Schlagwort: Alkohol

  • Blue Cocktail Bar – Wir feiern alkoholfrei

    Blue Cocktail Bar – Wir feiern alkoholfrei

    Bild: Die Blue Coacktail Bar am Buskers 2024. Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

    In einer Zeit, in der Alkohol fast selbstverständlich zu Feiern und gesellschaftlichen Anlässen gehörte, wagte die Blue Cocktail Bar 1995 einen Schritt, der damals als ungewöhnlich galt: Sie setzte ausschliesslich auf alkoholfreie Drinks. Die Idee war einfach – Genuss, Lebensfreude und Gemeinschaft zu fördern, ohne dabei auf alkoholische Getränke angewiesen zu sein. Heute hat sich dieses Konzept nicht nur bewährt, sondern eine Vorreiterrolle in der Suchtprävention eingenommen.

    Eine Pionierin in der Prävention

    Die Zeiten haben sich seit den 90er-Jahren klar geändert. So hat die WHO von den lange als unbedenklich geltenden Standard-Mengen für alkoholische Getränke Abstand genommen und im Januar 2023 herausgegeben, dass kein Alkoholkonsum sicher ist und auch geringe Mengen schädlich sein können.

    Die Blue Cocktail Bar war im Verständnis dieser Tatsache von Anfang an mehr als nur ein Ort für innovative Getränke. Sie wurde als mobiles Projekt des Blauen Kreuzes ins Leben gerufen, um Menschen für die Risiken von Alkoholmissbrauch zu sensibilisieren und Alternativen aufzuzeigen. Die bunten, kreativen Mocktails beweisen, dass alkoholfreie Drinks alles andere als langweilig sein müssen und dass Genuss und Achtsamkeit Hand in Hand gehen können.

    Die Bar hat es geschafft, einen nachhaltigen Wandel in der Wahrnehmung alkoholfreier Alternativen zu bewirken. Besonders erfreulich ist, dass der rückläufige Alkoholkonsum bei der Bevölkerung die kontinuierlichen Bemühungen der Blue Cocktail Bar bestätigen. Durch ihre Präsenz, ihre kreative Ansprache und das Anbieten attraktiver Alternativen hat sie massgeblich dazu beigetragen, dass ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol heute stärker im Fokus steht.

    Ein Ort der Begegnung und Inspiration

    Die Blue Cocktail Bar ist heute ein fester Bestandteil zahlreicher Veranstaltungen. Sie steht für mehr als nur köstliche Erfrischungen: Sie ist ein Symbol für Gemeinschaft und eine Plattform, um ins Gespräch zu kommen. Dabei erreicht die Bar Menschen jeden Alters, von Jugendlichen bis zu Erwachsenen, und macht deutlich, dass ein gesunder Lebensstil für alle zugänglich ist. Mit ihrer Arbeit leistet sie einen wichtigen Beitrag, nämlich den bewussten Umgang mit Genussmitteln weiter zu fördern.

    Die Blue Cocktail Bar an der BEA! 25.4. – 3.5. 2026

    Die Blue Cocktail Bar an der BEA! 25.4. – 3.5. 2026

    Weitere Anlässe mit der Blue Cocktail Bar:

    • Brunnenfest Laupersdorf SO 4.6.2026
    • Sommerfest Zuchwil SO 13.6.2026
    • Bärner Stadtfest 19.-21.6.2026
    • Stadtfest Solothurn 26.-28.6.2026
    • Buskers Bern 6.-9.8.2026
    • Thunfest 7.-8.8.2026
  • Ein unschönes Déjà-vu

    Ein unschönes Déjà-vu

    Wer erinnert sich noch an Hooch? Mitte der 90er-Jahre liess sich die Alkohol-Industrie etwas einfallen, um den in westlichen Ländern rückläufigen Alkoholkonsum wieder anzukurbeln: Mit stark gesüssten und poppig aufgemachten Mischgetränken wurde ganz gezielt ein junges Publikum ins Visier genommen. Hooch war eines der ersten und das wohl berühmteste Alcopop. Es wurde millionenfach verkauft und landete viel zu oft bei ganz jungen Konsumierenden.

    Hooch & weitere Alcopos der 90er (Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg)

    Kinder und Jugendliche haben einen natürlichen Abwehrreflex gegen den Geschmack von Alkohol. Mit viel Zucker und durch Beimischen von allerlei fruchtig-frischen Aromen umging die Alkoholindustrie mit den Alcopops diese Barriere auf perfide Art und Weise.
    Für unzählige Jugendliche begann dadurch ein zerstörerischer Weg in den Alkoholmissbrauch. In Beratungsstellen und stationären Therapie-Einrichtungen ist heute das traurige Resultat sichtbar: Wo früher fast ausschliesslich ältere, mehrheitlich Männer wegen ihres Suchtproblems Hilfe suchten, finden sich nun auch junge Menschen – mit einem steigenden Anteil an Frauen.

    Rund 30 Jahre nach der ersten Alcopops-Welle, bedient sich die Nikotin-Industrie des genau gleichen, hinterhältigen Tricks: Mit bunten E-Zigaretten, fruchtig-frischen Aromen und teuren online-Werbekampagnen werden Minderjährige in die Abhängigkeit verführt. Herstellerfirmen und Verkaufsstellen behaupten, ihre E-Zigaretten seinen dazu da, Raucherinnen und Raucher vom extrem gesundheitsschädigenden Zigarettenkonsum wegzubringen. Die jugendliche Aufmachung, die süssen Inhaltsstoffe und die gezielte Werbung verraten aber die eigentlichen Absichten.
    Ein Grossteil der heute verkauften E-Zigaretten sind Einweg-Produkte. Der grösste Teil davon wird nicht recycliert, sondern millionenfach achtlos weggeworfen. Dadurch sind diese Erzeugnisse nicht «nur» für den Jugendschutz, sondern zugleich für die Umwelt eine echte Katastrophe.
    In zahlreichen Ländern werden diese doppelt schädlichen Einwegprodukte nun verboten. In der Schweiz haben National- und Ständerat ein Verbot ebenfalls beschlossen, das jedoch noch nicht umgesetzt ist.

    Die Hersteller haben aber bereits reagiert und bringen neue, theoretisch nachfüllbare E-Zigaretten auf den Markt, die gleich aussehen wie die Einweg-E-Zigaretten und vermutlich grösstenteils auch als solche genutzt werden.
    Bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat bei der Umsetzung des Verbotes den Mut hat, das Gesetz so zu formulieren, dass auch «Pseudo-Einweg-Produkte» damit aus dem Verkehr gezogen werden!
    Und selbst dann bleibt aus Sicht des Jugendschutzes ganz viel zu tun, um den Einstieg von Kindern und Jugendlichen in die Nikotinsucht zu verhindern.

    E-Zigaretten (Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg)

  • Weniger Alkohol ist besser

    Weniger Alkohol ist besser

    Lange Zeit orientierte sich die Fachwelt an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für einen moderaten Alkoholkonsum: mehrmals pro Woche ein paar Gläser waren «erlaubt». Neu sagt die WHO: Es gibt beim Alkoholkonsum keine gesundheitlich unbedenkliche Menge. Schon das erste Glas ist schädlich. Egal, ob es sich dabei um Wein, Bier oder Spirituosen handelt. Weniger ist also mehr, was die Gesundheit betrifft.

    Die neuesten Daten der WHO deuten darauf hin, dass die Hälfte der dem Alkohol zurechenbaren Krebsfälle in Europa durch „leichten“ bis „moderaten“ Alkoholkonsum (weniger als 1 Liter Wein oder weniger als 2 Liter Bier oder weniger als 250 Milliliter Spirituosen pro Woche) verursacht werden.

    Die WHO stellt klar fest, dass der gegenwärtige Wissensstand nicht auf die Existenz einer Schwelle hindeutet, an der die krebserregenden Wirkungen des Alkohols «einsetzen» und sich im menschlichen Körper manifestieren. Und es gibt keine Studien, die potenzielle positive Wirkungen eines leichten bis mässigen Alkoholkonsums belegen.

    Die neusten Erkenntnisse zeigen, dass – egal, wie viel man trinkt – das Risiko für die Gesundheit schon beim ersten Glas Alkohol beginnt. Zudem ist klar, dass die Wirkung umso schädlicher wird, je mehr man trinkt. Wer die Wahrscheinlichkeit für ein gesundes physisches und langes Leben möglichst hochhalten möchte, trinkt am besten möglichst wenig Alkohol.

    Bisher ist das Blaue Kreuz für den Alkoholkonsum den mengen- und risikoorientierten Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG gefolgt, und diese wiederum jenen der WHO. Aufgrund der neuen Empfehlungen hat das Blaue Kreuz seine eigenen Empfehlungen den neuen Erkenntnissen angepasst: Empfehlungen Blaues Kreuz zum Alkoholkonsum.

    Gesundheitsbewusstsein liegt im Trend

    Die Empfehlung einer Konsumreduktion, unabhängig von der Menge, reiht sich ein in aktuelle anderweitige Empfehlungen zu gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen. So ist es am besten, nicht zu rauchen, möglichst wenig Fleisch zu essen, dafür viel Gemüse; körperliche Bewegung zu fördern sowie Übergewicht zu reduzieren.

    Das Leben ohne Alkohol ist genauso spannend und der Körper selbst braucht keinen Alkohol. Selbst wenn in unserem Kulturkreis für viele der Genuss von einem guten Glas Wein mit guter Gesellschaft und gutem Essen verbunden wird. Auch ohne Alkohol können anregende, inspirierende oder lustige Gespräche stattfinden. Man sollte sich bewusst machen, warum man Alkohol trinken möchte. Geht es um das Glas Wein, das man geniessen will, oder darum negativen Gefühlen zu entkommen. Wenn es nur noch gelingt, sich unter Alkoholeinfluss gut zu fühlen, dann sollte man sich Gedanken machen.

    Konsumreduktion oft schon hilfreich

    Viele Menschen, die Alkohol konsumieren, bewegen sich in einem moderaten Konsum, so dass sie kaum je im Leben professionelle Hilfe benötigen. Und die Wirkung der neuesten WHO-Empfehlung dürfte bei dieser Gruppe zur Aufklärung beitragen, vielleicht auch zu einer Verhaltensänderung.

    Missbraucht man Alkohol, braucht man mit der Zeit bei einem regelmässigen Konsum zur Entspannung immer grössere Mengen, um denselben Effekt zu erzielen. Dadurch gelangt man dann bereits in ein Abhängigkeitsverhältnis, vor allem wenn man keine anderen Entspannungsmethoden mehr anwendet.

    In der Praxis ist es so, dass sich Menschen beim Blauen Kreuz melden, die über viele Jahre immer mehr Alkohol getrunken haben und selbst spüren, dass der Konsum negative Auswirkungen auf ihr tägliches Leben erlangt hat. Nicht zu vergessen sind die Auswirkungen auf das soziale Umfeld.

    In solchen Fällen geht es nicht nur um das Glas Wein oder Bier am Abend, sondern hier spricht man von Konsummengen, die sich im hohen riskanten Bereich bewegen. Hier ist es oft schon sehr hilfreich, wenn der Konsum auf eine geringere Menge reduziert werden kann. Aus medizinischer Sicht mag der Konsum immer noch risikoreich sein, aber aus suchttherapeutischer Sicht ist dies bereits ein grosser Erfolg und der erste Schritt zu einem längerfristig abstinenten oder mindestens risikoärmeren Konsum.

    Grundsätzlich gilt: für die Gesundheit und zur Konsumreduktion empfiehlt sich, für eine gewisse Zeit gar nichts zu trinken. Eine befristete Abstinenz ist nicht nur für den Körper und die Psyche gesund, sondern hilft dabei, neue Gewohnheiten zu entwickeln, oder auch zu erleben, wie gut ein Leben ohne Alkohol möglich ist. Und wer kann, verzichtet am besten ganz auf Alkohol. 

    Das Blaue Kreuz ist schweizweit führend in ihrem Angebot an alkoholfreien Drink-Rezepten.
    Foto: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg (Drinks: Amarelo, Very Berry, Twicy)

    Dieser Beitrag wurde erstellt mit freundlicher Genehmigung des Blauen Kreuzes Zürich, Autor Patrick Jola.

    Links:

    Alkoholfreie Drinks: Blue Cocktail Bar

    Konsum reduzieren oder eine Weile auf den Alkohol verzichten: Dry January und time:out

    Empfehlungen Blaues Kreuz Schweiz: : Empfehlungen Blaues Kreuz zum Alkoholkonsum

  • Alterskontrolle – wie macht man es richtig?

    Alterskontrolle – wie macht man es richtig?

    Bild: Symbolbild Alterskontrolle beim Testkauf, Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

    Gesetzeslage im Kanton Bern
    Alkoholverkauf und -Ausschank sind national geregelt. Für den Verkauf von Tabak-, Nikotinprodukten, elektronischen Zigaretten sowie pflanzlichen Rauchprodukten (CBD) gelten kantonal unterschiedliche Regelungen. Die folgende Grafik fasst die für den Kanton Bern geltenden Regelungen zusammen:

    Foto: Folie aus den Schulungsunterlagen vom Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

    Ausweis im Zweifelsfall immer verlangen
    Wir empfehlen alle Personen zu kontrollieren, die nicht eindeutig älter als 25 Jahre aussehen. Dies soll verhindern, dass man zu lange darüber nachdenken muss, wie alt jemand ist. Mit dieser Massnahme liegt die Fehlerquote wesentlich tiefer, da man ein höheres Alter im Visier hat. Für die Alterskontrolle muss ein Führerausweis, eine Identitätskarte ein Pass oder ein Ausländerausweis gezeigt werden. Nicht gültig sind Schüler- und Studierendenausweise oder der SwissPass. Das Alter wird dann anhand des Geburtsdatums berechnet: Das Jahr, dann der Monat und schliesslich der Tag. In geschlossenen Bereichen, zum Beispiel in einem Club oder an einer Veranstaltung, kann eine Eingangskontrolle durchgeführt und mit Alters- und Jugendschutzbändel gearbeitet werden. Das erleichtert dem Bar- und Servicepersonal die Kontrolle am Ausschank.

    Wir unterstützen Sie gerne
    Damit bei der Alterskontrolle alles rund läuft bieten wir in unserem Onlineshop verschiedene Hilfsmittel an. Zum Beispiel Jugendschutzbändel in verschiedenen Farben, ein Informationsblatt für das Personal inkl. Kurzschulung oder Schilder zum Aufhängen. Für einmalige Events eignet sich der Altersrechner, der auf das Datum genau bestimmt werden kann. Diese Materialien sollen Unterstützung bieten und die Kontrollen für das Personal so einfach und klar wie möglich gestalten. Statt Kopfrechnen besteht sogar die Möglichkeit, eine Gratis-App herunterzuladen, die auch offline genutzt werden kann und absolut datensicher ist.

    Eine weitere Möglichkeit um das Personal zu schulen sind unsere Jugendschutzschulungen. Wir geben Tipps und Hilfestellungen, damit diese Kontrollen einwandfrei ablaufen und können auf Wunsch auch direkt in Ihrer Lokalität die verschiedenen Begebenheiten thematisieren.

    Quellen
    Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
    Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

    Onlineshop
    Jugendschutz Bern: Materialien bestellen

    Bundesgesetze
    https://www.fedlex.admin.ch/de/cc?news_period=last_day&news_pageNb=1&news_order=desc&news_itemsPerPage=10

    Gesetze nach Kantonen
    https://www.lexfind.ch/fe/de/search

    Jugendschutz Solothurn
    https://www.jugendschutzsolothurn.ch/home/

    Jugendschutz Basel Stadt
    https://www.jugendschutzbasel.ch/home/

    Jugendschutz Thurgau
    https://www.jugendschutz-tg.ch/home/

  • Neues aus dem Jugendschutz Onlineshop

    Neues aus dem Jugendschutz Onlineshop

    Das Verkaufs- und Servicepersonal muss vor der Abgabe von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten sicherstellen, dass die Person das entsprechende Alter hat. Dies wird mithilfe eines amtlichen Ausweises überprüft. Obwohl es gesetzlich klar festgehalten ist, dass ein Ausweis verlangt werden kann, ist es für das Verkaufs- und Servicepersonal nicht immer einfach den Ausweis zu verlangen. Dank eines neuen Schildes kann die Kundschaft darauf hingewiesen werden, den Ausweis bei jedem Kauf direkt vorzuweisen. Ein weiteres Schild in zwei Ausführungen weist darauf hin, dass an der entsprechenden Verkaufsstelle jeglicher Alkohol, nebst allen Tabak- und Nikotinprodukten, erst ab 18 Jahren verkauft wird.

    Ausweis unaufgefordert vorweisen

    Wer Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukte kauft, muss auf das Alter überprüft werden. Obwohl dies in der Theorie klar ist, passieren bei der Alterskontrolle immer wieder Fehler, wenn der Ausweis überhaupt verlangt wird. Obwohl das Verkaufs- und Servicepersonal einen Ausweis verlangen darf, verlassen sie sich zu oft auf ihre Einschätzung über das Alter ihrer Kundschaft und verkaufen Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukte an Minderjährige. Die Gesetzeslage hat zur Folge, dass es in der Hand des Verkaufs- und Servicepersonals liegt den Ausweis zu verlangen. Das ist eine erste Hürde beim Verkauft und ist vielen unangenehm. Die Kundschaft muss den Ausweis erst vorweisen, wenn sie dazu aufgefordert wird.

    In den USA zum Beispiel müssen Kundinnen und Kunden beim Kauf von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten immer ihren Ausweis vorweisen. Dies ist unabhängig davon wie alt die Person ist oder welche Produkte gekauft werden. Die Pflicht liegt bei der Person, welche Kauft, den Ausweis vorzuweisen. Diese Regelung macht die Alterskontrolle für das Verkaufs- und Servicepersonal unglaublich viel einfacher, da die Hürde nach dem Ausweis zu fragen nicht erst überwunden werden muss, sondern der Ausweis direkt kontrolliert werden kann.

    Foto: Schild «Ausweis bitte unaufgefordert vorweisen». Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

    Das neue Schild in Onlineshop von jugendschutzbern.ch nimmt dieses Konzept auf und gibt Verantwortlichen die Möglichkeit ihre Mitarbeitenden auf ähnliche Weise zu unterstützen, indem an der Kasse und dort, wo die Produkte stehen, ein Schild angebracht wird. Das Schild wurde entwickelt, um die erste Hürde beim Verkauf von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten, nach dem Ausweis zu fragen, etwas leichter zu gestalten.

    Generell 18

    Anders als beim Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten, die erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden dürfen, gibt es beim Alkohol die Möglichkeit Bier, Wein, Schaum- und Obstweine bereits an Jugendliche ab 16 Jahren abzugeben. Die meisten Verkaufsstellen halten sich denn auch an diese gesetzliche Vorgabe und verkaufen Alkohol bereits ab 16 Jahren. Nun gibt es die Möglichkeit betriebsintern die Regelung anzupassen und strengere Auflagen einzuführen. Dies machen zum Beispiel manche Coop oder Voi-Migros Partner vor, indem sie alle Produkte erst an Personen ab 18 Jahren verkaufen.

    Grundsätzlich vereinfacht dieser Entscheid die Arbeit des Verkaufs- und Servicepersonals enorm, da sie sich nicht zwei Jahrgänge merken müssen und auch nicht im Kopf haben müssen, welche Produkte bereits an Jugendliche ab 16 Jahren herausgegeben werden dürfen.    

    Das Schild wird in zwei Ausführungen in unserem Shop angeboten: quer und hoch.

    Foto: Schild «Generell 18 quer». Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

    Jugendschutz Bern unterstützt Sie gerne

    Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg hat es sich seit Jahren zum Ziel gemacht, Verantwortliche und das Service- und Verkaufspersonal auf vielseitige Art und Weise bei der Umsetzung vom Jugendschutz zu unterstützen. Das Angebot in unserem Onlineshop wird laufend überarbeitet und erweitert und ist ein wichtiger Bestandteil dieser Unterstützung. Es kann von Betrieben, Vereinen, sowie Privatpersonen genutzt werden und.

    Quellen

    Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
    Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

    Onlineshop
    Jugendschutz Bern: Materialien bestellen

  • Jugendschutz Hinweisschild überarbeitet

    Jugendschutz Hinweisschild überarbeitet

    Die Auflagen zum Jugendschutz verlangen ein Hinweisschild für die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkohol-, Tabak- und Nikotinverkauf. Dieses Schild muss gut sichtbar am Verkaufspunkt angebracht sein.  Jugendschutz Bern bietet solche Hinweisschilder seit mehreren Jahren auf dem Onlineshop an. Aufgrund der im Kanton Bern angepassten Gesetze, stehen zwei neue Hinweisschilder bereit.

    Gesetzlich verpflichtet

    Werden Alkohol, Tabak und Nikotinprodukte verkauft, sind die Verkaufsstellen, Bars und Restaurants verpflichtet ein Jugendschutz-Hinweisschild aufzuhängen. Dieses Schild muss über die aktuellen Regelungen aufklären und Konsumierende auf die geltenden Bestimmungen hinweisen.

    Trotz der Aussicht auf das Tabakproduktegesetz – welches voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft tritt – hat der Kanton Bern bereits Ende 2021 den Verkauf von jeglichen Tabak- und Nikotinprodukten reguliert und ab 18 Jahren festgelegt. Damit dürfen Verkaufsstellen diese Produkte erst ab 18 Jahren verkaufen. Dazu gehören auch nikotinfreie Vapes, tabakfreie Nikotinbeutel sowie CBD-Produkte. Mit diesen Bestimmungen hat der Kanton Bern eine solide Grundlage geschaffen, die es auch Verkaufspersonen einfacher macht, die Alterkontrolle zu prüfen.

    Aufgrund dieser Änderungen hat das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg die alten Hinweisschilder überarbeitet und neu designt. Diese Schilder sind neu in zwei Varianten im Online-Shop kostenlos erhältlich.

    Zwei Schilder
    Da die Bedürfnisse der verschiedenen Verkaufsstellen unterschiedlich sind, hat sich Jugendschutz Bern dazu entschlossen, vorerst zwei Versionen des Hinweisschildes anzubieten.

    Ein Hinweisschild beinhaltet die Grundlagen, wie dies bei den meisten Hinweisschildern der Fall ist. Lediglich mit den Angaben, was wann verkauft und abgegeben werden darf. Ein weiteres Hinweisschild ergänzt diese Informationen mit zusätzlichen Angaben, wann Alkohol, Tabak und Nikotin nicht verkauft oder abgegeben werden darf.

    Bild: Hinweisschild grün mit Grundlagen zum Jugendschutz. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

    Bild: Hinweisschild rot mit zusätzlichen Angaben. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

    Das Personal darf einen Ausweis verlangen

    Auch wenn es unangenehm ist, muss das Alter vor demVerkauf geprüft werden. Wer dies nicht tut und so einem oder einer Minderjährigen widerrechtlich Alkohol-, Tabak- oder Nikotinprodukte verkauft oder abgibt, macht sich strafbar. Es wird empfohlen bei Personen, die nicht eindeutig älter als 25 Jahre aussehen, das Alter mithilfe eines Ausweises zu überprüfen. Verkaufspersonen sind immer im Recht, wenn sie einen Ausweis verlangen. Wird kein amtlicher Ausweis vorgezeigt, dürfen sie jederzeit den Verkauf oder die Abgabe verweigern.

    Weiteres Material

    Die Änderungen im kantonalen Gesetz sind ebenfalls in der Broschüre «Rechtliche Bestimmungen» und auf den Informationsblättern «Infos für Bar- und Servicepersonal» und «Leitfaden für Veranstalter» festgehalten. Diese Unterlagen sind bereits seit Herbst 2022 erhältlich. Sie können ebenfalls kostenlos bestellt werden.

    Quellen

    Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
    Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

    Kantonale Gesetzte
    Systematische Sammlung (BSG) – Kanton Bern – Erlass-Sammlung

    Jugendschutz Bern Onlineshop

    Jugendschutz Bern: Materialien bestellen

  • Auf den Alkohol kommt es an

    Auf den Alkohol kommt es an

    Wer Alkohol verkauft, muss sich an die geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. So ist etwa klar geregelt, wer was an wen verkaufen darf. Für das Verkaufspersonal ist je nach Alkoholprodukt nicht sofort erkennbar, ab welchem Alter das Getränk verkauft werden darf. Denn, wer sich anhand der Volumenprozente orientiert, hat ein Problem.

    Volumenprozente sind nicht entscheidend

    In der Schweiz sind die Abgabe und der Verkauf von Alkohol Bundesweit geregelt. Im Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz LMG) Artikel 14 Abgabe- und Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke im Absatz 1 steht: «Die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.» Im kantonalen Gastgewerbegesetz (GGG) im Artikel 29 über Alkoholabgabeverbote Absatz 1 ist weiter festgehalten: «Verboten sind die Abgabe und der Verkauf
    a alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren (…),
    b gebrannter alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren, […]»

    Es gilt also die Art des Alkoholes, nicht die Höhe der Volumenprozente. Wer gegorenen oder fermentierten Alkohol ausschenkt oder verkauft, darf diesen an Jugendliche ab 16 Jahren abgeben. Alle gebrannten und destillierten Wasser dürfen erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft und abgegeben werden. Wieviel Volumenprozente im Getränk enthalten sind, spielt dabei keine Rolle.

    Die gängigsten Fehlverkäufe. Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

    Schulungen helfen bei der Klärung

    Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg führt jährlich mehrere Jugendschutzschulungen in Betrieben oder überregional im ganzen Kanton durch. Das Ziel dieser Schulungen ist es Unsicherheiten aus dem Weg zu schaffen und für mehr Sicherheit beim Alkoholverkauf zu sorgen. Wissen Mitarbeitende in Gastro und Detailhandel Bescheid, passieren weniger Fehler. 

    Wer also einen Wein mit 18 Volumenprozent Alkohol verkauft, darf diesen an einen 16-jährigen Jugendlichen abgeben, hingegen darf ein «Smirnoff Ice» mit vier Volumenprozent erst an 18-Jährige verkauft werden. Dies ist wichtig, denn diese Tatsache hat bei Testkäufen und an Jugendschutz-Schulungen vom Blauen Kreuz bereits zu vielen Diskussionen geführt. An Jugendschutzschulungen werden deshalb die gängigsten «Missverkäufe» genauer angeschaut und allfällige betriebsinterne Stolpersteine bei Getränken besprochen. Wird mancherorts ein Hugo klassisch – nur mit Holundersirup und Prosecco – serviert, besteht er anderenorts aus BOLZ-Holunderblütenlikör und Prosecco. Der kleine, aber feine Unterschied kann nun beim Personal zu Verwirrungen führen. Ist das klassische Getränk bereits ab 16 Jahren erhältlich, darf die zweite Variante erst an Erwachsene ab 18 Jahren abgegeben werden. Deswegen weisen wir bei unseren Schulungen immer wieder darauf hin, wie wichtig es ist, die alkoholischen Getränke nach Verkaufsabgabealter zu prüfen und Unklarheiten zu klären. Optimalerweise passt der Betrieb die Karte oder die Angebotsliste entsprechend an, damit zumindest für das Verkaufs- und Servicepersonal klar ist, um welchen Alkohol es sich handelt.

    Alkohol ab 16 JahrenAlkohol ab 18 Jahren
    Bier
    Wein
    Obstwein
    Schaumwein
    Cider
    Spirituosen (Likör, Schnaps, Whiskey, Brände etc.)
    Mixgetränke (Alkopops)
    Cocktails
    Übersicht Abgabealter und Art Alkohol.

    Beiträge rund um das Thema Jugendschutz unter www.jugendschutzbern.ch oder Jugendschutz.blog.

  • Bier ohne Alkohol kann sich sehen lassen!

    Bier ohne Alkohol kann sich sehen lassen!

    Die Zutatenliste von Bier ist kurz: Wasser, Hopfen, Malz und Hefe. Das vergorene und klassischerweise alkoholhaltige Getränk wurde bereits vor tausenden von Jahren gebraut und geniesst heute internationale Beliebtheit. Symbolisch dafür findet jedes Jahr der internationale Tag des Bieres statt. Bisweilen ein Nischenprodukt, gewinnt alkoholfreies Bier ebenfalls mehr und mehr an Daseinsberechtigung. Zurecht, wie wir finden!

    verschiedene alkoholfreie Bierdosen und -Flaschen vor einem weissen Hintergrund
    20 verschiedene alkoholfreie Biere konnten wir Anfang Juli 2021 in der Stadt Bern einkaufen.
    Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg

    Jeden ersten Freitag im August ist «International Beer Day» (Internationaler Tag des Bieres). Das traditionelle Getränk aus Wasser, Hopfen, Malz und Hefe ist weltweit und auch hierzulande weit verbreitet. In der Schweiz liegt der Pro-Kopf-Konsum von Bier bei über 50 Litern pro Jahr 1.

    Üblicherweise sind in einem Bier ca. 4,5 – 5,5 Vol.-% Alkohol enthalten. Jahr für Jahr nimmt allerdings die Beliebtheit von Bier ohne Alkohol zu. Die neusten Schweizer Zahlen aus 2020 bestätigen diesen Trend:

    • Um 15 % nahm der Konsum von alkoholfreiem Bier zu 2.
    • 4,4 % von allen verkauften und ausgeschenkten Bieren waren alkoholfrei 3. Dies entspricht einer Menge von knapp 15 Mio. Liter Bier (100 % = ca. 340 Mio. Liter) 4.
    • Alkoholfreies Bier legte zu, obwohl der gesamte Pro-Kopf-Konsum von Bier (also auch solchem mit Alkohol) aufgrund der Corona-Pandemie um 5,4 % zurückging 4.

    Alkoholfreie Biere sind längst nicht mehr «nur» klassische Lager-Biere. Auch Weizenbier, IPA und trinkfertige Panaché sind dabei. Im Juli 2021 kauften wir in der Stadt Bern versuchsweise Bier ohne Alkohol und stiessen dabei auf nicht weniger als 20 verschiedene Varianten. Die Angebotspalette überrascht nicht, da fast zwei Drittel der Mitglieder beim Schweizer Brauerei-Verband mittlerweile eine alkoholfreie Bier-Variante im Angebot haben 5. Durch ständiges Tüfteln an immer neuen Rezepturen wurde der Geschmack von alkoholfreiem Bier massiv verbessert und ist heute nicht mehr mit dem von vor drei bis fünf Jahren zu vergleichen.

    Übrigens: Als «alkoholfrei» darf laut Bundes-Verordnung ein Getränk deklariert werden, was nicht mehr als 0,5 Vol.-% Alkohol beinhaltet 6.

    Alkoholfreies Bier passt zum zunehmenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung. Es hat nicht einmal die Hälfte der Kalorien (75 kcal statt 185 kcal bei einer 500ml-Dose 7) und Konsumierende müssen sich keine Gedanken über negative Wirkungen des Alkohols machen. Alkoholfreies Bier ist also auch im Interesse des Jugendschutzes.

    Trotzdem gibt es Menschen, die vorsichtig mit alkoholfreiem Bier sein sollten. In der Schwangerschaft wird von jeglichem Alkoholkonsum dringend abgeraten 8. Selbst «alkoholfrei» deklarierte Biere können einen minimalen Alkoholgehalt (< 0,5 Vol.-%) aufweisen. Auch für Menschen mit einer Alkoholsucht-Vergangenheit kann dies problematisch sein. Ihr Suchtgedächtnis könnte zusätzlich vom Aussehen, Geschmack, Duft oder Konsum-Gefühl getriggert werden.

    Quellen:

    1. Eidgenössische Zollverwaltung (EZV): www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/themen/alcohol.html
    2. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/kennzahlen/wussten-sie
    3. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/kennzahlen/marktaufteilung-schweiz
    4. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/kennzahlen/biermarkt-entwicklung-schweiz
    5. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/verband/mitglieder-des-sbv/
    6. Verordnung des EDI über Getränke Art. 2 Abs. 1: www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/220/de
    7. Vergleich zwischen Feldschlösschen alkoholfrei Lager und Feldschlösschen Original
    8. swissmom.ch: www.swissmom.ch/schwangerschaft/medizinisches/vorsicht-in-der-schwangerschaft/alkohol
  • Ab welchem Alter dürfen Hard Seltzer verkauft werden?

    Ab welchem Alter dürfen Hard Seltzer verkauft werden?

    Hard Seltzer sind definitiv auch in der Schweiz angekommen. Im Internet finden sich locker ein Dutzend Anbieter, die ihre Interpretationen des Trendgetränks hierzulande auf den Markt gebracht haben. Doch nun zeichnet sich ein Problem mit dem Schweizer Gesetz ab, das das Verkaufspersonal vor grosse Herausforderungen stellt: Dürfen Hard Seltzer ab 16 oder erst ab 18 verkauft werden? Wir erklären, worauf man achten muss.

    Verschiedene Hard Seltzer in Dosen und Flaschen stehen aufgereiht auf einem Holztisch
    Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg. Hard Seltzer, die wir anfangs Juli in der Stadt Bern kaufen konnten.

    Hard Seltzer heisst das Trendgetränk der Stunde. Die «neuen Alcopops» sind vegan, glutenfrei, ohne Zucker, kalorienarm und stammen ursprünglich aus den USA. «Seltzer» steht für Mineralwasser und «Hard» bezeichnet den darin enthaltenen Alkohol. Dieser sorgt für den Rausch und dient als Geschmacksträger. Mit 4 bis 5 Vol.-% enthalten Hard Seltzer etwa gleich viel Alkohol wie ein Bier.

    Dass diese Kombination den Nerv der Zeit trifft, zeigen Zahlen aus den USA eindrücklich: 2019 machten Hard Seltzer bereits 10 % aller verkauften alkoholischen Getränke aus 1! Der Marktführer White Claw konnte seinen Umsatz im selben Jahr um 250 % steigern.

    Mittlerweile sind diverse Schweizer Hersteller auf diesen Zug aufgesprungen und haben ihre eigenen Interpretationen des Trendgetränks auf den Markt gebracht. Auf einer Einkaufstour in der Stadt Bern haben wir neun verschiedene Hard Seltzer gefunden. Im Internet ist die Auswahl weitaus grösser: 15 Schweizer Anbieter und etliche Unternehmen aus dem Ausland bieten Hard Seltzer online an.

    Das Problem mit dem Jugendschutz

    Hard Seltzer stellen das Verkaufspersonal in der Schweiz vor eine altbekannte Herausforderung: Ab welchem Alter dürfen sie verkauft werden damit der Jugendschutz eingehalten wird?

    In der Schweiz gilt ein gesetzlich festgelegtes Mindestabgabealter für Alkohol. Verkaufsstellen müssen sicherstellen, dass ihre Kundinnen und Kunden das vorgeschriebene Alter erreicht haben. Genau genommen gibt es auf Bundesebene sogar zwei Mindestabgabealter: 16 Jahre bei vergorenen Getränken wie Bier und Wein (LMG Art. 14 Abs. 1) und 18 Jahre bei Destillaten wie Whisky, Wodka, Martini und Co. (AlkG Art. 41 Abs. 1 i.). Nur der Kanton Tessin ist strenger. Er verbietet die Abgabe von sämtlichen alkoholischen Getränken an unter 18-Jährige (LSan Art. 51 Abs. 1 a.) und erleichtert so dem Verkaufspersonal, die Verantwortung für den Jugendschutz wahrzunehmen.

    Wie sieht es nun bei Hard Seltzer aus?

    Das hängt vom Herstellungsprozess und vom verwendeten Alkohol ab. Ist dem Getränk destillierter Alkohol beigemischt, darf es nur an volljährige Personen abgegeben werden. Entsteht der Alkohol durch natürliche Vergärung, darf das Getränk bereits an Personen über 16 Jahren abgegeben werden.

    Genau hier wird’s herausfordernd für das Verkaufspersonal. Einige Hard Seltzer-Hersteller verwenden vergorenen Alkohol und andere setzten auf destillierten Alkohol. Steht auf der Zutatenliste z. B. «alkoholisches Fermentat» oder «Gäralkohol», gilt das Mindestabgabealter 16. Steht dagegen etwas von «destilliert» oder einfach nur «Ethanol» gilt mit grosser Wahrscheinlichkeit das Mindestabgabealter 18. Teilweise fehlt auf der Dose oder der Flasche eine eindeutige Deklaration. Die Verkaufsstellen sind sehr herausgefordert, sich im Kleingedruckten oder direkt beim Hersteller über den enthaltenen Alkohol zu informieren.

    Von den in der Stadt Bern erhältlichen Hard Seltzer bekommen laut Zutatenliste drei das Jugendschutz-Prädikat «ab 18»:

    Die verbleibenden sechs Hard Seltzer dürften laut Herstellerangaben an Personen über 16 Jahre verkauft werden:

    Wir fordern zur Einhaltung der geltenden Gesetze, zur Verbesserung des Jugendschutzes und vor allem zur Unterstützung des Verkaufspersonals, Hard Seltzer generell nur an Volljährige abzugeben und die Art des enthaltenen Alkohols eindeutig zu deklarieren. In den USA, dem Ursprungsland der Hard Seltzer, besteht das Problem mit dem Jugendschutz übrigens in dieser Form nicht, da gilt für den Kauf von alkoholischen Getränken «Generell 21».

    Quellen:

    1 = Hard Seltzer – der Megatrend aus den USA kommt in die Schweiz (20min.ch, 16.09.2020): https://www.20min.ch/story/hard-seltzer-der-megatrend-aus-den-usa-kommt-in-die-schweiz-229260188282