Weniger Alkohol ist besser

Lange Zeit orientierte sich die Fachwelt an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für einen moderaten Alkoholkonsum: mehrmals pro Woche ein paar Gläser waren «erlaubt». Neu sagt die WHO: Es gibt beim Alkoholkonsum keine gesundheitlich unbedenkliche Menge. Schon das erste Glas ist schädlich. Egal, ob es sich dabei um Wein, Bier oder Spirituosen handelt. Weniger ist also mehr, was die Gesundheit betrifft.

Die neuesten Daten der WHO deuten darauf hin, dass die Hälfte der dem Alkohol zurechenbaren Krebsfälle in Europa durch „leichten“ bis „moderaten“ Alkoholkonsum (weniger als 1 Liter Wein oder weniger als 2 Liter Bier oder weniger als 250 Milliliter Spirituosen pro Woche) verursacht werden.

Die WHO stellt klar fest, dass der gegenwärtige Wissensstand nicht auf die Existenz einer Schwelle hindeutet, an der die krebserregenden Wirkungen des Alkohols «einsetzen» und sich im menschlichen Körper manifestieren. Und es gibt keine Studien, die potenzielle positive Wirkungen eines leichten bis mässigen Alkoholkonsums belegen.

Die neusten Erkenntnisse zeigen, dass – egal, wie viel man trinkt – das Risiko für die Gesundheit schon beim ersten Glas Alkohol beginnt. Zudem ist klar, dass die Wirkung umso schädlicher wird, je mehr man trinkt. Wer die Wahrscheinlichkeit für ein gesundes physisches und langes Leben möglichst hochhalten möchte, trinkt am besten möglichst wenig Alkohol.

Bisher ist das Blaue Kreuz für den Alkoholkonsum den mengen- und risikoorientierten Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG gefolgt, und diese wiederum jenen der WHO. Aufgrund der neuen Empfehlungen hat das Blaue Kreuz seine eigenen Empfehlungen den neuen Erkenntnissen angepasst: Empfehlungen Blaues Kreuz zum Alkoholkonsum.

Gesundheitsbewusstsein liegt im Trend

Die Empfehlung einer Konsumreduktion, unabhängig von der Menge, reiht sich ein in aktuelle anderweitige Empfehlungen zu gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen. So ist es am besten, nicht zu rauchen, möglichst wenig Fleisch zu essen, dafür viel Gemüse; körperliche Bewegung zu fördern sowie Übergewicht zu reduzieren.

Das Leben ohne Alkohol ist genauso spannend und der Körper selbst braucht keinen Alkohol. Selbst wenn in unserem Kulturkreis für viele der Genuss von einem guten Glas Wein mit guter Gesellschaft und gutem Essen verbunden wird. Auch ohne Alkohol können anregende, inspirierende oder lustige Gespräche stattfinden. Man sollte sich bewusst machen, warum man Alkohol trinken möchte. Geht es um das Glas Wein, das man geniessen will, oder darum negativen Gefühlen zu entkommen. Wenn es nur noch gelingt, sich unter Alkoholeinfluss gut zu fühlen, dann sollte man sich Gedanken machen.

Konsumreduktion oft schon hilfreich

Viele Menschen, die Alkohol konsumieren, bewegen sich in einem moderaten Konsum, so dass sie kaum je im Leben professionelle Hilfe benötigen. Und die Wirkung der neuesten WHO-Empfehlung dürfte bei dieser Gruppe zur Aufklärung beitragen, vielleicht auch zu einer Verhaltensänderung.

Missbraucht man Alkohol, braucht man mit der Zeit bei einem regelmässigen Konsum zur Entspannung immer grössere Mengen, um denselben Effekt zu erzielen. Dadurch gelangt man dann bereits in ein Abhängigkeitsverhältnis, vor allem wenn man keine anderen Entspannungsmethoden mehr anwendet.

In der Praxis ist es so, dass sich Menschen beim Blauen Kreuz melden, die über viele Jahre immer mehr Alkohol getrunken haben und selbst spüren, dass der Konsum negative Auswirkungen auf ihr tägliches Leben erlangt hat. Nicht zu vergessen sind die Auswirkungen auf das soziale Umfeld.

In solchen Fällen geht es nicht nur um das Glas Wein oder Bier am Abend, sondern hier spricht man von Konsummengen, die sich im hohen riskanten Bereich bewegen. Hier ist es oft schon sehr hilfreich, wenn der Konsum auf eine geringere Menge reduziert werden kann. Aus medizinischer Sicht mag der Konsum immer noch risikoreich sein, aber aus suchttherapeutischer Sicht ist dies bereits ein grosser Erfolg und der erste Schritt zu einem längerfristig abstinenten oder mindestens risikoärmeren Konsum.

Grundsätzlich gilt: für die Gesundheit und zur Konsumreduktion empfiehlt sich, für eine gewisse Zeit gar nichts zu trinken. Eine befristete Abstinenz ist nicht nur für den Körper und die Psyche gesund, sondern hilft dabei, neue Gewohnheiten zu entwickeln, oder auch zu erleben, wie gut ein Leben ohne Alkohol möglich ist. Und wer kann, verzichtet am besten ganz auf Alkohol. 

Das Blaue Kreuz ist schweizweit führend in ihrem Angebot an alkoholfreien Drink-Rezepten.
Foto: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg (Drinks: Amarelo, Very Berry, Twicy)

Dieser Beitrag wurde erstellt mit freundlicher Genehmigung des Blauen Kreuzes Zürich, Autor Patrick Jola.

Links:

Alkoholfreie Drinks: Blue Cocktail Bar

Konsum reduzieren oder eine Weile auf den Alkohol verzichten: Dry January und time:out

Empfehlungen Blaues Kreuz Schweiz: : Empfehlungen Blaues Kreuz zum Alkoholkonsum

Angestossen wird mit der Person und nicht mit dem Getränk!

Vor den zahlreichen Geschäftsessen, Weihnachtsfesten und Silvesterpartys ist es hilfreich und sinnvoll, sich diese moderne Kniggeregel vor Augen zu führen.

Wer mit Mineralwasser, Orangensaft oder Cola anstossen will, braucht sich von Sekttrinkenden nicht zurückweisen zu lassen. Ein Zuprosten mit alkoholfreien Getränken ist kein Stilbruch mehr! Alkoholfreie Getränke gelten heute als gleichberechtigt, damit niemand ausgeschlossen werden muss, nur weil er oder sie keinen Alkohol trinkt.

Betriebe stehen in der Verantwortung, insbesondere gegenüber ihren Lernenden und den Fahrzeuglenkenden. Kein Betrieb möchte provozieren, dass seine Angestellten nach dem Weihnachtsessen auf dem Nachhauseweg infolge Trunkenheit verunfallen oder Lernende mit einer Alkoholvergiftung hospitalisiert werden müssen. Es ist deshalb empfehlenswert, sich schon vor dem Anlass Gedanken über den Alkoholkonsum zu machen und dementsprechend Massnahmen zu ergreifen.

Unser Weihnachtswunsch für die bevorstehenden Betriebsfeiern lautet:

  • Sorgen Sie dafür, dass auch nichtalkoholische Getränke in einem schönen Glas mit Stiel serviert werden. Sie zeigen auf diese Weise Wertschätzung Schwangeren, Fahrzeuglenkenden und Lernenden gegenüber
  • Offerieren Sie ein attraktives und breites alkoholfreies Angebot an Getränken. Als interessante Alternative bieten sich alkoholfreie Cocktails an. Rezepte finden Sie unter www.bluecocktailbar.ch
  • Klären Sie die Belegschaft über die Jugendschutzbestimmungen auf. Das heisst: keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren und keine Spirituosen an Minderjährige
  • Seien Sie sich als Vorgesetzte ihrer Vorbildfunktion bewusst und konsumieren Sie alkoholische Getränke genussvoll und mit Mass
  • Klären Sie schon im Voraus mit dem Servicepersonal ab, dass an offensichtlich betrunkene Personen kein weiterer Alkohol mehr ausgeschenkt wird.

Es gelten folgende gesetzlichen Bestimmungen:

Gastgewerbegesetz (GGG) Art. 29 Alkoholabgabeverbot
1 Verboten sind die Abgabe und der Verkauf
a alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie an volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler,
b gebrannter alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren,
c alkoholischer Getränke an Betrunkene und
d alkoholischer Getränke mittels Automaten, die öffentlich zugänglich sind.

Juni – der Monat der Schulfeste und Partys

Das Schuljahr neigt sich dem Ende entgegen. Bald werden die ersten privaten Schulabschlussfeste geplant und anschliessend gefeiert. Häufig gehört auch exzessiver Alkoholkonsum dazu. Die grosse Freiheit scheint zu rufen. Das Fest gehört der Jugend! Haben die Erwachsenen dazu noch etwas zu sagen?

Die Ansicht darüber kann unterschiedlicher nicht sein. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Eltern die Verantwortung an die Lehrkräfte abschieben oder umgekehrt. Es gibt Eltern, die sich der Verantwortung gegenüber ihren Kindern nicht stellen wollen und den Kopf in den Sand stecken. „Nichts sehen – nichts hören und einfach vorbeigehen lassen“ heisst ihre Devise. Andere Eltern verbieten ihren Kindern schlichtweg die Teilnahme in der Annahme, die Gefahrenzone auf diese Weise zu umgehen. Beide Reaktionen bergen Gefahrenpotential und können sich negativ auf die Entwicklung der Jugendlichen auswirken.

DIE richtige Lösung im Umgang mit Schulfesten scheint noch nicht gefunden zu sein. Aber hier einige Tipps, die helfen können, dass die Abschlussparty weder im Alkohol ersäuft noch im Desaster endet.

Mit den Jugendlichen über die Party sprechen!

  • Zeigen Sie Interesse an der Abschlussparty Ihrer Kinder.
  • Sprechen Sie mit ihnen über die Risiken und Gefahren von Alkohol- und Cannabiskonsum und vereinbaren Sie realistische Abmachungen mit ihnen.
  • Diskutieren Sie auch nach der Party mit Ihrem Kind über die gemachten Erlebnisse ohne zu moralisieren.

Steuern Sie die Getränkeauswahl!

  • Spenden Sie für den Anlass alkoholfreie Getränke in breiter Auswahl.
  • Spirituosen haben an einer Schulabschlussparty nichts zu suchen.
  • Denken Sie daran, dass es nicht erlaubt ist, alkoholische Getränke an Kinder unter 16 Jahren abzugeben (Schweizerische Strafgesetzbuch Art. 136). Strafbar macht sich auch, wer Personen unter 18 Jahren Spirituosen abgibt, ohne die elterliche Sorge zu haben (Gesetz über das kantonale Strafrecht, Art. 13, Kanton Bern).

Ziehen Sie andere Eltern und die Lehrkräfte in das Gespräch mit ein.

  • Diskutieren Sie mit anderen Eltern darüber, was Sie ihrem minderjährigen Kind erlauben und was nicht. Bedenken Sie, dass Regeln von Familien unterschiedlich gehandhabt werden.

Weggeschaut ist mitgemacht! Zivilcourage ist angesagt! Ziehen die Eltern, die Lehrkräfte, der Detailhandel, das Gastgewerbe, die Jugendfachstellen am selben Strick, kann der Jugendschutz effizient umgesetzt werden. Schulfeste und Partys sollen in guter Erinnerung bleiben – auch im Nachhinein!

Wirksamer Jugendschutz – intelligente Prävention

Wirksamer Jugendschutz beginnt nicht erst beim Alkoholverkaufsverbot an Minderjährige. Er beginnt bereits im Vorschulalter, daheim am Mittagstisch, im Jugendtreff. Wir als Erwachsene müssen Verantwortung übernehmen. Sei es, indem wir Aufklärung leisten, Vorbild sind oder indem wir uns an die rechtlichen Bestimmungen beim Verkauf von Alkohol an Jugendliche halten.

Alkoholtestkäufe sind nicht nur ein wirksames Mittel zur Überprüfung der Jugendschutzbestimmungen, sie dienen auch dazu die Bevölkerung und das Verkaufs- resp. das Servicepersonal zu sensibilisieren. Es geht dabei um die Auseinandersetzung mit der Thematik, dem vor Augenführen von Tatsachen und rechtlichen Bestimmungen.

Der menschliche Körper ist so gebaut, dass er sich bis ungefähr zum 20. Lebensalter entwickelt. Die Leber zum Beispiel ist bei einem 14-Jährigen Mädchen noch nicht voll ausgereift. Somit kann ein Alkoholrausch bei Jugendlichen schnell einmal zu einer Alkoholvergiftung führen.

Nehmen wir unsere Verantwortung unseren Jungen gegenüber also wahr. Wir könnten das nächste Schulschlussfest, die nächste Familienfeier oder die Halloweenparty ganz gut einmal alkoholfrei feiern. Als Erfolg davon sehen wir eine nachhaltige, gesunde und lebensfrohe Entwicklung unserer Kinder.

Karin Leuenberger

30% weniger Zwischenfälle durch übermässigen Alkoholkonsum in Genf

Im Kanton Genf besteht ein Alkoholverkaufsverbot ab 21 Uhr. Obwohl das Gesetz noch zu wenig umgesetzt und Verstösse noch kaum geahndet werden, verzeichnet die Polizeit 30% weniger Zwischenfälle durch übermässigen Alkoholkonsum. Nicht auszudenken, welche positiven Folgen ein konsequentes Umsetzen des Nachtverkaufverbotes haben würde…

Der 10vor10-Beitrag vom 17.09.2013 zeigt auf, welche Erfahrungen der Kanton Genf mit dem Alkoholverkaufsverbot gemacht hat: Nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot

Mike Neeser, Psychologe lic. phil.