verschiedene alkoholfreie Bierdosen und -Flaschen vor einem weissen Hintergrund

Bier ohne Alkohol kann sich sehen lassen!

Die Zutatenliste von Bier ist kurz: Wasser, Hopfen, Malz und Hefe. Das vergorene und klassischerweise alkoholhaltige Getränk wurde bereits vor tausenden von Jahren gebraut und geniesst heute internationale Beliebtheit. Symbolisch dafür findet jedes Jahr der internationale Tag des Bieres statt. Bisweilen ein Nischenprodukt, gewinnt alkoholfreies Bier ebenfalls mehr und mehr an Daseinsberechtigung. Zurecht, wie wir finden!

verschiedene alkoholfreie Bierdosen und -Flaschen vor einem weissen Hintergrund
20 verschiedene alkoholfreie Biere konnten wir Anfang Juli 2021 in der Stadt Bern einkaufen.
Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg

Jeden ersten Freitag im August ist «International Beer Day» (Internationaler Tag des Bieres). Das traditionelle Getränk aus Wasser, Hopfen, Malz und Hefe ist weltweit und auch hierzulande weit verbreitet. In der Schweiz liegt der Pro-Kopf-Konsum von Bier bei über 50 Litern pro Jahr 1.

Üblicherweise sind in einem Bier ca. 4,5 – 5,5 Vol.-% Alkohol enthalten. Jahr für Jahr nimmt allerdings die Beliebtheit von Bier ohne Alkohol zu. Die neusten Schweizer Zahlen aus 2020 bestätigen diesen Trend:

  • Um 15 % nahm der Konsum von alkoholfreiem Bier zu 2.
  • 4,4 % von allen verkauften und ausgeschenkten Bieren waren alkoholfrei 3. Dies entspricht einer Menge von knapp 15 Mio. Liter Bier (100 % = ca. 340 Mio. Liter) 4.
  • Alkoholfreies Bier legte zu, obwohl der gesamte Pro-Kopf-Konsum von Bier (also auch solchem mit Alkohol) aufgrund der Corona-Pandemie um 5,4 % zurückging 4.

Alkoholfreie Biere sind längst nicht mehr «nur» klassische Lager-Biere. Auch Weizenbier, IPA und trinkfertige Panaché sind dabei. Im Juli 2021 kauften wir in der Stadt Bern versuchsweise Bier ohne Alkohol und stiessen dabei auf nicht weniger als 20 verschiedene Varianten. Die Angebotspalette überrascht nicht, da fast zwei Drittel der Mitglieder beim Schweizer Brauerei-Verband mittlerweile eine alkoholfreie Bier-Variante im Angebot haben 5. Durch ständiges Tüfteln an immer neuen Rezepturen wurde der Geschmack von alkoholfreiem Bier massiv verbessert und ist heute nicht mehr mit dem von vor drei bis fünf Jahren zu vergleichen.

Übrigens: Als «alkoholfrei» darf laut Bundes-Verordnung ein Getränk deklariert werden, was nicht mehr als 0,5 Vol.-% Alkohol beinhaltet 6.

Alkoholfreies Bier passt zum zunehmenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung. Es hat nicht einmal die Hälfte der Kalorien (75 kcal statt 185 kcal bei einer 500ml-Dose 7) und Konsumierende müssen sich keine Gedanken über negative Wirkungen des Alkohols machen. Alkoholfreies Bier ist also auch im Interesse des Jugendschutzes.

Trotzdem gibt es Menschen, die vorsichtig mit alkoholfreiem Bier sein sollten. In der Schwangerschaft wird von jeglichem Alkoholkonsum dringend abgeraten 8. Selbst «alkoholfrei» deklarierte Biere können einen minimalen Alkoholgehalt (< 0,5 Vol.-%) aufweisen. Auch für Menschen mit einer Alkoholsucht-Vergangenheit kann dies problematisch sein. Ihr Suchtgedächtnis könnte zusätzlich vom Aussehen, Geschmack, Duft oder Konsum-Gefühl getriggert werden.

Quellen:

  1. Eidgenössische Zollverwaltung (EZV): www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/themen/alcohol.html
  2. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/kennzahlen/wussten-sie
  3. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/kennzahlen/marktaufteilung-schweiz
  4. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/kennzahlen/biermarkt-entwicklung-schweiz
  5. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/verband/mitglieder-des-sbv/
  6. Verordnung des EDI über Getränke Art. 2 Abs. 1: www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/220/de
  7. Vergleich zwischen Feldschlösschen alkoholfrei Lager und Feldschlösschen Original
  8. swissmom.ch: www.swissmom.ch/schwangerschaft/medizinisches/vorsicht-in-der-schwangerschaft/alkohol
Mann hält eine Dose Red Bull ins Bild

Darf man Energydrinks mit Alkohol mischen?

Mann hält eine Dose Red Bull ins Bild

Immer wieder taucht die Frage auf, ob es in der Schweiz erlaubt ist, Energydrinks und Alkohol zu mischen. Bis vor einigen Jahren stand auf jeder Dose «Nicht mit Alkohol mischen», weshalb einige Betriebe die beiden Getränke noch heute ausschliesslich separat anbieten. Welche Regelungen heute gelten, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Energydrinks enthalten ähnlich viel Koffein wie eine Tasse Kaffee. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Inhaltsstoffen hat das Koffein in den Energydrinks eine aufputschende Wirkung auf unseren Körper.

Bis 2014 wurden Energydrinks in der Schweiz innerhalb der Verordnung über Speziallebensmittel aufgeführt. Sie durften nicht mit Alkohol vermischt werden1. Damals musste jede Dose den Hinweis «Nicht mit Alkohol mischen» tragen und Bars sowie Veranstaltungen durften Energydrinks und Spirituosen nur separat verkaufen.

Seit dem 1. Januar 2014 werden Energydrinks in der Verordnung des EDI über Getränke aufgeführt. Das Verbot, sie nicht mit Alkohol zu mischen, trat damit ausser Kraft. Stattdessen bestand eine Zeit lang die Pflicht, den Hinweis «Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen» anzubringen2. Doch auch diese Auflage verschwand aus dem Gesetzestext.

Was gilt heute?

Heutzutage dürfen Energydrinks und Alkohol gemischt werden. Deshalb ist es auch gestattet, sie gemeinsam als Mischgetränk in einer Bar oder an einer Veranstaltung anzubieten.

Der hohe Koffeingehalt muss jedoch deklariert werden. Eine 250ml-Dose Red Bull enthält 80mg Koffein3. Das sind 320mg pro Liter. Laut der Verordnung des EDI über Getränke müssen alle Getränke mit einem Koffeingehalt von über 150mg/l die Kennzeichnung «Energydrink» oder zumindest «koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk» tragen4. Wenn also ca. die Hälfte des Mischgetränks aus Energydrink besteht, kommt diese Deklarationspflicht zum Tragen.

Ist die Vermischung von Energydrinks und Alkohol bedenkenlos?

Nein. Aus verschiedenen Gründen ist eine Vermischung für die Konsumentin oder den Konsumenten nicht unproblematisch5:

  1. Die aufputschende Wirkung von Energydrinks überdeckt die dämpfende Wirkung von Alkohol. Dies kann dazu führen, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihren Alkoholspiegel nicht wahrnehmen und mehr bzw. länger trinken.
  2. Der süsse Energydrink-Geschmack überlagert den Alkoholgeschmack, was ebenfalls den Konsum fördern kann.
  3. Der Mischkonsum führt dazu, dass man leichter die Kontrolle über das Trinkverhalten verliert. Die allgemeinen Risiken beim Konsum von Alkohol nehmen zu (z. B. Risikoverhalten, Alkoholvergiftung, Fahren im angetrunkenen Zustand und riskantes Sexualverhalten).
Hand hält eine Dose Monser Energydrink

Quellen:

1 = Art. 23 Abs. 4 lit. c Verordnung des EDI über Speziallebensmittel (www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20050168/201201010000/817.022.104.pdf). Dieser Gesetzestext ist heute nicht mehr in Kraft.

2 = Art. 21 lit. a Abs. 2 Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20050173/201401010000/817.022.111.pdf). Dieser Gesetzestext ist heute nicht mehr in Kraft.

3 = www.redbull.com/ch-de/energydrink/red-bull-energy-drink-zutaten

4 = Art. 39 Abs. 2 Verordnung des EDI über Getränke (www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20143400/index.html)

5 = Factsheet Energydrink von Sucht Schweiz vom Januar 2015 (www.suchtschweiz.ch/aktuell/medienmitteilungen/article/energy-drinks-neues-factsheet-klaert-auf)

Jugendschutz Hand nimmt bei einem Alkoholtestkauf ein Bier aus einem Verkaufsregal

Stillstand beim Jugendschutz

Jugendschutz Hand nimmt bei einem Alkoholtestkauf ein Bier aus einem Verkaufsregal

Letzte Woche veröffentlichte Sucht Schweiz einen Bericht über die Alkoholtestkäufe aus dem Jahr 2018. Im Schnitt wurden landesweit bei 28,3% der Tests alkoholische Getränke unrechtmässig an Minderjährige verkauft. Seit Jahren bleibt diese Verkaufsquote praktisch unverändert.

Die Stiftung Sucht Schweiz (www.suchtschweiz.ch) wertete im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV (www.ezv.admin.ch) alle schweizweiten Alkoholtestkäufe aus dem Jahr 2018 aus. Die insgesamt 7’926 Testkäufe wurden von 21 verschiedenen Organisationen durchgeführt.

Der Bericht hält fest, dass in 28,3% der Fälle illegal Bier und Wein an unter 16-Jährige oder Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft wurde. Der häufigste Grund dafür war, dass das Service- oder Verkaufspersonal keinen Ausweis verlangte und auch nicht nach dem Alter der Jugendlichen fragte. Insgesamt fehlte die Alterskontrolle in ca. einem Viertel aller Fälle.

Wie gut der Jugendschutz eingehalten wird, unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb. Aus den Zahlen der unrechtmässigen Verkäufe im Jahr 2018 lässt sich eine klare Positionierung erkennen. Am besten schneiden Tankstellenshops mit 16,1% Verkäufen ab, gefolgt von Ladenketten und Grossverteiler mit 23,2% sowie Restaurants und Cafés mit 24,9%. Deutlich schlechter schneiden Festwirtschaften mit 40,5% und Bars/Pubs mit 46,5% ab.

Die Resultate der Alkoholtestkäufe sind seit Jahren sehr vergleichbar und Die Resultate der Alkoholtestkäufe stagnieren seit Jahren und pendeln sich bei ca. 30% ein (siehe Grafik). So weicht das Resultat aus 2018 im Vergleich zum Vorjahr um lediglich 0,4% ab. Neuste Zahlen der Testkäufe vom Blauen Kreuz Bern–Solothurn–Freiburg zeigen allerdings im Jahr 2019 eine deutliche Verbesserung des Jugendschutzes im Kanton Bern. Die Publikation trug den Titel „Bestes Testkaufergebnis aller Zeiten“. Ob sich dieses Bild auch national bestätigt, wird eine Auswertung der schweizweiten Alkoholtestkäufen 2019 zeigen.

Jugendschutz Quote unrechtmässiger Alkoholverkäufe an Jugendliche bei Testkäufen 2009 bis 2019

Bild: Blaues Kreuz Bern–Solothurn–Freiburg (www.be.suchtpraevention.org)
Datenquellen: Eidgenössische Zollverwaltung EZV (www.ezv.admin.ch), Sucht Schweiz (www.suchtschweiz.ch) und Blaues Kreuz Bern–Solothurn–Freiburg (www.be.suchtpraevention.org)

Party-Shots neben der Kasse – na ja…

Verführerisch stapeln sich handliche Spirituosen-Fläschchen im Supermarkt neben der Kasse. Immer wieder begegnet man Alkohol beim Anstehen im Laden. Das ist schwer bedenklich! Denn was harmlos zwischen Alltagsprodukten platziert wird, verleitet speziell Jugendliche und Menschen mit risikoreichem Alkoholkonsum, aber letztlich alle Kundinnen und Kunden zum Alkohol trinken.

2018-09-xx Party-Shots neben der Kasse
Spirituosen im Kassenbereich einer Denner-Filiale. Bild: Jugendschutz Schweiz.

Häufig wird im Supermarkt nahe der Kasse Alkohol angeboten. Besonders in Bahnhöfen und vielfach dort, wo Passantinnen und Passanten schnell ein paar Kleinigkeiten einkaufen. Meist handelt es sich um 20- bis 40-Prozentiges in kleinen Portionen. Das Brisante daran: Ware in Kassennähe wird auch Impulsware genannt. Sie soll sogenannte Spontankäufe auslösen – ein Kaufverhalten, bei dem impulsiv, scheinbar unüberlegt zugegriffen wird. Konsequenzen und Kosten werden hierbei von Kundinnen und Kunden ausgeblendet. Was mit Schokoriegeln und Kaugummis wunderbar funktioniert, soll auch mit Vodka oder Party-Shots erreicht werden.

Zielgruppe sind beispielsweise junge Menschen vor oder während dem Ausgang. Der Shot zum Mitnehmen kann als Einladung zum Vorglühen verstanden werden. Nicht selten sind im Sommer auch Halbliter-Bierdosen bei der Warteschlange platziert – für Preise weit unter einem Franken, versteht sich. Jugendliche und junge Erwachsene werden so zum Saufen animiert. Denn neben dem Preis und der Werbung ist auch die Verfügbarkeit ein entscheidender Faktor dafür, wieviel und wie häufig Alkohol konsumiert wird.

Wie aggressiv und gezielt manche Läden in Kassennähe ihre Produkte anbieten, zeigt die Diskussion um die sogenannte «Quengelzone». Wenn Kinder lange an der Kasse anstehen müssen, wird das Verlangen nach der dort angebotenen Ware immer grösser und viele Eltern werden massiv unter Druck gesetzt («Pester Power»). Bei Spirituosen wird mit derselben verkaufspsychologischen Methode Druck auf Menschen ausgeübt, die Alkohol meiden sollten.

Ausgesprochen problematisch sind solche Angebote namentlich für Menschen mit einer akuten oder ehemaligen Alkoholabhängigkeit. Bier- und Wein-Regale können vielleicht noch mit grosser Willensanstrengung gemieden werden. Aber bei der Kasse gibt es kein Vorbeikommen.
Eine Verkaufsstrategie, die auf diese Weise den Gewinn optimiert, wirft Fragen auf.