Rauchen ist ungesund. Darüber sind sich heutzutage die meisten Menschen einig. Über Snus wird jedoch immer noch viel zu wenig gesprochen. Denn gerade für Jugendliche und junge Erwachsene bietet Snus einen gefährlichen Einstieg in die Nikotinabhängigkeit.
Snus gibt es in verschiedenen Varianten und Geschmacksrichtungen. Meist ist es lehmartig und wird in kleinen Beutelchen unter die Oberlippe oder zwischen Zahnfleisch und Wange geschoben. Das Nikotin gelangt dabei über die Mundschleimhaut in den Körper. Wer konsumiert, spürt einen regelrechten Nikotinkick, denn die Wirkung des Nikotins ist beim «Snusen» viel stärker als beim Zigarettenrauchen. Weiter entsteht kein unangenehmer Geruch und das Ganze geht ziemlich unbemerkt vonstatten.

Risiken und Gefahren für Jugendliche
Das Hauptproblem an Snus ist, dass es ziemlich schnell und ziemlich stark abhängig macht. So wie eigentlich alles, was Nikotin enthält und in irgendeiner Form konsumiert wird. Für junge Menschen, die «snusen», besteht die Gefahr, früher oder später auch mit dem Rauchen zu beginnen. Zudem kann Snus die Gesundheit schädigen. Bei einem regelmässigen und intensiven Konsum kann sich beispielsweise das Zahnfleisch verändern. Die enthaltenen Nitrosamine sind zudem krebserregend.
Leider kommen Jugendliche oft über ihre Schulkollegen oder über Freunde aus dem Sportverein in Kontakt mit Snus. Das macht es besonders attraktiv. Auch ältere Bezugspersonen (sogenannte Peers) oder Idole wie Profisportler konsumieren Snus und wirken mehr oder weniger bewusst als schlechte Vorbilder. Zudem gelangen Minderjährige über Kontakte oder via Internet an den schwedischen Tabak. Da scheitern leider unsere Jugendschutzbestimmungen.
Rechtliche Situation
Snus wird in der Schweiz offiziell als Mundtabak bezeichnet. In der Vergangenheit war immer wieder unklar, ob der Verkauf in der Schweiz erlaubt ist. Seit einem Bundesgerichtsentscheid vom 27. Mai 2019 herrscht Klarheit: Das 1995 beschlossene Verkaufsverbot ist aufgehoben und Snus darf nun ganz legal in Schweizer Verkaufsstellen angeboten werden1. Dabei müssen die kantonalen Tabak-Abgabevorschriften eingehalten werden. In vielen Kantonen ist der Verkauf nur an über 18-Jährige gestattet. Im gerade entstehenden Tabakproduktegesetz (TabPG) wird höchstwahrscheinlich ein national einheitliches Abgabealter von 18 Jahren eingeführt. Das wird aber noch mindestens bis 2022 dauern.
Rauchstopp mit Snus Der Tabakkonsum ist in der Schweiz die häufigste vermeidbare Todesursache. Jährlich sterben 9’500 Menschen an den Folgen des Tabaks. Das sind 26 pro Tag! Dafür verantwortlich ist hauptsächlich das Rauchen herkömmlicher Zigaretten. Raucherinnen und Raucher sollten deshalb für ihre Gesundheit einen Rauchstopp einlegen. Professionelle Unterstützung gibt es bei der Lungenliga. Wer stark nikotinabhängig ist und bereits mehrere gescheiterte Rauchtopp-Versuche hinter sich hat, könnte auch den Umstieg auf ein Ersatzprodukt wie z. B. Snus versuchen. Dadurch, dass hierbei kein Rauch inhaliert wird, entfallen viele Risiken für Atemwege und Lunge. Aber Vorsicht: Dabei findet lediglich eine Suchtverlagerung statt. Die Abhängigkeit bleibt! |
1 = https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-011-06-2019.html
Kenne auch leider ein paar jugendliche die Snus zu sich nehmen, Tabak allgemein sollte verboten werden.
Lg Marie
Danke für deinen Beitrag, Marie.
Das ist echt schade.
Wir wären schon zufrieden damit, wenn der Jugendschutz überall eingehalten würde und man Tabak für jungen Menschen unattraktiver macht (Einheitspackungen, keine Werbung, teurer, weniger Verfügbarkeit) 😉
Liebe Grüsse
Wir würden eine gesetzliche Regulierung und den Jugenschutz auch beim Kauf von Snus (Nikotinbeutel) sehr begrüßen weil wir es für eine sehr gute tabakfreie Alternative zur Raucherentwöhnung halten. Es ist schade dass unsere Regierung in dieser Hinsicht noch nichts unternommen hat. Der Jugenschutz sollte für jeden Händler zur Pflicht gemacht werden.