Kategorie: Verkauf und Abgabe
-

Herausforderungen und Praxis beim Verkauf von Alkohol, Tabak- und Nikotin
Zum Beitrag: Herausforderungen und Praxis beim Verkauf von Alkohol, Tabak- und NikotinDer Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol, Tabak- und Nikotin ist gesetzlich klar geregelt und muss vom Verkaufspersonal konsequent umgesetzt werden. In der Theorie erscheint die Einhaltung dieser Bestimmungen unkompliziert. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der Verkauf mit verschiedenen…
-

Ein unschönes Déjà-vu
Zum Beitrag: Ein unschönes Déjà-vuWer erinnert sich noch an Hooch? Mitte der 90er-Jahre liess sich die Alkohol-Industrie etwas einfallen, um den in westlichen Ländern rückläufigen Alkoholkonsum wieder anzukurbeln: Mit stark gesüssten und poppig aufgemachten Mischgetränken wurde ganz gezielt ein junges Publikum ins Visier genommen.…
-

Nikotin gibt’s erst ab 18
Zum Beitrag: Nikotin gibt’s erst ab 18Bereits seit Anfang 2022 sind im Kanton Bern jegliche Tabak- und Nikotinprodukte erst ab 18 Jahren erhältlich. Damit übernahm der Kanton eine Vorreiterrolle, der sogar den Verkauf von Vapes ohne Nikotin nur an Erwachsene erlaubte. Im Kanton Solothurn galt dies…
-

Alterskontrolle – wie macht man es richtig?
Zum Beitrag: Alterskontrolle – wie macht man es richtig?Gesetzeslage im Kanton BernAlkoholverkauf und -Ausschank sind national geregelt. Für den Verkauf von Tabak-, Nikotinprodukten, elektronischen Zigaretten sowie pflanzlichen Rauchprodukten (CBD) gelten kantonal unterschiedliche Regelungen. Die folgende Grafik fasst die für den Kanton Bern geltenden Regelungen zusammen: Ausweis im Zweifelsfall…
-

Neues aus dem Jugendschutz Onlineshop
Zum Beitrag: Neues aus dem Jugendschutz OnlineshopDas Verkaufs- und Servicepersonal muss vor der Abgabe von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten sicherstellen, dass die Person das entsprechende Alter hat. Dies wird mithilfe eines amtlichen Ausweises überprüft. Obwohl es gesetzlich klar festgehalten ist, dass ein Ausweis verlangt werden kann,…
-

Jugendschutz Hinweisschild überarbeitet
Zum Beitrag: Jugendschutz Hinweisschild überarbeitetDie Auflagen zum Jugendschutz verlangen ein Hinweisschild für die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkohol-, Tabak- und Nikotinverkauf. Dieses Schild muss gut sichtbar am Verkaufspunkt angebracht sein. Jugendschutz Bern bietet solche Hinweisschilder seit mehreren Jahren auf dem Onlineshop an. Aufgrund der im…
-

Auf den Alkohol kommt es an
Zum Beitrag: Auf den Alkohol kommt es anWer Alkohol verkauft, muss sich an die geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. So ist etwa klar geregelt, wer was an wen verkaufen darf. Für das Verkaufspersonal ist je nach Alkoholprodukt nicht sofort erkennbar, ab welchem Alter das Getränk verkauft werden darf. Denn,…
-

Ab welchem Alter dürfen Hard Seltzer verkauft werden?
Zum Beitrag: Ab welchem Alter dürfen Hard Seltzer verkauft werden?Hard Seltzer sind definitiv auch in der Schweiz angekommen. Doch nun zeichnet sich ein Problem mit dem Schweizer Gesetz ab, das das Verkaufspersonal vor grosse Herausforderungen stellt: Dürfen Hard Seltzer ab 16 oder erst ab 18 verkauft werden? Wir erklären,…
-

Jugendschutz im Onlineshop – Was muss beachtet werden?
Zum Beitrag: Jugendschutz im Onlineshop – Was muss beachtet werden?Onlinehandel mit Alkohol und Tabak boomt. Webseiten und Onlineshops mit entsprechendem Sortiment schiessen wie Pilze aus dem Boden. Aber was muss punkto Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol oder Tabak übers Internet beachtet werden?
