Löffel voller Medikamenten wie z. B. Tilidin

Tilidin: Die neue Lifestyle-Droge der Jugendlichen?

Tilidin gehört gerade zu den meistdiskutierten Drogen und findet immer mehr Einzug in den Alltag der Jugendlichen. Dabei gibt es opioidhaltige Schmerzmittel – zu welchen Tilidin gehört – schon seit geraumer Zeit. Was diese Medikamente bewirken können und wie sich der Konsum in den letzten Jahren entwickelt hat, versuchen wir in diesem Beitrag zu beleuchten.

Symbolbild Löffel mit Medikamenten
Bild: Candace Mathers auf Unsplash

Warum dieses Thema aktuell ist

In den letzten Jahren nahmen die Verschreibungen von opioidhaltigen Schmerzmitteln in der Schweiz massiv zu. Ähnliche Tendenzen können in ganz Europa festgestellt werden. Zwischen 2006 und 2013 haben sich laut Auswertungen von Helsana-Krankenkassendaten die Verschreibungen verdoppelt. 2016 haben 1,8 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren fast täglich ein starkes Schmerzmittel zu sich genommen, wobei betont werden muss, dass eine kleine Gruppe der Gesellschaft für den Grossteil des Konsums verantwortlich ist. Dazu gehören u.a. ältere Menschen, welche im Durchschnitt einen besonders hohen Medikamentenbedarf haben und damit grössere Gefahr laufen, von diesen abhängig zu werden 1.

Blickt man über den Atlantik, stellt man einen besonders problematischen Konsum von Opioiden fest. In den vergangenen 20 Jahren liess sich in den USA ein 14-facher Anstieg der Verschreibung starker Opioide verzeichnen 2. Bei der Verschreibung von Opioiden pro Kopf stehen die USA an der Spitze. Die Schweiz hingegen belegt Rang 9 der OECD-Länder (https://www.oecd.org/health/opioids.htm). Amerikanische Studien zeigten, dass 8-12% der Konsumierenden abhängig wurden und viele davon sich an den Schwarzmarkt wandten, um auf Heroin oder Fentanyl umzustiegen. Im Jahr 2017 starben in den USA 47’600 Menschen an Opioid-Überdosen 1.

In den letzten Jahren erfuhr der Konsum von Opioiden in Deutschland ebenfalls einen drastischen Anstieg. Laut Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen haben sich die Verschreibungen von Tilidin in Deutschland seit 2010 mehr als verdoppelt. Zwischen 2018 und 2020 sind die Verschreibungen von Tilidin bei 15- bis 20-jährigen gar um das 30-fache angestiegen. Erklärungsversuche lassen sich in den Lebenswelten der Jugendlichen finden. So wird der Konsum von Tilidin in gewissen medialen Räumen (z. B. Instagram, Snapchat, Tiktok) zur Schau gestellt und unter den Peers zelebriert. Zudem fand Tilidin zunehmend Einzug in die Musikszene des deutschen Raps. Bereits 2008 veröffentlichte Bushido Songs, die den Konsum des Medikaments Tilidin als Droge glorifizieren. Heute nehmen viele grosse Namen der Szene (u.a. Capital Bra, Samra, Bonez MC, Gzuz, AK Ausserkontrolle) den Gebrauch von Tilidin in ihre Texte auf. Allein Capital Bra kommt auf 16 Songs, in welchen über Tilidin gerappt wird. Die meisten dieser Songs stammen aus den letzten zwei Jahren 3. Auch wenn hier kein kausaler Zusammenhang bewiesen werden kann, besitzen die Influencer der heutigen Zeit vor allem im Zusammenhang mit den sozialen Medien eine Modellrolle, welche die Lebenswelt der Jugend entscheidend beeinflussen kann.

«Tilidin: Wie läuft das Geschäft mit dem Schmerzmedikament?»  von STRG F: https://www.youtube.com/watch?v=f8TBnMQVPaQ

Und «Wie gefährlich sind die Trend-Drogen der Hip-Hop-Szene?» von SRF Virus: https://www.youtube.com/watch?v=FgRlBcef8zk

Was ist Tilidin?

Tilidin (chemischer Name: Tilidini hydrochloridum) ist ein schmerzlindernder Wirkstoff aus der Gruppe der Opioide für die Behandlung mittelstarker bis starker Schmerzen 4. In der Schweiz ist der Wirkstoff als Lösung in den Valoron®-Tropfen der Firma Pfizer AG vorhanden und seit 1975 zugelassen 5. Tropfenlösungen wirken besonders rasch, stark und kurzfristig und können im Vergleich zu Produkten mit verzögerter Aufnahme schneller zu einer Abhängigkeit führen, daher sollten diese als Reservemedikation für Schmerzspitzen vorbehalten sein 2. Im Gegensatz zur Schweiz wird Tilidin in Deutschland stets mit dem Opioid-Antagonisten – d.h. mit einer Substanz, welche Opioidwirkungen dadurch verhindert, indem sie am gleichen Rezeptor bindet und diesen blockiert – Naloxon kombiniert, um Missbräuche zu verhindern. Zu den häufigsten unerwünschten Wirkungen gehören Schwindel, Benommenheit, Schläfrigkeit, Müdigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Verstopfung, Bauchschmerzen, Schwitzen und eine Atemdepression bei hoher Dosis. Wie alle Opioide kann auch Tilidin als entspannendes und psychoaktives Rauschmittel missbraucht werden 4.

Opioide sind wirksam und bei kundiger Anwendung (welche sowohl einen informierten Arzt als auch einen informierten Patienten bedingen) halten sich die Gefahren in Grenzen, solange man sie indikationsgerecht, gezielt, wohldosiert und gemäss geltenden Therapierichtlinien einsetzt 2.

Wenn Sie selbst von einer Medikamentensucht betroffen sind oder jemanden damit kennen, können folgende Anlaufstellen Auskunft und Beratung bieten (nicht abschliessend):

Vielen Dank an unseren Zivildienstleistenden, Merlijn Zurbrügg, für die Erstellung dieses Beitrags!

Quellen:

1 bag.admin.ch. (23. August 2019). Abgerufen von https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/sucht-und-gesundheit/medikamentenmissbrauch/opioidhaltige-schmerzmittel.html
2 Heck, A., & Alon, E. (Juni 2020). www.swisspainsociety.ch. Abgerufen von https://swisspainsociety.ch/wp-content/uploads/2020/06/arzt_06-20_FB_Alon_Heck_Opioidkrise_Teil_2V.pdf
3 Seekamp, M. (Regisseur). (2020). Tilidin: Wie läuft das Geschäft mit dem Schmerzmedikament? [Youtube-film].
4pharmawiki.ch. (15. April 2020). Abgerufen von https://www.pharmawiki.ch/wiki/index.php?wiki=Tilidin&Spez=True#bottom
5compendium.ch. (01. Oktober 2020). Abgerufen von https://compendium.ch/product/23854-valoron-tropfen-100-mg-ml

Mundtabak Snus Banner

Snus – Einstieg in die Tabaksucht?

Rauchen ist ungesund. Darüber sind sich heutzutage die meisten Menschen einig. Über Snus wird jedoch immer noch viel zu wenig gesprochen. Denn gerade für Jugendliche und junge Erwachsene bietet Snus einen gefährlichen Einstieg in die Nikotinabhängigkeit.

Snus gibt es in verschiedenen Varianten und Geschmacksrichtungen. Meist ist es lehmartig und wird in kleinen Beutelchen unter die Oberlippe oder zwischen Zahnfleisch und Wange geschoben. Das Nikotin gelangt dabei über die Mundschleimhaut in den Körper. Wer konsumiert, spürt einen regelrechten Nikotinkick, denn die Wirkung des Nikotins ist beim «Snusen» viel stärker als beim Zigarettenrauchen. Weiter entsteht kein unangenehmer Geruch und das Ganze geht ziemlich unbemerkt vonstatten.

Verschiedene Varianten vom Mundtabak Snus
Den Mundtabak Snus gibt es in allen Formen und Farben. Bild: Fachstelle für Suchtprävention

Risiken und Gefahren für Jugendliche

Das Hauptproblem an Snus ist, dass es ziemlich schnell und ziemlich stark abhängig macht. So wie eigentlich alles, was Nikotin enthält und in irgendeiner Form konsumiert wird. Für junge Menschen, die «snusen», besteht die Gefahr, früher oder später auch mit dem Rauchen zu beginnen. Zudem kann Snus die Gesundheit schädigen. Bei einem regelmässigen und intensiven Konsum kann sich beispielsweise das Zahnfleisch verändern. Die enthaltenen Nitrosamine sind zudem krebserregend.

Leider kommen Jugendliche oft über ihre Schulkollegen oder über Freunde aus dem Sportverein in Kontakt mit Snus. Das macht es besonders attraktiv. Auch ältere Bezugspersonen (sogenannte Peers) oder Idole wie Profisportler konsumieren Snus und wirken mehr oder weniger bewusst als schlechte Vorbilder. Zudem gelangen Minderjährige über Kontakte oder via Internet an den schwedischen Tabak. Da scheitern leider unsere Jugendschutzbestimmungen.

Rechtliche Situation

Snus wird in der Schweiz offiziell als Mundtabak bezeichnet. In der Vergangenheit war immer wieder unklar, ob der Verkauf in der Schweiz erlaubt ist. Seit einem Bundesgerichtsentscheid vom 27. Mai 2019 herrscht Klarheit: Das 1995 beschlossene Verkaufsverbot ist aufgehoben und Snus darf nun ganz legal in Schweizer Verkaufsstellen angeboten werden1. Dabei müssen die kantonalen Tabak-Abgabevorschriften eingehalten werden. In vielen Kantonen ist der Verkauf nur an über 18-Jährige gestattet. Im gerade entstehenden Tabakproduktegesetz (TabPG) wird höchstwahrscheinlich ein national einheitliches Abgabealter von 18 Jahren eingeführt. Das wird aber noch mindestens bis 2022 dauern.

Rauchstopp mit Snus
Der Tabakkonsum ist in der Schweiz die häufigste vermeidbare Todesursache. Jährlich sterben 9’500 Menschen an den Folgen des Tabaks. Das sind 26 pro Tag! Dafür verantwortlich ist hauptsächlich das Rauchen herkömmlicher Zigaretten. Raucherinnen und Raucher sollten deshalb für ihre Gesundheit einen Rauchstopp einlegen. Professionelle Unterstützung gibt es bei der Lungenliga.
Wer stark nikotinabhängig ist und bereits mehrere gescheiterte Rauchtopp-Versuche hinter sich hat, könnte auch den Umstieg auf ein Ersatzprodukt wie z. B. Snus versuchen. Dadurch, dass hierbei kein Rauch inhaliert wird, entfallen viele Risiken für Atemwege und Lunge. Aber Vorsicht: Dabei findet lediglich eine Suchtverlagerung statt. Die Abhängigkeit bleibt!

1 = https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-011-06-2019.html

Alkoholfreies Bier: Eine echte Alternative?

Alkoholfreies Bier wird immer populärer. Fast jeder Bierbrauer hat mittlerweile eine «alkoholfreie» Variante im Sortiment. Dies ist gerade für Jugendliche und junge Erwachsene eine echte Alternative zum herkömmlichen Bier. Und trotzdem nicht vollkommen unbedenklich!

In der Schweiz darf ein Getränk mit bis zu 0,5Vol.-% Alkoholgehalt als «alkoholfrei» deklariert und verkauft werden. So regelt es die Verordnung des EDI über Getränke1. Der genaue Alkoholanteil muss sogar erst bei 1,5Vol.-% angegeben werden und dieser darf dann noch um bis zu 0,5Vol.-% schwanken.

Beim Brauen von «alkoholfreiem» Bier wird die 0,5Vol.-% Grenze durch einen vorzeitigen Gärungsstopp oder durch ein nachträgliches Entziehen des Alkohols erreicht. Manchmal werden auch beide Varianten kombiniert.

Feldschlösschen AlkoholfreiWerbung für «Feldschlösschen Alkoholfrei» (die roten Striche wurden durch Jugendschutz Schweiz hinzugefügt). Die Aussage «Voller Geschmack ohne Alkohol» ist mit Vorsicht zu geniessen. Beide abgebildeten Biere enthalten 0,5Vol.-% Alkohol.

Ein vermeintlich alkoholfreies Bier kann also trotzdem Alkohol enthalten – wenn auch nur in geringen Mengen und teilweise 10-mal weniger als herkömmliches Bier. Damit ist es gerade für Jugendliche ab 16 Jahren und für junge Erwachsene eine gute Alternative. Sei es beim Rekruten auf der Heimfahrt ins Wochenende oder bei der Handwerkerin nach einem stressigen Arbeitstag: Das «Alkoholfreie» ist die bessere Variante.

Es gilt jedoch zu beachten, dass bereits kleine Mengen Alkohol, wie sie im «alkoholfreien» Bier vorkommen, die Wahrnehmung und Reaktion negativ beeinflussen können. Besonders für Fahrzeuglenkende kann dies gefährlich werden – auch beim Velofahren. Darum gilt immer: Wer fährt trinkt nicht!

Auch der Geschmack von «alkoholfreiem» Bier ist nicht unproblematisch und kann zum Eintrittstor für den missbräuchlichen Konsum von Alkohol werden. Er führt gerade auch bei Jugendlichen zu einer Gewöhnung an den Geschmack. Bei ehemaligen Alkoholabhängigen wirkt zudem alles, was an den früheren Konsum erinnert, verführend und kann einen Rückfall bewirken!

Ganz vom Konsum abzuraten ist in der Schwangerschaft. Alkohol gelangt über das Blut der Mutter zum Baby und kann dort irreversible Schäden anrichten, da das Kind den Giftstoff ungenügend abbauen kann. Um auf Nummer Sicher zu gehen, ist auf alkoholhaltige Speisen und Getränke – auch auf «alkoholfreies» Bier – während der Schwangerschaft zu verzichten.

«Alkoholfreies» Bier ist nicht per se gut oder schlecht. Wer konsumiert sollte dies bewusst tun und sich über Inhalt und Wirkung im Klaren sein. Die trügerische Werbung und Deklaration ist dabei keine Hilfe. Trotzdem wäre es toll, häufiger Leute zu beobachten, die an einem Fest oder im Restaurant ein «Alkoholfreies» bestellen. Das zeugt nämlich von Verantwortungsbewusstsein und einem gesunden Umgang mit Alkohol.

1 = Das Eidgenössische Departement des Innern https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20143400/index.html

Angestossen wird mit der Person und nicht mit dem Getränk!

Vor den zahlreichen Geschäftsessen, Weihnachtsfesten und Silvesterpartys ist es hilfreich und sinnvoll, sich diese moderne Kniggeregel vor Augen zu führen.

Wer mit Mineralwasser, Orangensaft oder Cola anstossen will, braucht sich von Sekttrinkenden nicht zurückweisen zu lassen. Ein Zuprosten mit alkoholfreien Getränken ist kein Stilbruch mehr! Alkoholfreie Getränke gelten heute als gleichberechtigt, damit niemand ausgeschlossen werden muss, nur weil er oder sie keinen Alkohol trinkt.

Betriebe stehen in der Verantwortung, insbesondere gegenüber ihren Lernenden und den Fahrzeuglenkenden. Kein Betrieb möchte provozieren, dass seine Angestellten nach dem Weihnachtsessen auf dem Nachhauseweg infolge Trunkenheit verunfallen oder Lernende mit einer Alkoholvergiftung hospitalisiert werden müssen. Es ist deshalb empfehlenswert, sich schon vor dem Anlass Gedanken über den Alkoholkonsum zu machen und dementsprechend Massnahmen zu ergreifen.

Unser Weihnachtswunsch für die bevorstehenden Betriebsfeiern lautet:

  • Sorgen Sie dafür, dass auch nichtalkoholische Getränke in einem schönen Glas mit Stiel serviert werden. Sie zeigen auf diese Weise Wertschätzung Schwangeren, Fahrzeuglenkenden und Lernenden gegenüber
  • Offerieren Sie ein attraktives und breites alkoholfreies Angebot an Getränken. Als interessante Alternative bieten sich alkoholfreie Cocktails an. Rezepte finden Sie unter www.bluecocktailbar.ch
  • Klären Sie die Belegschaft über die Jugendschutzbestimmungen auf. Das heisst: keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren und keine Spirituosen an Minderjährige
  • Seien Sie sich als Vorgesetzte ihrer Vorbildfunktion bewusst und konsumieren Sie alkoholische Getränke genussvoll und mit Mass
  • Klären Sie schon im Voraus mit dem Servicepersonal ab, dass an offensichtlich betrunkene Personen kein weiterer Alkohol mehr ausgeschenkt wird.

Es gelten folgende gesetzlichen Bestimmungen:

Gastgewerbegesetz (GGG) Art. 29 Alkoholabgabeverbot
1 Verboten sind die Abgabe und der Verkauf
a alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie an volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler,
b gebrannter alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren,
c alkoholischer Getränke an Betrunkene und
d alkoholischer Getränke mittels Automaten, die öffentlich zugänglich sind.

Pfirsich-, Erdbeer- oder Vanillegeschmack – E-Zigaretten sollen Jugendliche zum Rauchen verführen!

In der Freizeit ziehen Schülerinnen und Schüler an den Dampfstängeln, um die verschiedenen Aromen zu testen und sich dabei so richtig erwachsen zu fühlen. Kein Wunder sind diese fruchtig-bunten Produkte mit wohlklingenden Namen wie „blue balls“, „fantasia“ etc. heiss begehrt. E-Zigaretten entwickeln sich zum neuen Lifestyle-Produkt von Kindern und Jugendlichen.

Aktuell dürfen nikotinfreie E-Zigaretten in der Schweiz ohne Altersbegrenzung verkauft werden. Der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten ist verboten, jedoch die Einfuhr aus dem Ausland für den Eigengebrauch erlaubt. Ob mit oder ohne Nikotin können die Inhaltsstoffe die Gesundheit gefährden. Das mittels Dampf eingeatmete Aerosol enthält ultrafeine Partikel und gelangt durch die Einatmung bis in die tiefen Regionen der Lunge, den Alveolen. Die Inhaltsstoffe können kurzfristig zu Atemwegsreizungen führen. Besonders bei Kindern und Jugendlichen wird die Entwicklung der Lunge auf diese Weise beeinträchtigt. Kommt dazu, dass mit E-Zigaretten das Rauchritual eingeübt wird und damit die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit besteht. Es ist offensichtlich, dass Kinder und Jugendliche damit zum Umsteigen auf herkömmliche Zigaretten verführt werden sollen.

Die aktuelle Situation ist für die Umsetzung des Jugendschutzes mehr als unbefriedigend. Möglichst schnell sollten klare Regeln verhindern, dass diese Produkte am Kiosk neben Kaugummi und Süssgetränken angeboten werden dürfen. Zurzeit ist das neue Tabakproduktegesetz in Bearbeitung. Es sieht vor, dass in der Schweiz in Zukunft auch nikotinhaltige E-Zigaretten verkauft werden dürfen, jedoch für sämtliche E-Zigaretten (mit und ohne Nikotin) das Mindestverkaufsalter von 18 Jahren gilt. Das Gesetz wird voraussichtlich nicht vor 2018 in Kraft treten. Bis dahin wünscht sich jugendschutzbern.ch von sämtlichen Verkaufsstellen, freiwillig auf den Verkauf von E-Zigaretten an Personen unter 18 Jahren zu verzichten – der Gesundheit unserer Jugend zuliebe!