Ein unschönes Déjà-vu

Wer erinnert sich noch an Hooch? Mitte der 90er-Jahre liess sich die Alkohol-Industrie etwas einfallen, um den in westlichen Ländern rückläufigen Alkoholkonsum wieder anzukurbeln: Mit stark gesüssten und poppig aufgemachten Mischgetränken wurde ganz gezielt ein junges Publikum ins Visier genommen. Hooch war eines der ersten und das wohl berühmteste Alcopop. Es wurde millionenfach verkauft und landete viel zu oft bei ganz jungen Konsumierenden.

Hooch & weitere Alcopos der 90er (Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg)

Kinder und Jugendliche haben einen natürlichen Abwehrreflex gegen den Geschmack von Alkohol. Mit viel Zucker und durch Beimischen von allerlei fruchtig-frischen Aromen umging die Alkoholindustrie mit den Alcopops diese Barriere auf perfide Art und Weise.
Für unzählige Jugendliche begann dadurch ein zerstörerischer Weg in den Alkoholmissbrauch. In Beratungsstellen und stationären Therapie-Einrichtungen ist heute das traurige Resultat sichtbar: Wo früher fast ausschliesslich ältere, mehrheitlich Männer wegen ihres Suchtproblems Hilfe suchten, finden sich nun auch junge Menschen – mit einem steigenden Anteil an Frauen.

Rund 30 Jahre nach der ersten Alcopops-Welle, bedient sich die Nikotin-Industrie des genau gleichen, hinterhältigen Tricks: Mit bunten E-Zigaretten, fruchtig-frischen Aromen und teuren online-Werbekampagnen werden Minderjährige in die Abhängigkeit verführt. Herstellerfirmen und Verkaufsstellen behaupten, ihre E-Zigaretten seinen dazu da, Raucherinnen und Raucher vom extrem gesundheitsschädigenden Zigarettenkonsum wegzubringen. Die jugendliche Aufmachung, die süssen Inhaltsstoffe und die gezielte Werbung verraten aber die eigentlichen Absichten.
Ein Grossteil der heute verkauften E-Zigaretten sind Einweg-Produkte. Der grösste Teil davon wird nicht recycliert, sondern millionenfach achtlos weggeworfen. Dadurch sind diese Erzeugnisse nicht «nur» für den Jugendschutz, sondern zugleich für die Umwelt eine echte Katastrophe.
In zahlreichen Ländern werden diese doppelt schädlichen Einwegprodukte nun verboten. In der Schweiz haben National- und Ständerat ein Verbot ebenfalls beschlossen, das jedoch noch nicht umgesetzt ist.

Die Hersteller haben aber bereits reagiert und bringen neue, theoretisch nachfüllbare E-Zigaretten auf den Markt, die gleich aussehen wie die Einweg-E-Zigaretten und vermutlich grösstenteils auch als solche genutzt werden.
Bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat bei der Umsetzung des Verbotes den Mut hat, das Gesetz so zu formulieren, dass auch «Pseudo-Einweg-Produkte» damit aus dem Verkehr gezogen werden!
Und selbst dann bleibt aus Sicht des Jugendschutzes ganz viel zu tun, um den Einstieg von Kindern und Jugendlichen in die Nikotinsucht zu verhindern.

E-Zigaretten (Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg)

Weniger Alkohol ist besser

Lange Zeit orientierte sich die Fachwelt an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für einen moderaten Alkoholkonsum: mehrmals pro Woche ein paar Gläser waren «erlaubt». Neu sagt die WHO: Es gibt beim Alkoholkonsum keine gesundheitlich unbedenkliche Menge. Schon das erste Glas ist schädlich. Egal, ob es sich dabei um Wein, Bier oder Spirituosen handelt. Weniger ist also mehr, was die Gesundheit betrifft.

Die neuesten Daten der WHO deuten darauf hin, dass die Hälfte der dem Alkohol zurechenbaren Krebsfälle in Europa durch „leichten“ bis „moderaten“ Alkoholkonsum (weniger als 1 Liter Wein oder weniger als 2 Liter Bier oder weniger als 250 Milliliter Spirituosen pro Woche) verursacht werden.

Die WHO stellt klar fest, dass der gegenwärtige Wissensstand nicht auf die Existenz einer Schwelle hindeutet, an der die krebserregenden Wirkungen des Alkohols «einsetzen» und sich im menschlichen Körper manifestieren. Und es gibt keine Studien, die potenzielle positive Wirkungen eines leichten bis mässigen Alkoholkonsums belegen.

Die neusten Erkenntnisse zeigen, dass – egal, wie viel man trinkt – das Risiko für die Gesundheit schon beim ersten Glas Alkohol beginnt. Zudem ist klar, dass die Wirkung umso schädlicher wird, je mehr man trinkt. Wer die Wahrscheinlichkeit für ein gesundes physisches und langes Leben möglichst hochhalten möchte, trinkt am besten möglichst wenig Alkohol.

Bisher ist das Blaue Kreuz für den Alkoholkonsum den mengen- und risikoorientierten Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG gefolgt, und diese wiederum jenen der WHO. Aufgrund der neuen Empfehlungen hat das Blaue Kreuz seine eigenen Empfehlungen den neuen Erkenntnissen angepasst: Empfehlungen Blaues Kreuz zum Alkoholkonsum.

Gesundheitsbewusstsein liegt im Trend

Die Empfehlung einer Konsumreduktion, unabhängig von der Menge, reiht sich ein in aktuelle anderweitige Empfehlungen zu gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen. So ist es am besten, nicht zu rauchen, möglichst wenig Fleisch zu essen, dafür viel Gemüse; körperliche Bewegung zu fördern sowie Übergewicht zu reduzieren.

Das Leben ohne Alkohol ist genauso spannend und der Körper selbst braucht keinen Alkohol. Selbst wenn in unserem Kulturkreis für viele der Genuss von einem guten Glas Wein mit guter Gesellschaft und gutem Essen verbunden wird. Auch ohne Alkohol können anregende, inspirierende oder lustige Gespräche stattfinden. Man sollte sich bewusst machen, warum man Alkohol trinken möchte. Geht es um das Glas Wein, das man geniessen will, oder darum negativen Gefühlen zu entkommen. Wenn es nur noch gelingt, sich unter Alkoholeinfluss gut zu fühlen, dann sollte man sich Gedanken machen.

Konsumreduktion oft schon hilfreich

Viele Menschen, die Alkohol konsumieren, bewegen sich in einem moderaten Konsum, so dass sie kaum je im Leben professionelle Hilfe benötigen. Und die Wirkung der neuesten WHO-Empfehlung dürfte bei dieser Gruppe zur Aufklärung beitragen, vielleicht auch zu einer Verhaltensänderung.

Missbraucht man Alkohol, braucht man mit der Zeit bei einem regelmässigen Konsum zur Entspannung immer grössere Mengen, um denselben Effekt zu erzielen. Dadurch gelangt man dann bereits in ein Abhängigkeitsverhältnis, vor allem wenn man keine anderen Entspannungsmethoden mehr anwendet.

In der Praxis ist es so, dass sich Menschen beim Blauen Kreuz melden, die über viele Jahre immer mehr Alkohol getrunken haben und selbst spüren, dass der Konsum negative Auswirkungen auf ihr tägliches Leben erlangt hat. Nicht zu vergessen sind die Auswirkungen auf das soziale Umfeld.

In solchen Fällen geht es nicht nur um das Glas Wein oder Bier am Abend, sondern hier spricht man von Konsummengen, die sich im hohen riskanten Bereich bewegen. Hier ist es oft schon sehr hilfreich, wenn der Konsum auf eine geringere Menge reduziert werden kann. Aus medizinischer Sicht mag der Konsum immer noch risikoreich sein, aber aus suchttherapeutischer Sicht ist dies bereits ein grosser Erfolg und der erste Schritt zu einem längerfristig abstinenten oder mindestens risikoärmeren Konsum.

Grundsätzlich gilt: für die Gesundheit und zur Konsumreduktion empfiehlt sich, für eine gewisse Zeit gar nichts zu trinken. Eine befristete Abstinenz ist nicht nur für den Körper und die Psyche gesund, sondern hilft dabei, neue Gewohnheiten zu entwickeln, oder auch zu erleben, wie gut ein Leben ohne Alkohol möglich ist. Und wer kann, verzichtet am besten ganz auf Alkohol. 

Das Blaue Kreuz ist schweizweit führend in ihrem Angebot an alkoholfreien Drink-Rezepten.
Foto: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg (Drinks: Amarelo, Very Berry, Twicy)

Dieser Beitrag wurde erstellt mit freundlicher Genehmigung des Blauen Kreuzes Zürich, Autor Patrick Jola.

Links:

Alkoholfreie Drinks: Blue Cocktail Bar

Konsum reduzieren oder eine Weile auf den Alkohol verzichten: Dry January und time:out

Empfehlungen Blaues Kreuz Schweiz: : Empfehlungen Blaues Kreuz zum Alkoholkonsum

Jugendschutz Hinweisschild überarbeitet

Die Auflagen zum Jugendschutz verlangen ein Hinweisschild für die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkohol-, Tabak- und Nikotinverkauf. Dieses Schild muss gut sichtbar am Verkaufspunkt angebracht sein.  Jugendschutz Bern bietet solche Hinweisschilder seit mehreren Jahren auf dem Onlineshop an. Aufgrund der im Kanton Bern angepassten Gesetze, stehen zwei neue Hinweisschilder bereit.

Gesetzlich verpflichtet

Werden Alkohol, Tabak und Nikotinprodukte verkauft, sind die Verkaufsstellen, Bars und Restaurants verpflichtet ein Jugendschutz-Hinweisschild aufzuhängen. Dieses Schild muss über die aktuellen Regelungen aufklären und Konsumierende auf die geltenden Bestimmungen hinweisen.

Trotz der Aussicht auf das Tabakproduktegesetz – welches voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft tritt – hat der Kanton Bern bereits Ende 2021 den Verkauf von jeglichen Tabak- und Nikotinprodukten reguliert und ab 18 Jahren festgelegt. Damit dürfen Verkaufsstellen diese Produkte erst ab 18 Jahren verkaufen. Dazu gehören auch nikotinfreie Vapes, tabakfreie Nikotinbeutel sowie CBD-Produkte. Mit diesen Bestimmungen hat der Kanton Bern eine solide Grundlage geschaffen, die es auch Verkaufspersonen einfacher macht, die Alterkontrolle zu prüfen.

Aufgrund dieser Änderungen hat das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg die alten Hinweisschilder überarbeitet und neu designt. Diese Schilder sind neu in zwei Varianten im Online-Shop kostenlos erhältlich.

Zwei Schilder
Da die Bedürfnisse der verschiedenen Verkaufsstellen unterschiedlich sind, hat sich Jugendschutz Bern dazu entschlossen, vorerst zwei Versionen des Hinweisschildes anzubieten.

Ein Hinweisschild beinhaltet die Grundlagen, wie dies bei den meisten Hinweisschildern der Fall ist. Lediglich mit den Angaben, was wann verkauft und abgegeben werden darf. Ein weiteres Hinweisschild ergänzt diese Informationen mit zusätzlichen Angaben, wann Alkohol, Tabak und Nikotin nicht verkauft oder abgegeben werden darf.

Bild: Hinweisschild grün mit Grundlagen zum Jugendschutz. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Bild: Hinweisschild rot mit zusätzlichen Angaben. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Das Personal darf einen Ausweis verlangen

Auch wenn es unangenehm ist, muss das Alter vor demVerkauf geprüft werden. Wer dies nicht tut und so einem oder einer Minderjährigen widerrechtlich Alkohol-, Tabak- oder Nikotinprodukte verkauft oder abgibt, macht sich strafbar. Es wird empfohlen bei Personen, die nicht eindeutig älter als 25 Jahre aussehen, das Alter mithilfe eines Ausweises zu überprüfen. Verkaufspersonen sind immer im Recht, wenn sie einen Ausweis verlangen. Wird kein amtlicher Ausweis vorgezeigt, dürfen sie jederzeit den Verkauf oder die Abgabe verweigern.

Weiteres Material

Die Änderungen im kantonalen Gesetz sind ebenfalls in der Broschüre «Rechtliche Bestimmungen» und auf den Informationsblättern «Infos für Bar- und Servicepersonal» und «Leitfaden für Veranstalter» festgehalten. Diese Unterlagen sind bereits seit Herbst 2022 erhältlich. Sie können ebenfalls kostenlos bestellt werden.

Quellen

Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

Kantonale Gesetzte
Systematische Sammlung (BSG) – Kanton Bern – Erlass-Sammlung

Jugendschutz Bern Onlineshop

Jugendschutz Bern: Materialien bestellen

Auf den Alkohol kommt es an

Wer Alkohol verkauft, muss sich an die geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. So ist etwa klar geregelt, wer was an wen verkaufen darf. Für das Verkaufspersonal ist je nach Alkoholprodukt nicht sofort erkennbar, ab welchem Alter das Getränk verkauft werden darf. Denn, wer sich anhand der Volumenprozente orientiert, hat ein Problem.

Volumenprozente sind nicht entscheidend

In der Schweiz sind die Abgabe und der Verkauf von Alkohol Bundesweit geregelt. Im Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz LMG) Artikel 14 Abgabe- und Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke im Absatz 1 steht: «Die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.» Im kantonalen Gastgewerbegesetz (GGG) im Artikel 29 über Alkoholabgabeverbote Absatz 1 ist weiter festgehalten: «Verboten sind die Abgabe und der Verkauf
a alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren (…),
b gebrannter alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren, […]»

Es gilt also die Art des Alkoholes, nicht die Höhe der Volumenprozente. Wer gegorenen oder fermentierten Alkohol ausschenkt oder verkauft, darf diesen an Jugendliche ab 16 Jahren abgeben. Alle gebrannten und destillierten Wasser dürfen erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft und abgegeben werden. Wieviel Volumenprozente im Getränk enthalten sind, spielt dabei keine Rolle.

Die gängigsten Fehlverkäufe. Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Schulungen helfen bei der Klärung

Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg führt jährlich mehrere Jugendschutzschulungen in Betrieben oder überregional im ganzen Kanton durch. Das Ziel dieser Schulungen ist es Unsicherheiten aus dem Weg zu schaffen und für mehr Sicherheit beim Alkoholverkauf zu sorgen. Wissen Mitarbeitende in Gastro und Detailhandel Bescheid, passieren weniger Fehler. 

Wer also einen Wein mit 18 Volumenprozent Alkohol verkauft, darf diesen an einen 16-jährigen Jugendlichen abgeben, hingegen darf ein «Smirnoff Ice» mit vier Volumenprozent erst an 18-Jährige verkauft werden. Dies ist wichtig, denn diese Tatsache hat bei Testkäufen und an Jugendschutz-Schulungen vom Blauen Kreuz bereits zu vielen Diskussionen geführt. An Jugendschutzschulungen werden deshalb die gängigsten «Missverkäufe» genauer angeschaut und allfällige betriebsinterne Stolpersteine bei Getränken besprochen. Wird mancherorts ein Hugo klassisch – nur mit Holundersirup und Prosecco – serviert, besteht er anderenorts aus BOLZ-Holunderblütenlikör und Prosecco. Der kleine, aber feine Unterschied kann nun beim Personal zu Verwirrungen führen. Ist das klassische Getränk bereits ab 16 Jahren erhältlich, darf die zweite Variante erst an Erwachsene ab 18 Jahren abgegeben werden. Deswegen weisen wir bei unseren Schulungen immer wieder darauf hin, wie wichtig es ist, die alkoholischen Getränke nach Verkaufsabgabealter zu prüfen und Unklarheiten zu klären. Optimalerweise passt der Betrieb die Karte oder die Angebotsliste entsprechend an, damit zumindest für das Verkaufs- und Servicepersonal klar ist, um welchen Alkohol es sich handelt.

Alkohol ab 16 JahrenAlkohol ab 18 Jahren
Bier
Wein
Obstwein
Schaumwein
Cider
Spirituosen (Likör, Schnaps, Whiskey, Brände etc.)
Mixgetränke (Alkopops)
Cocktails
Übersicht Abgabealter und Art Alkohol.

Beiträge rund um das Thema Jugendschutz unter www.jugendschutzbern.ch oder Jugendschutz.blog.

verschiedene alkoholfreie Bierdosen und -Flaschen vor einem weissen Hintergrund

Bier ohne Alkohol kann sich sehen lassen!

Die Zutatenliste von Bier ist kurz: Wasser, Hopfen, Malz und Hefe. Das vergorene und klassischerweise alkoholhaltige Getränk wurde bereits vor tausenden von Jahren gebraut und geniesst heute internationale Beliebtheit. Symbolisch dafür findet jedes Jahr der internationale Tag des Bieres statt. Bisweilen ein Nischenprodukt, gewinnt alkoholfreies Bier ebenfalls mehr und mehr an Daseinsberechtigung. Zurecht, wie wir finden!

verschiedene alkoholfreie Bierdosen und -Flaschen vor einem weissen Hintergrund
20 verschiedene alkoholfreie Biere konnten wir Anfang Juli 2021 in der Stadt Bern einkaufen.
Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg

Jeden ersten Freitag im August ist «International Beer Day» (Internationaler Tag des Bieres). Das traditionelle Getränk aus Wasser, Hopfen, Malz und Hefe ist weltweit und auch hierzulande weit verbreitet. In der Schweiz liegt der Pro-Kopf-Konsum von Bier bei über 50 Litern pro Jahr 1.

Üblicherweise sind in einem Bier ca. 4,5 – 5,5 Vol.-% Alkohol enthalten. Jahr für Jahr nimmt allerdings die Beliebtheit von Bier ohne Alkohol zu. Die neusten Schweizer Zahlen aus 2020 bestätigen diesen Trend:

  • Um 15 % nahm der Konsum von alkoholfreiem Bier zu 2.
  • 4,4 % von allen verkauften und ausgeschenkten Bieren waren alkoholfrei 3. Dies entspricht einer Menge von knapp 15 Mio. Liter Bier (100 % = ca. 340 Mio. Liter) 4.
  • Alkoholfreies Bier legte zu, obwohl der gesamte Pro-Kopf-Konsum von Bier (also auch solchem mit Alkohol) aufgrund der Corona-Pandemie um 5,4 % zurückging 4.

Alkoholfreie Biere sind längst nicht mehr «nur» klassische Lager-Biere. Auch Weizenbier, IPA und trinkfertige Panaché sind dabei. Im Juli 2021 kauften wir in der Stadt Bern versuchsweise Bier ohne Alkohol und stiessen dabei auf nicht weniger als 20 verschiedene Varianten. Die Angebotspalette überrascht nicht, da fast zwei Drittel der Mitglieder beim Schweizer Brauerei-Verband mittlerweile eine alkoholfreie Bier-Variante im Angebot haben 5. Durch ständiges Tüfteln an immer neuen Rezepturen wurde der Geschmack von alkoholfreiem Bier massiv verbessert und ist heute nicht mehr mit dem von vor drei bis fünf Jahren zu vergleichen.

Übrigens: Als «alkoholfrei» darf laut Bundes-Verordnung ein Getränk deklariert werden, was nicht mehr als 0,5 Vol.-% Alkohol beinhaltet 6.

Alkoholfreies Bier passt zum zunehmenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung. Es hat nicht einmal die Hälfte der Kalorien (75 kcal statt 185 kcal bei einer 500ml-Dose 7) und Konsumierende müssen sich keine Gedanken über negative Wirkungen des Alkohols machen. Alkoholfreies Bier ist also auch im Interesse des Jugendschutzes.

Trotzdem gibt es Menschen, die vorsichtig mit alkoholfreiem Bier sein sollten. In der Schwangerschaft wird von jeglichem Alkoholkonsum dringend abgeraten 8. Selbst «alkoholfrei» deklarierte Biere können einen minimalen Alkoholgehalt (< 0,5 Vol.-%) aufweisen. Auch für Menschen mit einer Alkoholsucht-Vergangenheit kann dies problematisch sein. Ihr Suchtgedächtnis könnte zusätzlich vom Aussehen, Geschmack, Duft oder Konsum-Gefühl getriggert werden.

Quellen:

  1. Eidgenössische Zollverwaltung (EZV): www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/themen/alcohol.html
  2. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/kennzahlen/wussten-sie
  3. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/kennzahlen/marktaufteilung-schweiz
  4. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/kennzahlen/biermarkt-entwicklung-schweiz
  5. Schweizer Brauerei-Verband (SBV): bier.swiss/verband/mitglieder-des-sbv/
  6. Verordnung des EDI über Getränke Art. 2 Abs. 1: www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/220/de
  7. Vergleich zwischen Feldschlösschen alkoholfrei Lager und Feldschlösschen Original
  8. swissmom.ch: www.swissmom.ch/schwangerschaft/medizinisches/vorsicht-in-der-schwangerschaft/alkohol