Fehlender Jugendschutz im Onlinehandel

Alkohol und Tabak sind mittlerweile auch im Internet erhältlich. Aber wie gut verhindern Onlineshops und Lieferdienste den Verkauf an Minderjährige? Wir liessen Ende November 2020 Online-Testkäufe durchführen. Das Ergebnis ist verheerend!

Symbolbild: Eine Jugendliche bestellt im Internet. Von Victoria Heath auf Unsplash.

Immer mehr unserer gewohnten Welt verschiebt sich ins Internet. Der Trend der Digitalisierung kann in allen Lebenslagen beobachtet werden. Seit längerem auch beim Handel mit Waren aller Art. Im Internet wird bekanntlich alles angeboten. Es erstaunt also nicht, dass wir in kürzester Zeit über 30 Onlineshops finden, die schweizweit Alkohol und/oder Tabak vertreiben.

Was uns dabei interessiert, ist, ob und wie gut diese Unternehmen den gesetzlich verankerten Jugendschutz einhalten. Zum Beispiel das Abgabeverbot von Spirituosen wie Wodka oder Alcopops an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (1). Oder das in diversen Kantonen geltende Abgabeverbot von Tabak an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (2).

Deshalb organisierten wir jugendliche Testkäufer/innen und testeten Ende November 2020 zehn Onlineshops und Lieferdienste (Medienmitteilung vom 15.12.2020). Bei den Onlineshops handelt es sich um eigenständige Firmen, die ihre Waren übers Internet anbieten und entweder per Kurier oder Post ausliefern lassen. Die erwähnten Lieferdienste sind Kleinunternehmen wie z. B. Pizza-Kuriere, die wir über die Plattform https://eat.ch gefunden haben.

Das Ergebnis…
…ist wie befürchtet: Sieben von zehn Unternehmen lieferten den Minderjährigen problemlos Alkohol und/oder Tabak nach Hause. Die Kurierdienste bzw. die Post wollten weder einen Ausweis sehen, noch fragten sie nach dem Alter. Im Gegenteil: Meist wurde die Ware wortkarg abgegeben oder nach dem Klingeln, vor der Tür abgestellt.

Bild: Foto der erstandenen Testkaufwaren im Internet (Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg).

Bei zwei Anbietern stiessen die Testkäufer/innen auf Hürden, die sie sehr einfach überwinden konnten. Im 1. Fall tippte eine Testkäuferin ein falsches Geburtsdatum in ein Eingabefeld. Im 2. Fall klickte ein Testkäufer auf «Ich bestätige hiermit, mindestens 18 Jahre alt zu sein». Das war’s. Keine weiteren Massnahmen oder Kontrollen. Nirgends trafen wir auf eine digitale Ausweiskontrolle und auch an der Haustür verlangte niemand einen Altersnachweis.

Oft schieben solche Online-Anbieter die Verantwortung ganz einfach auf die Konsumentinnen und Konsumenten. In den AGB finden sich Sätze wie «Die Firma XY verkauft keinen Alkohol an Personen unter 18 Jahren. Mit dem Kauf solcher Produkte bestätigt die Kundschaft, mindestens 18 Jahre alt zu sein». So etwas geht gar nicht! Schliesslich ist in den eidgenössischen sowie kantonalen Gesetzen genau das Gegenteil geregelt: Verboten ist die Abgabe an Minderjährige und nicht der Erwerb durch solche. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Jugendschutz-Gesetzesartikel findet sich in unserer Broschüre zu den rechtlichen Grundlagen (3).

Fazit
Es besteht grosser Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Jugendschutz-Massnahmen im Online-Handel mit Alkohol und Tabak. Die vorhandenen «Hürden» können von Minderjährigen ohne Weiteres umgangen werden und die Verantwortung dafür wird von den Unternehmen auf die Kundinnen und Kunden abgeschoben. Im Vergleich mit dem Kleinladen oder dem Restaurant, die ein funktionierendes Jugendschutz-Konzept erarbeiten, umsetzen und ihr Personal darin schulen müssen, wirkt das fehlende Engagement für den Schutz von Minderjährigen bei namhaften Onlineanbietern unfair.

Wir fordern, dass Onlineanbieter mindestens zwei Jugendschutz-Massnahmen umsetzen:

  1. Bei der Registrierung oder beim Bestellvorgang muss ein Ausweisdokument kontrolliert werden.
  2. Kurier- und Lieferdienste sollen angewiesen werden, Alkohol und Tabak nur an volljährige Empfänger/innen abzugeben.

Alles andere ist fahrlässig und ungenügend in Bezug auf den Jugendschutz.

Quellen

1 AlkG. Art. 41 Abs. 1 lit. i (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19320035/index.html#a41)
2 HGG Art. 16 (https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/605)
3 Rechtliche Grundlagen für den Jugendschutz im Kanton Bern ( https://www.jugendschutzbern.ch/uploads/tx_komicroshop/Jugendschutz_Broschuere_2018_24s.pdf)

Löffel voller Medikamenten wie z. B. Tilidin

Tilidin: Die neue Lifestyle-Droge der Jugendlichen?

Tilidin gehört gerade zu den meistdiskutierten Drogen und findet immer mehr Einzug in den Alltag der Jugendlichen. Dabei gibt es opioidhaltige Schmerzmittel – zu welchen Tilidin gehört – schon seit geraumer Zeit. Was diese Medikamente bewirken können und wie sich der Konsum in den letzten Jahren entwickelt hat, versuchen wir in diesem Beitrag zu beleuchten.

Symbolbild Löffel mit Medikamenten
Bild: Candace Mathers auf Unsplash

Warum dieses Thema aktuell ist

In den letzten Jahren nahmen die Verschreibungen von opioidhaltigen Schmerzmitteln in der Schweiz massiv zu. Ähnliche Tendenzen können in ganz Europa festgestellt werden. Zwischen 2006 und 2013 haben sich laut Auswertungen von Helsana-Krankenkassendaten die Verschreibungen verdoppelt. 2016 haben 1,8 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren fast täglich ein starkes Schmerzmittel zu sich genommen, wobei betont werden muss, dass eine kleine Gruppe der Gesellschaft für den Grossteil des Konsums verantwortlich ist. Dazu gehören u.a. ältere Menschen, welche im Durchschnitt einen besonders hohen Medikamentenbedarf haben und damit grössere Gefahr laufen, von diesen abhängig zu werden 1.

Blickt man über den Atlantik, stellt man einen besonders problematischen Konsum von Opioiden fest. In den vergangenen 20 Jahren liess sich in den USA ein 14-facher Anstieg der Verschreibung starker Opioide verzeichnen 2. Bei der Verschreibung von Opioiden pro Kopf stehen die USA an der Spitze. Die Schweiz hingegen belegt Rang 9 der OECD-Länder (https://www.oecd.org/health/opioids.htm). Amerikanische Studien zeigten, dass 8-12% der Konsumierenden abhängig wurden und viele davon sich an den Schwarzmarkt wandten, um auf Heroin oder Fentanyl umzustiegen. Im Jahr 2017 starben in den USA 47’600 Menschen an Opioid-Überdosen 1.

In den letzten Jahren erfuhr der Konsum von Opioiden in Deutschland ebenfalls einen drastischen Anstieg. Laut Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen haben sich die Verschreibungen von Tilidin in Deutschland seit 2010 mehr als verdoppelt. Zwischen 2018 und 2020 sind die Verschreibungen von Tilidin bei 15- bis 20-jährigen gar um das 30-fache angestiegen. Erklärungsversuche lassen sich in den Lebenswelten der Jugendlichen finden. So wird der Konsum von Tilidin in gewissen medialen Räumen (z. B. Instagram, Snapchat, Tiktok) zur Schau gestellt und unter den Peers zelebriert. Zudem fand Tilidin zunehmend Einzug in die Musikszene des deutschen Raps. Bereits 2008 veröffentlichte Bushido Songs, die den Konsum des Medikaments Tilidin als Droge glorifizieren. Heute nehmen viele grosse Namen der Szene (u.a. Capital Bra, Samra, Bonez MC, Gzuz, AK Ausserkontrolle) den Gebrauch von Tilidin in ihre Texte auf. Allein Capital Bra kommt auf 16 Songs, in welchen über Tilidin gerappt wird. Die meisten dieser Songs stammen aus den letzten zwei Jahren 3. Auch wenn hier kein kausaler Zusammenhang bewiesen werden kann, besitzen die Influencer der heutigen Zeit vor allem im Zusammenhang mit den sozialen Medien eine Modellrolle, welche die Lebenswelt der Jugend entscheidend beeinflussen kann.

«Tilidin: Wie läuft das Geschäft mit dem Schmerzmedikament?»  von STRG F: https://www.youtube.com/watch?v=f8TBnMQVPaQ

Und «Wie gefährlich sind die Trend-Drogen der Hip-Hop-Szene?» von SRF Virus: https://www.youtube.com/watch?v=FgRlBcef8zk

Was ist Tilidin?

Tilidin (chemischer Name: Tilidini hydrochloridum) ist ein schmerzlindernder Wirkstoff aus der Gruppe der Opioide für die Behandlung mittelstarker bis starker Schmerzen 4. In der Schweiz ist der Wirkstoff als Lösung in den Valoron®-Tropfen der Firma Pfizer AG vorhanden und seit 1975 zugelassen 5. Tropfenlösungen wirken besonders rasch, stark und kurzfristig und können im Vergleich zu Produkten mit verzögerter Aufnahme schneller zu einer Abhängigkeit führen, daher sollten diese als Reservemedikation für Schmerzspitzen vorbehalten sein 2. Im Gegensatz zur Schweiz wird Tilidin in Deutschland stets mit dem Opioid-Antagonisten – d.h. mit einer Substanz, welche Opioidwirkungen dadurch verhindert, indem sie am gleichen Rezeptor bindet und diesen blockiert – Naloxon kombiniert, um Missbräuche zu verhindern. Zu den häufigsten unerwünschten Wirkungen gehören Schwindel, Benommenheit, Schläfrigkeit, Müdigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Verstopfung, Bauchschmerzen, Schwitzen und eine Atemdepression bei hoher Dosis. Wie alle Opioide kann auch Tilidin als entspannendes und psychoaktives Rauschmittel missbraucht werden 4.

Opioide sind wirksam und bei kundiger Anwendung (welche sowohl einen informierten Arzt als auch einen informierten Patienten bedingen) halten sich die Gefahren in Grenzen, solange man sie indikationsgerecht, gezielt, wohldosiert und gemäss geltenden Therapierichtlinien einsetzt 2.

Wenn Sie selbst von einer Medikamentensucht betroffen sind oder jemanden damit kennen, können folgende Anlaufstellen Auskunft und Beratung bieten (nicht abschliessend):

Vielen Dank an unseren Zivildienstleistenden, Merlijn Zurbrügg, für die Erstellung dieses Beitrags!

Quellen:

1 bag.admin.ch. (23. August 2019). Abgerufen von https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/sucht-und-gesundheit/medikamentenmissbrauch/opioidhaltige-schmerzmittel.html
2 Heck, A., & Alon, E. (Juni 2020). www.swisspainsociety.ch. Abgerufen von https://swisspainsociety.ch/wp-content/uploads/2020/06/arzt_06-20_FB_Alon_Heck_Opioidkrise_Teil_2V.pdf
3 Seekamp, M. (Regisseur). (2020). Tilidin: Wie läuft das Geschäft mit dem Schmerzmedikament? [Youtube-film].
4pharmawiki.ch. (15. April 2020). Abgerufen von https://www.pharmawiki.ch/wiki/index.php?wiki=Tilidin&Spez=True#bottom
5compendium.ch. (01. Oktober 2020). Abgerufen von https://compendium.ch/product/23854-valoron-tropfen-100-mg-ml

Radiomoderator Simon Mosers füllt auf einem weissen Tisch seine time:out-Anmeldung aus

Mosers Time-out

Radiomoderator Simon Mosers füllt auf einem weissen Tisch seine time:out-Anmeldung aus

Moderator Simon Moser hat im März 2020 ein Time-out eingelegt und einen Monat keinen Alkohol getrunken. Regelmässig berichtete er seinen Zuhörerinnen und Zuhörern am Radio, wie es ihm damit ging. Rückblickend fand er das Experiment sehr gelungen und würde es jedem weiterempfehlen.

Es ist der 27. Februar 2020. Entschlossen unterschreibt Radio Energy Bern-Moderator Simon Moser seinen Anmeldetalon für die Aktion time:out classic vom Blauen Kreuz. Ihm steht ein ganzer Monat ohne Alkohol bevor. Dafür hat er sich mit seinem Konsum und dem Thema Alkohol auseinandergesetzt und Alternativen überlegt.

Zur Unterstützung für sein Alkohol-Time-out motivierte er seine Zuhörerinnen und Zuhörer, ebenfalls mitzumachen und einen Monat lang keinen Alkohol zu trinken. Die Aktion stiess auf grosses Interesse, so dass sich Moser Dutzende Leute anschlossen und ihm Mut zusprachen.

Leider begann in dieser Zeit auch die Coronakrise, wodurch alle YB-Matches und sonstigen Veranstaltungen abgesagt wurden. Die Krise verschonte Moser, ein grosser Fussball-Fan und gelegentlicher DJ an Partys, vor zwei Gelegenheiten, wo üblicherweise viel Alkohol getrunken wird. Das habe ihm sein Time-out etwas vereinfacht, meint er. Stattdessen beschränkte sich Mosers Time-out auf das wohlverdiente Feierabend-Bier oder die Flasche Wein zum Family-Essen. Er findet es aber fragwürdig, dass in vielen Situationen ein so grosser gesellschaftlicher Druck herrscht, mitzutrinken.

Rückblickend meint Moser, dass ihm der Einstieg in seinen alkoholfreien Monat einfach gefallen ist. Vermutlich half ihm dabei seine gute Vorbereitung. Bereits nach wenigen Tagen habe er gemerkt, dass sich sein Schlaf deutlich verbessert hat. Er gelangte schneller und häufiger in Tiefschlafphasen und fühlte sich am Tag erholter. Ihm hat das Experiment gefallen und er würde es jedem weiterempfehlen.

Die Aktion time:out classic findet jedes Jahr in der Fastenzeit vor Ostern statt. Sie fördert die Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsum und motiviert Menschen jeden Alters, eine Zeit lang mit etwas zu pausieren. Zum Beispiel eine Woche kein Smartphone benutzen, während 40 Tagen eine social Media App zu deaktivieren, einen Monat kein Fleisch zu essen, usw. Mehr Informationen unter www.timeoutschweiz.ch.

Mann hält eine Dose Red Bull ins Bild

Darf man Energydrinks mit Alkohol mischen?

Mann hält eine Dose Red Bull ins Bild

Immer wieder taucht die Frage auf, ob es in der Schweiz erlaubt ist, Energydrinks und Alkohol zu mischen. Bis vor einigen Jahren stand auf jeder Dose «Nicht mit Alkohol mischen», weshalb einige Betriebe die beiden Getränke noch heute ausschliesslich separat anbieten. Welche Regelungen heute gelten, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Energydrinks enthalten ähnlich viel Koffein wie eine Tasse Kaffee. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Inhaltsstoffen hat das Koffein in den Energydrinks eine aufputschende Wirkung auf unseren Körper.

Bis 2014 wurden Energydrinks in der Schweiz innerhalb der Verordnung über Speziallebensmittel aufgeführt. Sie durften nicht mit Alkohol vermischt werden1. Damals musste jede Dose den Hinweis «Nicht mit Alkohol mischen» tragen und Bars sowie Veranstaltungen durften Energydrinks und Spirituosen nur separat verkaufen.

Seit dem 1. Januar 2014 werden Energydrinks in der Verordnung des EDI über Getränke aufgeführt. Das Verbot, sie nicht mit Alkohol zu mischen, trat damit ausser Kraft. Stattdessen bestand eine Zeit lang die Pflicht, den Hinweis «Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen» anzubringen2. Doch auch diese Auflage verschwand aus dem Gesetzestext.

Was gilt heute?

Heutzutage dürfen Energydrinks und Alkohol gemischt werden. Deshalb ist es auch gestattet, sie gemeinsam als Mischgetränk in einer Bar oder an einer Veranstaltung anzubieten.

Der hohe Koffeingehalt muss jedoch deklariert werden. Eine 250ml-Dose Red Bull enthält 80mg Koffein3. Das sind 320mg pro Liter. Laut der Verordnung des EDI über Getränke müssen alle Getränke mit einem Koffeingehalt von über 150mg/l die Kennzeichnung «Energydrink» oder zumindest «koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk» tragen4. Wenn also ca. die Hälfte des Mischgetränks aus Energydrink besteht, kommt diese Deklarationspflicht zum Tragen.

Ist die Vermischung von Energydrinks und Alkohol bedenkenlos?

Nein. Aus verschiedenen Gründen ist eine Vermischung für die Konsumentin oder den Konsumenten nicht unproblematisch5:

  1. Die aufputschende Wirkung von Energydrinks überdeckt die dämpfende Wirkung von Alkohol. Dies kann dazu führen, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihren Alkoholspiegel nicht wahrnehmen und mehr bzw. länger trinken.
  2. Der süsse Energydrink-Geschmack überlagert den Alkoholgeschmack, was ebenfalls den Konsum fördern kann.
  3. Der Mischkonsum führt dazu, dass man leichter die Kontrolle über das Trinkverhalten verliert. Die allgemeinen Risiken beim Konsum von Alkohol nehmen zu (z. B. Risikoverhalten, Alkoholvergiftung, Fahren im angetrunkenen Zustand und riskantes Sexualverhalten).
Hand hält eine Dose Monser Energydrink

Quellen:

1 = Art. 23 Abs. 4 lit. c Verordnung des EDI über Speziallebensmittel (www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20050168/201201010000/817.022.104.pdf). Dieser Gesetzestext ist heute nicht mehr in Kraft.

2 = Art. 21 lit. a Abs. 2 Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20050173/201401010000/817.022.111.pdf). Dieser Gesetzestext ist heute nicht mehr in Kraft.

3 = www.redbull.com/ch-de/energydrink/red-bull-energy-drink-zutaten

4 = Art. 39 Abs. 2 Verordnung des EDI über Getränke (www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20143400/index.html)

5 = Factsheet Energydrink von Sucht Schweiz vom Januar 2015 (www.suchtschweiz.ch/aktuell/medienmitteilungen/article/energy-drinks-neues-factsheet-klaert-auf)

Jugendschutz Hand nimmt bei einem Alkoholtestkauf ein Bier aus einem Verkaufsregal

Stillstand beim Jugendschutz

Jugendschutz Hand nimmt bei einem Alkoholtestkauf ein Bier aus einem Verkaufsregal

Letzte Woche veröffentlichte Sucht Schweiz einen Bericht über die Alkoholtestkäufe aus dem Jahr 2018. Im Schnitt wurden landesweit bei 28,3% der Tests alkoholische Getränke unrechtmässig an Minderjährige verkauft. Seit Jahren bleibt diese Verkaufsquote praktisch unverändert.

Die Stiftung Sucht Schweiz (www.suchtschweiz.ch) wertete im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV (www.ezv.admin.ch) alle schweizweiten Alkoholtestkäufe aus dem Jahr 2018 aus. Die insgesamt 7’926 Testkäufe wurden von 21 verschiedenen Organisationen durchgeführt.

Der Bericht hält fest, dass in 28,3% der Fälle illegal Bier und Wein an unter 16-Jährige oder Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft wurde. Der häufigste Grund dafür war, dass das Service- oder Verkaufspersonal keinen Ausweis verlangte und auch nicht nach dem Alter der Jugendlichen fragte. Insgesamt fehlte die Alterskontrolle in ca. einem Viertel aller Fälle.

Wie gut der Jugendschutz eingehalten wird, unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb. Aus den Zahlen der unrechtmässigen Verkäufe im Jahr 2018 lässt sich eine klare Positionierung erkennen. Am besten schneiden Tankstellenshops mit 16,1% Verkäufen ab, gefolgt von Ladenketten und Grossverteiler mit 23,2% sowie Restaurants und Cafés mit 24,9%. Deutlich schlechter schneiden Festwirtschaften mit 40,5% und Bars/Pubs mit 46,5% ab.

Die Resultate der Alkoholtestkäufe sind seit Jahren sehr vergleichbar und Die Resultate der Alkoholtestkäufe stagnieren seit Jahren und pendeln sich bei ca. 30% ein (siehe Grafik). So weicht das Resultat aus 2018 im Vergleich zum Vorjahr um lediglich 0,4% ab. Neuste Zahlen der Testkäufe vom Blauen Kreuz Bern–Solothurn–Freiburg zeigen allerdings im Jahr 2019 eine deutliche Verbesserung des Jugendschutzes im Kanton Bern. Die Publikation trug den Titel „Bestes Testkaufergebnis aller Zeiten“. Ob sich dieses Bild auch national bestätigt, wird eine Auswertung der schweizweiten Alkoholtestkäufen 2019 zeigen.

Jugendschutz Quote unrechtmässiger Alkoholverkäufe an Jugendliche bei Testkäufen 2009 bis 2019

Bild: Blaues Kreuz Bern–Solothurn–Freiburg (www.be.suchtpraevention.org)
Datenquellen: Eidgenössische Zollverwaltung EZV (www.ezv.admin.ch), Sucht Schweiz (www.suchtschweiz.ch) und Blaues Kreuz Bern–Solothurn–Freiburg (www.be.suchtpraevention.org)