Bereits seit Anfang 2022 sind im Kanton Bern jegliche Tabak- und Nikotinprodukte erst ab 18 Jahren erhältlich. Damit übernahm der Kanton eine Vorreiterrolle, der sogar den Verkauf von Vapes ohne Nikotin nur an Erwachsene erlaubte. Im Kanton Solothurn galt dies bis Ende September 2024 nur für Tabakprodukte. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt dies nun für die ganze Schweiz.

Foto: Testkaufware Snus/Nikotinbeutel und Vapes Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg (kleine Auswahl).
Trotz der Aussicht auf das Tabakproduktegesetz, welches im Oktober 2024 in Kraft trat, hatte der Kanton Bern bereits Anfang 2022 den Verkauf von jeglichen Tabak- und Nikotinprodukten reguliert und ab 18 Jahren festgelegt. Das gilt nun für die gesamte Schweiz. Damit dürfen Verkaufsstellen diese Produkte erst ab 18 Jahren verkaufen.
Im Gesetz über Handel und Gewerbe des Kantons Bern, Artikel 16, Absatz 1 steht:
Die Abgabe und der Verkauf von Tabakprodukten, pflanzlichen Rauchprodukten und elektronischen
Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind verboten.
HGG, Art. 16 Abs.1
Dazu gehören auch nikotinfreie Vapes und tabakfreier Snus. Mit diesen Bestimmungen hat der Kanton Bern eine solide Grundlage geschaffen, die es auch Verkaufspersonen einfacher macht, wenn es um die Alterskontrolle geht.
Herausforderungen
Obwohl die gesetzlichen Bestimmungen bereits Ende 2021 verabschiedet wurden, herrscht auch in diesem Jahr häufig immer noch Unwissen über die Altersbeschränkungen. So erhalten unsere minderjährigen Testkaufpersonen auf unseren Testkauftouren des Öfteren auch nach der Ausweiskontrolle Snus/Nikotinbeutel und/oder Vapes (E-Zigarette), weil die Verkaufspersonen davon ausgehen, dass die Produkte an Personen ab 16 Jahren verkauft werden dürfen.
Entsprechend hört das Blaue Kreuz gerade an Präventions-Workshops an Schulen immer wieder von Teenies die regelmässig Vapes oder Nikotinbeutel konsumieren. Dass sie die legalen Drogen durch ältere Geschwister und Freunde erhalten, ist nur ein Teil des Problems. Manche geben offen zu, von Verkaufsstellen zu wissen, die ihnen die Produkte ohne Alterskontrolle abgeben. Am Ende profitieren aber nicht die Jugendlichen, sondern die entsprechenden Läden, da damit viel Geld zu verdienen ist.
Mit dem Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes wurden Verkaufspersonen erneut sensibilisiert und ein Fokus auf den Jugendschutz gesetzt.
Aufklärungsbedarf
Oftmals wissen die Verkäuferinnen und Verkäufer nicht, was beim Jugendschutz rund um Nikotinprodukte gilt. Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg hat deshalb im Jahr 2022 seine Jugendschutzunterlagen angepasst und die neuen kantonalen Gesetze aufgenommen. Seither laufen aktive Aufklärungsarbeiten, unter anderem mit Jugendschutzschulungen und der Abgabe von entsprechendem Infomaterial an Testkauftouren. Das Gesundheitsamt des Kanton Solothurn hat Merkblätter an alle Verkaufsstellen herausgegeben, um die Verkaufspersonen auf das Thema aufmerksam zu machen.
Fazit
Jegliche Tabak- und Nikotinprodukte dürfen schweizweit erst an Volljährige verkauft werden. Dies betrifft demnach auch E-Zigaretten ohne Nikotin. Aus unserer Sicht leisten diese Bestimmungen einen wertvollen Beitrag zum Jugendschutz und vereinfachen die Arbeit von Verkaufspersonen so massiv. Wir sagen danke!
Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg hat es sich seit Jahren zum Ziel gemacht, gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, Regierungsstatthalterämtern und anderen Behörden eng zusammen zu arbeiten, damit der Jugendschutz bestmöglich eingehalten wird.
Quellen
Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)
Merkblatt Jugendschutz-Bestimmungen im Kanton Solothurn: Tabakprodukte, elektronische Zigaretten und Alkohol
https://so.ch/fileadmin/internet/ddi/ddi-gesa/PDF/Sucht/Merkblatt_Jugendschutzbestimmungen_Tabak_Alkohol.pdf
Gesetzte
Systematische Sammlung (BSG) – Kanton Bern – Erlass-Sammlung
https://so.ch/staatskanzlei/publikationen/gesetzessammlung-bgs-gs-sog-ger/
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2024/457/de
Beitrag zum Thema auf YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=K9NJHYcYK2Q



