Neues aus dem Jugendschutz Onlineshop

Das Verkaufs- und Servicepersonal muss vor der Abgabe von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten sicherstellen, dass die Person das entsprechende Alter hat. Dies wird mithilfe eines amtlichen Ausweises überprüft. Obwohl es gesetzlich klar festgehalten ist, dass ein Ausweis verlangt werden kann, ist es für das Verkaufs- und Servicepersonal nicht immer einfach den Ausweis zu verlangen. Dank eines neuen Schildes kann die Kundschaft darauf hingewiesen werden, den Ausweis bei jedem Kauf direkt vorzuweisen. Ein weiteres Schild in zwei Ausführungen weist darauf hin, dass an der entsprechenden Verkaufsstelle jeglicher Alkohol, nebst allen Tabak- und Nikotinprodukten, erst ab 18 Jahren verkauft wird.

Ausweis unaufgefordert vorweisen

Wer Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukte kauft, muss auf das Alter überprüft werden. Obwohl dies in der Theorie klar ist, passieren bei der Alterskontrolle immer wieder Fehler, wenn der Ausweis überhaupt verlangt wird. Obwohl das Verkaufs- und Servicepersonal einen Ausweis verlangen darf, verlassen sie sich zu oft auf ihre Einschätzung über das Alter ihrer Kundschaft und verkaufen Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukte an Minderjährige. Die Gesetzeslage hat zur Folge, dass es in der Hand des Verkaufs- und Servicepersonals liegt den Ausweis zu verlangen. Das ist eine erste Hürde beim Verkauft und ist vielen unangenehm. Die Kundschaft muss den Ausweis erst vorweisen, wenn sie dazu aufgefordert wird.

In den USA zum Beispiel müssen Kundinnen und Kunden beim Kauf von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten immer ihren Ausweis vorweisen. Dies ist unabhängig davon wie alt die Person ist oder welche Produkte gekauft werden. Die Pflicht liegt bei der Person, welche Kauft, den Ausweis vorzuweisen. Diese Regelung macht die Alterskontrolle für das Verkaufs- und Servicepersonal unglaublich viel einfacher, da die Hürde nach dem Ausweis zu fragen nicht erst überwunden werden muss, sondern der Ausweis direkt kontrolliert werden kann.

Foto: Schild «Ausweis bitte unaufgefordert vorweisen». Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Das neue Schild in Onlineshop von jugendschutzbern.ch nimmt dieses Konzept auf und gibt Verantwortlichen die Möglichkeit ihre Mitarbeitenden auf ähnliche Weise zu unterstützen, indem an der Kasse und dort, wo die Produkte stehen, ein Schild angebracht wird. Das Schild wurde entwickelt, um die erste Hürde beim Verkauf von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten, nach dem Ausweis zu fragen, etwas leichter zu gestalten.

Generell 18

Anders als beim Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten, die erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden dürfen, gibt es beim Alkohol die Möglichkeit Bier, Wein, Schaum- und Obstweine bereits an Jugendliche ab 16 Jahren abzugeben. Die meisten Verkaufsstellen halten sich denn auch an diese gesetzliche Vorgabe und verkaufen Alkohol bereits ab 16 Jahren. Nun gibt es die Möglichkeit betriebsintern die Regelung anzupassen und strengere Auflagen einzuführen. Dies machen zum Beispiel manche Coop oder Voi-Migros Partner vor, indem sie alle Produkte erst an Personen ab 18 Jahren verkaufen.

Grundsätzlich vereinfacht dieser Entscheid die Arbeit des Verkaufs- und Servicepersonals enorm, da sie sich nicht zwei Jahrgänge merken müssen und auch nicht im Kopf haben müssen, welche Produkte bereits an Jugendliche ab 16 Jahren herausgegeben werden dürfen.    

Das Schild wird in zwei Ausführungen in unserem Shop angeboten: quer und hoch.

Foto: Schild «Generell 18 quer». Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Jugendschutz Bern unterstützt Sie gerne

Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg hat es sich seit Jahren zum Ziel gemacht, Verantwortliche und das Service- und Verkaufspersonal auf vielseitige Art und Weise bei der Umsetzung vom Jugendschutz zu unterstützen. Das Angebot in unserem Onlineshop wird laufend überarbeitet und erweitert und ist ein wichtiger Bestandteil dieser Unterstützung. Es kann von Betrieben, Vereinen, sowie Privatpersonen genutzt werden und.

Quellen

Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

Onlineshop
Jugendschutz Bern: Materialien bestellen

Jugendschutz Hinweisschild überarbeitet

Die Auflagen zum Jugendschutz verlangen ein Hinweisschild für die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkohol-, Tabak- und Nikotinverkauf. Dieses Schild muss gut sichtbar am Verkaufspunkt angebracht sein.  Jugendschutz Bern bietet solche Hinweisschilder seit mehreren Jahren auf dem Onlineshop an. Aufgrund der im Kanton Bern angepassten Gesetze, stehen zwei neue Hinweisschilder bereit.

Gesetzlich verpflichtet

Werden Alkohol, Tabak und Nikotinprodukte verkauft, sind die Verkaufsstellen, Bars und Restaurants verpflichtet ein Jugendschutz-Hinweisschild aufzuhängen. Dieses Schild muss über die aktuellen Regelungen aufklären und Konsumierende auf die geltenden Bestimmungen hinweisen.

Trotz der Aussicht auf das Tabakproduktegesetz – welches voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft tritt – hat der Kanton Bern bereits Ende 2021 den Verkauf von jeglichen Tabak- und Nikotinprodukten reguliert und ab 18 Jahren festgelegt. Damit dürfen Verkaufsstellen diese Produkte erst ab 18 Jahren verkaufen. Dazu gehören auch nikotinfreie Vapes, tabakfreie Nikotinbeutel sowie CBD-Produkte. Mit diesen Bestimmungen hat der Kanton Bern eine solide Grundlage geschaffen, die es auch Verkaufspersonen einfacher macht, die Alterkontrolle zu prüfen.

Aufgrund dieser Änderungen hat das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg die alten Hinweisschilder überarbeitet und neu designt. Diese Schilder sind neu in zwei Varianten im Online-Shop kostenlos erhältlich.

Zwei Schilder
Da die Bedürfnisse der verschiedenen Verkaufsstellen unterschiedlich sind, hat sich Jugendschutz Bern dazu entschlossen, vorerst zwei Versionen des Hinweisschildes anzubieten.

Ein Hinweisschild beinhaltet die Grundlagen, wie dies bei den meisten Hinweisschildern der Fall ist. Lediglich mit den Angaben, was wann verkauft und abgegeben werden darf. Ein weiteres Hinweisschild ergänzt diese Informationen mit zusätzlichen Angaben, wann Alkohol, Tabak und Nikotin nicht verkauft oder abgegeben werden darf.

Bild: Hinweisschild grün mit Grundlagen zum Jugendschutz. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Bild: Hinweisschild rot mit zusätzlichen Angaben. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Das Personal darf einen Ausweis verlangen

Auch wenn es unangenehm ist, muss das Alter vor demVerkauf geprüft werden. Wer dies nicht tut und so einem oder einer Minderjährigen widerrechtlich Alkohol-, Tabak- oder Nikotinprodukte verkauft oder abgibt, macht sich strafbar. Es wird empfohlen bei Personen, die nicht eindeutig älter als 25 Jahre aussehen, das Alter mithilfe eines Ausweises zu überprüfen. Verkaufspersonen sind immer im Recht, wenn sie einen Ausweis verlangen. Wird kein amtlicher Ausweis vorgezeigt, dürfen sie jederzeit den Verkauf oder die Abgabe verweigern.

Weiteres Material

Die Änderungen im kantonalen Gesetz sind ebenfalls in der Broschüre «Rechtliche Bestimmungen» und auf den Informationsblättern «Infos für Bar- und Servicepersonal» und «Leitfaden für Veranstalter» festgehalten. Diese Unterlagen sind bereits seit Herbst 2022 erhältlich. Sie können ebenfalls kostenlos bestellt werden.

Quellen

Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

Kantonale Gesetzte
Systematische Sammlung (BSG) – Kanton Bern – Erlass-Sammlung

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