Von Bahnübergängen und anderen Einschränkungen

Ich finde, der Staat sollte alle Barrieren bei Bahnübergängen entfernen! Jedes Mal nerve ich mich, wenn eine Barriere geschlossen ist. Dann warte ich nämlich. Zwei Minuten, drei Minuten, manchmal sogar fünf Minuten. Jedes Mal hätte ich genügend Zeit gehabt, den Bahnübergang vor dem Zug zu überqueren. Nach links und rechts schauen kann ich nämlich selber. Dieser Staat und seine Beamten behandeln mich wie ein kleines Kind und nehmen mir meine Eigenverantwortung weg.

2013 wurden bei Eisenbahnunfällen 23 Personen getötet und 72 verletzt. 20% der Unfälle geschahen an Bahnübergängen (Verkehrsunfälle in der Schweiz 2013). Gerade kürzlich ereignete sich wieder ein schwerer Unfall, bei dem drei Personen an einem ungesicherten Bahnübergang getötet und fünf weitere schwer verletzt wurden. Wahrscheinlich war der Fahrer unaufmerksam und hat nicht richtig geschaut. Selber schuld, könnte man da sagen. Wären da nicht die Beifahrer. Was können sie dafür, dass der Fahrer seine Eigenverantwortung nicht wahrgenommen hat oder nicht wahrnehmen konnte? Trotzdem sind sie und ihre Angehörigen von den Konsequenzen des Fehlverhaltens gleichermassen betroffen. Politiker von rechts bis links fordern darum schon seit Jahren die Sanierung unsicherer Bahnübergänge. Das Risiko muss gesenkt, alle Übergänge müssen sicher sein. Und dies, obwohl es eine geringe Minderheit ist, die sich bei Bahnübergängen nicht richtig verhält.

Doch wie schaut es beim neuen Alkoholgesetz (AlkHG) aus? Die gleichen Politiker, die sichere Bahnübergänge fordern, wollen beim Handel mit Alkohol so viele Einschränkungen wie möglich aufheben und appellieren dabei an die Eigenverantwortung. Jeder sei für seinen eigenen Konsum selber verantwortlich, darum seien Preiserhöhungen, ein Nachtverkaufsverbot oder Werbebeschränkungen nicht angebracht. Zudem sei es unfair, die Mehrheit zu bestrafen, die massvoll konsumiert. Dabei blenden sie aus, dass hunderttausende unter dem Konsum anderer leiden: Passanten unter Gewalt, Vandalismus und Littering von betrunkenen Personen, Angehörige von Menschen, die wegen eines betrunkenen Fahrers ihr Leben verloren haben, hunderttausend Kinder, die mit einem alkoholabhängigen Elternteil aufwachsen. Abgesehen davon sterben in der Schweiz jedes 1600 Personen an den Folgen des Alkoholmissbrauchs (Alkoholbedingte Todesfälle). Mehr Menschen sterben nur wegen Rauchen und Herz-Kreislaufkrankheiten.

Ja, wir müssen Eigenverantwortung für unser Handeln übernehmen. Die meisten tun das auch, aber einige können oder wollen das nicht. Darunter leiden viele Menschen, die nichts für das Fehlverhalten anderer können. Das ist unfair! Deshalb brauchen wir Barrieren, die uns innehalten und nachdenken lassen. Bei Bahnübergängen wie auch beim Konsum von Alkohol. Dafür warte ich gerne ab und zu ein paar Minuten.

 

PS: Allen Angehörigen, die bei Unfällen auf Bahnübergängen einen lieben Menschen verloren haben, gilt mein aufrichtiges Beileid, besonders auch denjenigen, die kürzlich bei einem Zugunglück im Kanton Nidwalden auf äusserst tragische Weise jemanden verloren haben.

Juni – der Monat der Schulfeste und Partys

Das Schuljahr neigt sich dem Ende entgegen. Bald werden die ersten privaten Schulabschlussfeste geplant und anschliessend gefeiert. Häufig gehört auch exzessiver Alkoholkonsum dazu. Die grosse Freiheit scheint zu rufen. Das Fest gehört der Jugend! Haben die Erwachsenen dazu noch etwas zu sagen?

Die Ansicht darüber kann unterschiedlicher nicht sein. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Eltern die Verantwortung an die Lehrkräfte abschieben oder umgekehrt. Es gibt Eltern, die sich der Verantwortung gegenüber ihren Kindern nicht stellen wollen und den Kopf in den Sand stecken. „Nichts sehen – nichts hören und einfach vorbeigehen lassen“ heisst ihre Devise. Andere Eltern verbieten ihren Kindern schlichtweg die Teilnahme in der Annahme, die Gefahrenzone auf diese Weise zu umgehen. Beide Reaktionen bergen Gefahrenpotential und können sich negativ auf die Entwicklung der Jugendlichen auswirken.

DIE richtige Lösung im Umgang mit Schulfesten scheint noch nicht gefunden zu sein. Aber hier einige Tipps, die helfen können, dass die Abschlussparty weder im Alkohol ersäuft noch im Desaster endet.

Mit den Jugendlichen über die Party sprechen!

  • Zeigen Sie Interesse an der Abschlussparty Ihrer Kinder.
  • Sprechen Sie mit ihnen über die Risiken und Gefahren von Alkohol- und Cannabiskonsum und vereinbaren Sie realistische Abmachungen mit ihnen.
  • Diskutieren Sie auch nach der Party mit Ihrem Kind über die gemachten Erlebnisse ohne zu moralisieren.

Steuern Sie die Getränkeauswahl!

  • Spenden Sie für den Anlass alkoholfreie Getränke in breiter Auswahl.
  • Spirituosen haben an einer Schulabschlussparty nichts zu suchen.
  • Denken Sie daran, dass es nicht erlaubt ist, alkoholische Getränke an Kinder unter 16 Jahren abzugeben (Schweizerische Strafgesetzbuch Art. 136). Strafbar macht sich auch, wer Personen unter 18 Jahren Spirituosen abgibt, ohne die elterliche Sorge zu haben (Gesetz über das kantonale Strafrecht, Art. 13, Kanton Bern).

Ziehen Sie andere Eltern und die Lehrkräfte in das Gespräch mit ein.

  • Diskutieren Sie mit anderen Eltern darüber, was Sie ihrem minderjährigen Kind erlauben und was nicht. Bedenken Sie, dass Regeln von Familien unterschiedlich gehandhabt werden.

Weggeschaut ist mitgemacht! Zivilcourage ist angesagt! Ziehen die Eltern, die Lehrkräfte, der Detailhandel, das Gastgewerbe, die Jugendfachstellen am selben Strick, kann der Jugendschutz effizient umgesetzt werden. Schulfeste und Partys sollen in guter Erinnerung bleiben – auch im Nachhinein!

Gastbeitrag von Dr. Roy Salveter: Werbeverbote bei Tabak und Alkohol schützen die Gesundheit

Kinder und Jugendliche gewinnen durch Werbung eine positive Einstellung zu Alkohol und Tabak. Ob sie die beabsichtigten Adressaten der Werbebotschaften sind oder nicht, spielt dabei kaum eine Rolle. Umfassende Werbeverbote sind zwar politisch umstritten, würden jedoch – zusammen mit anderen Massnahmen – einen besseren Schutz vor den subtilen Beeinflussungen und findigen Werbestrategien der Tabak- und Alkoholproduzenten bieten. In der Schweiz haben diese mehr Freiheiten als in anderen europäischen Ländern.

Die Forschung ist sich weitgehend einig: Werbung verleitet junge Konsumentinnen und Konsumenten zum Alkoholtrinken.
Alkoholwerbung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche mit dem Trinken beginnen und dass jene, die schon trinken, den Konsum erhöhen. Jugendliche, die im Alter von 18 Jahren positiver auf Alkoholwerbung reagiert hatten, waren im Alter von 21 Jahren stärkere Alkoholkonsumenten und berichteten über mehr alkoholbezogene Aggressionen, wie eine Studie des Instituts für Suchtforschung von 2004 zeigt. Auch bei Tabakprodukten haben viele Studien den Zusammenhang zwischen Werbung und Konsum bei Jugendlichen festgestellt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob diese die Werbung bewusst wahrnehmen oder nicht. Jugendliche, die mehr Zigarettenwerbung ausgesetzt sind, fangen eher an zu rauchen als solche, die keine oder wenig Tabakwerbung wahrnehmen.

Der Reiz der Erwachsenenwelt

Werbeeinschränkungen gelten heute vorwiegend dem Jugendschutz. So, wie sie momentan ausgestaltet sind, ist ihr Nutzen jedoch beschränkt. Gesetzlich geforderte oder selbst auferlegte Verpflichtungen der Produzenten, keine Alkohol- oder Tabakwerbung direkt an Jugendliche, sondern nur an Erwachsene zu richten, sind weitgehend wirkungslos. Denn selbst wenn die Werbung keine Jugendlichen darstellt, werden doch Emotionen und ein Lebensgefühl der Erwachsenenwelt vermittelt, die für Jugendliche erstrebenswert erscheinen. In der Phase der Identitätsbildung sind sie für Signale und Symbole des  Erwachsenseins sehr empfänglich. «Erwachsenenwerbung » schützt die Jugend nicht, sie macht Tabak und Alkohol im Gegenteil noch attraktiver.

Die Hersteller von Alkoholika und Tabakprodukten in der Schweiz verhalten sich allerdings weitestgehend gesetzeskonform,
was Werbung und Jugendschutz betrifft. Die nationalen Einschränkungen gelten vor allem für TV- und Radiowerbung. Produzenten verlagern ihre Marketingmassnahmen heute einfach zunehmend in Bereiche, die immer noch erlaubt sind, zum Beispiel ins Sponsoring.

Kein Sponsoring ohne klaren Jugendschutz

Gerade das in der Schweiz weit verbreitete Sponsoring von Sportanlässen oder Musikfestivals macht offensichtlich, dass das Gesetz in puncto Jugendschutzwenig griffig ist. Solche Anlässe werden von Tausenden von jungen Menschen besucht. Vor allem Bierproduzenten erreichen etwa an Fussball- und Eishockeymatches sehr direkt und ganz legal ihr Zielpublikum: Jugendliche und junge Männer. Sie sind jene Bevölkerungsgruppe, die am wahrscheinlichsten einen problematischen Alkoholkonsum entwickelt. Damit sind sie gleichzeitig auch jene Gruppe, der die Alkoholindustrie einen wichtigen Anteil ihres Gewinns verdankt. Eine Verbesserung aus gesundheitspolitischer Sicht bei gesponserten Grossanlässen könnten strenge
Auflagen für den Jugendschutz und besondere Präventionsmassnahmen für Risikogruppen darstellen.

Schwer kontrollierbar: Onlinewerbung

Ebenfalls im Clinch mit dem Jugendschutzgedanken,nicht aber mit dem geltenden Gesetz, ist die stetig zunehmende Werbung im Internet, das Jugendmedium par excellence. Für klassische Onlinewerbung wie Werbebanner und Suchmaschinenwerbung haben Alkoholika-Produzenten im Jahr 2010 knapp 284 Millionen ausgegeben. 2008 lagen die Ausgaben noch bei 155 Millionen Franken. Das Internet bietet auch der Tabakindustrie eine neue Plattform für Werbung, welche schwer kontrollierbar ist. Jugendliche werden einerseits direkt mit Alkohol- oder Zigarettenwerbung oder der Präsenz der Produzenten im Web konfrontiert. Andererseits übernehmen sie selbst die Rolle der Werbenden, indem sie, den Möglichkeiten und Prinzipien des Social Web folgend, selber Inhalte herstellen oder weiterleiten. Das neue Tabakproduktegesetz will diesen Bereich im Sinne des Jugendschutzes klarer regeln und Onlinewerbung für Tabakprodukte künftig untersagen.

Tabakwerbeverbote: Andere Länder gehen weiter als die Schweiz

Die Schweiz ist eines der europäischen Länder mit der schwächsten Gesetzgebung betreffend Tabakwerbeverbote auf Bundesebene. Sie gehört zum Beispiel zusammen mit Deutschland und Bulgarien zu den einzigen Ländern, die über keine nationalen Einschränkungen der Tabakaussenwerbung verfügen. In allen anderen europäischen Ländern ist diese Form der Werbung nicht erlaubt. Bei der Tabakwerbung in Printmedien steht die Schweiz gar ganz alleine da: Als einziges Land Europas hat sie bis heute keine Einschränkungen auf nationaler Ebene eingeführt.

Fünfzehn Kantone verfügen zwar über strengere Einschränkungen, als es der Mindeststandard des Bundes verlangt. Doch es fragt sich, wie wirkungsvoll kantonale und damit auf relativ kleine Gebiete beschränkte Werbeverbote sind. Mit dem neuen Tabakproduktegesetz sollen Minimalanforderungen für die Tabakwerbung eingeführt werden, die dem Gedanken des Jugendschutzes gerecht werden.

Die strengsten Tabakwerbegesetze gelten in Irland, Norwegen, Grossbritannien oder Finnland. In diesen Ländern ist jede Form von Tabakwerbung untersagt, einschliesslich der Produktauslage an den Verkaufsstellen. Die Tabakwaren dürfen also nicht sichtbar sein und müssen beispielsweise unter dem Ladentisch gelagert werden.

Internationale Empfehlungen

Werbeeinschränkungen werden von der WHO als eine wichtige Massnahme in den Empfehlungen des europäischen Aktionsplans 2012–2020 zur effektiven Bekämpfung des schädlichen Alkoholkonsums angeführt. Denn in Bezug auf den Jugendschutz stellen neben den traditionellen Medien gerade neue Marketingkanäle eine Herausforderung dar.

Das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs «WHO Framework Convention on Tobacco Control (FCTC)» ist ein wichtiges Instrument für die weltweite Tabakprävention. Bis heute haben es 177 Länder ratifiziert, darunter auch die 27 Mitgliedstaaten der EU. Die Schweiz hat es 2004 unterzeichnet. Für die Ratifikation der Konvention sind gesetzliche Anpassungen, vor allem bei der Regulierung der Tabakwerbung und des Tabaksponsorings sowie bei der Einführung eines Abgabeverbotes für Minderjährige (18 Jahre), notwendig. Diese Punkte werden im neuen Tabakproduktegesetz geregelt werden. Es wird dieser Tage in die Vernehmlassung geschickt und soll zirka 2018 in Kraft treten.

Strukturelle Massnahmen sind billiger und wirksamer

Zahlreiche Studien zeigen, dass strukturelle Präventionsmassnahmen (Verhältnisprävention) wie Besteuerung, Erhältlichkeit
und Werbeverbote wirksamer sind als Massnahmen, die auf einzelne Individuen zielen (Verhaltensprävention). Werbeverbote gehören auch zu den kostengünstigen präventionspolitischen Massnahmen und sind insbesondere dann wirksam, wenn sie das gesamte Marketing umfassen. So haben verschiedene Studien gezeigt, dass der Pro-Kopf-Konsum mit einem umfassenden Alkoholwerbeverbot um durchschnittlich 5 bis 8% gesenkt werden kann. Wer also für einen echten Jugendschutz einsteht, setzt sich für Werbeverbote von gesundheitsschädigenden Produkten ein.

Dr. Roy Salveter
Co-Leiter Abteilung Nationale Präventionsprogramme
Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Dieser Artikel erschien ursprünglich im Newsletter spectra Nr. 104 (PDF) vom Mai 2014. Seit 1995 informiert das Bundesamt für Gesundheit mit dem Newsletter spectra über Projekte, Programme und neue Trends in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention. Abdruck mit freundlicher Genehmigung.

Alkohol und Wintersport passt nicht zusammen

Schönstes Wetter, super Pisten, gute Freunde – ein herrlicher Skitag! Man trifft sich an der Schneebar bei einem „Kafi fertig“ oder einem Glühwein.

Alkohol gehört für viele Wintersportler zu einem perfekten Skitag dazu. Vielen sind die Gefahren der Wirkung von Alkohol in diesem Moment oft nicht bewusst.

Alkohol verlangsamt die Wahrnehmung und die Reaktionsfähigkeit. Schon ein Jägertee oder eine Stange Bier können in brenzligen Situationen den entscheidenden Unterschied ausmachen.
Zudem wird es unter Alkoholeinfluss immer schwieriger die Balance zu halten und sicher auf dem Snowboard oder den Skiern zu stehen – die Koordination und das Gleichgewicht nehmen spürbar ab.

Gerade unter Alkoholeinfluss fühlt man sich gut und neigt zur Selbstüberschätzung. Alkohol macht wagemutig und das eigene Können wird in dieser Situation oft überschätzt; dies ist auf der Piste extrem gefährlich. Nicht nur für die alkoholisierte Person sondern auch für alle anderen Schneesportler auf der Piste.

Vier Alkoholtote pro Tag – was macht der Ständerat?

Tag für Tag sterben in der Schweiz durchschnittlich vier Menschen an den Folgen des Alkoholmissbrauchs – 1600 Menschen pro Jahr. Dies sind die offiziellen Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit. Alkohol fordert viermal mehr Opfer als der Strassenverkehr. Der Missbrauch der Volksdroge Alkohol ist mitnichten ein Problem aus früherer Zeit, sondern leider brandaktuell, in städtischen wie in ländlichen Gebieten.

Einer Mehrheit des Nationalrates ist das piepegal. Ihre Entscheide für ein regelrechtes Alkoholfördergesetz zeugen von erschreckender Faktenresistenz und unerträglicher Ignoranz gegenüber der Alkoholproblematik. Nicht nur hat sie die Vorschläge des Ständerates für Mindestpreise und Verkaufseinschränkungen in Bausch und Bogen verworfen. Die Nationalratsmehrheit hat gleich auch noch das geltende Verbot für Happy Hours und andere Vergünstigungsanpreisungen bei den Spirituosen gestrichen. Dieser „Aufruf zum Flatrate-Saufen“, wie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf richtig bemerkte, wird durch Werbung und Sponsoring kräftig unterstützt.

Studien zeigen: Mindestpreise sind wirksam. Genf macht gute Erfahrungen mit dem nächtlichen Verkaufsverbot. Beides sind effiziente Massnahmen, um den Alkoholmissbrauch einzudämmen und die Ziele des Gesetzes zu erreichen. Dafür kämpft das Blaues Kreuz zusammen mit den Kantonen, den Städten, dem Polizeiverband und anderen Suchtfachleuten. Hoffentlich knickt der Ständerat nicht ein und hält die Differenzen zum Nationalrat aufrecht.