Jugendlicher hält eine rauchende Zigarette in der Hand. Darüber stehen die Slogans "Kinder ohne Tabak, JA am 13. Februar" und "Wegen Tabakwerbung rauchen mehr Kinder."

JA zur Volksinitiative «Kinder ohne Tabak»

Am 13. Februar 2022 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» ab. Hier ein paar Gedanken zum Inhalt der Initiative und weshalb diese bitter nötig ist.

Jugendlicher hält eine rauchende Zigarette in der Hand. Darüber stehen die Slogans "Kinder ohne Tabak, JA am 13. Februar" und "Wegen Tabakwerbung rauchen mehr Kinder."
Bild: Verein «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»

Was will die Initiative?

Die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» fordert die Eindämmung von Tabakwerbung, die Kinder oder Jugendliche erreicht. Konkret soll diese auf Plakaten, im Kino, in Inseraten, durch Festival-Sponsoring und in Online-Werbung verboten werden.

Wer steckt dahinter?

Hinter der Initiative steht eine breitabgestützte Trägerschaft aus 31 verschiedenen Gesundheits- und Jugendorganisationen. Darunter beispielsweise der Verband der Haus- und Kinderärzte (mfe), die Lungenliga, die Krebsliga, die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention (AT Schweiz), Sucht Schweiz und das Blaue Kreuz. Hinzu kommen ganz viele weitere unterstützende Organisationen.

Aber Werbung für ein legales Produkt ist doch kein Problem?

Doch! Hier einige erschreckenden Zahlen und Fakten zum Rauchen in der Schweiz:

  • Jährlich sterben 9’500 Menschen an den Folgen ihres Tabakkonsums – das sind ca. 14 % aller schweizweiten Todesfälle 1. Rauchen ist damit das mit Abstand grösste vermeidbare Gesundheitsrisiko. Die Hälfte aller täglich Rauchenden stirbt frühzeitig 2.
  • Gut zwei Drittel (67,6 %) der Raucherinnen und Raucher haben vor dem 20. Lebensjahr mit dem Rauchen angefangen 3.
  • Mehr als ein Viertel (27,1 %) der Schweizer Bevölkerung raucht. Die meisten davon täglich. Männer rauchen häufiger als Frauen, weniger gebildete Menschen häufiger als solche mit höherem Bildungsniveau, Ausländer/innen häufiger als Schweizer/innen, Jugendliche und junge Menschen häufiger als ältere Bevölkerungsteile 4.
  • 62 % der Rauchenden in der Schweiz möchten eigentlich mit dem Rauchen aufhören 5. Das ist aber gar nicht so einfach, denn Nikotin gehört zu den Substanzen, die am schnellsten abhängig machen und eine langjährige Nikotinsucht wieder loszuwerden, ist sehr schwierig.
  • Die Tabaksucht verursacht in der Schweiz riesige volkswirtschaftliche Kosten: ca. 4 Milliarden Franken jährlich 6.

Weshalb braucht es Werbeeinschränkungen?

Tabakwerbung richtet sich speziell an junge Menschen und ist omnipräsent. Das ist auch nicht weiter erstaunlich, wenn man bedenkt, dass den Tabakfirmen Tag für Tag gut zwei Dutzend treue Kundinnen und Kunden wegsterben. Die Tabakindustrie braucht also ganz dringend neue Kundinnen und Kunden  zur Sicherung ihrer Milliardengewinne. Jugendliche begegnen jeden Tag am Wochenende durchschnittlich 68 Anreize zum Rauchen.

Dabei macht sich die Tabakbranche einen Effekt zunutze, den man wissenschaftlich belegen kann: Je früher Kinder und Jugendliche mit dem Rauchen beginnen, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, davon abhängig zu werden 7. Und Abhängige sind schliesslich gut fürs Geschäft. Diese Strategie funktioniert, denn wie bereits oben erwähnt, haben 67,6 % der Raucherinnen und Raucher vor dem 20. Lebensjahr angefangen zu Rauchen 6.

Es spielt also eine entscheidende Rolle, ob und wann junge Menschen mit dem Rauchen in Berührung kommen. Für die Tabakmultis sind junge Menschen die Nikotinabhängigen der Zukunft. Deshalb verdienen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz vor Tabakwerbung. Es braucht in der Schweiz ein umfassendes Verbot von Tabakwerbung, die sich an Kinder oder Jugendliche richtet. Damit können wir die von der Tabakbranche gezielt gewirkte Manipulation von jungen Menschen verhindern. Und wir tragen dazu bei, dass in Zukunft weniger Menschen krank werden und frühzeitig sterben.

Roter Badge mit Abstimmungsparole "JA am 13. Februar zu Kinder ohne Tabak"

Quellen

1 Berechnung ZHAW auf der Basis der Schweizerischen Gesundheitsbefragung, der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) sowie der Todesursachenstatistik, https://ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/tabakbedingte-mortalitaet

2 Sucht Schweiz, https://zahlen-fakten.suchtschweiz.ch/de/tabak/wirkung-risiken/risiken-folgen.html

3 BFS – Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB), https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/erhebungen/sgb.assetdetail.11827016.html

4 BFS – Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB), https://ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/tabakkonsum-alter-15

5 BFS – Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB), https://ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/aufhoerbereitschaft-rauchen-alter-15

6 Fischer, B. et al. (2020): Volkswirtschaftliche Kosten von Sucht. Polynomics, Olten, https://ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/volkswirtschaftliche-kosten-von-sucht

7 Kendler, K., Myers, J., Damai, M., Chen, X. (2013). Early Smoking Onset and Risk for Subsequent Nicotine Dependence: A Monozygotic Co-Twin Control Study. Am J Psychiatry, 170(4): 408-413.

verschiedene alkoholfreie Bierdosen und -Flaschen vor einem weissen Hintergrund

Bier ohne Alkohol kann sich sehen lassen!

Die Zutatenliste von Bier ist kurz: Wasser, Hopfen, Malz und Hefe. Das vergorene und klassischerweise alkoholhaltige Getränk wurde bereits vor tausenden von Jahren gebraut und geniesst heute internationale Beliebtheit. Symbolisch dafür findet jedes Jahr der internationale Tag des Bieres statt. Bisweilen ein Nischenprodukt, gewinnt alkoholfreies Bier ebenfalls mehr und mehr an Daseinsberechtigung. Zurecht, wie wir finden!

verschiedene alkoholfreie Bierdosen und -Flaschen vor einem weissen Hintergrund
20 verschiedene alkoholfreie Biere konnten wir Anfang Juli 2021 in der Stadt Bern einkaufen.
Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg

Jeden ersten Freitag im August ist «International Beer Day» (Internationaler Tag des Bieres). Das traditionelle Getränk aus Wasser, Hopfen, Malz und Hefe ist weltweit und auch hierzulande weit verbreitet. In der Schweiz liegt der Pro-Kopf-Konsum von Bier bei über 50 Litern pro Jahr 1.

Üblicherweise sind in einem Bier ca. 4,5 – 5,5 Vol.-% Alkohol enthalten. Jahr für Jahr nimmt allerdings die Beliebtheit von Bier ohne Alkohol zu. Die neusten Schweizer Zahlen aus 2020 bestätigen diesen Trend:

  • Um 15 % nahm der Konsum von alkoholfreiem Bier zu 2.
  • 4,4 % von allen verkauften und ausgeschenkten Bieren waren alkoholfrei 3. Dies entspricht einer Menge von knapp 15 Mio. Liter Bier (100 % = ca. 340 Mio. Liter) 4.
  • Alkoholfreies Bier legte zu, obwohl der gesamte Pro-Kopf-Konsum von Bier (also auch solchem mit Alkohol) aufgrund der Corona-Pandemie um 5,4 % zurückging 4.

Alkoholfreie Biere sind längst nicht mehr «nur» klassische Lager-Biere. Auch Weizenbier, IPA und trinkfertige Panaché sind dabei. Im Juli 2021 kauften wir in der Stadt Bern versuchsweise Bier ohne Alkohol und stiessen dabei auf nicht weniger als 20 verschiedene Varianten. Die Angebotspalette überrascht nicht, da fast zwei Drittel der Mitglieder beim Schweizer Brauerei-Verband mittlerweile eine alkoholfreie Bier-Variante im Angebot haben 5. Durch ständiges Tüfteln an immer neuen Rezepturen wurde der Geschmack von alkoholfreiem Bier massiv verbessert und ist heute nicht mehr mit dem von vor drei bis fünf Jahren zu vergleichen.

Übrigens: Als «alkoholfrei» darf laut Bundes-Verordnung ein Getränk deklariert werden, was nicht mehr als 0,5 Vol.-% Alkohol beinhaltet 6.

Alkoholfreies Bier passt zum zunehmenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung. Es hat nicht einmal die Hälfte der Kalorien (75 kcal statt 185 kcal bei einer 500ml-Dose 7) und Konsumierende müssen sich keine Gedanken über negative Wirkungen des Alkohols machen. Alkoholfreies Bier ist also auch im Interesse des Jugendschutzes.

Trotzdem gibt es Menschen, die vorsichtig mit alkoholfreiem Bier sein sollten. In der Schwangerschaft wird von jeglichem Alkoholkonsum dringend abgeraten 8. Selbst «alkoholfrei» deklarierte Biere können einen minimalen Alkoholgehalt (< 0,5 Vol.-%) aufweisen. Auch für Menschen mit einer Alkoholsucht-Vergangenheit kann dies problematisch sein. Ihr Suchtgedächtnis könnte zusätzlich vom Aussehen, Geschmack, Duft oder Konsum-Gefühl getriggert werden.

Quellen:

  1. Eidgenössische Zollverwaltung (EZV): www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/themen/alcohol.html
  2. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/kennzahlen/wussten-sie
  3. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/kennzahlen/marktaufteilung-schweiz
  4. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/kennzahlen/biermarkt-entwicklung-schweiz
  5. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/verband/mitglieder-des-sbv/
  6. Verordnung des EDI über Getränke Art. 2 Abs. 1: www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/220/de
  7. Vergleich zwischen Feldschlösschen alkoholfrei Lager und Feldschlösschen Original
  8. swissmom.ch: www.swissmom.ch/schwangerschaft/medizinisches/vorsicht-in-der-schwangerschaft/alkohol
Verschiedene Hard Seltzer-Dosen und -Flaschen in einer Reihe auf einem Holztisch vor einer weissen Wand

Ab welchem Alter dürfen Hard Seltzer verkauft werden?

Hard Seltzer sind definitiv auch in der Schweiz angekommen. Im Internet finden sich locker ein Dutzend Anbieter, die ihre Interpretationen des Trendgetränks hierzulande auf den Markt gebracht haben. Doch nun zeichnet sich ein Problem mit dem Schweizer Gesetz ab, das das Verkaufspersonal vor grosse Herausforderungen stellt: Dürfen Hard Seltzer ab 16 oder erst ab 18 verkauft werden? Wir erklären, worauf man achten muss.

Verschiedene Hard Seltzer in Dosen und Flaschen stehen aufgereiht auf einem Holztisch
Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg. Hard Seltzer, die wir anfangs Juli in der Stadt Bern kaufen konnten.

Hard Seltzer heisst das Trendgetränk der Stunde. Die «neuen Alcopops» sind vegan, glutenfrei, ohne Zucker, kalorienarm und stammen ursprünglich aus den USA. «Seltzer» steht für Mineralwasser und «Hard» bezeichnet den darin enthaltenen Alkohol. Dieser sorgt für den Rausch und dient als Geschmacksträger. Mit 4 bis 5 Vol.-% enthalten Hard Seltzer etwa gleich viel Alkohol wie ein Bier.

Dass diese Kombination den Nerv der Zeit trifft, zeigen Zahlen aus den USA eindrücklich: 2019 machten Hard Seltzer bereits 10 % aller verkauften alkoholischen Getränke aus 1! Der Marktführer White Claw konnte seinen Umsatz im selben Jahr um 250 % steigern.

Mittlerweile sind diverse Schweizer Hersteller auf diesen Zug aufgesprungen und haben ihre eigenen Interpretationen des Trendgetränks auf den Markt gebracht. Auf einer Einkaufstour in der Stadt Bern haben wir neun verschiedene Hard Seltzer gefunden. Im Internet ist die Auswahl weitaus grösser: 15 Schweizer Anbieter und etliche Unternehmen aus dem Ausland bieten Hard Seltzer online an.

Das Problem mit dem Jugendschutz

Hard Seltzer stellen das Verkaufspersonal in der Schweiz vor eine altbekannte Herausforderung: Ab welchem Alter dürfen sie verkauft werden damit der Jugendschutz eingehalten wird?

In der Schweiz gilt ein gesetzlich festgelegtes Mindestabgabealter für Alkohol. Verkaufsstellen müssen sicherstellen, dass ihre Kundinnen und Kunden das vorgeschriebene Alter erreicht haben. Genau genommen gibt es auf Bundesebene sogar zwei Mindestabgabealter: 16 Jahre bei vergorenen Getränken wie Bier und Wein (LMG Art. 14 Abs. 1) und 18 Jahre bei Destillaten wie Whisky, Wodka, Martini und Co. (AlkG Art. 41 Abs. 1 i.). Nur der Kanton Tessin ist strenger. Er verbietet die Abgabe von sämtlichen alkoholischen Getränken an unter 18-Jährige (LSan Art. 51 Abs. 1 a.) und erleichtert so dem Verkaufspersonal, die Verantwortung für den Jugendschutz wahrzunehmen.

Wie sieht es nun bei Hard Seltzer aus?

Das hängt vom Herstellungsprozess und vom verwendeten Alkohol ab. Ist dem Getränk destillierter Alkohol beigemischt, darf es nur an volljährige Personen abgegeben werden. Entsteht der Alkohol durch natürliche Vergärung, darf das Getränk bereits an Personen über 16 Jahren abgegeben werden.

Genau hier wird’s herausfordernd für das Verkaufspersonal. Einige Hard Seltzer-Hersteller verwenden vergorenen Alkohol und andere setzten auf destillierten Alkohol. Steht auf der Zutatenliste z. B. «alkoholisches Fermentat» oder «Gäralkohol», gilt das Mindestabgabealter 16. Steht dagegen etwas von «destilliert» oder einfach nur «Ethanol» gilt mit grosser Wahrscheinlichkeit das Mindestabgabealter 18. Teilweise fehlt auf der Dose oder der Flasche eine eindeutige Deklaration. Die Verkaufsstellen sind sehr herausgefordert, sich im Kleingedruckten oder direkt beim Hersteller über den enthaltenen Alkohol zu informieren.

Von den in der Stadt Bern erhältlichen Hard Seltzer bekommen laut Zutatenliste drei das Jugendschutz-Prädikat «ab 18»:

Die verbleibenden sechs Hard Seltzer dürften laut Herstellerangaben an Personen über 16 Jahre verkauft werden:

Wir fordern zur Einhaltung der geltenden Gesetze, zur Verbesserung des Jugendschutzes und vor allem zur Unterstützung des Verkaufspersonals, Hard Seltzer generell nur an Volljährige abzugeben und die Art des enthaltenen Alkohols eindeutig zu deklarieren. In den USA, dem Ursprungsland der Hard Seltzer, besteht das Problem mit dem Jugendschutz übrigens in dieser Form nicht, da gilt für den Kauf von alkoholischen Getränken «Generell 21».

Quellen:

1 = Hard Seltzer – der Megatrend aus den USA kommt in die Schweiz (20min.ch, 16.09.2020): https://www.20min.ch/story/hard-seltzer-der-megatrend-aus-den-usa-kommt-in-die-schweiz-229260188282

Eine rote Flasche Red Bull Vodka im Onlineshop der Migros

Jugendschutz im Onlineshop – Was muss beachtet werden?

Onlinehandel mit Alkohol und Tabak boomt. Webseiten und Onlineshops mit entsprechendem Sortiment schiessen wie Pilze aus dem Boden. Aber was muss punkto Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol oder Tabak übers Internet beachtet werden?

Eine rote Flasche Red Bull Vodka im Onlineshop der Migros
Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg, Symbolbild aus dem Onlineshop der Migros

Was sagt das Gesetz?

Alkohol und Tabak sind keine gewöhnlichen Konsumgüter. Sie können nicht wie Lebensmittel oder Spielwaren verkauft werden. Es gelten Regeln, die eingehalten werden müssen. Das Gesetz sagt:

  • Keine alkoholischen Getränke an unter 16-Jährige1.
  • Keine Spirituosen (Schnaps, Likör, Whiskey, usw.) an unter 18-Jährige2.
  • Kein Tabak an unter 18-Jährige (z. B. im Kanton Bern3) oder unter 16-Jährige (z. B. im Kanton Zürich4).

Teilweise gibt es auch weitere kantonale Einschränkungen und Regelungen. Im Kanton Bern, zum Beispiel, macht die zuständige Behörde allen Betrieben, die via Internet Alkohol verkaufen wollen, folgende Auflage:

«Der Verkauf ist nur an registrierte Kundinnen und Kunden gestattet. Deren Alter ist anhand eines amtlichen Dokuments zu überprüfen. So lange online keine eindeutige Identifizierung möglich ist, muss bei Neuanmeldungen eine Kopie der Identitätskarte oder des Passes verlangt werden.»5.

Regeln und Empfehlungen

Stellen Sie sicher, dass bei der Registrierung oder beim Bestellabschluss ein amtliches Ausweisdokument überprüft wird. Bis es eine zuverlässige digitale Identifizierung gibt, haben Sie hierzu folgende zwei Möglichkeiten.

1. via Ausweis-Kopie

Sie verlangen von Ihrer Kundschaft einen Ausweis-Scan, den Sie sich beispielsweise per E-Mail zuschicken lassen und nutzen diesen für eine Identitätsprüfung sowie Alterskontrolle anhand des Geburtsdatums. In der Onlinecasino-Branche ist dieses Vorgehen üblich. Es hat aber den Nachteil, dass diese Überprüfung – je nach Anzahl (Neu-)Kunden – sehr personalaufwändig ist.

2. via Software-Lösung (MRZ-Scan)

Sie integrieren in Ihrem Onlineshop eine Lösung, wie z. B. von scanbot.io oder scandit.com. Damit lässt sich die maschinenlesbare Zone (MRZ) von amtlichen Ausweisen auslesen. Diese enthält auch das Geburtsdatum, womit Ihr Onlineshop das Alter ausrechnen kann. Eine solche Lösung hat den Vorteil, dass die Altersprüfung automatisiert abläuft. Entwicklung und Einbindung kosten aber initial sehr viel Geld.

Sie kennen eine weitere Methode? Lassen Sie es uns in den Kommentaren oder via E-Mail an info@jugendschutzbern.ch wissen.

Hintergründe

Die erwähnten Abgabeverbote an Kinder und Jugendliche gelten sowohl für den physischen als auch für den Onlinehandel. Aber dabei gibt es einen entscheidenden Unterschied: Menschen können ein Gespür dafür entwickeln, wann sie vom Kunden einen Ausweis verlangen müssen und wann nicht. Einer Software fehlt es dazu an den nötigen Menschenkenntnissen. Und selbst wenn sie es könnte, gibt es (noch) keinen Standard, wie im Internet eine Ausweiskontrolle abzulaufen hat.

Die meisten Onlineshops versuchen es aber auch gar nicht erst. Sie schieben die Verantwortung an ihre Kundschaft ab. In den AGB stehen dann Sätze wie «Die Firma XY verkauft keinen Alkohol an Personen unter 18 Jahren. Mit dem Kauf solcher Produkte bestätigt die Kundschaft, mindestens 18 Jahre alt zu sein». Ob das rechtlich Stand hält, ist mindestens fragwürdig. Aber wie so oft fehlt es an einem eindeutigen Gerichtsentscheid. Solche AGB bestimmen nämlich genau das Gegenteil von dem, was im Gesetz steht: Nicht der Kauf durch Minderjährige, sondern die Abgabe an solche ist verboten!

Quellen

1 = LMG Art. 14 Abs. 1
2 = AlkG Art. 41 Abs. 1 lit. i
3 = HGG Art. 16 Abs. 1
4 = GesG Art. 48 Abs. 5
5 = Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern. Siehe auch Wissensdatenbank zum Gewerberecht vom kantonalen Amt für Wirtschaft.

Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung: Knappe Kiste im Nationalrat

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» wird im Nationalrat nach stundenlanger Debatte mit relativ knapper Mehrheit zur Ablehnung empfohlen. Damit verpasst die Mehrheit der grossen Parlamentskammer dem Jugendschutz einen verächtlichen Tritt. Warum das so ist, versuchen wir in diesem Blogbeitrag zu ergründen.

Politikerinnen und Politiker des Initiativkomitees gehen mit Transparenten durch eine Rauchwolke hindurch
Foto: www.kinderohnetabak.ch/medien/fotos

Am 17. März 2021 rauchten im Nationalrat die Köpfe, als über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» debattiert wurde. Die Vertreterinnen und Vertreter der SVP, FDP und CVP stellten sich leider fast geschlossen gegen das Anliegen, Kinder vor Tabakwerbung zu schützen. Dank ein paar Mutigen in ihren Reihen, endete die Abstimmung mit 96 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen relativ knapp (Hier das detaillierte Resultat und hier die Analyse von SRF-News). 7 mutige Politiker*innen wie Verena Herzog (SVP) oder Isabelle Moret (FDP) haben für ein JA gefehlt.

Bleibt zu hoffen, dass das Volk den Jugendschutz bei der Abstimmung höher gewichten wird, als Gewinn auf Kosten der Gesundheit. Denn sicher ist: Rauchen macht krank – schwerkrank! Die Hälfte der gegenwärtigen Raucherinnen und Raucher werden an den Folgen ihres Tabakkonsums sterben. Jahr für Jahr zählt die Schweiz somit 9’500 Tabaktote. Und Jahr für Jahr verursacht dies soziale Kosten von 4’000’000’000.- (vier Milliarden) Schweizer Franken! Aber damit nicht genug, denn Rauchen macht auch abhängig. Nikotin gehört zu den am schnellsten abhängig machenden Stoffen überhaupt. Rund 60 % der Rauchenden möchte damit aufhören.

Diese Kombination aus krankmachender und suchterzeugender Wirkung macht das Tabakrauchen so gefährlich. Insbesondere für Kinder und Jugendliche. Denn mehr als zwei von drei Raucherinnen und Rauchern haben damit vor dem 20. Lebensjahr angefangen.

Seit ca. 2011 stagniert der Anteil der rauchenden Bevölkerung in der Schweiz. Dies bedeutet, dass wenn jedes Jahr fast zehntausend Menschen an den Folgen ihres Tabakkonsums sterben, gleichzeitig auch ebenso viele mit dem Rauchen beginnen. Schnell wird klar, dass die Tabakbranche gezwungen ist, jedes Jahr neue Kundinnen und Kunden zu finden, weil ihnen die alten wortwörtlich wegsterben. So morbide das auch klingen mag, dies ist leider die knallharte Realität.

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» will dem entgegenwirken. Sie fordert ein gesetzlich verankertes Verbot von Zigaretten-Werbung auf Plakaten im öffentlichen Raum. Ausserdem sollen in Zukunft auch Kinowerbung, Inserate, Festival-Sponsoring und Online-Werbung für Tabak nicht mehr erlaubt sein. Dieses Vorhaben unterstützen 28 sehr renommierte Gesundheitsorganisationen, die grossenteils mit Betroffenen einer Tabaksucht oder sogar einer tabakbedingten Krankheit zu tun haben.

Die Initiative will somit eine verführbare und vulnerable Bevölkerungsgruppe schützen. Liebe Bevölkerung und liebe Politiker*innen: Selbst wer ausschliesslich wirtschaftlich denkt; Der Schutz der liberalen Wirtschaftsfreiheit kann niemals höher gewichtet werden als die horrenden sozialen Kosten, die Tabakrauchen JEDES JAHR verursacht. Ach ja, und da sind ja auch noch die 26 Tabaktoten jeden Tag, Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr! Bitte hören Sie für einmal auf Ihr Gewissen, denken Sie an zukünftige Generationen und setzen Sie sich für echten Jugendschutz ein. Vielen Dank.

Quellen: