Nikotin gibt’s erst ab 18

Bereits seit Anfang 2022 sind im Kanton Bern jegliche Tabak- und Nikotinprodukte erst ab 18 Jahren erhältlich. Damit übernahm der Kanton eine Vorreiterrolle, der sogar den Verkauf von Vapes ohne Nikotin nur an Erwachsene erlaubte. Im Kanton Solothurn galt dies bis Ende September 2024 nur für Tabakprodukte. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt dies nun für die ganze Schweiz.

Foto: Testkaufware Snus/Nikotinbeutel und Vapes Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg (kleine Auswahl).

Trotz der Aussicht auf das Tabakproduktegesetz, welches im Oktober 2024 in Kraft trat, hatte der Kanton Bern bereits Anfang 2022 den Verkauf von jeglichen Tabak- und Nikotinprodukten reguliert und ab 18 Jahren festgelegt. Das gilt nun für die gesamte Schweiz. Damit dürfen Verkaufsstellen diese Produkte erst ab 18 Jahren verkaufen.

Im Gesetz über Handel und Gewerbe des Kantons Bern, Artikel 16, Absatz 1 steht:

Die Abgabe und der Verkauf von Tabakprodukten, pflanzlichen Rauchprodukten und elektronischen

Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind verboten.

HGG, Art. 16 Abs.1

Dazu gehören auch nikotinfreie Vapes und tabakfreier Snus. Mit diesen Bestimmungen hat der Kanton Bern eine solide Grundlage geschaffen, die es auch Verkaufspersonen einfacher macht, wenn es um die Alterskontrolle geht.

Herausforderungen

Obwohl die gesetzlichen Bestimmungen bereits Ende 2021 verabschiedet wurden, herrscht auch in diesem Jahr häufig immer noch Unwissen über die Altersbeschränkungen. So erhalten unsere minderjährigen Testkaufpersonen auf unseren Testkauftouren des Öfteren auch nach der Ausweiskontrolle Snus/Nikotinbeutel und/oder Vapes (E-Zigarette), weil die Verkaufspersonen davon ausgehen, dass die Produkte an Personen ab 16 Jahren verkauft werden dürfen.

Entsprechend hört das Blaue Kreuz gerade an Präventions-Workshops an Schulen immer wieder von Teenies die regelmässig Vapes oder Nikotinbeutel konsumieren. Dass sie die legalen Drogen durch ältere Geschwister und Freunde erhalten, ist nur ein Teil des Problems. Manche geben offen zu, von Verkaufsstellen zu wissen, die ihnen die Produkte ohne Alterskontrolle abgeben. Am Ende profitieren aber nicht die Jugendlichen, sondern die entsprechenden Läden, da damit viel Geld zu verdienen ist.

Mit dem Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes wurden Verkaufspersonen erneut sensibilisiert und ein Fokus auf den Jugendschutz gesetzt.

Aufklärungsbedarf

Oftmals wissen die Verkäuferinnen und Verkäufer nicht, was beim Jugendschutz rund um Nikotinprodukte gilt. Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg hat deshalb im Jahr 2022 seine Jugendschutzunterlagen angepasst und die neuen kantonalen Gesetze aufgenommen. Seither laufen aktive Aufklärungsarbeiten, unter anderem mit Jugendschutzschulungen und der Abgabe von entsprechendem Infomaterial an Testkauftouren. Das Gesundheitsamt des Kanton Solothurn hat Merkblätter an alle Verkaufsstellen herausgegeben, um die Verkaufspersonen auf das Thema aufmerksam zu machen.

Fazit

Jegliche Tabak- und Nikotinprodukte dürfen schweizweit erst an Volljährige verkauft werden. Dies betrifft demnach auch E-Zigaretten ohne Nikotin. Aus unserer Sicht leisten diese Bestimmungen einen wertvollen Beitrag zum Jugendschutz und vereinfachen die Arbeit von Verkaufspersonen so massiv. Wir sagen danke!

Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg hat es sich seit Jahren zum Ziel gemacht, gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, Regierungsstatthalterämtern und anderen Behörden eng zusammen zu arbeiten, damit der Jugendschutz bestmöglich eingehalten wird.

Quellen

Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

Merkblatt Jugendschutz-Bestimmungen im Kanton Solothurn: Tabakprodukte, elektronische Zigaretten und Alkohol
https://so.ch/fileadmin/internet/ddi/ddi-gesa/PDF/Sucht/Merkblatt_Jugendschutzbestimmungen_Tabak_Alkohol.pdf

Gesetzte
Systematische Sammlung (BSG) – Kanton Bern – Erlass-Sammlung

https://so.ch/staatskanzlei/publikationen/gesetzessammlung-bgs-gs-sog-ger/

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2024/457/de

Beitrag zum Thema auf YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=K9NJHYcYK2Q

Jugendschutz Hinweisschild überarbeitet

Die Auflagen zum Jugendschutz verlangen ein Hinweisschild für die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkohol-, Tabak- und Nikotinverkauf. Dieses Schild muss gut sichtbar am Verkaufspunkt angebracht sein.  Jugendschutz Bern bietet solche Hinweisschilder seit mehreren Jahren auf dem Onlineshop an. Aufgrund der im Kanton Bern angepassten Gesetze, stehen zwei neue Hinweisschilder bereit.

Gesetzlich verpflichtet

Werden Alkohol, Tabak und Nikotinprodukte verkauft, sind die Verkaufsstellen, Bars und Restaurants verpflichtet ein Jugendschutz-Hinweisschild aufzuhängen. Dieses Schild muss über die aktuellen Regelungen aufklären und Konsumierende auf die geltenden Bestimmungen hinweisen.

Trotz der Aussicht auf das Tabakproduktegesetz – welches voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft tritt – hat der Kanton Bern bereits Ende 2021 den Verkauf von jeglichen Tabak- und Nikotinprodukten reguliert und ab 18 Jahren festgelegt. Damit dürfen Verkaufsstellen diese Produkte erst ab 18 Jahren verkaufen. Dazu gehören auch nikotinfreie Vapes, tabakfreie Nikotinbeutel sowie CBD-Produkte. Mit diesen Bestimmungen hat der Kanton Bern eine solide Grundlage geschaffen, die es auch Verkaufspersonen einfacher macht, die Alterkontrolle zu prüfen.

Aufgrund dieser Änderungen hat das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg die alten Hinweisschilder überarbeitet und neu designt. Diese Schilder sind neu in zwei Varianten im Online-Shop kostenlos erhältlich.

Zwei Schilder
Da die Bedürfnisse der verschiedenen Verkaufsstellen unterschiedlich sind, hat sich Jugendschutz Bern dazu entschlossen, vorerst zwei Versionen des Hinweisschildes anzubieten.

Ein Hinweisschild beinhaltet die Grundlagen, wie dies bei den meisten Hinweisschildern der Fall ist. Lediglich mit den Angaben, was wann verkauft und abgegeben werden darf. Ein weiteres Hinweisschild ergänzt diese Informationen mit zusätzlichen Angaben, wann Alkohol, Tabak und Nikotin nicht verkauft oder abgegeben werden darf.

Bild: Hinweisschild grün mit Grundlagen zum Jugendschutz. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Bild: Hinweisschild rot mit zusätzlichen Angaben. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Das Personal darf einen Ausweis verlangen

Auch wenn es unangenehm ist, muss das Alter vor demVerkauf geprüft werden. Wer dies nicht tut und so einem oder einer Minderjährigen widerrechtlich Alkohol-, Tabak- oder Nikotinprodukte verkauft oder abgibt, macht sich strafbar. Es wird empfohlen bei Personen, die nicht eindeutig älter als 25 Jahre aussehen, das Alter mithilfe eines Ausweises zu überprüfen. Verkaufspersonen sind immer im Recht, wenn sie einen Ausweis verlangen. Wird kein amtlicher Ausweis vorgezeigt, dürfen sie jederzeit den Verkauf oder die Abgabe verweigern.

Weiteres Material

Die Änderungen im kantonalen Gesetz sind ebenfalls in der Broschüre «Rechtliche Bestimmungen» und auf den Informationsblättern «Infos für Bar- und Servicepersonal» und «Leitfaden für Veranstalter» festgehalten. Diese Unterlagen sind bereits seit Herbst 2022 erhältlich. Sie können ebenfalls kostenlos bestellt werden.

Quellen

Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

Kantonale Gesetzte
Systematische Sammlung (BSG) – Kanton Bern – Erlass-Sammlung

Jugendschutz Bern Onlineshop

Jugendschutz Bern: Materialien bestellen

Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung: Knappe Kiste im Nationalrat

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» wird im Nationalrat nach stundenlanger Debatte mit relativ knapper Mehrheit zur Ablehnung empfohlen. Damit verpasst die Mehrheit der grossen Parlamentskammer dem Jugendschutz einen verächtlichen Tritt. Warum das so ist, versuchen wir in diesem Blogbeitrag zu ergründen.

Politikerinnen und Politiker des Initiativkomitees gehen mit Transparenten durch eine Rauchwolke hindurch
Foto: www.kinderohnetabak.ch/medien/fotos

Am 17. März 2021 rauchten im Nationalrat die Köpfe, als über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» debattiert wurde. Die Vertreterinnen und Vertreter der SVP, FDP und CVP stellten sich leider fast geschlossen gegen das Anliegen, Kinder vor Tabakwerbung zu schützen. Dank ein paar Mutigen in ihren Reihen, endete die Abstimmung mit 96 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen relativ knapp (Hier das detaillierte Resultat und hier die Analyse von SRF-News). 7 mutige Politiker*innen wie Verena Herzog (SVP) oder Isabelle Moret (FDP) haben für ein JA gefehlt.

Bleibt zu hoffen, dass das Volk den Jugendschutz bei der Abstimmung höher gewichten wird, als Gewinn auf Kosten der Gesundheit. Denn sicher ist: Rauchen macht krank – schwerkrank! Die Hälfte der gegenwärtigen Raucherinnen und Raucher werden an den Folgen ihres Tabakkonsums sterben. Jahr für Jahr zählt die Schweiz somit 9’500 Tabaktote. Und Jahr für Jahr verursacht dies soziale Kosten von 4’000’000’000.- (vier Milliarden) Schweizer Franken! Aber damit nicht genug, denn Rauchen macht auch abhängig. Nikotin gehört zu den am schnellsten abhängig machenden Stoffen überhaupt. Rund 60 % der Rauchenden möchte damit aufhören.

Diese Kombination aus krankmachender und suchterzeugender Wirkung macht das Tabakrauchen so gefährlich. Insbesondere für Kinder und Jugendliche. Denn mehr als zwei von drei Raucherinnen und Rauchern haben damit vor dem 20. Lebensjahr angefangen.

Seit ca. 2011 stagniert der Anteil der rauchenden Bevölkerung in der Schweiz. Dies bedeutet, dass wenn jedes Jahr fast zehntausend Menschen an den Folgen ihres Tabakkonsums sterben, gleichzeitig auch ebenso viele mit dem Rauchen beginnen. Schnell wird klar, dass die Tabakbranche gezwungen ist, jedes Jahr neue Kundinnen und Kunden zu finden, weil ihnen die alten wortwörtlich wegsterben. So morbide das auch klingen mag, dies ist leider die knallharte Realität.

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» will dem entgegenwirken. Sie fordert ein gesetzlich verankertes Verbot von Zigaretten-Werbung auf Plakaten im öffentlichen Raum. Ausserdem sollen in Zukunft auch Kinowerbung, Inserate, Festival-Sponsoring und Online-Werbung für Tabak nicht mehr erlaubt sein. Dieses Vorhaben unterstützen 28 sehr renommierte Gesundheitsorganisationen, die grossenteils mit Betroffenen einer Tabaksucht oder sogar einer tabakbedingten Krankheit zu tun haben.

Die Initiative will somit eine verführbare und vulnerable Bevölkerungsgruppe schützen. Liebe Bevölkerung und liebe Politiker*innen: Selbst wer ausschliesslich wirtschaftlich denkt; Der Schutz der liberalen Wirtschaftsfreiheit kann niemals höher gewichtet werden als die horrenden sozialen Kosten, die Tabakrauchen JEDES JAHR verursacht. Ach ja, und da sind ja auch noch die 26 Tabaktoten jeden Tag, Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr! Bitte hören Sie für einmal auf Ihr Gewissen, denken Sie an zukünftige Generationen und setzen Sie sich für echten Jugendschutz ein. Vielen Dank.

Quellen:

Der Werbung für Alkohol- und Tabakprodukte auf der Spur

Werbung ist allgegenwärtig: Auf Plakaten und Bildschirmen, in Busen und Zügen, im Internet, selbst ganze Hauswände werden dafür verwendet. Dieser Flut auszuweichen ist beinahe unmöglich. Werbung funktioniert. Um ein Produkt verkaufen zu können, muss man es bewerben. Ohne Werbung wird ein Produkt kaum wahrgenommen.

Deshalb bewerben auch die Alkohol- und die Tabakindustrie ihre potentiell gesundheitsgefährdenden und süchtig machenden Erzeugnisse. Dies ist schwer bedenklich! Zumal diese Werbung auch an Kinder und Jugendliche gelangt oder sogar speziell auf sie zugeschnitten wird. Je früher eine Person Suchtmittel konsumiert, desto grösser ist das Risiko einer Sucht im erwachsenen Alter. Dieser Fakt wird schamlos ausgenutzt. Beispiel Tabak: Mehr als ein Viertel (26.5%)1 der gesamten Schweizer Bevölkerung hat vor dem zwanzigsten Lebensjahr täglich geraucht. Betrachtet man nur die Personen, die täglich rauchen, sind es sogar fast zwei Drittel (65,2%)1 die vor dem zwanzigsten Lebensjahr damit begonnen haben.

Junge Menschen sind eine besonders attraktive Zielgruppe der Tabakindustrie. Macht man sie zu Raucherinnen und Rauchern, kann man ihnen über sehr lange Zeit Zigaretten und andere Tabakwaren verkaufen. Dies ist die traurige Realität.

Werbung für Alkohol und Tabak ist in der Schweiz ein Stück weit reglementiert. Nicht alles ist erlaubt. Jedoch sind die Gesetzesartikel teilweise sehr schwammig und in die Jahre gekommen. Zudem gibt es namentlich beim Tabak kantonale Unterschiede. Eine Übersicht über geltende Regeln liefert unsere ausführliche Informationsbroschüre (s. 13) zum Jugendschutz.

Jede Woche liefert die Coop-Zeitung ausgedehnte Alkoholwerbung in rund 2,5 Millionen3 Schweizer Haushalte. In der aktuellen Ausgabe der Coop-Zeitung4 sind 8x Wein, 1x Prosecco, 1x Bier und 4x Spirituosen abgebildet. Ausserdem sind ein 24-seitiges Weinmagazin und der aktuelle Aktions-Prospekt mit weiteren 16 Alkoholanzeigen beigelegt. Mit Werbung für alkoholische Getränke lässt sich offensichtlich ein lukratives Geschäft ankurbeln. Auch Denner, Lidl, Spar, Aldi und Co. stehen diesbezüglich kaum zurück.

Inserat_Coopzeitung
Bild: Inserat Coop-Zeitung (Ausgabe Nr. 22 vom 29. Mai 2018)

Im Fall von Tabak wird eine einheitliche Regelung zurzeit im Rahmen des neuen Tabakproduktegesetzes diskutiert. Im neusten Entwurf hat man sich jedoch leider von einem wirksamen Verbot für Tabakwerbung distanziert. Das ist sehr schade, stehen doch zahlreiche Menschenleben auf dem Spiel. Die gesundheitlichen Kosten für die Gesellschaft sind enorm, sie betragen allein in der Schweiz jährlich mehr als 5 Milliarden Franken2! Ein kleines Zeichen gegen diesen Missstand kann mit der eidgenössischen Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» (www.kinderohnetabak.ch) gesetzt werden.

Der heutige «Welttag ohne Tabak» bietet eine passende Gelegenheit, die Initiative zu unterschreiben. Danke für Ihre Unterstützung!

Quellen:

  1. CoRolAR – Anteil der Personen, die vor ihrem 15., 18. respektive 20. Geburtstag angefangen haben, täglich zu rauchen, Total und nach Alter (2016)
    http://www.suchtmonitoring.ch/de/1/2-3.html?tabak-inzidenz-beginn-regelmassiger-konsum
  2. BAG (Bundesamt für Gesundheit), Zahlen & Fakten zum Tabak
    https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/service/zahlen-fakten/zahlen-fakten-zu-sucht/zahlen-fakten-zu-tabak.html
  3. Aktuelle Auflage der Coop-Zeitung
    http://www.coopzeitung.ch/Werbung
  4. Coop-Zeitung, Ausgabe Nr. 22 vom 29. Mai 2018
    http://epaper.coopzeitung

Welttag ohne Tabak: Weniger Werbung für Tabakprodukte

Gastbeitrag Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz:

Am Welttag ohne Tabak vom 31. Mai setzt sich die Weltgesundheitsorganisation für mehr Tabakprävention ein. In sehr vielen Ländern gewinnen umfassende Werbeverbote an Boden. Nur in der Schweiz haben die Interessen der Tabakkonzerne oft noch Vorrang vor der öffentlichen Gesundheit.

Die Weltgesundheitsorganisation hat dieses Jahr den Welttag ohne Tabak unter das Motto «neutrale Verkaufspackungen für Tabakwaren» gestellt. Die Wahl des Mottos zeigt, dass simple Verbote für Plakat- und Printwerbung, Verkaufsförderung und Sponsoring von Tabakprodukten in den meisten Ländern bereits eingeführt und folglich kein Thema mehr sind. In der Schweiz ist dies nicht der Fall. Sie läuft Gefahr, den Anschluss an eine zeitgemässe Gesetzgebung zu verlieren.

Am 9. Juni beginnt im Ständerat die Debatte über den Entwurf des Bundesrates für das Tabakproduktegesetz. Deshalb übergibt die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz heute den Mitgliedern des Ständerates Exemplare des Lifestyle-Magazins «Friday». Darin wurde die Tabakwerbung extra markiert. So sehen die Ratsmitglieder, wie in der Schweiz die Tabakwerbung sich direkt an Jugendliche richtet.

Entweder lassen sich die Mitglieder des Ständerates auf eine offene Debatte über das neue Tabakproduktegesetz ein. Oder sie folgen dem Antrag einer knappen Mehrheit der vorbereitenden Kommission und weisen das Gesetz an den Bundesrat zurück. Doch die Fakten sprechen für mehr Werbeeinschränkungen, erklärt die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz. Denn Kinder und Jugendliche sind täglich gezielter Werbung für das Suchtmittel Nikotin ausgesetzt.

Während eines Wochenendtages mit Abendausgang werden Jugendliche mit durchschnittlich 68 tabakfreundlichen Reizen konfrontiert. Dies belegt die Studie zur Beobachtung der Marktetingstrategien für Tabakprodukte in der französischen Schweiz. 39 Prozent der Verkaufsstellen platzieren Tabakwaren oder Tabakwerbung neben Süssigkeiten oder Kaugummis. 84 Prozent der Bars, Kneipen und Discos werben für Tabakwaren.

Mit dem Tabakproduktegesetz hat es der Ständerat in der Hand, den Interessen der Tabakkonzerne einen Riegel zu schieben. Eine weitere Förderung der Tabakwerbung hingegen schadet der Schweiz. 9500 Menschen sterben jedes Jahr an den Folgen des Tabakkonsums. Das Rauchen kostet unsere Gesellschaft jährlich rund 10 Milliarden Franken.

Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz ist eine Initiative von Krebsliga Schweiz, Lungenliga Schweiz, Schweizerische Herzstiftung, Sucht Schweiz und Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz. Bis heute haben sich über hundert Organisationen der Allianz angeschlossen.

Kontaktperson: Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention: Thomas Beutler, wissenschaftlicher Mitarbeiter, +41 31 599 10 20