Neues aus dem Jugendschutz Onlineshop

Das Verkaufs- und Servicepersonal muss vor der Abgabe von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten sicherstellen, dass die Person das entsprechende Alter hat. Dies wird mithilfe eines amtlichen Ausweises überprüft. Obwohl es gesetzlich klar festgehalten ist, dass ein Ausweis verlangt werden kann, ist es für das Verkaufs- und Servicepersonal nicht immer einfach den Ausweis zu verlangen. Dank eines neuen Schildes kann die Kundschaft darauf hingewiesen werden, den Ausweis bei jedem Kauf direkt vorzuweisen. Ein weiteres Schild in zwei Ausführungen weist darauf hin, dass an der entsprechenden Verkaufsstelle jeglicher Alkohol, nebst allen Tabak- und Nikotinprodukten, erst ab 18 Jahren verkauft wird.

Ausweis unaufgefordert vorweisen

Wer Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukte kauft, muss auf das Alter überprüft werden. Obwohl dies in der Theorie klar ist, passieren bei der Alterskontrolle immer wieder Fehler, wenn der Ausweis überhaupt verlangt wird. Obwohl das Verkaufs- und Servicepersonal einen Ausweis verlangen darf, verlassen sie sich zu oft auf ihre Einschätzung über das Alter ihrer Kundschaft und verkaufen Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukte an Minderjährige. Die Gesetzeslage hat zur Folge, dass es in der Hand des Verkaufs- und Servicepersonals liegt den Ausweis zu verlangen. Das ist eine erste Hürde beim Verkauft und ist vielen unangenehm. Die Kundschaft muss den Ausweis erst vorweisen, wenn sie dazu aufgefordert wird.

In den USA zum Beispiel müssen Kundinnen und Kunden beim Kauf von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten immer ihren Ausweis vorweisen. Dies ist unabhängig davon wie alt die Person ist oder welche Produkte gekauft werden. Die Pflicht liegt bei der Person, welche Kauft, den Ausweis vorzuweisen. Diese Regelung macht die Alterskontrolle für das Verkaufs- und Servicepersonal unglaublich viel einfacher, da die Hürde nach dem Ausweis zu fragen nicht erst überwunden werden muss, sondern der Ausweis direkt kontrolliert werden kann.

Foto: Schild «Ausweis bitte unaufgefordert vorweisen». Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Das neue Schild in Onlineshop von jugendschutzbern.ch nimmt dieses Konzept auf und gibt Verantwortlichen die Möglichkeit ihre Mitarbeitenden auf ähnliche Weise zu unterstützen, indem an der Kasse und dort, wo die Produkte stehen, ein Schild angebracht wird. Das Schild wurde entwickelt, um die erste Hürde beim Verkauf von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten, nach dem Ausweis zu fragen, etwas leichter zu gestalten.

Generell 18

Anders als beim Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten, die erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden dürfen, gibt es beim Alkohol die Möglichkeit Bier, Wein, Schaum- und Obstweine bereits an Jugendliche ab 16 Jahren abzugeben. Die meisten Verkaufsstellen halten sich denn auch an diese gesetzliche Vorgabe und verkaufen Alkohol bereits ab 16 Jahren. Nun gibt es die Möglichkeit betriebsintern die Regelung anzupassen und strengere Auflagen einzuführen. Dies machen zum Beispiel manche Coop oder Voi-Migros Partner vor, indem sie alle Produkte erst an Personen ab 18 Jahren verkaufen.

Grundsätzlich vereinfacht dieser Entscheid die Arbeit des Verkaufs- und Servicepersonals enorm, da sie sich nicht zwei Jahrgänge merken müssen und auch nicht im Kopf haben müssen, welche Produkte bereits an Jugendliche ab 16 Jahren herausgegeben werden dürfen.    

Das Schild wird in zwei Ausführungen in unserem Shop angeboten: quer und hoch.

Foto: Schild «Generell 18 quer». Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Jugendschutz Bern unterstützt Sie gerne

Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg hat es sich seit Jahren zum Ziel gemacht, Verantwortliche und das Service- und Verkaufspersonal auf vielseitige Art und Weise bei der Umsetzung vom Jugendschutz zu unterstützen. Das Angebot in unserem Onlineshop wird laufend überarbeitet und erweitert und ist ein wichtiger Bestandteil dieser Unterstützung. Es kann von Betrieben, Vereinen, sowie Privatpersonen genutzt werden und.

Quellen

Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

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