Ein unschönes Déjà-vu

Wer erinnert sich noch an Hooch? Mitte der 90er-Jahre liess sich die Alkohol-Industrie etwas einfallen, um den in westlichen Ländern rückläufigen Alkoholkonsum wieder anzukurbeln: Mit stark gesüssten und poppig aufgemachten Mischgetränken wurde ganz gezielt ein junges Publikum ins Visier genommen. Hooch war eines der ersten und das wohl berühmteste Alcopop. Es wurde millionenfach verkauft und landete viel zu oft bei ganz jungen Konsumierenden.

Hooch & weitere Alcopos der 90er (Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg)

Kinder und Jugendliche haben einen natürlichen Abwehrreflex gegen den Geschmack von Alkohol. Mit viel Zucker und durch Beimischen von allerlei fruchtig-frischen Aromen umging die Alkoholindustrie mit den Alcopops diese Barriere auf perfide Art und Weise.
Für unzählige Jugendliche begann dadurch ein zerstörerischer Weg in den Alkoholmissbrauch. In Beratungsstellen und stationären Therapie-Einrichtungen ist heute das traurige Resultat sichtbar: Wo früher fast ausschliesslich ältere, mehrheitlich Männer wegen ihres Suchtproblems Hilfe suchten, finden sich nun auch junge Menschen – mit einem steigenden Anteil an Frauen.

Rund 30 Jahre nach der ersten Alcopops-Welle, bedient sich die Nikotin-Industrie des genau gleichen, hinterhältigen Tricks: Mit bunten E-Zigaretten, fruchtig-frischen Aromen und teuren online-Werbekampagnen werden Minderjährige in die Abhängigkeit verführt. Herstellerfirmen und Verkaufsstellen behaupten, ihre E-Zigaretten seinen dazu da, Raucherinnen und Raucher vom extrem gesundheitsschädigenden Zigarettenkonsum wegzubringen. Die jugendliche Aufmachung, die süssen Inhaltsstoffe und die gezielte Werbung verraten aber die eigentlichen Absichten.
Ein Grossteil der heute verkauften E-Zigaretten sind Einweg-Produkte. Der grösste Teil davon wird nicht recycliert, sondern millionenfach achtlos weggeworfen. Dadurch sind diese Erzeugnisse nicht «nur» für den Jugendschutz, sondern zugleich für die Umwelt eine echte Katastrophe.
In zahlreichen Ländern werden diese doppelt schädlichen Einwegprodukte nun verboten. In der Schweiz haben National- und Ständerat ein Verbot ebenfalls beschlossen, das jedoch noch nicht umgesetzt ist.

Die Hersteller haben aber bereits reagiert und bringen neue, theoretisch nachfüllbare E-Zigaretten auf den Markt, die gleich aussehen wie die Einweg-E-Zigaretten und vermutlich grösstenteils auch als solche genutzt werden.
Bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat bei der Umsetzung des Verbotes den Mut hat, das Gesetz so zu formulieren, dass auch «Pseudo-Einweg-Produkte» damit aus dem Verkehr gezogen werden!
Und selbst dann bleibt aus Sicht des Jugendschutzes ganz viel zu tun, um den Einstieg von Kindern und Jugendlichen in die Nikotinsucht zu verhindern.

E-Zigaretten (Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg)

Weniger Alkohol ist besser

Lange Zeit orientierte sich die Fachwelt an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für einen moderaten Alkoholkonsum: mehrmals pro Woche ein paar Gläser waren «erlaubt». Neu sagt die WHO: Es gibt beim Alkoholkonsum keine gesundheitlich unbedenkliche Menge. Schon das erste Glas ist schädlich. Egal, ob es sich dabei um Wein, Bier oder Spirituosen handelt. Weniger ist also mehr, was die Gesundheit betrifft.

Die neuesten Daten der WHO deuten darauf hin, dass die Hälfte der dem Alkohol zurechenbaren Krebsfälle in Europa durch „leichten“ bis „moderaten“ Alkoholkonsum (weniger als 1 Liter Wein oder weniger als 2 Liter Bier oder weniger als 250 Milliliter Spirituosen pro Woche) verursacht werden.

Die WHO stellt klar fest, dass der gegenwärtige Wissensstand nicht auf die Existenz einer Schwelle hindeutet, an der die krebserregenden Wirkungen des Alkohols «einsetzen» und sich im menschlichen Körper manifestieren. Und es gibt keine Studien, die potenzielle positive Wirkungen eines leichten bis mässigen Alkoholkonsums belegen.

Die neusten Erkenntnisse zeigen, dass – egal, wie viel man trinkt – das Risiko für die Gesundheit schon beim ersten Glas Alkohol beginnt. Zudem ist klar, dass die Wirkung umso schädlicher wird, je mehr man trinkt. Wer die Wahrscheinlichkeit für ein gesundes physisches und langes Leben möglichst hochhalten möchte, trinkt am besten möglichst wenig Alkohol.

Bisher ist das Blaue Kreuz für den Alkoholkonsum den mengen- und risikoorientierten Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG gefolgt, und diese wiederum jenen der WHO. Aufgrund der neuen Empfehlungen hat das Blaue Kreuz seine eigenen Empfehlungen den neuen Erkenntnissen angepasst: Empfehlungen Blaues Kreuz zum Alkoholkonsum.

Gesundheitsbewusstsein liegt im Trend

Die Empfehlung einer Konsumreduktion, unabhängig von der Menge, reiht sich ein in aktuelle anderweitige Empfehlungen zu gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen. So ist es am besten, nicht zu rauchen, möglichst wenig Fleisch zu essen, dafür viel Gemüse; körperliche Bewegung zu fördern sowie Übergewicht zu reduzieren.

Das Leben ohne Alkohol ist genauso spannend und der Körper selbst braucht keinen Alkohol. Selbst wenn in unserem Kulturkreis für viele der Genuss von einem guten Glas Wein mit guter Gesellschaft und gutem Essen verbunden wird. Auch ohne Alkohol können anregende, inspirierende oder lustige Gespräche stattfinden. Man sollte sich bewusst machen, warum man Alkohol trinken möchte. Geht es um das Glas Wein, das man geniessen will, oder darum negativen Gefühlen zu entkommen. Wenn es nur noch gelingt, sich unter Alkoholeinfluss gut zu fühlen, dann sollte man sich Gedanken machen.

Konsumreduktion oft schon hilfreich

Viele Menschen, die Alkohol konsumieren, bewegen sich in einem moderaten Konsum, so dass sie kaum je im Leben professionelle Hilfe benötigen. Und die Wirkung der neuesten WHO-Empfehlung dürfte bei dieser Gruppe zur Aufklärung beitragen, vielleicht auch zu einer Verhaltensänderung.

Missbraucht man Alkohol, braucht man mit der Zeit bei einem regelmässigen Konsum zur Entspannung immer grössere Mengen, um denselben Effekt zu erzielen. Dadurch gelangt man dann bereits in ein Abhängigkeitsverhältnis, vor allem wenn man keine anderen Entspannungsmethoden mehr anwendet.

In der Praxis ist es so, dass sich Menschen beim Blauen Kreuz melden, die über viele Jahre immer mehr Alkohol getrunken haben und selbst spüren, dass der Konsum negative Auswirkungen auf ihr tägliches Leben erlangt hat. Nicht zu vergessen sind die Auswirkungen auf das soziale Umfeld.

In solchen Fällen geht es nicht nur um das Glas Wein oder Bier am Abend, sondern hier spricht man von Konsummengen, die sich im hohen riskanten Bereich bewegen. Hier ist es oft schon sehr hilfreich, wenn der Konsum auf eine geringere Menge reduziert werden kann. Aus medizinischer Sicht mag der Konsum immer noch risikoreich sein, aber aus suchttherapeutischer Sicht ist dies bereits ein grosser Erfolg und der erste Schritt zu einem längerfristig abstinenten oder mindestens risikoärmeren Konsum.

Grundsätzlich gilt: für die Gesundheit und zur Konsumreduktion empfiehlt sich, für eine gewisse Zeit gar nichts zu trinken. Eine befristete Abstinenz ist nicht nur für den Körper und die Psyche gesund, sondern hilft dabei, neue Gewohnheiten zu entwickeln, oder auch zu erleben, wie gut ein Leben ohne Alkohol möglich ist. Und wer kann, verzichtet am besten ganz auf Alkohol. 

Das Blaue Kreuz ist schweizweit führend in ihrem Angebot an alkoholfreien Drink-Rezepten.
Foto: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg (Drinks: Amarelo, Very Berry, Twicy)

Dieser Beitrag wurde erstellt mit freundlicher Genehmigung des Blauen Kreuzes Zürich, Autor Patrick Jola.

Links:

Alkoholfreie Drinks: Blue Cocktail Bar

Konsum reduzieren oder eine Weile auf den Alkohol verzichten: Dry January und time:out

Empfehlungen Blaues Kreuz Schweiz: : Empfehlungen Blaues Kreuz zum Alkoholkonsum

Alterskontrolle – wie macht man es richtig?

Bild: Symbolbild Alterskontrolle beim Testkauf, Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Gesetzeslage im Kanton Bern
Alkoholverkauf und -Ausschank sind national geregelt. Für den Verkauf von Tabak-, Nikotinprodukten, elektronischen Zigaretten sowie pflanzlichen Rauchprodukten (CBD) gelten kantonal unterschiedliche Regelungen. Die folgende Grafik fasst die für den Kanton Bern geltenden Regelungen zusammen:

Foto: Folie aus den Schulungsunterlagen vom Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Ausweis im Zweifelsfall immer verlangen
Wir empfehlen alle Personen zu kontrollieren, die nicht eindeutig älter als 25 Jahre aussehen. Dies soll verhindern, dass man zu lange darüber nachdenken muss, wie alt jemand ist. Mit dieser Massnahme liegt die Fehlerquote wesentlich tiefer, da man ein höheres Alter im Visier hat. Für die Alterskontrolle muss ein Führerausweis, eine Identitätskarte ein Pass oder ein Ausländerausweis gezeigt werden. Nicht gültig sind Schüler- und Studierendenausweise oder der SwissPass. Das Alter wird dann anhand des Geburtsdatums berechnet: Das Jahr, dann der Monat und schliesslich der Tag. In geschlossenen Bereichen, zum Beispiel in einem Club oder an einer Veranstaltung, kann eine Eingangskontrolle durchgeführt und mit Alters- und Jugendschutzbändel gearbeitet werden. Das erleichtert dem Bar- und Servicepersonal die Kontrolle am Ausschank.

Wir unterstützen Sie gerne
Damit bei der Alterskontrolle alles rund läuft bieten wir in unserem Onlineshop verschiedene Hilfsmittel an. Zum Beispiel Jugendschutzbändel in verschiedenen Farben, ein Informationsblatt für das Personal inkl. Kurzschulung oder Schilder zum Aufhängen. Für einmalige Events eignet sich der Altersrechner, der auf das Datum genau bestimmt werden kann. Diese Materialien sollen Unterstützung bieten und die Kontrollen für das Personal so einfach und klar wie möglich gestalten. Statt Kopfrechnen besteht sogar die Möglichkeit, eine Gratis-App herunterzuladen, die auch offline genutzt werden kann und absolut datensicher ist.

Eine weitere Möglichkeit um das Personal zu schulen sind unsere Jugendschutzschulungen. Wir geben Tipps und Hilfestellungen, damit diese Kontrollen einwandfrei ablaufen und können auf Wunsch auch direkt in Ihrer Lokalität die verschiedenen Begebenheiten thematisieren.

Quellen
Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

Onlineshop
Jugendschutz Bern: Materialien bestellen

Bundesgesetze
https://www.fedlex.admin.ch/de/cc?news_period=last_day&news_pageNb=1&news_order=desc&news_itemsPerPage=10

Gesetze nach Kantonen
https://www.lexfind.ch/fe/de/search

Jugendschutz Solothurn
https://www.jugendschutzsolothurn.ch/home/

Jugendschutz Basel Stadt
https://www.jugendschutzbasel.ch/home/

Jugendschutz Thurgau
https://www.jugendschutz-tg.ch/home/

Neues aus dem Jugendschutz Onlineshop

Das Verkaufs- und Servicepersonal muss vor der Abgabe von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten sicherstellen, dass die Person das entsprechende Alter hat. Dies wird mithilfe eines amtlichen Ausweises überprüft. Obwohl es gesetzlich klar festgehalten ist, dass ein Ausweis verlangt werden kann, ist es für das Verkaufs- und Servicepersonal nicht immer einfach den Ausweis zu verlangen. Dank eines neuen Schildes kann die Kundschaft darauf hingewiesen werden, den Ausweis bei jedem Kauf direkt vorzuweisen. Ein weiteres Schild in zwei Ausführungen weist darauf hin, dass an der entsprechenden Verkaufsstelle jeglicher Alkohol, nebst allen Tabak- und Nikotinprodukten, erst ab 18 Jahren verkauft wird.

Ausweis unaufgefordert vorweisen

Wer Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukte kauft, muss auf das Alter überprüft werden. Obwohl dies in der Theorie klar ist, passieren bei der Alterskontrolle immer wieder Fehler, wenn der Ausweis überhaupt verlangt wird. Obwohl das Verkaufs- und Servicepersonal einen Ausweis verlangen darf, verlassen sie sich zu oft auf ihre Einschätzung über das Alter ihrer Kundschaft und verkaufen Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukte an Minderjährige. Die Gesetzeslage hat zur Folge, dass es in der Hand des Verkaufs- und Servicepersonals liegt den Ausweis zu verlangen. Das ist eine erste Hürde beim Verkauft und ist vielen unangenehm. Die Kundschaft muss den Ausweis erst vorweisen, wenn sie dazu aufgefordert wird.

In den USA zum Beispiel müssen Kundinnen und Kunden beim Kauf von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten immer ihren Ausweis vorweisen. Dies ist unabhängig davon wie alt die Person ist oder welche Produkte gekauft werden. Die Pflicht liegt bei der Person, welche Kauft, den Ausweis vorzuweisen. Diese Regelung macht die Alterskontrolle für das Verkaufs- und Servicepersonal unglaublich viel einfacher, da die Hürde nach dem Ausweis zu fragen nicht erst überwunden werden muss, sondern der Ausweis direkt kontrolliert werden kann.

Foto: Schild «Ausweis bitte unaufgefordert vorweisen». Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Das neue Schild in Onlineshop von jugendschutzbern.ch nimmt dieses Konzept auf und gibt Verantwortlichen die Möglichkeit ihre Mitarbeitenden auf ähnliche Weise zu unterstützen, indem an der Kasse und dort, wo die Produkte stehen, ein Schild angebracht wird. Das Schild wurde entwickelt, um die erste Hürde beim Verkauf von Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukten, nach dem Ausweis zu fragen, etwas leichter zu gestalten.

Generell 18

Anders als beim Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten, die erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden dürfen, gibt es beim Alkohol die Möglichkeit Bier, Wein, Schaum- und Obstweine bereits an Jugendliche ab 16 Jahren abzugeben. Die meisten Verkaufsstellen halten sich denn auch an diese gesetzliche Vorgabe und verkaufen Alkohol bereits ab 16 Jahren. Nun gibt es die Möglichkeit betriebsintern die Regelung anzupassen und strengere Auflagen einzuführen. Dies machen zum Beispiel manche Coop oder Voi-Migros Partner vor, indem sie alle Produkte erst an Personen ab 18 Jahren verkaufen.

Grundsätzlich vereinfacht dieser Entscheid die Arbeit des Verkaufs- und Servicepersonals enorm, da sie sich nicht zwei Jahrgänge merken müssen und auch nicht im Kopf haben müssen, welche Produkte bereits an Jugendliche ab 16 Jahren herausgegeben werden dürfen.    

Das Schild wird in zwei Ausführungen in unserem Shop angeboten: quer und hoch.

Foto: Schild «Generell 18 quer». Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Jugendschutz Bern unterstützt Sie gerne

Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg hat es sich seit Jahren zum Ziel gemacht, Verantwortliche und das Service- und Verkaufspersonal auf vielseitige Art und Weise bei der Umsetzung vom Jugendschutz zu unterstützen. Das Angebot in unserem Onlineshop wird laufend überarbeitet und erweitert und ist ein wichtiger Bestandteil dieser Unterstützung. Es kann von Betrieben, Vereinen, sowie Privatpersonen genutzt werden und.

Quellen

Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

Onlineshop
Jugendschutz Bern: Materialien bestellen

Jugendschutz Hinweisschild überarbeitet

Die Auflagen zum Jugendschutz verlangen ein Hinweisschild für die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkohol-, Tabak- und Nikotinverkauf. Dieses Schild muss gut sichtbar am Verkaufspunkt angebracht sein.  Jugendschutz Bern bietet solche Hinweisschilder seit mehreren Jahren auf dem Onlineshop an. Aufgrund der im Kanton Bern angepassten Gesetze, stehen zwei neue Hinweisschilder bereit.

Gesetzlich verpflichtet

Werden Alkohol, Tabak und Nikotinprodukte verkauft, sind die Verkaufsstellen, Bars und Restaurants verpflichtet ein Jugendschutz-Hinweisschild aufzuhängen. Dieses Schild muss über die aktuellen Regelungen aufklären und Konsumierende auf die geltenden Bestimmungen hinweisen.

Trotz der Aussicht auf das Tabakproduktegesetz – welches voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft tritt – hat der Kanton Bern bereits Ende 2021 den Verkauf von jeglichen Tabak- und Nikotinprodukten reguliert und ab 18 Jahren festgelegt. Damit dürfen Verkaufsstellen diese Produkte erst ab 18 Jahren verkaufen. Dazu gehören auch nikotinfreie Vapes, tabakfreie Nikotinbeutel sowie CBD-Produkte. Mit diesen Bestimmungen hat der Kanton Bern eine solide Grundlage geschaffen, die es auch Verkaufspersonen einfacher macht, die Alterkontrolle zu prüfen.

Aufgrund dieser Änderungen hat das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg die alten Hinweisschilder überarbeitet und neu designt. Diese Schilder sind neu in zwei Varianten im Online-Shop kostenlos erhältlich.

Zwei Schilder
Da die Bedürfnisse der verschiedenen Verkaufsstellen unterschiedlich sind, hat sich Jugendschutz Bern dazu entschlossen, vorerst zwei Versionen des Hinweisschildes anzubieten.

Ein Hinweisschild beinhaltet die Grundlagen, wie dies bei den meisten Hinweisschildern der Fall ist. Lediglich mit den Angaben, was wann verkauft und abgegeben werden darf. Ein weiteres Hinweisschild ergänzt diese Informationen mit zusätzlichen Angaben, wann Alkohol, Tabak und Nikotin nicht verkauft oder abgegeben werden darf.

Bild: Hinweisschild grün mit Grundlagen zum Jugendschutz. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Bild: Hinweisschild rot mit zusätzlichen Angaben. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Das Personal darf einen Ausweis verlangen

Auch wenn es unangenehm ist, muss das Alter vor demVerkauf geprüft werden. Wer dies nicht tut und so einem oder einer Minderjährigen widerrechtlich Alkohol-, Tabak- oder Nikotinprodukte verkauft oder abgibt, macht sich strafbar. Es wird empfohlen bei Personen, die nicht eindeutig älter als 25 Jahre aussehen, das Alter mithilfe eines Ausweises zu überprüfen. Verkaufspersonen sind immer im Recht, wenn sie einen Ausweis verlangen. Wird kein amtlicher Ausweis vorgezeigt, dürfen sie jederzeit den Verkauf oder die Abgabe verweigern.

Weiteres Material

Die Änderungen im kantonalen Gesetz sind ebenfalls in der Broschüre «Rechtliche Bestimmungen» und auf den Informationsblättern «Infos für Bar- und Servicepersonal» und «Leitfaden für Veranstalter» festgehalten. Diese Unterlagen sind bereits seit Herbst 2022 erhältlich. Sie können ebenfalls kostenlos bestellt werden.

Quellen

Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

Kantonale Gesetzte
Systematische Sammlung (BSG) – Kanton Bern – Erlass-Sammlung

Jugendschutz Bern Onlineshop

Jugendschutz Bern: Materialien bestellen