Herausforderungen und Praxis beim Verkauf von Alkohol, Tabak- und Nikotin

Der Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol, Tabak- und Nikotin ist gesetzlich klar geregelt und muss vom Verkaufspersonal konsequent umgesetzt werden. In der Theorie erscheint die Einhaltung dieser Bestimmungen unkompliziert. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der Verkauf mit verschiedenen Herausforderungen verbunden ist, die die Umsetzung erschweren.

Zwischen der Absicht, Umsatz zu erzielen, den gesetzlichen Vorgaben und dem allgemeingültigen Serviceanspruch «der Kunde ist König» ergibt sich eine Spannung. Dies alles unter einen Hut zu bringen, ist herausfordernd. Besonders dann, wenn man beim Kunden auf Unverständnis trifft.

Mögliche herausfordernde Situationen:

  • Stress und hoher Andrang
  • Jugendliche, die als ganze Gruppe antrabenEine Person bestellt für eine Gruppe JugendlicherJugendliche, die viel älter aussehen und wirken, als sie sind
  • Gäste, die auf Konfrontation aus sind

Wie verhalte ich mich?
Grundsätzlich empfiehlt es sich in allen Situationen sachlich zu bleiben und Ruhe zu bewahren.  Kommunizieren sie möglichst klar und weisen Sie auf allfällige Konsequenzen hin. Stützen Sie sich auf die gesetzlichen Vorgaben, an die sie gebunden sind. Halten Sie sich nicht daran, machen Sie sich strafbar.

Bleiben Sie standhaft und wiederholen Sie bei Bedarf die eigene Aussage. Nehmen Sie auch die Kundschaft ernst und hören Sie ihnen zu. Um sicherzustellen, dass man vom selben spricht und die Person weiss, dass man ihn verstanden hat, wiederholen Sie die Aussagen der Kundschaft. Sollte keine der genannten Massnahmen zum Erfolg führen, holen Sie sich Hilfe. Auch die Polizei darf gerufen werden. Melden Sie sich lieber zu früh und die Beamten kommen einmal zu viel, als dass es eskaliert. Notfalls können Sie den Kunden «rauswerfen» oder ein Hausverbot aussprechen. Klären Sie intern mit ihren Vorgesetzten, welche weiteren Möglichkeiten Sie haben.

Konkrete Handlungsmöglichkeiten für die im ersten Abschnitt erwähnten Situationen:

  • Stressige Situationen und hoher Andrang:
    Ruhe bewahren. Auch wenn speditiv gearbeitet werden muss, sollte trotzdem die Alterskontrolle Priorität haben. Ausweis verlangen und derweil erst den nächsten Gast bewirten. Anschliessend Ausweis kontrollieren und Bestellung aufnehmen.
  • Jugendliche, die als ganze Gruppe antraben:
    Hartnäckig bleiben. Jeder zeigt den Ausweis, sonst gibt es keinen Alkohol.
  • Jemand bestellt für eine Gruppe:
    Gibt es in der Gruppe sichtbar Personen, die zu jung wirken, kann der Verkauf verweigert werden. Grundsätzlich gilt, wer den Alkohol, Tabak- und Nikotin weitergibt macht sich strafbar. Es ist aber immer ratsam, gerade wenn etwas unstimmig scheint, den Verkauf zu verweigern. Sollte etwas passieren und die minderjährigen Personen werden nach der Quelle des Alkohols gefragt, wird erfahrungsgemäss eher die Verkaufsstelle als die Person, welche den Alkohol weitergegeben hat, genannt.
  • Jugendliche, die viel älter aussehen und wirken, als sie sind:
    Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Der leiseste Zweifel entspricht dem im Gesetz erwähnten «Zweifelsfall», um einen Ausweis zu verlangen. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch.
  • Personen, die auf Konfrontation aus sind:
    Auch hier gilt Ruhe zu bewahren. Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein und holen Sie sich Unterstützung. Notfalls auch die Polizei.

Wichtig: Niemand ist verpflichtet, Alkohol, Tabak- und Nikotin zu verkaufen. Selbstverständlich dürfen Sie jederzeit den Verkauf verweigern.

Bild: Elevate auf unsplash.com

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