Jugendlicher hält eine rauchende Zigarette in der Hand. Darüber stehen die Slogans "Kinder ohne Tabak, JA am 13. Februar" und "Wegen Tabakwerbung rauchen mehr Kinder."

JA zur Volksinitiative «Kinder ohne Tabak»

Am 13. Februar 2022 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» ab. Hier ein paar Gedanken zum Inhalt der Initiative und weshalb diese bitter nötig ist.

Jugendlicher hält eine rauchende Zigarette in der Hand. Darüber stehen die Slogans "Kinder ohne Tabak, JA am 13. Februar" und "Wegen Tabakwerbung rauchen mehr Kinder."
Bild: Verein «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»

Was will die Initiative?

Die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» fordert die Eindämmung von Tabakwerbung, die Kinder oder Jugendliche erreicht. Konkret soll diese auf Plakaten, im Kino, in Inseraten, durch Festival-Sponsoring und in Online-Werbung verboten werden.

Wer steckt dahinter?

Hinter der Initiative steht eine breitabgestützte Trägerschaft aus 31 verschiedenen Gesundheits- und Jugendorganisationen. Darunter beispielsweise der Verband der Haus- und Kinderärzte (mfe), die Lungenliga, die Krebsliga, die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention (AT Schweiz), Sucht Schweiz und das Blaue Kreuz. Hinzu kommen ganz viele weitere unterstützende Organisationen.

Aber Werbung für ein legales Produkt ist doch kein Problem?

Doch! Hier einige erschreckenden Zahlen und Fakten zum Rauchen in der Schweiz:

  • Jährlich sterben 9’500 Menschen an den Folgen ihres Tabakkonsums – das sind ca. 14 % aller schweizweiten Todesfälle 1. Rauchen ist damit das mit Abstand grösste vermeidbare Gesundheitsrisiko. Die Hälfte aller täglich Rauchenden stirbt frühzeitig 2.
  • Gut zwei Drittel (67,6 %) der Raucherinnen und Raucher haben vor dem 20. Lebensjahr mit dem Rauchen angefangen 3.
  • Mehr als ein Viertel (27,1 %) der Schweizer Bevölkerung raucht. Die meisten davon täglich. Männer rauchen häufiger als Frauen, weniger gebildete Menschen häufiger als solche mit höherem Bildungsniveau, Ausländer/innen häufiger als Schweizer/innen, Jugendliche und junge Menschen häufiger als ältere Bevölkerungsteile 4.
  • 62 % der Rauchenden in der Schweiz möchten eigentlich mit dem Rauchen aufhören 5. Das ist aber gar nicht so einfach, denn Nikotin gehört zu den Substanzen, die am schnellsten abhängig machen und eine langjährige Nikotinsucht wieder loszuwerden, ist sehr schwierig.
  • Die Tabaksucht verursacht in der Schweiz riesige volkswirtschaftliche Kosten: ca. 4 Milliarden Franken jährlich 6.

Weshalb braucht es Werbeeinschränkungen?

Tabakwerbung richtet sich speziell an junge Menschen und ist omnipräsent. Das ist auch nicht weiter erstaunlich, wenn man bedenkt, dass den Tabakfirmen Tag für Tag gut zwei Dutzend treue Kundinnen und Kunden wegsterben. Die Tabakindustrie braucht also ganz dringend neue Kundinnen und Kunden  zur Sicherung ihrer Milliardengewinne. Jugendliche begegnen jeden Tag am Wochenende durchschnittlich 68 Anreize zum Rauchen.

Dabei macht sich die Tabakbranche einen Effekt zunutze, den man wissenschaftlich belegen kann: Je früher Kinder und Jugendliche mit dem Rauchen beginnen, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, davon abhängig zu werden 7. Und Abhängige sind schliesslich gut fürs Geschäft. Diese Strategie funktioniert, denn wie bereits oben erwähnt, haben 67,6 % der Raucherinnen und Raucher vor dem 20. Lebensjahr angefangen zu Rauchen 6.

Es spielt also eine entscheidende Rolle, ob und wann junge Menschen mit dem Rauchen in Berührung kommen. Für die Tabakmultis sind junge Menschen die Nikotinabhängigen der Zukunft. Deshalb verdienen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz vor Tabakwerbung. Es braucht in der Schweiz ein umfassendes Verbot von Tabakwerbung, die sich an Kinder oder Jugendliche richtet. Damit können wir die von der Tabakbranche gezielt gewirkte Manipulation von jungen Menschen verhindern. Und wir tragen dazu bei, dass in Zukunft weniger Menschen krank werden und frühzeitig sterben.

Roter Badge mit Abstimmungsparole "JA am 13. Februar zu Kinder ohne Tabak"

Quellen

1 Berechnung ZHAW auf der Basis der Schweizerischen Gesundheitsbefragung, der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) sowie der Todesursachenstatistik, https://ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/tabakbedingte-mortalitaet

2 Sucht Schweiz, https://zahlen-fakten.suchtschweiz.ch/de/tabak/wirkung-risiken/risiken-folgen.html

3 BFS – Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB), https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/erhebungen/sgb.assetdetail.11827016.html

4 BFS – Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB), https://ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/tabakkonsum-alter-15

5 BFS – Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB), https://ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/aufhoerbereitschaft-rauchen-alter-15

6 Fischer, B. et al. (2020): Volkswirtschaftliche Kosten von Sucht. Polynomics, Olten, https://ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/volkswirtschaftliche-kosten-von-sucht

7 Kendler, K., Myers, J., Damai, M., Chen, X. (2013). Early Smoking Onset and Risk for Subsequent Nicotine Dependence: A Monozygotic Co-Twin Control Study. Am J Psychiatry, 170(4): 408-413.

Eine rote Flasche Red Bull Vodka im Onlineshop der Migros

Jugendschutz im Onlineshop – Was muss beachtet werden?

Onlinehandel mit Alkohol und Tabak boomt. Webseiten und Onlineshops mit entsprechendem Sortiment schiessen wie Pilze aus dem Boden. Aber was muss punkto Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol oder Tabak übers Internet beachtet werden?

Eine rote Flasche Red Bull Vodka im Onlineshop der Migros
Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg, Symbolbild aus dem Onlineshop der Migros

Was sagt das Gesetz?

Alkohol und Tabak sind keine gewöhnlichen Konsumgüter. Sie können nicht wie Lebensmittel oder Spielwaren verkauft werden. Es gelten Regeln, die eingehalten werden müssen. Das Gesetz sagt:

  • Keine alkoholischen Getränke an unter 16-Jährige1.
  • Keine Spirituosen (Schnaps, Likör, Whiskey, usw.) an unter 18-Jährige2.
  • Kein Tabak an unter 18-Jährige (z. B. im Kanton Bern3) oder unter 16-Jährige (z. B. im Kanton Zürich4).

Teilweise gibt es auch weitere kantonale Einschränkungen und Regelungen. Im Kanton Bern, zum Beispiel, macht die zuständige Behörde allen Betrieben, die via Internet Alkohol verkaufen wollen, folgende Auflage:

«Der Verkauf ist nur an registrierte Kundinnen und Kunden gestattet. Deren Alter ist anhand eines amtlichen Dokuments zu überprüfen. So lange online keine eindeutige Identifizierung möglich ist, muss bei Neuanmeldungen eine Kopie der Identitätskarte oder des Passes verlangt werden.»5.

Regeln und Empfehlungen

Stellen Sie sicher, dass bei der Registrierung oder beim Bestellabschluss ein amtliches Ausweisdokument überprüft wird. Bis es eine zuverlässige digitale Identifizierung gibt, haben Sie hierzu folgende zwei Möglichkeiten.

1. via Ausweis-Kopie

Sie verlangen von Ihrer Kundschaft einen Ausweis-Scan, den Sie sich beispielsweise per E-Mail zuschicken lassen und nutzen diesen für eine Identitätsprüfung sowie Alterskontrolle anhand des Geburtsdatums. In der Onlinecasino-Branche ist dieses Vorgehen üblich. Es hat aber den Nachteil, dass diese Überprüfung – je nach Anzahl (Neu-)Kunden – sehr personalaufwändig ist.

2. via Software-Lösung (MRZ-Scan)

Sie integrieren in Ihrem Onlineshop eine Lösung, wie z. B. von scanbot.io oder scandit.com. Damit lässt sich die maschinenlesbare Zone (MRZ) von amtlichen Ausweisen auslesen. Diese enthält auch das Geburtsdatum, womit Ihr Onlineshop das Alter ausrechnen kann. Eine solche Lösung hat den Vorteil, dass die Altersprüfung automatisiert abläuft. Entwicklung und Einbindung kosten aber initial sehr viel Geld.

Sie kennen eine weitere Methode? Lassen Sie es uns in den Kommentaren oder via E-Mail an info@jugendschutzbern.ch wissen.

Hintergründe

Die erwähnten Abgabeverbote an Kinder und Jugendliche gelten sowohl für den physischen als auch für den Onlinehandel. Aber dabei gibt es einen entscheidenden Unterschied: Menschen können ein Gespür dafür entwickeln, wann sie vom Kunden einen Ausweis verlangen müssen und wann nicht. Einer Software fehlt es dazu an den nötigen Menschenkenntnissen. Und selbst wenn sie es könnte, gibt es (noch) keinen Standard, wie im Internet eine Ausweiskontrolle abzulaufen hat.

Die meisten Onlineshops versuchen es aber auch gar nicht erst. Sie schieben die Verantwortung an ihre Kundschaft ab. In den AGB stehen dann Sätze wie «Die Firma XY verkauft keinen Alkohol an Personen unter 18 Jahren. Mit dem Kauf solcher Produkte bestätigt die Kundschaft, mindestens 18 Jahre alt zu sein». Ob das rechtlich Stand hält, ist mindestens fragwürdig. Aber wie so oft fehlt es an einem eindeutigen Gerichtsentscheid. Solche AGB bestimmen nämlich genau das Gegenteil von dem, was im Gesetz steht: Nicht der Kauf durch Minderjährige, sondern die Abgabe an solche ist verboten!

Quellen

1 = LMG Art. 14 Abs. 1
2 = AlkG Art. 41 Abs. 1 lit. i
3 = HGG Art. 16 Abs. 1
4 = GesG Art. 48 Abs. 5
5 = Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern. Siehe auch Wissensdatenbank zum Gewerberecht vom kantonalen Amt für Wirtschaft.

Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung: Knappe Kiste im Nationalrat

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» wird im Nationalrat nach stundenlanger Debatte mit relativ knapper Mehrheit zur Ablehnung empfohlen. Damit verpasst die Mehrheit der grossen Parlamentskammer dem Jugendschutz einen verächtlichen Tritt. Warum das so ist, versuchen wir in diesem Blogbeitrag zu ergründen.

Politikerinnen und Politiker des Initiativkomitees gehen mit Transparenten durch eine Rauchwolke hindurch
Foto: www.kinderohnetabak.ch/medien/fotos

Am 17. März 2021 rauchten im Nationalrat die Köpfe, als über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» debattiert wurde. Die Vertreterinnen und Vertreter der SVP, FDP und CVP stellten sich leider fast geschlossen gegen das Anliegen, Kinder vor Tabakwerbung zu schützen. Dank ein paar Mutigen in ihren Reihen, endete die Abstimmung mit 96 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen relativ knapp (Hier das detaillierte Resultat und hier die Analyse von SRF-News). 7 mutige Politiker*innen wie Verena Herzog (SVP) oder Isabelle Moret (FDP) haben für ein JA gefehlt.

Bleibt zu hoffen, dass das Volk den Jugendschutz bei der Abstimmung höher gewichten wird, als Gewinn auf Kosten der Gesundheit. Denn sicher ist: Rauchen macht krank – schwerkrank! Die Hälfte der gegenwärtigen Raucherinnen und Raucher werden an den Folgen ihres Tabakkonsums sterben. Jahr für Jahr zählt die Schweiz somit 9’500 Tabaktote. Und Jahr für Jahr verursacht dies soziale Kosten von 4’000’000’000.- (vier Milliarden) Schweizer Franken! Aber damit nicht genug, denn Rauchen macht auch abhängig. Nikotin gehört zu den am schnellsten abhängig machenden Stoffen überhaupt. Rund 60 % der Rauchenden möchte damit aufhören.

Diese Kombination aus krankmachender und suchterzeugender Wirkung macht das Tabakrauchen so gefährlich. Insbesondere für Kinder und Jugendliche. Denn mehr als zwei von drei Raucherinnen und Rauchern haben damit vor dem 20. Lebensjahr angefangen.

Seit ca. 2011 stagniert der Anteil der rauchenden Bevölkerung in der Schweiz. Dies bedeutet, dass wenn jedes Jahr fast zehntausend Menschen an den Folgen ihres Tabakkonsums sterben, gleichzeitig auch ebenso viele mit dem Rauchen beginnen. Schnell wird klar, dass die Tabakbranche gezwungen ist, jedes Jahr neue Kundinnen und Kunden zu finden, weil ihnen die alten wortwörtlich wegsterben. So morbide das auch klingen mag, dies ist leider die knallharte Realität.

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» will dem entgegenwirken. Sie fordert ein gesetzlich verankertes Verbot von Zigaretten-Werbung auf Plakaten im öffentlichen Raum. Ausserdem sollen in Zukunft auch Kinowerbung, Inserate, Festival-Sponsoring und Online-Werbung für Tabak nicht mehr erlaubt sein. Dieses Vorhaben unterstützen 28 sehr renommierte Gesundheitsorganisationen, die grossenteils mit Betroffenen einer Tabaksucht oder sogar einer tabakbedingten Krankheit zu tun haben.

Die Initiative will somit eine verführbare und vulnerable Bevölkerungsgruppe schützen. Liebe Bevölkerung und liebe Politiker*innen: Selbst wer ausschliesslich wirtschaftlich denkt; Der Schutz der liberalen Wirtschaftsfreiheit kann niemals höher gewichtet werden als die horrenden sozialen Kosten, die Tabakrauchen JEDES JAHR verursacht. Ach ja, und da sind ja auch noch die 26 Tabaktoten jeden Tag, Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr! Bitte hören Sie für einmal auf Ihr Gewissen, denken Sie an zukünftige Generationen und setzen Sie sich für echten Jugendschutz ein. Vielen Dank.

Quellen:

Fehlender Jugendschutz im Onlinehandel

Alkohol und Tabak sind mittlerweile auch im Internet erhältlich. Aber wie gut verhindern Onlineshops und Lieferdienste den Verkauf an Minderjährige? Wir liessen Ende November 2020 Online-Testkäufe durchführen. Das Ergebnis ist verheerend!

Symbolbild: Eine Jugendliche bestellt im Internet. Von Victoria Heath auf Unsplash.

Immer mehr unserer gewohnten Welt verschiebt sich ins Internet. Der Trend der Digitalisierung kann in allen Lebenslagen beobachtet werden. Seit längerem auch beim Handel mit Waren aller Art. Im Internet wird bekanntlich alles angeboten. Es erstaunt also nicht, dass wir in kürzester Zeit über 30 Onlineshops finden, die schweizweit Alkohol und/oder Tabak vertreiben.

Was uns dabei interessiert, ist, ob und wie gut diese Unternehmen den gesetzlich verankerten Jugendschutz einhalten. Zum Beispiel das Abgabeverbot von Spirituosen wie Wodka oder Alcopops an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (1). Oder das in diversen Kantonen geltende Abgabeverbot von Tabak an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (2).

Deshalb organisierten wir jugendliche Testkäufer/innen und testeten Ende November 2020 zehn Onlineshops und Lieferdienste (Medienmitteilung vom 15.12.2020). Bei den Onlineshops handelt es sich um eigenständige Firmen, die ihre Waren übers Internet anbieten und entweder per Kurier oder Post ausliefern lassen. Die erwähnten Lieferdienste sind Kleinunternehmen wie z. B. Pizza-Kuriere, die wir über die Plattform https://eat.ch gefunden haben.

Das Ergebnis…
…ist wie befürchtet: Sieben von zehn Unternehmen lieferten den Minderjährigen problemlos Alkohol und/oder Tabak nach Hause. Die Kurierdienste bzw. die Post wollten weder einen Ausweis sehen, noch fragten sie nach dem Alter. Im Gegenteil: Meist wurde die Ware wortkarg abgegeben oder nach dem Klingeln, vor der Tür abgestellt.

Bild: Foto der erstandenen Testkaufwaren im Internet (Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg).

Bei zwei Anbietern stiessen die Testkäufer/innen auf Hürden, die sie sehr einfach überwinden konnten. Im 1. Fall tippte eine Testkäuferin ein falsches Geburtsdatum in ein Eingabefeld. Im 2. Fall klickte ein Testkäufer auf «Ich bestätige hiermit, mindestens 18 Jahre alt zu sein». Das war’s. Keine weiteren Massnahmen oder Kontrollen. Nirgends trafen wir auf eine digitale Ausweiskontrolle und auch an der Haustür verlangte niemand einen Altersnachweis.

Oft schieben solche Online-Anbieter die Verantwortung ganz einfach auf die Konsumentinnen und Konsumenten. In den AGB finden sich Sätze wie «Die Firma XY verkauft keinen Alkohol an Personen unter 18 Jahren. Mit dem Kauf solcher Produkte bestätigt die Kundschaft, mindestens 18 Jahre alt zu sein». So etwas geht gar nicht! Schliesslich ist in den eidgenössischen sowie kantonalen Gesetzen genau das Gegenteil geregelt: Verboten ist die Abgabe an Minderjährige und nicht der Erwerb durch solche. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Jugendschutz-Gesetzesartikel findet sich in unserer Broschüre zu den rechtlichen Grundlagen (3).

Fazit
Es besteht grosser Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Jugendschutz-Massnahmen im Online-Handel mit Alkohol und Tabak. Die vorhandenen «Hürden» können von Minderjährigen ohne Weiteres umgangen werden und die Verantwortung dafür wird von den Unternehmen auf die Kundinnen und Kunden abgeschoben. Im Vergleich mit dem Kleinladen oder dem Restaurant, die ein funktionierendes Jugendschutz-Konzept erarbeiten, umsetzen und ihr Personal darin schulen müssen, wirkt das fehlende Engagement für den Schutz von Minderjährigen bei namhaften Onlineanbietern unfair.

Wir fordern, dass Onlineanbieter mindestens zwei Jugendschutz-Massnahmen umsetzen:

  1. Bei der Registrierung oder beim Bestellvorgang muss ein Ausweisdokument kontrolliert werden.
  2. Kurier- und Lieferdienste sollen angewiesen werden, Alkohol und Tabak nur an volljährige Empfänger/innen abzugeben.

Alles andere ist fahrlässig und ungenügend in Bezug auf den Jugendschutz.

Quellen

1 AlkG. Art. 41 Abs. 1 lit. i (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19320035/index.html#a41)
2 HGG Art. 16 (https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/605)
3 Rechtliche Grundlagen für den Jugendschutz im Kanton Bern ( https://www.jugendschutzbern.ch/uploads/tx_komicroshop/Jugendschutz_Broschuere_2018_24s.pdf)

Mundtabak Snus Banner

Snus – Einstieg in die Tabaksucht?

Rauchen ist ungesund. Darüber sind sich heutzutage die meisten Menschen einig. Über Snus wird jedoch immer noch viel zu wenig gesprochen. Denn gerade für Jugendliche und junge Erwachsene bietet Snus einen gefährlichen Einstieg in die Nikotinabhängigkeit.

Snus gibt es in verschiedenen Varianten und Geschmacksrichtungen. Meist ist es lehmartig und wird in kleinen Beutelchen unter die Oberlippe oder zwischen Zahnfleisch und Wange geschoben. Das Nikotin gelangt dabei über die Mundschleimhaut in den Körper. Wer konsumiert, spürt einen regelrechten Nikotinkick, denn die Wirkung des Nikotins ist beim «Snusen» viel stärker als beim Zigarettenrauchen. Weiter entsteht kein unangenehmer Geruch und das Ganze geht ziemlich unbemerkt vonstatten.

Verschiedene Varianten vom Mundtabak Snus
Den Mundtabak Snus gibt es in allen Formen und Farben. Bild: Fachstelle für Suchtprävention

Risiken und Gefahren für Jugendliche

Das Hauptproblem an Snus ist, dass es ziemlich schnell und ziemlich stark abhängig macht. So wie eigentlich alles, was Nikotin enthält und in irgendeiner Form konsumiert wird. Für junge Menschen, die «snusen», besteht die Gefahr, früher oder später auch mit dem Rauchen zu beginnen. Zudem kann Snus die Gesundheit schädigen. Bei einem regelmässigen und intensiven Konsum kann sich beispielsweise das Zahnfleisch verändern. Die enthaltenen Nitrosamine sind zudem krebserregend.

Leider kommen Jugendliche oft über ihre Schulkollegen oder über Freunde aus dem Sportverein in Kontakt mit Snus. Das macht es besonders attraktiv. Auch ältere Bezugspersonen (sogenannte Peers) oder Idole wie Profisportler konsumieren Snus und wirken mehr oder weniger bewusst als schlechte Vorbilder. Zudem gelangen Minderjährige über Kontakte oder via Internet an den schwedischen Tabak. Da scheitern leider unsere Jugendschutzbestimmungen.

Rechtliche Situation

Snus wird in der Schweiz offiziell als Mundtabak bezeichnet. In der Vergangenheit war immer wieder unklar, ob der Verkauf in der Schweiz erlaubt ist. Seit einem Bundesgerichtsentscheid vom 27. Mai 2019 herrscht Klarheit: Das 1995 beschlossene Verkaufsverbot ist aufgehoben und Snus darf nun ganz legal in Schweizer Verkaufsstellen angeboten werden1. Dabei müssen die kantonalen Tabak-Abgabevorschriften eingehalten werden. In vielen Kantonen ist der Verkauf nur an über 18-Jährige gestattet. Im gerade entstehenden Tabakproduktegesetz (TabPG) wird höchstwahrscheinlich ein national einheitliches Abgabealter von 18 Jahren eingeführt. Das wird aber noch mindestens bis 2022 dauern.

Rauchstopp mit Snus
Der Tabakkonsum ist in der Schweiz die häufigste vermeidbare Todesursache. Jährlich sterben 9’500 Menschen an den Folgen des Tabaks. Das sind 26 pro Tag! Dafür verantwortlich ist hauptsächlich das Rauchen herkömmlicher Zigaretten. Raucherinnen und Raucher sollten deshalb für ihre Gesundheit einen Rauchstopp einlegen. Professionelle Unterstützung gibt es bei der Lungenliga.
Wer stark nikotinabhängig ist und bereits mehrere gescheiterte Rauchtopp-Versuche hinter sich hat, könnte auch den Umstieg auf ein Ersatzprodukt wie z. B. Snus versuchen. Dadurch, dass hierbei kein Rauch inhaliert wird, entfallen viele Risiken für Atemwege und Lunge. Aber Vorsicht: Dabei findet lediglich eine Suchtverlagerung statt. Die Abhängigkeit bleibt!

1 = https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-011-06-2019.html