Schlagwort: Prävention

  • Blue Cocktail Bar – Wir feiern alkoholfrei

    Blue Cocktail Bar – Wir feiern alkoholfrei

    Bild: Die Blue Coacktail Bar am Buskers 2024. Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

    In einer Zeit, in der Alkohol fast selbstverständlich zu Feiern und gesellschaftlichen Anlässen gehörte, wagte die Blue Cocktail Bar 1995 einen Schritt, der damals als ungewöhnlich galt: Sie setzte ausschliesslich auf alkoholfreie Drinks. Die Idee war einfach – Genuss, Lebensfreude und Gemeinschaft zu fördern, ohne dabei auf alkoholische Getränke angewiesen zu sein. Heute hat sich dieses Konzept nicht nur bewährt, sondern eine Vorreiterrolle in der Suchtprävention eingenommen.

    Eine Pionierin in der Prävention

    Die Zeiten haben sich seit den 90er-Jahren klar geändert. So hat die WHO von den lange als unbedenklich geltenden Standard-Mengen für alkoholische Getränke Abstand genommen und im Januar 2023 herausgegeben, dass kein Alkoholkonsum sicher ist und auch geringe Mengen schädlich sein können.

    Die Blue Cocktail Bar war im Verständnis dieser Tatsache von Anfang an mehr als nur ein Ort für innovative Getränke. Sie wurde als mobiles Projekt des Blauen Kreuzes ins Leben gerufen, um Menschen für die Risiken von Alkoholmissbrauch zu sensibilisieren und Alternativen aufzuzeigen. Die bunten, kreativen Mocktails beweisen, dass alkoholfreie Drinks alles andere als langweilig sein müssen und dass Genuss und Achtsamkeit Hand in Hand gehen können.

    Die Bar hat es geschafft, einen nachhaltigen Wandel in der Wahrnehmung alkoholfreier Alternativen zu bewirken. Besonders erfreulich ist, dass der rückläufige Alkoholkonsum bei der Bevölkerung die kontinuierlichen Bemühungen der Blue Cocktail Bar bestätigen. Durch ihre Präsenz, ihre kreative Ansprache und das Anbieten attraktiver Alternativen hat sie massgeblich dazu beigetragen, dass ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol heute stärker im Fokus steht.

    Ein Ort der Begegnung und Inspiration

    Die Blue Cocktail Bar ist heute ein fester Bestandteil zahlreicher Veranstaltungen. Sie steht für mehr als nur köstliche Erfrischungen: Sie ist ein Symbol für Gemeinschaft und eine Plattform, um ins Gespräch zu kommen. Dabei erreicht die Bar Menschen jeden Alters, von Jugendlichen bis zu Erwachsenen, und macht deutlich, dass ein gesunder Lebensstil für alle zugänglich ist. Mit ihrer Arbeit leistet sie einen wichtigen Beitrag, nämlich den bewussten Umgang mit Genussmitteln weiter zu fördern.

    Die Blue Cocktail Bar an der BEA! 25.4. – 3.5. 2026

    Die Blue Cocktail Bar an der BEA! 25.4. – 3.5. 2026

    Weitere Anlässe mit der Blue Cocktail Bar:

    • Brunnenfest Laupersdorf SO 4.6.2026
    • Sommerfest Zuchwil SO 13.6.2026
    • Bärner Stadtfest 19.-21.6.2026
    • Stadtfest Solothurn 26.-28.6.2026
    • Buskers Bern 6.-9.8.2026
    • Thunfest 7.-8.8.2026
  • Weniger Alkohol ist besser

    Weniger Alkohol ist besser

    Lange Zeit orientierte sich die Fachwelt an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für einen moderaten Alkoholkonsum: mehrmals pro Woche ein paar Gläser waren «erlaubt». Neu sagt die WHO: Es gibt beim Alkoholkonsum keine gesundheitlich unbedenkliche Menge. Schon das erste Glas ist schädlich. Egal, ob es sich dabei um Wein, Bier oder Spirituosen handelt. Weniger ist also mehr, was die Gesundheit betrifft.

    Die neuesten Daten der WHO deuten darauf hin, dass die Hälfte der dem Alkohol zurechenbaren Krebsfälle in Europa durch „leichten“ bis „moderaten“ Alkoholkonsum (weniger als 1 Liter Wein oder weniger als 2 Liter Bier oder weniger als 250 Milliliter Spirituosen pro Woche) verursacht werden.

    Die WHO stellt klar fest, dass der gegenwärtige Wissensstand nicht auf die Existenz einer Schwelle hindeutet, an der die krebserregenden Wirkungen des Alkohols «einsetzen» und sich im menschlichen Körper manifestieren. Und es gibt keine Studien, die potenzielle positive Wirkungen eines leichten bis mässigen Alkoholkonsums belegen.

    Die neusten Erkenntnisse zeigen, dass – egal, wie viel man trinkt – das Risiko für die Gesundheit schon beim ersten Glas Alkohol beginnt. Zudem ist klar, dass die Wirkung umso schädlicher wird, je mehr man trinkt. Wer die Wahrscheinlichkeit für ein gesundes physisches und langes Leben möglichst hochhalten möchte, trinkt am besten möglichst wenig Alkohol.

    Bisher ist das Blaue Kreuz für den Alkoholkonsum den mengen- und risikoorientierten Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG gefolgt, und diese wiederum jenen der WHO. Aufgrund der neuen Empfehlungen hat das Blaue Kreuz seine eigenen Empfehlungen den neuen Erkenntnissen angepasst: Empfehlungen Blaues Kreuz zum Alkoholkonsum.

    Gesundheitsbewusstsein liegt im Trend

    Die Empfehlung einer Konsumreduktion, unabhängig von der Menge, reiht sich ein in aktuelle anderweitige Empfehlungen zu gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen. So ist es am besten, nicht zu rauchen, möglichst wenig Fleisch zu essen, dafür viel Gemüse; körperliche Bewegung zu fördern sowie Übergewicht zu reduzieren.

    Das Leben ohne Alkohol ist genauso spannend und der Körper selbst braucht keinen Alkohol. Selbst wenn in unserem Kulturkreis für viele der Genuss von einem guten Glas Wein mit guter Gesellschaft und gutem Essen verbunden wird. Auch ohne Alkohol können anregende, inspirierende oder lustige Gespräche stattfinden. Man sollte sich bewusst machen, warum man Alkohol trinken möchte. Geht es um das Glas Wein, das man geniessen will, oder darum negativen Gefühlen zu entkommen. Wenn es nur noch gelingt, sich unter Alkoholeinfluss gut zu fühlen, dann sollte man sich Gedanken machen.

    Konsumreduktion oft schon hilfreich

    Viele Menschen, die Alkohol konsumieren, bewegen sich in einem moderaten Konsum, so dass sie kaum je im Leben professionelle Hilfe benötigen. Und die Wirkung der neuesten WHO-Empfehlung dürfte bei dieser Gruppe zur Aufklärung beitragen, vielleicht auch zu einer Verhaltensänderung.

    Missbraucht man Alkohol, braucht man mit der Zeit bei einem regelmässigen Konsum zur Entspannung immer grössere Mengen, um denselben Effekt zu erzielen. Dadurch gelangt man dann bereits in ein Abhängigkeitsverhältnis, vor allem wenn man keine anderen Entspannungsmethoden mehr anwendet.

    In der Praxis ist es so, dass sich Menschen beim Blauen Kreuz melden, die über viele Jahre immer mehr Alkohol getrunken haben und selbst spüren, dass der Konsum negative Auswirkungen auf ihr tägliches Leben erlangt hat. Nicht zu vergessen sind die Auswirkungen auf das soziale Umfeld.

    In solchen Fällen geht es nicht nur um das Glas Wein oder Bier am Abend, sondern hier spricht man von Konsummengen, die sich im hohen riskanten Bereich bewegen. Hier ist es oft schon sehr hilfreich, wenn der Konsum auf eine geringere Menge reduziert werden kann. Aus medizinischer Sicht mag der Konsum immer noch risikoreich sein, aber aus suchttherapeutischer Sicht ist dies bereits ein grosser Erfolg und der erste Schritt zu einem längerfristig abstinenten oder mindestens risikoärmeren Konsum.

    Grundsätzlich gilt: für die Gesundheit und zur Konsumreduktion empfiehlt sich, für eine gewisse Zeit gar nichts zu trinken. Eine befristete Abstinenz ist nicht nur für den Körper und die Psyche gesund, sondern hilft dabei, neue Gewohnheiten zu entwickeln, oder auch zu erleben, wie gut ein Leben ohne Alkohol möglich ist. Und wer kann, verzichtet am besten ganz auf Alkohol. 

    Das Blaue Kreuz ist schweizweit führend in ihrem Angebot an alkoholfreien Drink-Rezepten.
    Foto: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg (Drinks: Amarelo, Very Berry, Twicy)

    Dieser Beitrag wurde erstellt mit freundlicher Genehmigung des Blauen Kreuzes Zürich, Autor Patrick Jola.

    Links:

    Alkoholfreie Drinks: Blue Cocktail Bar

    Konsum reduzieren oder eine Weile auf den Alkohol verzichten: Dry January und time:out

    Empfehlungen Blaues Kreuz Schweiz: : Empfehlungen Blaues Kreuz zum Alkoholkonsum

  • Jugendschutz Hinweisschild überarbeitet

    Jugendschutz Hinweisschild überarbeitet

    Die Auflagen zum Jugendschutz verlangen ein Hinweisschild für die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkohol-, Tabak- und Nikotinverkauf. Dieses Schild muss gut sichtbar am Verkaufspunkt angebracht sein.  Jugendschutz Bern bietet solche Hinweisschilder seit mehreren Jahren auf dem Onlineshop an. Aufgrund der im Kanton Bern angepassten Gesetze, stehen zwei neue Hinweisschilder bereit.

    Gesetzlich verpflichtet

    Werden Alkohol, Tabak und Nikotinprodukte verkauft, sind die Verkaufsstellen, Bars und Restaurants verpflichtet ein Jugendschutz-Hinweisschild aufzuhängen. Dieses Schild muss über die aktuellen Regelungen aufklären und Konsumierende auf die geltenden Bestimmungen hinweisen.

    Trotz der Aussicht auf das Tabakproduktegesetz – welches voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft tritt – hat der Kanton Bern bereits Ende 2021 den Verkauf von jeglichen Tabak- und Nikotinprodukten reguliert und ab 18 Jahren festgelegt. Damit dürfen Verkaufsstellen diese Produkte erst ab 18 Jahren verkaufen. Dazu gehören auch nikotinfreie Vapes, tabakfreie Nikotinbeutel sowie CBD-Produkte. Mit diesen Bestimmungen hat der Kanton Bern eine solide Grundlage geschaffen, die es auch Verkaufspersonen einfacher macht, die Alterkontrolle zu prüfen.

    Aufgrund dieser Änderungen hat das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg die alten Hinweisschilder überarbeitet und neu designt. Diese Schilder sind neu in zwei Varianten im Online-Shop kostenlos erhältlich.

    Zwei Schilder
    Da die Bedürfnisse der verschiedenen Verkaufsstellen unterschiedlich sind, hat sich Jugendschutz Bern dazu entschlossen, vorerst zwei Versionen des Hinweisschildes anzubieten.

    Ein Hinweisschild beinhaltet die Grundlagen, wie dies bei den meisten Hinweisschildern der Fall ist. Lediglich mit den Angaben, was wann verkauft und abgegeben werden darf. Ein weiteres Hinweisschild ergänzt diese Informationen mit zusätzlichen Angaben, wann Alkohol, Tabak und Nikotin nicht verkauft oder abgegeben werden darf.

    Bild: Hinweisschild grün mit Grundlagen zum Jugendschutz. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

    Bild: Hinweisschild rot mit zusätzlichen Angaben. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

    Das Personal darf einen Ausweis verlangen

    Auch wenn es unangenehm ist, muss das Alter vor demVerkauf geprüft werden. Wer dies nicht tut und so einem oder einer Minderjährigen widerrechtlich Alkohol-, Tabak- oder Nikotinprodukte verkauft oder abgibt, macht sich strafbar. Es wird empfohlen bei Personen, die nicht eindeutig älter als 25 Jahre aussehen, das Alter mithilfe eines Ausweises zu überprüfen. Verkaufspersonen sind immer im Recht, wenn sie einen Ausweis verlangen. Wird kein amtlicher Ausweis vorgezeigt, dürfen sie jederzeit den Verkauf oder die Abgabe verweigern.

    Weiteres Material

    Die Änderungen im kantonalen Gesetz sind ebenfalls in der Broschüre «Rechtliche Bestimmungen» und auf den Informationsblättern «Infos für Bar- und Servicepersonal» und «Leitfaden für Veranstalter» festgehalten. Diese Unterlagen sind bereits seit Herbst 2022 erhältlich. Sie können ebenfalls kostenlos bestellt werden.

    Quellen

    Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
    Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

    Kantonale Gesetzte
    Systematische Sammlung (BSG) – Kanton Bern – Erlass-Sammlung

    Jugendschutz Bern Onlineshop

    Jugendschutz Bern: Materialien bestellen

  • Angestossen wird mit der Person und nicht mit dem Getränk!

    Vor den zahlreichen Geschäftsessen, Weihnachtsfesten und Silvesterpartys ist es hilfreich und sinnvoll, sich diese moderne Kniggeregel vor Augen zu führen.

    Wer mit Mineralwasser, Orangensaft oder Cola anstossen will, braucht sich von Sekttrinkenden nicht zurückweisen zu lassen. Ein Zuprosten mit alkoholfreien Getränken ist kein Stilbruch mehr! Alkoholfreie Getränke gelten heute als gleichberechtigt, damit niemand ausgeschlossen werden muss, nur weil er oder sie keinen Alkohol trinkt.

    Betriebe stehen in der Verantwortung, insbesondere gegenüber ihren Lernenden und den Fahrzeuglenkenden. Kein Betrieb möchte provozieren, dass seine Angestellten nach dem Weihnachtsessen auf dem Nachhauseweg infolge Trunkenheit verunfallen oder Lernende mit einer Alkoholvergiftung hospitalisiert werden müssen. Es ist deshalb empfehlenswert, sich schon vor dem Anlass Gedanken über den Alkoholkonsum zu machen und dementsprechend Massnahmen zu ergreifen.

    Unser Weihnachtswunsch für die bevorstehenden Betriebsfeiern lautet:

    • Sorgen Sie dafür, dass auch nichtalkoholische Getränke in einem schönen Glas mit Stiel serviert werden. Sie zeigen auf diese Weise Wertschätzung Schwangeren, Fahrzeuglenkenden und Lernenden gegenüber
    • Offerieren Sie ein attraktives und breites alkoholfreies Angebot an Getränken. Als interessante Alternative bieten sich alkoholfreie Cocktails an. Rezepte finden Sie unter www.bluecocktailbar.ch
    • Klären Sie die Belegschaft über die Jugendschutzbestimmungen auf. Das heisst: keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren und keine Spirituosen an Minderjährige
    • Seien Sie sich als Vorgesetzte ihrer Vorbildfunktion bewusst und konsumieren Sie alkoholische Getränke genussvoll und mit Mass
    • Klären Sie schon im Voraus mit dem Servicepersonal ab, dass an offensichtlich betrunkene Personen kein weiterer Alkohol mehr ausgeschenkt wird.

    Es gelten folgende gesetzlichen Bestimmungen:

    Gastgewerbegesetz (GGG) Art. 29 Alkoholabgabeverbot
    1 Verboten sind die Abgabe und der Verkauf
    a alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie an volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler,
    b gebrannter alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren,
    c alkoholischer Getränke an Betrunkene und
    d alkoholischer Getränke mittels Automaten, die öffentlich zugänglich sind.

  • Pfirsich-, Erdbeer- oder Vanillegeschmack – E-Zigaretten sollen Jugendliche zum Rauchen verführen!

    In der Freizeit ziehen Schülerinnen und Schüler an den Dampfstängeln, um die verschiedenen Aromen zu testen und sich dabei so richtig erwachsen zu fühlen. Kein Wunder sind diese fruchtig-bunten Produkte mit wohlklingenden Namen wie „blue balls“, „fantasia“ etc. heiss begehrt. E-Zigaretten entwickeln sich zum neuen Lifestyle-Produkt von Kindern und Jugendlichen.

    Aktuell dürfen nikotinfreie E-Zigaretten in der Schweiz ohne Altersbegrenzung verkauft werden. Der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten ist verboten, jedoch die Einfuhr aus dem Ausland für den Eigengebrauch erlaubt. Ob mit oder ohne Nikotin können die Inhaltsstoffe die Gesundheit gefährden. Das mittels Dampf eingeatmete Aerosol enthält ultrafeine Partikel und gelangt durch die Einatmung bis in die tiefen Regionen der Lunge, den Alveolen. Die Inhaltsstoffe können kurzfristig zu Atemwegsreizungen führen. Besonders bei Kindern und Jugendlichen wird die Entwicklung der Lunge auf diese Weise beeinträchtigt. Kommt dazu, dass mit E-Zigaretten das Rauchritual eingeübt wird und damit die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit besteht. Es ist offensichtlich, dass Kinder und Jugendliche damit zum Umsteigen auf herkömmliche Zigaretten verführt werden sollen.

    Die aktuelle Situation ist für die Umsetzung des Jugendschutzes mehr als unbefriedigend. Möglichst schnell sollten klare Regeln verhindern, dass diese Produkte am Kiosk neben Kaugummi und Süssgetränken angeboten werden dürfen. Zurzeit ist das neue Tabakproduktegesetz in Bearbeitung. Es sieht vor, dass in der Schweiz in Zukunft auch nikotinhaltige E-Zigaretten verkauft werden dürfen, jedoch für sämtliche E-Zigaretten (mit und ohne Nikotin) das Mindestverkaufsalter von 18 Jahren gilt. Das Gesetz wird voraussichtlich nicht vor 2018 in Kraft treten. Bis dahin wünscht sich jugendschutzbern.ch von sämtlichen Verkaufsstellen, freiwillig auf den Verkauf von E-Zigaretten an Personen unter 18 Jahren zu verzichten – der Gesundheit unserer Jugend zuliebe!

  • Von Bahnübergängen und anderen Einschränkungen

    Ich finde, der Staat sollte alle Barrieren bei Bahnübergängen entfernen! Jedes Mal nerve ich mich, wenn eine Barriere geschlossen ist. Dann warte ich nämlich. Zwei Minuten, drei Minuten, manchmal sogar fünf Minuten. Jedes Mal hätte ich genügend Zeit gehabt, den Bahnübergang vor dem Zug zu überqueren. Nach links und rechts schauen kann ich nämlich selber. Dieser Staat und seine Beamten behandeln mich wie ein kleines Kind und nehmen mir meine Eigenverantwortung weg.

    2013 wurden bei Eisenbahnunfällen 23 Personen getötet und 72 verletzt. 20% der Unfälle geschahen an Bahnübergängen (Verkehrsunfälle in der Schweiz 2013). Gerade kürzlich ereignete sich wieder ein schwerer Unfall, bei dem drei Personen an einem ungesicherten Bahnübergang getötet und fünf weitere schwer verletzt wurden. Wahrscheinlich war der Fahrer unaufmerksam und hat nicht richtig geschaut. Selber schuld, könnte man da sagen. Wären da nicht die Beifahrer. Was können sie dafür, dass der Fahrer seine Eigenverantwortung nicht wahrgenommen hat oder nicht wahrnehmen konnte? Trotzdem sind sie und ihre Angehörigen von den Konsequenzen des Fehlverhaltens gleichermassen betroffen. Politiker von rechts bis links fordern darum schon seit Jahren die Sanierung unsicherer Bahnübergänge. Das Risiko muss gesenkt, alle Übergänge müssen sicher sein. Und dies, obwohl es eine geringe Minderheit ist, die sich bei Bahnübergängen nicht richtig verhält.

    Doch wie schaut es beim neuen Alkoholgesetz (AlkHG) aus? Die gleichen Politiker, die sichere Bahnübergänge fordern, wollen beim Handel mit Alkohol so viele Einschränkungen wie möglich aufheben und appellieren dabei an die Eigenverantwortung. Jeder sei für seinen eigenen Konsum selber verantwortlich, darum seien Preiserhöhungen, ein Nachtverkaufsverbot oder Werbebeschränkungen nicht angebracht. Zudem sei es unfair, die Mehrheit zu bestrafen, die massvoll konsumiert. Dabei blenden sie aus, dass hunderttausende unter dem Konsum anderer leiden: Passanten unter Gewalt, Vandalismus und Littering von betrunkenen Personen, Angehörige von Menschen, die wegen eines betrunkenen Fahrers ihr Leben verloren haben, hunderttausend Kinder, die mit einem alkoholabhängigen Elternteil aufwachsen. Abgesehen davon sterben in der Schweiz jedes 1600 Personen an den Folgen des Alkoholmissbrauchs (Alkoholbedingte Todesfälle). Mehr Menschen sterben nur wegen Rauchen und Herz-Kreislaufkrankheiten.

    Ja, wir müssen Eigenverantwortung für unser Handeln übernehmen. Die meisten tun das auch, aber einige können oder wollen das nicht. Darunter leiden viele Menschen, die nichts für das Fehlverhalten anderer können. Das ist unfair! Deshalb brauchen wir Barrieren, die uns innehalten und nachdenken lassen. Bei Bahnübergängen wie auch beim Konsum von Alkohol. Dafür warte ich gerne ab und zu ein paar Minuten.

     

    PS: Allen Angehörigen, die bei Unfällen auf Bahnübergängen einen lieben Menschen verloren haben, gilt mein aufrichtiges Beileid, besonders auch denjenigen, die kürzlich bei einem Zugunglück im Kanton Nidwalden auf äusserst tragische Weise jemanden verloren haben.

  • Gastbeitrag von Dr. Roy Salveter: Werbeverbote bei Tabak und Alkohol schützen die Gesundheit

    Kinder und Jugendliche gewinnen durch Werbung eine positive Einstellung zu Alkohol und Tabak. Ob sie die beabsichtigten Adressaten der Werbebotschaften sind oder nicht, spielt dabei kaum eine Rolle. Umfassende Werbeverbote sind zwar politisch umstritten, würden jedoch – zusammen mit anderen Massnahmen – einen besseren Schutz vor den subtilen Beeinflussungen und findigen Werbestrategien der Tabak- und Alkoholproduzenten bieten. In der Schweiz haben diese mehr Freiheiten als in anderen europäischen Ländern.

    Die Forschung ist sich weitgehend einig: Werbung verleitet junge Konsumentinnen und Konsumenten zum Alkoholtrinken.
    Alkoholwerbung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche mit dem Trinken beginnen und dass jene, die schon trinken, den Konsum erhöhen. Jugendliche, die im Alter von 18 Jahren positiver auf Alkoholwerbung reagiert hatten, waren im Alter von 21 Jahren stärkere Alkoholkonsumenten und berichteten über mehr alkoholbezogene Aggressionen, wie eine Studie des Instituts für Suchtforschung von 2004 zeigt. Auch bei Tabakprodukten haben viele Studien den Zusammenhang zwischen Werbung und Konsum bei Jugendlichen festgestellt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob diese die Werbung bewusst wahrnehmen oder nicht. Jugendliche, die mehr Zigarettenwerbung ausgesetzt sind, fangen eher an zu rauchen als solche, die keine oder wenig Tabakwerbung wahrnehmen.

    Der Reiz der Erwachsenenwelt

    Werbeeinschränkungen gelten heute vorwiegend dem Jugendschutz. So, wie sie momentan ausgestaltet sind, ist ihr Nutzen jedoch beschränkt. Gesetzlich geforderte oder selbst auferlegte Verpflichtungen der Produzenten, keine Alkohol- oder Tabakwerbung direkt an Jugendliche, sondern nur an Erwachsene zu richten, sind weitgehend wirkungslos. Denn selbst wenn die Werbung keine Jugendlichen darstellt, werden doch Emotionen und ein Lebensgefühl der Erwachsenenwelt vermittelt, die für Jugendliche erstrebenswert erscheinen. In der Phase der Identitätsbildung sind sie für Signale und Symbole des  Erwachsenseins sehr empfänglich. «Erwachsenenwerbung » schützt die Jugend nicht, sie macht Tabak und Alkohol im Gegenteil noch attraktiver.

    Die Hersteller von Alkoholika und Tabakprodukten in der Schweiz verhalten sich allerdings weitestgehend gesetzeskonform,
    was Werbung und Jugendschutz betrifft. Die nationalen Einschränkungen gelten vor allem für TV- und Radiowerbung. Produzenten verlagern ihre Marketingmassnahmen heute einfach zunehmend in Bereiche, die immer noch erlaubt sind, zum Beispiel ins Sponsoring.

    Kein Sponsoring ohne klaren Jugendschutz

    Gerade das in der Schweiz weit verbreitete Sponsoring von Sportanlässen oder Musikfestivals macht offensichtlich, dass das Gesetz in puncto Jugendschutzwenig griffig ist. Solche Anlässe werden von Tausenden von jungen Menschen besucht. Vor allem Bierproduzenten erreichen etwa an Fussball- und Eishockeymatches sehr direkt und ganz legal ihr Zielpublikum: Jugendliche und junge Männer. Sie sind jene Bevölkerungsgruppe, die am wahrscheinlichsten einen problematischen Alkoholkonsum entwickelt. Damit sind sie gleichzeitig auch jene Gruppe, der die Alkoholindustrie einen wichtigen Anteil ihres Gewinns verdankt. Eine Verbesserung aus gesundheitspolitischer Sicht bei gesponserten Grossanlässen könnten strenge
    Auflagen für den Jugendschutz und besondere Präventionsmassnahmen für Risikogruppen darstellen.

    Schwer kontrollierbar: Onlinewerbung

    Ebenfalls im Clinch mit dem Jugendschutzgedanken,nicht aber mit dem geltenden Gesetz, ist die stetig zunehmende Werbung im Internet, das Jugendmedium par excellence. Für klassische Onlinewerbung wie Werbebanner und Suchmaschinenwerbung haben Alkoholika-Produzenten im Jahr 2010 knapp 284 Millionen ausgegeben. 2008 lagen die Ausgaben noch bei 155 Millionen Franken. Das Internet bietet auch der Tabakindustrie eine neue Plattform für Werbung, welche schwer kontrollierbar ist. Jugendliche werden einerseits direkt mit Alkohol- oder Zigarettenwerbung oder der Präsenz der Produzenten im Web konfrontiert. Andererseits übernehmen sie selbst die Rolle der Werbenden, indem sie, den Möglichkeiten und Prinzipien des Social Web folgend, selber Inhalte herstellen oder weiterleiten. Das neue Tabakproduktegesetz will diesen Bereich im Sinne des Jugendschutzes klarer regeln und Onlinewerbung für Tabakprodukte künftig untersagen.

    Tabakwerbeverbote: Andere Länder gehen weiter als die Schweiz

    Die Schweiz ist eines der europäischen Länder mit der schwächsten Gesetzgebung betreffend Tabakwerbeverbote auf Bundesebene. Sie gehört zum Beispiel zusammen mit Deutschland und Bulgarien zu den einzigen Ländern, die über keine nationalen Einschränkungen der Tabakaussenwerbung verfügen. In allen anderen europäischen Ländern ist diese Form der Werbung nicht erlaubt. Bei der Tabakwerbung in Printmedien steht die Schweiz gar ganz alleine da: Als einziges Land Europas hat sie bis heute keine Einschränkungen auf nationaler Ebene eingeführt.

    Fünfzehn Kantone verfügen zwar über strengere Einschränkungen, als es der Mindeststandard des Bundes verlangt. Doch es fragt sich, wie wirkungsvoll kantonale und damit auf relativ kleine Gebiete beschränkte Werbeverbote sind. Mit dem neuen Tabakproduktegesetz sollen Minimalanforderungen für die Tabakwerbung eingeführt werden, die dem Gedanken des Jugendschutzes gerecht werden.

    Die strengsten Tabakwerbegesetze gelten in Irland, Norwegen, Grossbritannien oder Finnland. In diesen Ländern ist jede Form von Tabakwerbung untersagt, einschliesslich der Produktauslage an den Verkaufsstellen. Die Tabakwaren dürfen also nicht sichtbar sein und müssen beispielsweise unter dem Ladentisch gelagert werden.

    Internationale Empfehlungen

    Werbeeinschränkungen werden von der WHO als eine wichtige Massnahme in den Empfehlungen des europäischen Aktionsplans 2012–2020 zur effektiven Bekämpfung des schädlichen Alkoholkonsums angeführt. Denn in Bezug auf den Jugendschutz stellen neben den traditionellen Medien gerade neue Marketingkanäle eine Herausforderung dar.

    Das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs «WHO Framework Convention on Tobacco Control (FCTC)» ist ein wichtiges Instrument für die weltweite Tabakprävention. Bis heute haben es 177 Länder ratifiziert, darunter auch die 27 Mitgliedstaaten der EU. Die Schweiz hat es 2004 unterzeichnet. Für die Ratifikation der Konvention sind gesetzliche Anpassungen, vor allem bei der Regulierung der Tabakwerbung und des Tabaksponsorings sowie bei der Einführung eines Abgabeverbotes für Minderjährige (18 Jahre), notwendig. Diese Punkte werden im neuen Tabakproduktegesetz geregelt werden. Es wird dieser Tage in die Vernehmlassung geschickt und soll zirka 2018 in Kraft treten.

    Strukturelle Massnahmen sind billiger und wirksamer

    Zahlreiche Studien zeigen, dass strukturelle Präventionsmassnahmen (Verhältnisprävention) wie Besteuerung, Erhältlichkeit
    und Werbeverbote wirksamer sind als Massnahmen, die auf einzelne Individuen zielen (Verhaltensprävention). Werbeverbote gehören auch zu den kostengünstigen präventionspolitischen Massnahmen und sind insbesondere dann wirksam, wenn sie das gesamte Marketing umfassen. So haben verschiedene Studien gezeigt, dass der Pro-Kopf-Konsum mit einem umfassenden Alkoholwerbeverbot um durchschnittlich 5 bis 8% gesenkt werden kann. Wer also für einen echten Jugendschutz einsteht, setzt sich für Werbeverbote von gesundheitsschädigenden Produkten ein.

    Dr. Roy Salveter
    Co-Leiter Abteilung Nationale Präventionsprogramme
    Bundesamt für Gesundheit (BAG)

    Dieser Artikel erschien ursprünglich im Newsletter spectra Nr. 104 (PDF) vom Mai 2014. Seit 1995 informiert das Bundesamt für Gesundheit mit dem Newsletter spectra über Projekte, Programme und neue Trends in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention. Abdruck mit freundlicher Genehmigung.

  • Kommentar zum Entwurf des Tabakproduktegsetzes

    Jährlich 8‘000 Tote als Opfer für Wirtschaftsfreiheit und Eigenverantwortung

    Kürzlich wurde bekannt, dass viele Schweizer Tomaten zwecks Beschleunigung der Reife mit dem Nervengift Ethephon behandelt werden. Zu Recht empörten sich viele Konsumierende so dass Produzenten und Händler nun ihre Praxis ändern müssen.

    Vor drei Jahren standen spanische Gurken im Verdacht, Träger von gesundheitsgefährdenden Erregern zu sein. Als Folge davon brach der gesamte Gurkenmarkt zusammen und bescherte den Produzenten grosse Verluste.

    Seit Jahren sterben in der Schweiz jedes Jahr mehr als 8‘000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Provoziert dies eine Welle der Empörung? Bricht deswegen der Zigaretten-Markt zusammen? Wird die Werbung für dieses Tod bringende Produkt unterbunden? Nichts dergleichen. Im Gegenteil: Als Bundesrat Berset am 21. Mai den Entwurf für ein Tabakproduktegesetz vorstellte, erntete er von Wirtschaftsseite und von einigen politischen Parteien harsche Kritik. Wie so oft werden die beliebten Worthülsen Wirtschaftsfreiheit und Eigenverantwortung bemüht, um längst überfällige Massnahmen gegen die krankmachende und tödliche Tabakseuche zu torpedieren und möglichst im Keime zu ersticken. Die Tabakmafia streicht derweilen weiterhin Milliardengewinne ein und lacht sich zufrieden ins Fäustchen.

    Gemäss Zweckartikel sollen mit dem Tabakproduktegesetz der Tabakkonsum und seine schädlichen Auswirkungen verringert werden. Ein besonders Augenmerk gilt den jungen Menschen, denn je später der Konsum beginnt, desto grösser ist die Chance, dass jemand wieder aufhören kann. Umfassende Werbe- und Sponsoringverbote kombiniert mit Verkaufseinschränkungen wären erwiesenermassen wirksame Mittel zur Eindämmung des Konsums und der damit verbundenen Schäden.

    Bundesrat Berset hat es leider namentlich bei den Werbe- und Sponsoringvorschriften verpasst, rigoros durchzugreifen und hat sich so bereits vor der Vernehmlassung dem Druck der Wirtschaft gebeugt. Traurig und schade zugleich, aber Hauptsache, Tomaten und Gurken gefährden unsere Gesundheit nicht…

  • Was wirkt wirklich gegen das Rauchen bei Jugendlichen?

    In Deutschland ist der Raucheranteil unter Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren von 28% im Jahr 2001 auf 12% im Jahr 2012 gesunken. Die Tabaklobby führt diesen Rückgang auf Schulprogramme zur Tabakprävention und Kampagnen zur gesundheitlichen Aufklärung zurück und stellt darum die Notwendigkeit weiterer gesetzlicher Massnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums in Frage. Genauer wollte es das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) wissen und untersuchte den Erfolg von schulischen Tabakpräventionsprogrammen sowie den Erfolg gesetzlicher Massnahmen.

    Schulische Tabakpräventionsprogramme

    Die beiden verbreitesten Präventionsprogramme in Deutschland sind „Klasse 2000“ und „Be Smart – Don’t Start„. Klasse 2000 ist ein allgemeines Programm zur Gesundheitsförderung für 1.- bis 4.-Klässler. Schwerpunkte sind Bewegung, Ernährung, Entspannung, Konfliktlösung und Substanzgebrauch. Etwa 15% der Erstklässler konnten damit erreicht werden. Laut Evaluation aus dem Jahr 2011 hat das Präventionsprogramm nur eine geringe Wirksamkeit: Bei weniger als 4% wird der Raucheinstieg verhindert oder wenigstens verzögert.
    Be Smart – Don’t Start richtet sich an 5.- bis 8.-Klässler. In einem Wettbewerb verpflichten sich die Schüler, dass von November bis April weniger als 10% rauchen. Die Reichweite des Programms beträgt ca. 9%. Auch hier ist die Wirksamkeit begrenzt: Bei weniger als 5% der teilnehmenden Schülern kann der Raucheinstieg verhindert oder verzögert werden. Der Grossteil der Schüler würde auch ohne Schulprogramm weiterhin nicht rauchen.

    Abbildung Reichweite und Wirkung von "Be Smart - Don't Start
    Abbildung: Reichweite und Wirkung von „Be Smart – Don’t Start“ im Jahr 2012.

    Gesetzliche Massnahmen

    Mit verschiedenen gesetzlichen Massnahmen wird versucht, Kinder und Jugendliche vom Rauchen abzuhalten:

    • Tabaksteuererhöhungen
    • Nichtraucherschutzgesetze (Rauchverbote und Passivrauchschutz)
    • Alterslimiten
    • Werbeeinschränkungen

    Die effektivste Massnahme, um Kinder und Jugendliche vom Rauchen abzuhalten sind deutliche und kontinuierliche Erhöhungen der Tabaksteuer.  Im Schnitt führt eine 10%-ige Erhöhung des Zigarettenpreiseses in Industrienationen zu einer 4%-igen Verringerung des Zigarettenkonsums. In Deutschland sank der Raucheranteil unter Jugendlichen nach deutlichen Steuererhöhungen zwischen 2002 und 2005 von 28% auf 20%.

    Rauchanteil Jugendliche
    Anteil von Rauchern unter Jugendlichen in Deutschland und durchschnittliche Tabaksteuer.

    2007 wurde in Deutschland das Bundesnichtraucherschutzgesetz erlassen, das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, öffentlichen und Bahnhöfen verbietet. 16 Bundesländer verbieten zudem das Rauchen in Sportstätten, medizinischen Einrichtungen und der Gastronomie. Diese Gesetze unterstützen den Trend zum Nichtrauchen. Nach der Einführung der Nichtraucherschutzgesetze sank der Raucheranteil unter Jugendlichen von 18% im Jahr 2007 auf 13% im Jahr 2010.

    Weiter ist in Deutschland seit 2002 die Tabakwerbung in Printmedien und Internet verboten, seit 2007 dürfen Tabakwaren nicht an unter 18-Jährige verkauft werden. Beide Massnahmen werden jedoch noch mangelhaft umgesetzt bzw. es gibt noch viele Ausnahmeregelungen.

    Fazit

    Gesetzliche Massnahmen erreichen alle Jugendlichen, schulische Programme dagegen nur 9 – 15%. Neben der geringen Reichweite zeigten schulische Tabakpräventionsprogramme nur einen schwachen Einfluss auf das Rauchverhalten der Jugendlichen. Gesetzliche Massnahmen, insbesondere deutlichen Tabaksteuererhöhungen und Nichtraucherschutzgesetze, führten zu einem deutlichen Rückgang der Anzahl rauchender Jugendlicher.

     

    Quelle