Kategorie: Alkohol

  • Mosers Time-out

    Mosers Time-out

    Radiomoderator Simon Mosers füllt auf einem weissen Tisch seine time:out-Anmeldung aus

    Moderator Simon Moser hat im März 2020 ein Time-out eingelegt und einen Monat keinen Alkohol getrunken. Regelmässig berichtete er seinen Zuhörerinnen und Zuhörern am Radio, wie es ihm damit ging. Rückblickend fand er das Experiment sehr gelungen und würde es jedem weiterempfehlen.

    Es ist der 27. Februar 2020. Entschlossen unterschreibt Radio Energy Bern-Moderator Simon Moser seinen Anmeldetalon für die Aktion time:out classic vom Blauen Kreuz. Ihm steht ein ganzer Monat ohne Alkohol bevor. Dafür hat er sich mit seinem Konsum und dem Thema Alkohol auseinandergesetzt und Alternativen überlegt.

    Zur Unterstützung für sein Alkohol-Time-out motivierte er seine Zuhörerinnen und Zuhörer, ebenfalls mitzumachen und einen Monat lang keinen Alkohol zu trinken. Die Aktion stiess auf grosses Interesse, so dass sich Moser Dutzende Leute anschlossen und ihm Mut zusprachen.

    Leider begann in dieser Zeit auch die Coronakrise, wodurch alle YB-Matches und sonstigen Veranstaltungen abgesagt wurden. Die Krise verschonte Moser, ein grosser Fussball-Fan und gelegentlicher DJ an Partys, vor zwei Gelegenheiten, wo üblicherweise viel Alkohol getrunken wird. Das habe ihm sein Time-out etwas vereinfacht, meint er. Stattdessen beschränkte sich Mosers Time-out auf das wohlverdiente Feierabend-Bier oder die Flasche Wein zum Family-Essen. Er findet es aber fragwürdig, dass in vielen Situationen ein so grosser gesellschaftlicher Druck herrscht, mitzutrinken.

    Rückblickend meint Moser, dass ihm der Einstieg in seinen alkoholfreien Monat einfach gefallen ist. Vermutlich half ihm dabei seine gute Vorbereitung. Bereits nach wenigen Tagen habe er gemerkt, dass sich sein Schlaf deutlich verbessert hat. Er gelangte schneller und häufiger in Tiefschlafphasen und fühlte sich am Tag erholter. Ihm hat das Experiment gefallen und er würde es jedem weiterempfehlen.

    Die Aktion time:out classic findet jedes Jahr in der Fastenzeit vor Ostern statt. Sie fördert die Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsum und motiviert Menschen jeden Alters, eine Zeit lang mit etwas zu pausieren. Zum Beispiel eine Woche kein Smartphone benutzen, während 40 Tagen eine social Media App zu deaktivieren, einen Monat kein Fleisch zu essen, usw. Mehr Informationen unter www.timeoutschweiz.ch.

  • Darf man Energydrinks mit Alkohol mischen?

    Darf man Energydrinks mit Alkohol mischen?

    Mann hält eine Dose Red Bull ins Bild

    Immer wieder taucht die Frage auf, ob es in der Schweiz erlaubt ist, Energydrinks und Alkohol zu mischen. Bis vor einigen Jahren stand auf jeder Dose «Nicht mit Alkohol mischen», weshalb einige Betriebe die beiden Getränke noch heute ausschliesslich separat anbieten. Welche Regelungen heute gelten, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

    Energydrinks enthalten ähnlich viel Koffein wie eine Tasse Kaffee. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Inhaltsstoffen hat das Koffein in den Energydrinks eine aufputschende Wirkung auf unseren Körper.

    Bis 2014 wurden Energydrinks in der Schweiz innerhalb der Verordnung über Speziallebensmittel aufgeführt. Sie durften nicht mit Alkohol vermischt werden1. Damals musste jede Dose den Hinweis «Nicht mit Alkohol mischen» tragen und Bars sowie Veranstaltungen durften Energydrinks und Spirituosen nur separat verkaufen.

    Seit dem 1. Januar 2014 werden Energydrinks in der Verordnung des EDI über Getränke aufgeführt. Das Verbot, sie nicht mit Alkohol zu mischen, trat damit ausser Kraft. Stattdessen bestand eine Zeit lang die Pflicht, den Hinweis «Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen» anzubringen2. Doch auch diese Auflage verschwand aus dem Gesetzestext.

    Was gilt heute?

    Heutzutage dürfen Energydrinks und Alkohol gemischt werden. Deshalb ist es auch gestattet, sie gemeinsam als Mischgetränk in einer Bar oder an einer Veranstaltung anzubieten.

    Der hohe Koffeingehalt muss jedoch deklariert werden. Eine 250ml-Dose Red Bull enthält 80mg Koffein3. Das sind 320mg pro Liter. Laut der Verordnung des EDI über Getränke müssen alle Getränke mit einem Koffeingehalt von über 150mg/l die Kennzeichnung «Energydrink» oder zumindest «koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk» tragen4. Wenn also ca. die Hälfte des Mischgetränks aus Energydrink besteht, kommt diese Deklarationspflicht zum Tragen.

    Ist die Vermischung von Energydrinks und Alkohol bedenkenlos?

    Nein. Aus verschiedenen Gründen ist eine Vermischung für die Konsumentin oder den Konsumenten nicht unproblematisch5:

    1. Die aufputschende Wirkung von Energydrinks überdeckt die dämpfende Wirkung von Alkohol. Dies kann dazu führen, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihren Alkoholspiegel nicht wahrnehmen und mehr bzw. länger trinken.
    2. Der süsse Energydrink-Geschmack überlagert den Alkoholgeschmack, was ebenfalls den Konsum fördern kann.
    3. Der Mischkonsum führt dazu, dass man leichter die Kontrolle über das Trinkverhalten verliert. Die allgemeinen Risiken beim Konsum von Alkohol nehmen zu (z. B. Risikoverhalten, Alkoholvergiftung, Fahren im angetrunkenen Zustand und riskantes Sexualverhalten).
    Hand hält eine Dose Monser Energydrink

    Quellen:

    1 = Art. 23 Abs. 4 lit. c Verordnung des EDI über Speziallebensmittel (www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20050168/201201010000/817.022.104.pdf). Dieser Gesetzestext ist heute nicht mehr in Kraft.

    2 = Art. 21 lit. a Abs. 2 Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20050173/201401010000/817.022.111.pdf). Dieser Gesetzestext ist heute nicht mehr in Kraft.

    3 = www.redbull.com/ch-de/energydrink/red-bull-energy-drink-zutaten

    4 = Art. 39 Abs. 2 Verordnung des EDI über Getränke (www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20143400/index.html)

    5 = Factsheet Energydrink von Sucht Schweiz vom Januar 2015 (www.suchtschweiz.ch/aktuell/medienmitteilungen/article/energy-drinks-neues-factsheet-klaert-auf)

  • Stillstand beim Jugendschutz

    Stillstand beim Jugendschutz

    Jugendschutz Hand nimmt bei einem Alkoholtestkauf ein Bier aus einem Verkaufsregal

    Letzte Woche veröffentlichte Sucht Schweiz einen Bericht über die Alkoholtestkäufe aus dem Jahr 2018. Im Schnitt wurden landesweit bei 28,3% der Tests alkoholische Getränke unrechtmässig an Minderjährige verkauft. Seit Jahren bleibt diese Verkaufsquote praktisch unverändert.

    Die Stiftung Sucht Schweiz (www.suchtschweiz.ch) wertete im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV (www.ezv.admin.ch) alle schweizweiten Alkoholtestkäufe aus dem Jahr 2018 aus. Die insgesamt 7’926 Testkäufe wurden von 21 verschiedenen Organisationen durchgeführt.

    Der Bericht hält fest, dass in 28,3% der Fälle illegal Bier und Wein an unter 16-Jährige oder Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft wurde. Der häufigste Grund dafür war, dass das Service- oder Verkaufspersonal keinen Ausweis verlangte und auch nicht nach dem Alter der Jugendlichen fragte. Insgesamt fehlte die Alterskontrolle in ca. einem Viertel aller Fälle.

    Wie gut der Jugendschutz eingehalten wird, unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb. Aus den Zahlen der unrechtmässigen Verkäufe im Jahr 2018 lässt sich eine klare Positionierung erkennen. Am besten schneiden Tankstellenshops mit 16,1% Verkäufen ab, gefolgt von Ladenketten und Grossverteiler mit 23,2% sowie Restaurants und Cafés mit 24,9%. Deutlich schlechter schneiden Festwirtschaften mit 40,5% und Bars/Pubs mit 46,5% ab.

    Die Resultate der Alkoholtestkäufe sind seit Jahren sehr vergleichbar und Die Resultate der Alkoholtestkäufe stagnieren seit Jahren und pendeln sich bei ca. 30% ein (siehe Grafik). So weicht das Resultat aus 2018 im Vergleich zum Vorjahr um lediglich 0,4% ab. Neuste Zahlen der Testkäufe vom Blauen Kreuz Bern–Solothurn–Freiburg zeigen allerdings im Jahr 2019 eine deutliche Verbesserung des Jugendschutzes im Kanton Bern. Die Publikation trug den Titel „Bestes Testkaufergebnis aller Zeiten“. Ob sich dieses Bild auch national bestätigt, wird eine Auswertung der schweizweiten Alkoholtestkäufen 2019 zeigen.

    Jugendschutz Quote unrechtmässiger Alkoholverkäufe an Jugendliche bei Testkäufen 2009 bis 2019

    Bild: Blaues Kreuz Bern–Solothurn–Freiburg (www.be.suchtpraevention.org)
    Datenquellen: Eidgenössische Zollverwaltung EZV (www.ezv.admin.ch), Sucht Schweiz (www.suchtschweiz.ch) und Blaues Kreuz Bern–Solothurn–Freiburg (www.be.suchtpraevention.org)

  • Dry January – Alkoholpause im Januar

    Dry January – Alkoholpause im Januar

    Eine einmonatige Auszeit von Alkohol verbessert nachweislich die Gesundheit und das eigene Wohlbefinden. Damit ist sie der ideale Vorsatz fürs neue Jahr. Mit «time:out new year» kann jetzt auch in der Schweiz am Dry January teilgenommen werden.

    Die Festtage rund um Weihnachten und Neujahr stehen vor der Tür. In dieser Zeit treffen sich Familien zu einem guten Essen, in der Firma oder im Verein wird auf das Jahresende angestossen und an Silvester lässt man es noch einmal so richtig krachen. Eines haben diese Anlässe gemeinsam: Alkohol spielt dabei eine grosse Rolle und manchmal werden auch ein paar Gläser zu viel getrunken.

    Grund genug, im Januar eine Pause davon einzulegen und gesund ins neue Jahr zu starten. Ein «Dry January» schont nicht nur das Portemonnaie, er ist auch der ideale und machbare Vorsatz fürs neue Jahr. Es ist erstaunlich wie befreiend es wirkt, einfach mal etwas wegzulassen und zu merken, dass man ein selbstgestecktes Ziel erreichen kann.

    Frau fängt Glitzer ein. Dry January timeout new year Alkoholpause

    Und so klappt die Herausforderung: Man sollte seinen Versuch offiziell machen, sich dazu committen und seinem Umfeld davon erzählen. Vorsätze, die alleine und im stillen Kämmerlein gefasst werden, drohen sich zu verflüchtigen und schlussendlich zu scheitern. Das kann ganz schön demotivieren. Abhilfe schafft eine Anmeldung bei time:out new year vom Blauen Kreuz unter timeoutschweiz.ch/teilnehmen.

    Man könnte meinen, dass eine begrenzte Alkoholabstinenz nichts bringt und der Konsum ab Februar einfach nachgeholt wird. Eine Studie1 der University of Sussex beweist jedoch das Gegenteil. Sie untersuchte die Auswirkungen eines «Dry January» und stellte fest, wer im Januar bewusst eine Alkoholpause einlegte, im August durchschnittlich an einem Tag pro Woche weniger Alkohol konsumierte. 7/10 gaben ausserdem an, dass sie besser schlafen und 3/5 nahmen sogar ab.

    1 = http://www.sussex.ac.uk/broadcast/read/47131
    Bild im Header = Fuu J auf Unsplash

  • Jugendschützer veranstalten Bier-Challenge

    Jugendschützer veranstalten Bier-Challenge

    Für einmal waren wir selbst hinter der Bartheke und schenkten Bier aus. Am diesjährigen Bar+Pubfestival in Oberlangenegg (BE) boten wir eine Bier-Challenge an. Besucherinnen und Besucher konnten versuchen, den Unterschied zwischen alkoholfreiem und herkömmlichem Bier herauszuschmecken.

    Was bewegte uns dazu?
    Alkoholfreies Bier wird immer populärer und gewinnt damit an Bedeutung. Wir beobachten, dass Bierbrauer neue alkoholfreie Spezialbiere erfinden (z. B. Feldschlösschen Weizenfrisch oder Schützengarten Grapefruit). Der Absatz von alkoholfreiem Bier bei der Feldschlösschen AG hat im Jahr 2017 um 3,2% zugenommen (SRF-Beitrag). Diese Entwicklung passt zum steigenden Gesundheits- und Risikobewusstsein der Gesellschaft. Feldschlösschen selbst meint dazu: «Der Trend zum gesunden und aktiven Lebensstil wirkt sich positiv aus». So wird das alkoholfreie Bier zu einer echten Alternative und kann dabei helfen, den Alkoholkonsum zu senken.

    Leider haben jedoch viele Konsumentinnen und Konsumenten grosse Vorbehalte. Häufig wird das alkoholfreie Bier abgestempelt als «kein richtiges Bier» und als grösstes Manko wird meist der Geschmack genannt. Am Sportanlass oder beim Festbetrieb wird deshalb immer noch relativ selten ein Alkoholfreies bestellt. Wir haben deshalb nach Möglichkeiten gesucht, wie wir dem entgegenwirken können und dabei entstand die Idee einer Bier-Challenge.

    So funktionierte unsere Bier-Challenge
    Bei unserer Bier-Challenge erhalten die Teilnehmenden zwei durchsichtige Degustationsbecher. Einer ist gefüllt mit alkoholfreiem, der andere mit herkömmlichem Bier. Die Aufgabe besteht nun darin, herauszufinden, welches Bier in welchem Becher ist. Durchgeführt haben wir die Challenge am letzten Abend des diesjährigen Bar+Pubfestival in Oberlangenegg (31. August 2019). Diese Veranstaltung wird bereits seit Jahren vom örtlichen Eishockey-Verein (EHC Oberlangenegg) organisiert und lockt immer wieder zahlreiche ausgeh- und konsumfreudige Besucherinnen und Besucher an. Als Fachstelle für Suchtprävention sind wir in Oberlangenegg jeweils mit «be my angel tonight» vertreten – einem Präventionsangebot für Fahrzeuglenkende. An dieses Konzept konnten wir mit unserer Bier-Challenge anknüpfen.

    Zwei Bierflaschen und zwei gefüllte Gläser, bereit zur Degustation

    Fazit
    Das Bar+Pubfestival war an diesem Abend sehr gut besucht. Die laute Musik und das begrenzte Platzangebot machten es jedoch etwas schwierig, an die Leute zu gelangen. Insgesamt konnten wir 30 Personen für die Challenge begeistern. Im Schnitt waren die Teilnehmenden etwas über 21 Jahre alt. 25 Leuten gelang es, die Biere richtig zuzuordnen. Die restlichen 5 tippten falsch. Etwas mehr als ein Viertel gab an, dass sie alkoholfreies Bier mehr mögen als das herkömmliche.

    Die erste Durchführung unserer Bier-Challenge war ein guter Testlauf, auch wenn wir noch nicht die grosse Masse erreichen konnten. Durch solche Aktionen entstehen immer wieder gute Gespräche und man spürt den Puls der Zeit. Wir planen, das Angebot zukünftig weiterzuentwickeln und in neuen Formen anzubieten. Auch weiterhin möchten wir uns für alkoholfreies Bier als gute Alternative einsetzen.

  • Wann ist genug? – Anzeichen der Betrunkenheit

    Wann ist genug? – Anzeichen der Betrunkenheit

    Ein Alkoholausschankverbot an Betrunkene schützt vor Konsequenzen des übermässigen Alkoholkonsums. Doch wann gilt eigentlich jemand als betrunken? Mit dieser wichtigen Frage wird Bar- und Servicepersonal oft alleine gelassen. Wir haben uns dazu Gedanken gemacht und ein nützliches Hilfsmittel entwickelt.

    Alkohol darf in mehreren Kantonen nicht an betrunkene Gäste abgegeben werden. Ein solches Verbot besteht beispielsweise im Kanton Bern: «Verboten sind die Abgabe und der Verkauf (…) alkoholischer Getränke an Betrunkene (…)» (Art. 29 Abs. 1c Gastgewerbegesetz).

    Diese Regelung ist sicher sinnvoll. Sie wirft jedoch beim verantwortlichen Bar- und Servicepersonal häufig Fragen auf. Ist dieses Gesetz nicht etwas schwammig? Wie soll das Ganze umgesetzt werden? Und was, wenn der Gast aufdringlich, aggressiv oder sogar ausfällig wird?

    Wieviel Alkohol ein Mensch getrunken hat, ist von aussen schwierig zu beurteilen. Zudem wirkt Alkohol von Person zu Person unterschiedlich. Trotzdem gibt es generelle Anzeichen der Betrunkenheit. Anhand dieser Anzeichen haben wir unterschiedlich ausgeprägte Betrunkenheits-Stufen entwickelt:

    01_Nüchtern_Schwarz
    Nüchtern: Die Person hat keinen Alkohol getrunken.

    02_BeschwipstAngeheitert_Schwarz
    Beschwipst, angeheitert: Erst wenig Alkohol wurde konsumiert. Die Person befindet sich in ausgelassener Stimmung. Hemmungen werden abgebaut. Tonlage und Lautstärke der Stimme steigen und erste Reaktionsschwierigkeiten setzen ein.

    03_Angetrunken_Schwarz
    Angetrunken: Konzentrations- und Koordinationsschwierigkeiten machen sich bemerkbar. Die Aufnahmefähigkeit sinkt. Die Person wird laut und kann andere Gäste stören. An diesem Punkt sollte man vorsichtig sein. Der Übergang in die nächste Kategorie ist fliessend.

    04_Betrunken_Schwarz
    Betrunken: Ab diesem Punkt verbieten mehrere kantonale Gesetze die Abgabe von Alkohol. Der Gast ist distanzlos und verwirrt. Er hat Schwierigkeiten, Emotionen zu kontrollieren und deutlich zu sprechen. Leider kommt es immer wieder zu aggressivem Verhalten und Kontrollverlust. Bewegungsabläufe sind zunehmend unkontrollierter. Die Person kann schläfrig werden, einschlafen oder muss sogar erbrechen.

    05_NichtAnsprechbar_Schwarz
    Nicht ansprechbar: Die Person reagiert kaum oder gar nicht auf ihr Umfeld. Sie beantwortet keine Fragen und kann vielleicht nicht mehr alleine aufstehen. Dass man so einer Person keinen Alkohol mehr abgibt, versteht sich von selbst. Der Gast benötigt vielmehr Hilfe. Im Notfall sollte man die Sanität (144) rufen, denn es besteht die Gefahr einer Alkoholvergiftung.

    Ein paar einfache Tipps helfen beim Umgang mit betrunkenen Gästen:

    • Niemand ist dazu verpflichtet Alkohol zu verkaufen! Das betonen wir an unseren Jugendschutz-Schulungen immer wieder. Nur weil man Alkohol im Sortiment hat, verpflichtet das noch lange nicht zum Verkauf.
    • Dem Gast statt Alkohol eine Alternative anbieten. Am besten eignen sich dafür Wasser oder sonstige zuckerarme Getränke. Es darf aber auch ein alkoholfreier Cocktail (für Inspiration siehe Blue Cocktail Bar), Softgetränk oder Kaffee sein. Das kommt auch besser an als die blosse Verweigerung, Alkohol zu verkaufen.
    • Versuchen das Umfeld bzw. die Kollegen der betrunkenen Person miteinzubeziehen. Diese fühlen sich häufig verantwortlich und können beim Vermitteln helfen.
    • Keine Moralpredigt. Dafür ist jetzt nicht der Moment. Betrunkene können meist keine rationalen Argumente mehr aufnehmen, also sollte man damit keine Energie verschwenden.
    • Sich auf keine Diskussion einlassen. Standhaft bleiben und falls nötig eine weitere Person dazu holen. Selbstschutz hat Priorität!
    • Anbieten, der Person ein Taxi zu rufen. Besonders, wenn der Gast den Anschein macht, mit dem Auto nach Hause zu fahren. Damit ist nicht zu spassen – es geht um Leben und Tod.

    Kurz und knackig haben wir die erwähnten Punkte in einem neuen Hilfsmittel zusammengefasst. Der handliche A6-Flyer trägt den Titel «Wann ist genug?» und ist ab sofort kostenlos in unserem Onlineshop unter www.jugendschutzbern.ch/shop als PDF oder Print erhältlich.

  • Party-Shots neben der Kasse – na ja…

    Party-Shots neben der Kasse – na ja…

    Verführerisch stapeln sich handliche Spirituosen-Fläschchen im Supermarkt neben der Kasse. Immer wieder begegnet man Alkohol beim Anstehen im Laden. Das ist schwer bedenklich! Denn was harmlos zwischen Alltagsprodukten platziert wird, verleitet speziell Jugendliche und Menschen mit risikoreichem Alkoholkonsum, aber letztlich alle Kundinnen und Kunden zum Alkohol trinken.

    2018-09-xx Party-Shots neben der Kasse
    Spirituosen im Kassenbereich einer Denner-Filiale. Bild: Jugendschutz Schweiz.

    Häufig wird im Supermarkt nahe der Kasse Alkohol angeboten. Besonders in Bahnhöfen und vielfach dort, wo Passantinnen und Passanten schnell ein paar Kleinigkeiten einkaufen. Meist handelt es sich um 20- bis 40-Prozentiges in kleinen Portionen. Das Brisante daran: Ware in Kassennähe wird auch Impulsware genannt. Sie soll sogenannte Spontankäufe auslösen – ein Kaufverhalten, bei dem impulsiv, scheinbar unüberlegt zugegriffen wird. Konsequenzen und Kosten werden hierbei von Kundinnen und Kunden ausgeblendet. Was mit Schokoriegeln und Kaugummis wunderbar funktioniert, soll auch mit Vodka oder Party-Shots erreicht werden.

    Zielgruppe sind beispielsweise junge Menschen vor oder während dem Ausgang. Der Shot zum Mitnehmen kann als Einladung zum Vorglühen verstanden werden. Nicht selten sind im Sommer auch Halbliter-Bierdosen bei der Warteschlange platziert – für Preise weit unter einem Franken, versteht sich. Jugendliche und junge Erwachsene werden so zum Saufen animiert. Denn neben dem Preis und der Werbung ist auch die Verfügbarkeit ein entscheidender Faktor dafür, wieviel und wie häufig Alkohol konsumiert wird.

    Wie aggressiv und gezielt manche Läden in Kassennähe ihre Produkte anbieten, zeigt die Diskussion um die sogenannte «Quengelzone». Wenn Kinder lange an der Kasse anstehen müssen, wird das Verlangen nach der dort angebotenen Ware immer grösser und viele Eltern werden massiv unter Druck gesetzt («Pester Power»). Bei Spirituosen wird mit derselben verkaufspsychologischen Methode Druck auf Menschen ausgeübt, die Alkohol meiden sollten.

    Ausgesprochen problematisch sind solche Angebote namentlich für Menschen mit einer akuten oder ehemaligen Alkoholabhängigkeit. Bier- und Wein-Regale können vielleicht noch mit grosser Willensanstrengung gemieden werden. Aber bei der Kasse gibt es kein Vorbeikommen.
    Eine Verkaufsstrategie, die auf diese Weise den Gewinn optimiert, wirft Fragen auf.

  • Alkoholfreies Bier: Eine echte Alternative?

    Alkoholfreies Bier: Eine echte Alternative?

    Alkoholfreies Bier wird immer populärer. Fast jeder Bierbrauer hat mittlerweile eine «alkoholfreie» Variante im Sortiment. Dies ist gerade für Jugendliche und junge Erwachsene eine echte Alternative zum herkömmlichen Bier. Und trotzdem nicht vollkommen unbedenklich!

    In der Schweiz darf ein Getränk mit bis zu 0,5Vol.-% Alkoholgehalt als «alkoholfrei» deklariert und verkauft werden. So regelt es die Verordnung des EDI über Getränke1. Der genaue Alkoholanteil muss sogar erst bei 1,5Vol.-% angegeben werden und dieser darf dann noch um bis zu 0,5Vol.-% schwanken.

    Beim Brauen von «alkoholfreiem» Bier wird die 0,5Vol.-% Grenze durch einen vorzeitigen Gärungsstopp oder durch ein nachträgliches Entziehen des Alkohols erreicht. Manchmal werden auch beide Varianten kombiniert.

    Feldschlösschen AlkoholfreiWerbung für «Feldschlösschen Alkoholfrei» (die roten Striche wurden durch Jugendschutz Schweiz hinzugefügt). Die Aussage «Voller Geschmack ohne Alkohol» ist mit Vorsicht zu geniessen. Beide abgebildeten Biere enthalten 0,5Vol.-% Alkohol.

    Ein vermeintlich alkoholfreies Bier kann also trotzdem Alkohol enthalten – wenn auch nur in geringen Mengen und teilweise 10-mal weniger als herkömmliches Bier. Damit ist es gerade für Jugendliche ab 16 Jahren und für junge Erwachsene eine gute Alternative. Sei es beim Rekruten auf der Heimfahrt ins Wochenende oder bei der Handwerkerin nach einem stressigen Arbeitstag: Das «Alkoholfreie» ist die bessere Variante.

    Es gilt jedoch zu beachten, dass bereits kleine Mengen Alkohol, wie sie im «alkoholfreien» Bier vorkommen, die Wahrnehmung und Reaktion negativ beeinflussen können. Besonders für Fahrzeuglenkende kann dies gefährlich werden – auch beim Velofahren. Darum gilt immer: Wer fährt trinkt nicht!

    Auch der Geschmack von «alkoholfreiem» Bier ist nicht unproblematisch und kann zum Eintrittstor für den missbräuchlichen Konsum von Alkohol werden. Er führt gerade auch bei Jugendlichen zu einer Gewöhnung an den Geschmack. Bei ehemaligen Alkoholabhängigen wirkt zudem alles, was an den früheren Konsum erinnert, verführend und kann einen Rückfall bewirken!

    Ganz vom Konsum abzuraten ist in der Schwangerschaft. Alkohol gelangt über das Blut der Mutter zum Baby und kann dort irreversible Schäden anrichten, da das Kind den Giftstoff ungenügend abbauen kann. Um auf Nummer Sicher zu gehen, ist auf alkoholhaltige Speisen und Getränke – auch auf «alkoholfreies» Bier – während der Schwangerschaft zu verzichten.

    «Alkoholfreies» Bier ist nicht per se gut oder schlecht. Wer konsumiert sollte dies bewusst tun und sich über Inhalt und Wirkung im Klaren sein. Die trügerische Werbung und Deklaration ist dabei keine Hilfe. Trotzdem wäre es toll, häufiger Leute zu beobachten, die an einem Fest oder im Restaurant ein «Alkoholfreies» bestellen. Das zeugt nämlich von Verantwortungsbewusstsein und einem gesunden Umgang mit Alkohol.

    1 = Das Eidgenössische Departement des Innern https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20143400/index.html

  • Darf «Smirnoff Ice» an 16-Jährige verkauft werden?

    Darf «Smirnoff Ice» an 16-Jährige verkauft werden?

    Diese Frage hören wir immer wieder bei unseren Jugendschutz-Schulungen. Beim Verkaufspersonal sorgt das Abgabealter beim Verkauf von alkoholischen Mischgetränken für Stirnrunzeln. Einerseits prangen auf Alcopop-Flaschen bekannte Spirituosen-Marken. Andererseits liegt der Alkoholgehalt meistens nur bei rund 4 bis 5 Volumenprozent und viele Bier-Sorten weisen einen höheren Alkoholgehalt auf.

    Alcopopflaschen ohne Branding. Smirnoff und Bacardi.
    Alcopopflaschen ohne Branding. Smirnoff und Bacardi.

    Was gilt denn nun?

    Die Schweiz hat sich bei der Abgabe und dem Verkauf von Alkohol für eine gesetzliche Unterscheidung zwischen gegorenem (fermentiertem) Alkohol und gebranntem (destilliertem) Alkohol entschieden. Im Lebensmittelgesetz (LMG. Art. 14) ist definiert, dass der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige verboten ist. Für Spirituosen gilt ein Abgabeverbot an unter 18-Jährige. Dies ist im Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (AlkG. Art. 41) geregelt.

    Alcopops enthalten gebrannten Alkohol. Deshalb sind Abgabe und Verkauf nur an volljährige Personen gestattet.

    Ist das gerechtfertigt? Schliesslich gelangen Jugendliche mit 16 Jahren auf legalem Weg bereits an stärkeren Alkohol?! Sogenannte Alcopops sind süss im Geschmack und bunt in der Aufmachung. Keine Spur vom brennenden Nachgeschmack des Schnapses. Damit richten sich Alcopops ganz gezielt an jüngere und auch weibliche Zielgruppen. Junge Menschen sollen zum Konsum von starkem Alkohol animiert werden – auch wenn die Konzentration in diesen Produkten nicht so hoch ausfällt. Durch den vielen Zucker, die Farbe und die Kohlensäure vermitteln die Getränke das Image von Party und Spass und sie umgehen ganz gezielt die natürliche Abneigung von Kindern und Jugendlichen gegenüber Alkohol.

    Jugendschutz Bern konnte bei Testkäufen beobachten, dass Alcopops häufig in TakeAway-Betrieben angeboten werden. Zum Fastfood noch schnell ein eisgekühltes Alkohol-Mischgetränk – so wird es dem Kunden schmackhaft gemacht. Niemand käme aber auf die Idee, bei brütender Mittagshitze einen 3cl-Shot puren Schnaps zum Döner oder zur Pizza zu kippen! Dies entspricht in etwa derselben Alkoholmenge, die in einem Alcopop enthalten ist.

    Diese gezielte Gewöhnung an harten Alkohol ist schwer bedenklich und darf nicht unterschätzt werden. Deshalb ist es absolut richtig und in Ordnung, dass Alcopops in Schweizer Läden nur an über 18-Jährige verkauft werden dürfen. Diesbezüglich bleibt noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten, damit die Antwort auf die Titelfrage in den betreffenden Verkaufsstellen bekannt ist.