Jugendschutzmassnahmen

Mit verschiedenen Jugendschutzmassnahmen werden die Rahmenbedingungen so gestaltet, dass Jugendlichen den Konsum von Alkohol und Tabak erschwert wird. Nach der Theorie des geplanten Verhaltens (Ajzen, 1991) führen Menschen ein bestimmtes Verhalten dann aus, wenn

  • der erwartete Nutzen höher eingeschätzt wird als die zu erwarteten Kosten,
  • dieses Verhalten als soz ial akzeptabel oder erwünscht scheint,
  • die Ausführung prinzipiell möglich ist.

Angewandt auf den Alkohol-  und Tabakkonsum der Jugendlichen wird dieser dann abnehmen, wenn

  • die Kosten für dieses Verhalten steigen,
  • die subjektive Wahrnehmung des Konsums als sozial normales oder gar erwünschtes Verhaltens verringert wird,
  • für bestimmte Altersgruppen oder an bestimmten Orten kein Alkohol oder Tabak erhältlich ist.

Für all diese Punkte gibt es konkrete Jugendschutzmassnahmen:

  • Preisliche Massnahmen: Mindestpreise, Besteuerung, Lenkungsabgaben
  • Beschränkung und Verbote von Werbung und Sponsoring
  • Einschränkung der Erhältlichkeit: Altersbeschränkungen, Öffnungszeiten, Dichte der Verkaufsstellen

Jugendschutzmassnahmen sind somit ein Zusammenspiel zwischen Rahmenbedingungen (Besteuerung, Alters- und Ortsbeschränkungen, Öffnungszeiten), den verschiedenen Bezugsquellen (Verkaufsstellen und soziale Bezugsquellen) und vermittelnden Faktoren (wahrgenommene Verfügbarkeit, Normen). Dieses Zusammenspiel kann den risikoreichen Alkoholkonsum sowie die daraus resultierenden Probleme verringern.

Weiterführende Literatur:

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