Ein unschönes Déjà-vu

Wer erinnert sich noch an Hooch? Mitte der 90er-Jahre liess sich die Alkohol-Industrie etwas einfallen, um den in westlichen Ländern rückläufigen Alkoholkonsum wieder anzukurbeln: Mit stark gesüssten und poppig aufgemachten Mischgetränken wurde ganz gezielt ein junges Publikum ins Visier genommen. Hooch war eines der ersten und das wohl berühmteste Alcopop. Es wurde millionenfach verkauft und landete viel zu oft bei ganz jungen Konsumierenden.

Hooch & weitere Alcopos der 90er (Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg)

Kinder und Jugendliche haben einen natürlichen Abwehrreflex gegen den Geschmack von Alkohol. Mit viel Zucker und durch Beimischen von allerlei fruchtig-frischen Aromen umging die Alkoholindustrie mit den Alcopops diese Barriere auf perfide Art und Weise.
Für unzählige Jugendliche begann dadurch ein zerstörerischer Weg in den Alkoholmissbrauch. In Beratungsstellen und stationären Therapie-Einrichtungen ist heute das traurige Resultat sichtbar: Wo früher fast ausschliesslich ältere, mehrheitlich Männer wegen ihres Suchtproblems Hilfe suchten, finden sich nun auch junge Menschen – mit einem steigenden Anteil an Frauen.

Rund 30 Jahre nach der ersten Alcopops-Welle, bedient sich die Nikotin-Industrie des genau gleichen, hinterhältigen Tricks: Mit bunten E-Zigaretten, fruchtig-frischen Aromen und teuren online-Werbekampagnen werden Minderjährige in die Abhängigkeit verführt. Herstellerfirmen und Verkaufsstellen behaupten, ihre E-Zigaretten seinen dazu da, Raucherinnen und Raucher vom extrem gesundheitsschädigenden Zigarettenkonsum wegzubringen. Die jugendliche Aufmachung, die süssen Inhaltsstoffe und die gezielte Werbung verraten aber die eigentlichen Absichten.
Ein Grossteil der heute verkauften E-Zigaretten sind Einweg-Produkte. Der grösste Teil davon wird nicht recycliert, sondern millionenfach achtlos weggeworfen. Dadurch sind diese Erzeugnisse nicht «nur» für den Jugendschutz, sondern zugleich für die Umwelt eine echte Katastrophe.
In zahlreichen Ländern werden diese doppelt schädlichen Einwegprodukte nun verboten. In der Schweiz haben National- und Ständerat ein Verbot ebenfalls beschlossen, das jedoch noch nicht umgesetzt ist.

Die Hersteller haben aber bereits reagiert und bringen neue, theoretisch nachfüllbare E-Zigaretten auf den Markt, die gleich aussehen wie die Einweg-E-Zigaretten und vermutlich grösstenteils auch als solche genutzt werden.
Bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat bei der Umsetzung des Verbotes den Mut hat, das Gesetz so zu formulieren, dass auch «Pseudo-Einweg-Produkte» damit aus dem Verkehr gezogen werden!
Und selbst dann bleibt aus Sicht des Jugendschutzes ganz viel zu tun, um den Einstieg von Kindern und Jugendlichen in die Nikotinsucht zu verhindern.

E-Zigaretten (Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg)

Mundtabak Snus Banner

Snus – Einstieg in die Tabaksucht?

Rauchen ist ungesund. Darüber sind sich heutzutage die meisten Menschen einig. Über Snus wird jedoch immer noch viel zu wenig gesprochen. Denn gerade für Jugendliche und junge Erwachsene bietet Snus einen gefährlichen Einstieg in die Nikotinabhängigkeit.

Snus gibt es in verschiedenen Varianten und Geschmacksrichtungen. Meist ist es lehmartig und wird in kleinen Beutelchen unter die Oberlippe oder zwischen Zahnfleisch und Wange geschoben. Das Nikotin gelangt dabei über die Mundschleimhaut in den Körper. Wer konsumiert, spürt einen regelrechten Nikotinkick, denn die Wirkung des Nikotins ist beim «Snusen» viel stärker als beim Zigarettenrauchen. Weiter entsteht kein unangenehmer Geruch und das Ganze geht ziemlich unbemerkt vonstatten.

Verschiedene Varianten vom Mundtabak Snus
Den Mundtabak Snus gibt es in allen Formen und Farben. Bild: Fachstelle für Suchtprävention

Risiken und Gefahren für Jugendliche

Das Hauptproblem an Snus ist, dass es ziemlich schnell und ziemlich stark abhängig macht. So wie eigentlich alles, was Nikotin enthält und in irgendeiner Form konsumiert wird. Für junge Menschen, die «snusen», besteht die Gefahr, früher oder später auch mit dem Rauchen zu beginnen. Zudem kann Snus die Gesundheit schädigen. Bei einem regelmässigen und intensiven Konsum kann sich beispielsweise das Zahnfleisch verändern. Die enthaltenen Nitrosamine sind zudem krebserregend.

Leider kommen Jugendliche oft über ihre Schulkollegen oder über Freunde aus dem Sportverein in Kontakt mit Snus. Das macht es besonders attraktiv. Auch ältere Bezugspersonen (sogenannte Peers) oder Idole wie Profisportler konsumieren Snus und wirken mehr oder weniger bewusst als schlechte Vorbilder. Zudem gelangen Minderjährige über Kontakte oder via Internet an den schwedischen Tabak. Da scheitern leider unsere Jugendschutzbestimmungen.

Rechtliche Situation

Snus wird in der Schweiz offiziell als Mundtabak bezeichnet. In der Vergangenheit war immer wieder unklar, ob der Verkauf in der Schweiz erlaubt ist. Seit einem Bundesgerichtsentscheid vom 27. Mai 2019 herrscht Klarheit: Das 1995 beschlossene Verkaufsverbot ist aufgehoben und Snus darf nun ganz legal in Schweizer Verkaufsstellen angeboten werden1. Dabei müssen die kantonalen Tabak-Abgabevorschriften eingehalten werden. In vielen Kantonen ist der Verkauf nur an über 18-Jährige gestattet. Im gerade entstehenden Tabakproduktegesetz (TabPG) wird höchstwahrscheinlich ein national einheitliches Abgabealter von 18 Jahren eingeführt. Das wird aber noch mindestens bis 2022 dauern.

Rauchstopp mit Snus
Der Tabakkonsum ist in der Schweiz die häufigste vermeidbare Todesursache. Jährlich sterben 9’500 Menschen an den Folgen des Tabaks. Das sind 26 pro Tag! Dafür verantwortlich ist hauptsächlich das Rauchen herkömmlicher Zigaretten. Raucherinnen und Raucher sollten deshalb für ihre Gesundheit einen Rauchstopp einlegen. Professionelle Unterstützung gibt es bei der Lungenliga.
Wer stark nikotinabhängig ist und bereits mehrere gescheiterte Rauchtopp-Versuche hinter sich hat, könnte auch den Umstieg auf ein Ersatzprodukt wie z. B. Snus versuchen. Dadurch, dass hierbei kein Rauch inhaliert wird, entfallen viele Risiken für Atemwege und Lunge. Aber Vorsicht: Dabei findet lediglich eine Suchtverlagerung statt. Die Abhängigkeit bleibt!

1 = https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-011-06-2019.html