Angestossen wird mit der Person und nicht mit dem Getränk!

Vor den zahlreichen Geschäftsessen, Weihnachtsfesten und Silvesterpartys ist es hilfreich und sinnvoll, sich diese moderne Kniggeregel vor Augen zu führen.

Wer mit Mineralwasser, Orangensaft oder Cola anstossen will, braucht sich von Sekttrinkenden nicht zurückweisen zu lassen. Ein Zuprosten mit alkoholfreien Getränken ist kein Stilbruch mehr! Alkoholfreie Getränke gelten heute als gleichberechtigt, damit niemand ausgeschlossen werden muss, nur weil er oder sie keinen Alkohol trinkt.

Betriebe stehen in der Verantwortung, insbesondere gegenüber ihren Lernenden und den Fahrzeuglenkenden. Kein Betrieb möchte provozieren, dass seine Angestellten nach dem Weihnachtsessen auf dem Nachhauseweg infolge Trunkenheit verunfallen oder Lernende mit einer Alkoholvergiftung hospitalisiert werden müssen. Es ist deshalb empfehlenswert, sich schon vor dem Anlass Gedanken über den Alkoholkonsum zu machen und dementsprechend Massnahmen zu ergreifen.

Unser Weihnachtswunsch für die bevorstehenden Betriebsfeiern lautet:

  • Sorgen Sie dafür, dass auch nichtalkoholische Getränke in einem schönen Glas mit Stiel serviert werden. Sie zeigen auf diese Weise Wertschätzung Schwangeren, Fahrzeuglenkenden und Lernenden gegenüber
  • Offerieren Sie ein attraktives und breites alkoholfreies Angebot an Getränken. Als interessante Alternative bieten sich alkoholfreie Cocktails an. Rezepte finden Sie unter www.bluecocktailbar.ch
  • Klären Sie die Belegschaft über die Jugendschutzbestimmungen auf. Das heisst: keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren und keine Spirituosen an Minderjährige
  • Seien Sie sich als Vorgesetzte ihrer Vorbildfunktion bewusst und konsumieren Sie alkoholische Getränke genussvoll und mit Mass
  • Klären Sie schon im Voraus mit dem Servicepersonal ab, dass an offensichtlich betrunkene Personen kein weiterer Alkohol mehr ausgeschenkt wird.

Es gelten folgende gesetzlichen Bestimmungen:

Gastgewerbegesetz (GGG) Art. 29 Alkoholabgabeverbot
1 Verboten sind die Abgabe und der Verkauf
a alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie an volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler,
b gebrannter alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren,
c alkoholischer Getränke an Betrunkene und
d alkoholischer Getränke mittels Automaten, die öffentlich zugänglich sind.

Pfirsich-, Erdbeer- oder Vanillegeschmack – E-Zigaretten sollen Jugendliche zum Rauchen verführen!

In der Freizeit ziehen Schülerinnen und Schüler an den Dampfstängeln, um die verschiedenen Aromen zu testen und sich dabei so richtig erwachsen zu fühlen. Kein Wunder sind diese fruchtig-bunten Produkte mit wohlklingenden Namen wie „blue balls“, „fantasia“ etc. heiss begehrt. E-Zigaretten entwickeln sich zum neuen Lifestyle-Produkt von Kindern und Jugendlichen.

Aktuell dürfen nikotinfreie E-Zigaretten in der Schweiz ohne Altersbegrenzung verkauft werden. Der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten ist verboten, jedoch die Einfuhr aus dem Ausland für den Eigengebrauch erlaubt. Ob mit oder ohne Nikotin können die Inhaltsstoffe die Gesundheit gefährden. Das mittels Dampf eingeatmete Aerosol enthält ultrafeine Partikel und gelangt durch die Einatmung bis in die tiefen Regionen der Lunge, den Alveolen. Die Inhaltsstoffe können kurzfristig zu Atemwegsreizungen führen. Besonders bei Kindern und Jugendlichen wird die Entwicklung der Lunge auf diese Weise beeinträchtigt. Kommt dazu, dass mit E-Zigaretten das Rauchritual eingeübt wird und damit die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit besteht. Es ist offensichtlich, dass Kinder und Jugendliche damit zum Umsteigen auf herkömmliche Zigaretten verführt werden sollen.

Die aktuelle Situation ist für die Umsetzung des Jugendschutzes mehr als unbefriedigend. Möglichst schnell sollten klare Regeln verhindern, dass diese Produkte am Kiosk neben Kaugummi und Süssgetränken angeboten werden dürfen. Zurzeit ist das neue Tabakproduktegesetz in Bearbeitung. Es sieht vor, dass in der Schweiz in Zukunft auch nikotinhaltige E-Zigaretten verkauft werden dürfen, jedoch für sämtliche E-Zigaretten (mit und ohne Nikotin) das Mindestverkaufsalter von 18 Jahren gilt. Das Gesetz wird voraussichtlich nicht vor 2018 in Kraft treten. Bis dahin wünscht sich jugendschutzbern.ch von sämtlichen Verkaufsstellen, freiwillig auf den Verkauf von E-Zigaretten an Personen unter 18 Jahren zu verzichten – der Gesundheit unserer Jugend zuliebe!

Von Bahnübergängen und anderen Einschränkungen

Ich finde, der Staat sollte alle Barrieren bei Bahnübergängen entfernen! Jedes Mal nerve ich mich, wenn eine Barriere geschlossen ist. Dann warte ich nämlich. Zwei Minuten, drei Minuten, manchmal sogar fünf Minuten. Jedes Mal hätte ich genügend Zeit gehabt, den Bahnübergang vor dem Zug zu überqueren. Nach links und rechts schauen kann ich nämlich selber. Dieser Staat und seine Beamten behandeln mich wie ein kleines Kind und nehmen mir meine Eigenverantwortung weg.

2013 wurden bei Eisenbahnunfällen 23 Personen getötet und 72 verletzt. 20% der Unfälle geschahen an Bahnübergängen (Verkehrsunfälle in der Schweiz 2013). Gerade kürzlich ereignete sich wieder ein schwerer Unfall, bei dem drei Personen an einem ungesicherten Bahnübergang getötet und fünf weitere schwer verletzt wurden. Wahrscheinlich war der Fahrer unaufmerksam und hat nicht richtig geschaut. Selber schuld, könnte man da sagen. Wären da nicht die Beifahrer. Was können sie dafür, dass der Fahrer seine Eigenverantwortung nicht wahrgenommen hat oder nicht wahrnehmen konnte? Trotzdem sind sie und ihre Angehörigen von den Konsequenzen des Fehlverhaltens gleichermassen betroffen. Politiker von rechts bis links fordern darum schon seit Jahren die Sanierung unsicherer Bahnübergänge. Das Risiko muss gesenkt, alle Übergänge müssen sicher sein. Und dies, obwohl es eine geringe Minderheit ist, die sich bei Bahnübergängen nicht richtig verhält.

Doch wie schaut es beim neuen Alkoholgesetz (AlkHG) aus? Die gleichen Politiker, die sichere Bahnübergänge fordern, wollen beim Handel mit Alkohol so viele Einschränkungen wie möglich aufheben und appellieren dabei an die Eigenverantwortung. Jeder sei für seinen eigenen Konsum selber verantwortlich, darum seien Preiserhöhungen, ein Nachtverkaufsverbot oder Werbebeschränkungen nicht angebracht. Zudem sei es unfair, die Mehrheit zu bestrafen, die massvoll konsumiert. Dabei blenden sie aus, dass hunderttausende unter dem Konsum anderer leiden: Passanten unter Gewalt, Vandalismus und Littering von betrunkenen Personen, Angehörige von Menschen, die wegen eines betrunkenen Fahrers ihr Leben verloren haben, hunderttausend Kinder, die mit einem alkoholabhängigen Elternteil aufwachsen. Abgesehen davon sterben in der Schweiz jedes 1600 Personen an den Folgen des Alkoholmissbrauchs (Alkoholbedingte Todesfälle). Mehr Menschen sterben nur wegen Rauchen und Herz-Kreislaufkrankheiten.

Ja, wir müssen Eigenverantwortung für unser Handeln übernehmen. Die meisten tun das auch, aber einige können oder wollen das nicht. Darunter leiden viele Menschen, die nichts für das Fehlverhalten anderer können. Das ist unfair! Deshalb brauchen wir Barrieren, die uns innehalten und nachdenken lassen. Bei Bahnübergängen wie auch beim Konsum von Alkohol. Dafür warte ich gerne ab und zu ein paar Minuten.

 

PS: Allen Angehörigen, die bei Unfällen auf Bahnübergängen einen lieben Menschen verloren haben, gilt mein aufrichtiges Beileid, besonders auch denjenigen, die kürzlich bei einem Zugunglück im Kanton Nidwalden auf äusserst tragische Weise jemanden verloren haben.

Gastbeitrag von Dr. Roy Salveter: Werbeverbote bei Tabak und Alkohol schützen die Gesundheit

Kinder und Jugendliche gewinnen durch Werbung eine positive Einstellung zu Alkohol und Tabak. Ob sie die beabsichtigten Adressaten der Werbebotschaften sind oder nicht, spielt dabei kaum eine Rolle. Umfassende Werbeverbote sind zwar politisch umstritten, würden jedoch – zusammen mit anderen Massnahmen – einen besseren Schutz vor den subtilen Beeinflussungen und findigen Werbestrategien der Tabak- und Alkoholproduzenten bieten. In der Schweiz haben diese mehr Freiheiten als in anderen europäischen Ländern.

Die Forschung ist sich weitgehend einig: Werbung verleitet junge Konsumentinnen und Konsumenten zum Alkoholtrinken.
Alkoholwerbung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche mit dem Trinken beginnen und dass jene, die schon trinken, den Konsum erhöhen. Jugendliche, die im Alter von 18 Jahren positiver auf Alkoholwerbung reagiert hatten, waren im Alter von 21 Jahren stärkere Alkoholkonsumenten und berichteten über mehr alkoholbezogene Aggressionen, wie eine Studie des Instituts für Suchtforschung von 2004 zeigt. Auch bei Tabakprodukten haben viele Studien den Zusammenhang zwischen Werbung und Konsum bei Jugendlichen festgestellt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob diese die Werbung bewusst wahrnehmen oder nicht. Jugendliche, die mehr Zigarettenwerbung ausgesetzt sind, fangen eher an zu rauchen als solche, die keine oder wenig Tabakwerbung wahrnehmen.

Der Reiz der Erwachsenenwelt

Werbeeinschränkungen gelten heute vorwiegend dem Jugendschutz. So, wie sie momentan ausgestaltet sind, ist ihr Nutzen jedoch beschränkt. Gesetzlich geforderte oder selbst auferlegte Verpflichtungen der Produzenten, keine Alkohol- oder Tabakwerbung direkt an Jugendliche, sondern nur an Erwachsene zu richten, sind weitgehend wirkungslos. Denn selbst wenn die Werbung keine Jugendlichen darstellt, werden doch Emotionen und ein Lebensgefühl der Erwachsenenwelt vermittelt, die für Jugendliche erstrebenswert erscheinen. In der Phase der Identitätsbildung sind sie für Signale und Symbole des  Erwachsenseins sehr empfänglich. «Erwachsenenwerbung » schützt die Jugend nicht, sie macht Tabak und Alkohol im Gegenteil noch attraktiver.

Die Hersteller von Alkoholika und Tabakprodukten in der Schweiz verhalten sich allerdings weitestgehend gesetzeskonform,
was Werbung und Jugendschutz betrifft. Die nationalen Einschränkungen gelten vor allem für TV- und Radiowerbung. Produzenten verlagern ihre Marketingmassnahmen heute einfach zunehmend in Bereiche, die immer noch erlaubt sind, zum Beispiel ins Sponsoring.

Kein Sponsoring ohne klaren Jugendschutz

Gerade das in der Schweiz weit verbreitete Sponsoring von Sportanlässen oder Musikfestivals macht offensichtlich, dass das Gesetz in puncto Jugendschutzwenig griffig ist. Solche Anlässe werden von Tausenden von jungen Menschen besucht. Vor allem Bierproduzenten erreichen etwa an Fussball- und Eishockeymatches sehr direkt und ganz legal ihr Zielpublikum: Jugendliche und junge Männer. Sie sind jene Bevölkerungsgruppe, die am wahrscheinlichsten einen problematischen Alkoholkonsum entwickelt. Damit sind sie gleichzeitig auch jene Gruppe, der die Alkoholindustrie einen wichtigen Anteil ihres Gewinns verdankt. Eine Verbesserung aus gesundheitspolitischer Sicht bei gesponserten Grossanlässen könnten strenge
Auflagen für den Jugendschutz und besondere Präventionsmassnahmen für Risikogruppen darstellen.

Schwer kontrollierbar: Onlinewerbung

Ebenfalls im Clinch mit dem Jugendschutzgedanken,nicht aber mit dem geltenden Gesetz, ist die stetig zunehmende Werbung im Internet, das Jugendmedium par excellence. Für klassische Onlinewerbung wie Werbebanner und Suchmaschinenwerbung haben Alkoholika-Produzenten im Jahr 2010 knapp 284 Millionen ausgegeben. 2008 lagen die Ausgaben noch bei 155 Millionen Franken. Das Internet bietet auch der Tabakindustrie eine neue Plattform für Werbung, welche schwer kontrollierbar ist. Jugendliche werden einerseits direkt mit Alkohol- oder Zigarettenwerbung oder der Präsenz der Produzenten im Web konfrontiert. Andererseits übernehmen sie selbst die Rolle der Werbenden, indem sie, den Möglichkeiten und Prinzipien des Social Web folgend, selber Inhalte herstellen oder weiterleiten. Das neue Tabakproduktegesetz will diesen Bereich im Sinne des Jugendschutzes klarer regeln und Onlinewerbung für Tabakprodukte künftig untersagen.

Tabakwerbeverbote: Andere Länder gehen weiter als die Schweiz

Die Schweiz ist eines der europäischen Länder mit der schwächsten Gesetzgebung betreffend Tabakwerbeverbote auf Bundesebene. Sie gehört zum Beispiel zusammen mit Deutschland und Bulgarien zu den einzigen Ländern, die über keine nationalen Einschränkungen der Tabakaussenwerbung verfügen. In allen anderen europäischen Ländern ist diese Form der Werbung nicht erlaubt. Bei der Tabakwerbung in Printmedien steht die Schweiz gar ganz alleine da: Als einziges Land Europas hat sie bis heute keine Einschränkungen auf nationaler Ebene eingeführt.

Fünfzehn Kantone verfügen zwar über strengere Einschränkungen, als es der Mindeststandard des Bundes verlangt. Doch es fragt sich, wie wirkungsvoll kantonale und damit auf relativ kleine Gebiete beschränkte Werbeverbote sind. Mit dem neuen Tabakproduktegesetz sollen Minimalanforderungen für die Tabakwerbung eingeführt werden, die dem Gedanken des Jugendschutzes gerecht werden.

Die strengsten Tabakwerbegesetze gelten in Irland, Norwegen, Grossbritannien oder Finnland. In diesen Ländern ist jede Form von Tabakwerbung untersagt, einschliesslich der Produktauslage an den Verkaufsstellen. Die Tabakwaren dürfen also nicht sichtbar sein und müssen beispielsweise unter dem Ladentisch gelagert werden.

Internationale Empfehlungen

Werbeeinschränkungen werden von der WHO als eine wichtige Massnahme in den Empfehlungen des europäischen Aktionsplans 2012–2020 zur effektiven Bekämpfung des schädlichen Alkoholkonsums angeführt. Denn in Bezug auf den Jugendschutz stellen neben den traditionellen Medien gerade neue Marketingkanäle eine Herausforderung dar.

Das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs «WHO Framework Convention on Tobacco Control (FCTC)» ist ein wichtiges Instrument für die weltweite Tabakprävention. Bis heute haben es 177 Länder ratifiziert, darunter auch die 27 Mitgliedstaaten der EU. Die Schweiz hat es 2004 unterzeichnet. Für die Ratifikation der Konvention sind gesetzliche Anpassungen, vor allem bei der Regulierung der Tabakwerbung und des Tabaksponsorings sowie bei der Einführung eines Abgabeverbotes für Minderjährige (18 Jahre), notwendig. Diese Punkte werden im neuen Tabakproduktegesetz geregelt werden. Es wird dieser Tage in die Vernehmlassung geschickt und soll zirka 2018 in Kraft treten.

Strukturelle Massnahmen sind billiger und wirksamer

Zahlreiche Studien zeigen, dass strukturelle Präventionsmassnahmen (Verhältnisprävention) wie Besteuerung, Erhältlichkeit
und Werbeverbote wirksamer sind als Massnahmen, die auf einzelne Individuen zielen (Verhaltensprävention). Werbeverbote gehören auch zu den kostengünstigen präventionspolitischen Massnahmen und sind insbesondere dann wirksam, wenn sie das gesamte Marketing umfassen. So haben verschiedene Studien gezeigt, dass der Pro-Kopf-Konsum mit einem umfassenden Alkoholwerbeverbot um durchschnittlich 5 bis 8% gesenkt werden kann. Wer also für einen echten Jugendschutz einsteht, setzt sich für Werbeverbote von gesundheitsschädigenden Produkten ein.

Dr. Roy Salveter
Co-Leiter Abteilung Nationale Präventionsprogramme
Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Dieser Artikel erschien ursprünglich im Newsletter spectra Nr. 104 (PDF) vom Mai 2014. Seit 1995 informiert das Bundesamt für Gesundheit mit dem Newsletter spectra über Projekte, Programme und neue Trends in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention. Abdruck mit freundlicher Genehmigung.

Kommentar zum Entwurf des Tabakproduktegsetzes

Jährlich 8‘000 Tote als Opfer für Wirtschaftsfreiheit und Eigenverantwortung

Kürzlich wurde bekannt, dass viele Schweizer Tomaten zwecks Beschleunigung der Reife mit dem Nervengift Ethephon behandelt werden. Zu Recht empörten sich viele Konsumierende so dass Produzenten und Händler nun ihre Praxis ändern müssen.

Vor drei Jahren standen spanische Gurken im Verdacht, Träger von gesundheitsgefährdenden Erregern zu sein. Als Folge davon brach der gesamte Gurkenmarkt zusammen und bescherte den Produzenten grosse Verluste.

Seit Jahren sterben in der Schweiz jedes Jahr mehr als 8‘000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Provoziert dies eine Welle der Empörung? Bricht deswegen der Zigaretten-Markt zusammen? Wird die Werbung für dieses Tod bringende Produkt unterbunden? Nichts dergleichen. Im Gegenteil: Als Bundesrat Berset am 21. Mai den Entwurf für ein Tabakproduktegesetz vorstellte, erntete er von Wirtschaftsseite und von einigen politischen Parteien harsche Kritik. Wie so oft werden die beliebten Worthülsen Wirtschaftsfreiheit und Eigenverantwortung bemüht, um längst überfällige Massnahmen gegen die krankmachende und tödliche Tabakseuche zu torpedieren und möglichst im Keime zu ersticken. Die Tabakmafia streicht derweilen weiterhin Milliardengewinne ein und lacht sich zufrieden ins Fäustchen.

Gemäss Zweckartikel sollen mit dem Tabakproduktegesetz der Tabakkonsum und seine schädlichen Auswirkungen verringert werden. Ein besonders Augenmerk gilt den jungen Menschen, denn je später der Konsum beginnt, desto grösser ist die Chance, dass jemand wieder aufhören kann. Umfassende Werbe- und Sponsoringverbote kombiniert mit Verkaufseinschränkungen wären erwiesenermassen wirksame Mittel zur Eindämmung des Konsums und der damit verbundenen Schäden.

Bundesrat Berset hat es leider namentlich bei den Werbe- und Sponsoringvorschriften verpasst, rigoros durchzugreifen und hat sich so bereits vor der Vernehmlassung dem Druck der Wirtschaft gebeugt. Traurig und schade zugleich, aber Hauptsache, Tomaten und Gurken gefährden unsere Gesundheit nicht…