Im Zweckartikel (Art. 1) des neuen Alkoholgesetzes (AlkHG) steht folgendes:
Dieses Gesetz regelt den Handel mit alkoholischen Getränke mit dem Zweck:
a. den problematischen Alkoholkonsum und die Schäden, die dadurch verursacht werden, zu vermindern;
b. insbesondere die Jugend zu schützen.
Dieses Ziel erreicht man mit verschiedenen präventiven, aber auch regulatorischen Massnahmen. Studiert man die aktuelle Vorlage, die morgen im Nationalrat behandelt wird, muss man zum Schluss kommen, dass der Zweck des Gesetzes nicht erfüllt wird, sondern dass im Gegenteil dem problematischen Alkoholkonsum alle Türen offen stehen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat alle griffigen Massnahmen verworfen:
- Kein Mindestpreis für alkoholische Getränke, obwohl eine erdrückende Anzahl Untersuchungen beweisen, dass Mindestpreise bei vulnerablen Gruppen (junge Menschen, problematisch Konsumierende) wirken.
- Keine Einschränkung der Erhältlichkeit, obwohl dies der Schweizer Städteverband aufgrund der grossen Problemlast im Nachtleben fordert.
- Lockerung der Werbeverbote, obwohl bewiesen ist, dass Jugendliche umso mehr und früher konsumieren, je häufiger sie Werbung für Alkohol sehen
- Kein Verbot für Lockvogelangebote wie Happy Hours und somit die Möglichkeit, sich günstig einen Rausch anzutrinken.
- Ausbeutebesteuerung im Spirituosensteuergesetz und somit ein wahrscheinlicher Rückgang des Alkoholzehntels. Mit diesem werden die Präventionsbemühungen finanziert.
Werden diese Punkte nicht vom Nationalrat korrigiert, drohen in den nächsten Jahren eine Zunahme von Rauschtrinken mit allen negativen Begleiterscheinungen sowie eine Zunahme von alkoholabhängigen Menschen.
Mike Neeser, Psychologe lic. phil.