «Drugcom» – https://www.drugcom.de/?id=topthema&sub=152
    7. Western Australia, education campaign «Alcohol.Think Again» – http://alcoholthinkagain.com.au/Parents-Young-People/Alcohol-and-the-Developing-Brain/Impact-of-Alcohol-on-the-developing-brain
  • Von Bahnübergängen und anderen Einschränkungen

    Ich finde, der Staat sollte alle Barrieren bei Bahnübergängen entfernen! Jedes Mal nerve ich mich, wenn eine Barriere geschlossen ist. Dann warte ich nämlich. Zwei Minuten, drei Minuten, manchmal sogar fünf Minuten. Jedes Mal hätte ich genügend Zeit gehabt, den Bahnübergang vor dem Zug zu überqueren. Nach links und rechts schauen kann ich nämlich selber. Dieser Staat und seine Beamten behandeln mich wie ein kleines Kind und nehmen mir meine Eigenverantwortung weg.

    2013 wurden bei Eisenbahnunfällen 23 Personen getötet und 72 verletzt. 20% der Unfälle geschahen an Bahnübergängen (Verkehrsunfälle in der Schweiz 2013). Gerade kürzlich ereignete sich wieder ein schwerer Unfall, bei dem drei Personen an einem ungesicherten Bahnübergang getötet und fünf weitere schwer verletzt wurden. Wahrscheinlich war der Fahrer unaufmerksam und hat nicht richtig geschaut. Selber schuld, könnte man da sagen. Wären da nicht die Beifahrer. Was können sie dafür, dass der Fahrer seine Eigenverantwortung nicht wahrgenommen hat oder nicht wahrnehmen konnte? Trotzdem sind sie und ihre Angehörigen von den Konsequenzen des Fehlverhaltens gleichermassen betroffen. Politiker von rechts bis links fordern darum schon seit Jahren die Sanierung unsicherer Bahnübergänge. Das Risiko muss gesenkt, alle Übergänge müssen sicher sein. Und dies, obwohl es eine geringe Minderheit ist, die sich bei Bahnübergängen nicht richtig verhält.

    Doch wie schaut es beim neuen Alkoholgesetz (AlkHG) aus? Die gleichen Politiker, die sichere Bahnübergänge fordern, wollen beim Handel mit Alkohol so viele Einschränkungen wie möglich aufheben und appellieren dabei an die Eigenverantwortung. Jeder sei für seinen eigenen Konsum selber verantwortlich, darum seien Preiserhöhungen, ein Nachtverkaufsverbot oder Werbebeschränkungen nicht angebracht. Zudem sei es unfair, die Mehrheit zu bestrafen, die massvoll konsumiert. Dabei blenden sie aus, dass hunderttausende unter dem Konsum anderer leiden: Passanten unter Gewalt, Vandalismus und Littering von betrunkenen Personen, Angehörige von Menschen, die wegen eines betrunkenen Fahrers ihr Leben verloren haben, hunderttausend Kinder, die mit einem alkoholabhängigen Elternteil aufwachsen. Abgesehen davon sterben in der Schweiz jedes 1600 Personen an den Folgen des Alkoholmissbrauchs (Alkoholbedingte Todesfälle). Mehr Menschen sterben nur wegen Rauchen und Herz-Kreislaufkrankheiten.

    Ja, wir müssen Eigenverantwortung für unser Handeln übernehmen. Die meisten tun das auch, aber einige können oder wollen das nicht. Darunter leiden viele Menschen, die nichts für das Fehlverhalten anderer können. Das ist unfair! Deshalb brauchen wir Barrieren, die uns innehalten und nachdenken lassen. Bei Bahnübergängen wie auch beim Konsum von Alkohol. Dafür warte ich gerne ab und zu ein paar Minuten.

     

    PS: Allen Angehörigen, die bei Unfällen auf Bahnübergängen einen lieben Menschen verloren haben, gilt mein aufrichtiges Beileid, besonders auch denjenigen, die kürzlich bei einem Zugunglück im Kanton Nidwalden auf äusserst tragische Weise jemanden verloren haben.

  • Vier Alkoholtote pro Tag – was macht der Ständerat?

    Tag für Tag sterben in der Schweiz durchschnittlich vier Menschen an den Folgen des Alkoholmissbrauchs – 1600 Menschen pro Jahr. Dies sind die offiziellen Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit. Alkohol fordert viermal mehr Opfer als der Strassenverkehr. Der Missbrauch der Volksdroge Alkohol ist mitnichten ein Problem aus früherer Zeit, sondern leider brandaktuell, in städtischen wie in ländlichen Gebieten.

    Einer Mehrheit des Nationalrates ist das piepegal. Ihre Entscheide für ein regelrechtes Alkoholfördergesetz zeugen von erschreckender Faktenresistenz und unerträglicher Ignoranz gegenüber der Alkoholproblematik. Nicht nur hat sie die Vorschläge des Ständerates für Mindestpreise und Verkaufseinschränkungen in Bausch und Bogen verworfen. Die Nationalratsmehrheit hat gleich auch noch das geltende Verbot für Happy Hours und andere Vergünstigungsanpreisungen bei den Spirituosen gestrichen. Dieser „Aufruf zum Flatrate-Saufen“, wie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf richtig bemerkte, wird durch Werbung und Sponsoring kräftig unterstützt.

    Studien zeigen: Mindestpreise sind wirksam. Genf macht gute Erfahrungen mit dem nächtlichen Verkaufsverbot. Beides sind effiziente Massnahmen, um den Alkoholmissbrauch einzudämmen und die Ziele des Gesetzes zu erreichen. Dafür kämpft das Blaues Kreuz zusammen mit den Kantonen, den Städten, dem Polizeiverband und anderen Suchtfachleuten. Hoffentlich knickt der Ständerat nicht ein und hält die Differenzen zum Nationalrat aufrecht.

  • Aus dem Alkoholgesetz wird ein Alkoholfördergesetz

    Gestern und heute befasste sich der Nationalrat mit den beiden neuen Gesetzen, die das bisherige Alkoholgesetz ablösen sollen. Während das Spirituosensteuergesetz (SpStG) die Steuern von Spirituosen und Ethanol regelt, ist das Alkoholhandelsgesetz (AlkHG) für die Verminderung des Alkoholmissbrauchs samt den negativen Auswirkungen und für den Jugendschutz zuständig.

    Der Nationalrat hat sich in der Debatte als „Sklave der Alkohollobby“ (Zitat Strafrechtsprofessor Martin Killias) entpuppt. Im aktuellen Beschluss des Nationalrates kann nicht mehr ernsthaft von Jugendschutz gesprochen werden. Vielmehr werden die Produktion, der Konsum und damit der Missbrauch von Alkohol sogar noch gefördert.

    Die folgenden Beschlüsse des Nationalrates sind aus Sicht der Prävention ganz klar falsch:

    • Einführung der Ausbeutebesteuerung: Mit einem komplizierten und antiquierten System werden inländische Spirituosen auf Hochstamm- und Kernobstbasis steuerlich begünstigt. So sollen inländisch hergestellte Spirituosen günstiger werden. Dies führt zu jährlichen Mindereinnahmen bei den Spirituosensteuern von ca. 12 – 15 Millionen Franken. Es droht sogar die Gefahr, dass ausländische Spirituosen ebenfalls steuerlich begünstigt werden müssen, da die Ausbeutebesteuerung gegen internationale Abkommen verstösst. Die Steuerausfälle würden dann auf gegen 100 Millionen Franken steigen. Mit der Spirituosensteuer wird der Alkoholzehntel finanziert, den die Kantone für die Prävention einsetzen.
    • Streichung der vom Ständerat geforderten alkoholgehaltabhängigen Mindestpreise: Belegt ist durch zahlreiche Untersuchungen, dass preisliche Massnahmen den Konsum ursächlich beeinflussen. Vor allem junge Menschen und Risikokonsumierende reagieren auf Preiserhöhungen. Mit dem Verzicht auf Mindestpreise darf der Alkohol weiterhin zu Dumpingpreisen verkauft werden. So bleibt es möglich sich für wenig Geld einen massiven Rausch anzutrinken.
    • Lockerung der Regeln für Zugaben und Vergünstigungen: Im heute geltenden Alkoholgesetz sind Happy Hours und Flatrate-Partys für Spirituosen verboten. Der Nationalrat will diese im neuen AlkHG für alle Alkoholika erlauben. Bundesrätin Widmer-Schlumpf sprach von einem „Aufruf zum Flatrate-Saufen„. Clubs und Barbetreiber dürften sich die Hände reiben, doch die Öffentlichkeit muss die Folgen von Gewalt, Vandalismus, Littering und die Kosten von Spitaleinweisungen tragen. Vergeblich haben sich die Kantone, der Städte-, der Polizeiverband und Fachleute für strenge Vorschriften eingesetzt.
    • Kein Nachtverkaufsverbot: Kantone, Städte, Polizei und Fachleute haben sich ebenfalls für ein „Nachtregime“ eingesetzt, dem Verkaufsverbot von Alkohol im Detailhandel zwischen 22 und 6 Uhr. Auch dieses wurde verworfen, obwohl der Kanton Genf, der ein solches Verbot kennt, gute Erfahrungen damit gemacht hat. So wird (Billigst-) Alkohol mit dem Fortschreiten der 24-Stunden-Gesellschaft bald rund um die Uhr erhältlich sein. Viele junge, aber auch ältere Nachtschwärmer, planen ihren Alkoholkauf nicht im Voraus und werden künftig mehr Gelegenheiten zum Kauf und zum Konsum haben.

    Immerhin konnte sich der Nationalrat zu zwei Präventionsmassnahmen durchringen: Erhöhung der Spirituosensteuer von 29 auf 32 Franken pro Liter und gesetzliche Verankerung von Alkoholtestkäufen. Dies bleibt ein schwacher Trost bei allen anderen Liberalisierungs- und Konsumfördermassnahmen.

    Fazit: Die Nationalratsmehrheit hat weitgehend verantwortungslose Entscheide gefällt und sich in einigen Fällen als sehr faktenresistent erwiesen. Besonders das Alkoholhandelsgesetz spottet in dieser Form den im Zweckartikel formulierten Zielen.

    Die Gesetze gehen nun zurück zum Ständerat. Es bleibt zu hoffen, dass dieser korrigierend eingreift. In dieser Form sind nämlich die beiden Alkoholgesetze untragbar und müssen mit einem Referendum bekämpft werden.

    Mike Neeser, Psychologe lic. phil.
    Ruedi Löffel, Stellenleiter Suchtprävention Blaues Kreuz Bern

  • Neues Alkoholgesetz verfehlt seinen Zweck

    Im Zweckartikel (Art. 1) des neuen Alkoholgesetzes (AlkHG) steht folgendes:

    Dieses Gesetz regelt den Handel mit alkoholischen Getränke mit dem Zweck:
    a. den problematischen Alkoholkonsum und die Schäden, die dadurch verursacht werden, zu vermindern;
    b. insbesondere die Jugend zu schützen.

    Dieses Ziel erreicht man mit verschiedenen präventiven, aber auch regulatorischen Massnahmen. Studiert man die aktuelle Vorlage, die morgen im Nationalrat behandelt wird, muss man zum Schluss kommen, dass der Zweck des Gesetzes nicht erfüllt wird, sondern dass im Gegenteil dem problematischen Alkoholkonsum alle Türen offen stehen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat alle griffigen Massnahmen verworfen:

    • Kein Mindestpreis für alkoholische Getränke, obwohl eine erdrückende Anzahl Untersuchungen beweisen, dass Mindestpreise bei vulnerablen Gruppen (junge Menschen, problematisch Konsumierende) wirken.
    • Keine Einschränkung der Erhältlichkeit, obwohl dies der Schweizer Städteverband aufgrund der grossen Problemlast im Nachtleben fordert.
    • Lockerung der Werbeverbote, obwohl bewiesen ist, dass Jugendliche umso mehr und früher konsumieren, je häufiger sie Werbung für Alkohol sehen
    • Kein Verbot für Lockvogelangebote wie Happy Hours und somit die Möglichkeit, sich günstig einen Rausch anzutrinken.
    • Ausbeutebesteuerung im Spirituosensteuergesetz und somit ein wahrscheinlicher Rückgang des Alkoholzehntels. Mit diesem werden die Präventionsbemühungen finanziert.

    Werden diese Punkte nicht vom Nationalrat korrigiert, drohen in den nächsten Jahren eine Zunahme von Rauschtrinken mit allen negativen Begleiterscheinungen sowie eine Zunahme von alkoholabhängigen Menschen.

    Mike Neeser, Psychologe lic. phil.