Weniger Alkohol ist besser

Lange Zeit orientierte sich die Fachwelt an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für einen moderaten Alkoholkonsum: mehrmals pro Woche ein paar Gläser waren «erlaubt». Neu sagt die WHO: Es gibt beim Alkoholkonsum keine gesundheitlich unbedenkliche Menge. Schon das erste Glas ist schädlich. Egal, ob es sich dabei um Wein, Bier oder Spirituosen handelt. Weniger ist also mehr, was die Gesundheit betrifft.

Die neuesten Daten der WHO deuten darauf hin, dass die Hälfte der dem Alkohol zurechenbaren Krebsfälle in Europa durch „leichten“ bis „moderaten“ Alkoholkonsum (weniger als 1 Liter Wein oder weniger als 2 Liter Bier oder weniger als 250 Milliliter Spirituosen pro Woche) verursacht werden.

Die WHO stellt klar fest, dass der gegenwärtige Wissensstand nicht auf die Existenz einer Schwelle hindeutet, an der die krebserregenden Wirkungen des Alkohols «einsetzen» und sich im menschlichen Körper manifestieren. Und es gibt keine Studien, die potenzielle positive Wirkungen eines leichten bis mässigen Alkoholkonsums belegen.

Die neusten Erkenntnisse zeigen, dass – egal, wie viel man trinkt – das Risiko für die Gesundheit schon beim ersten Glas Alkohol beginnt. Zudem ist klar, dass die Wirkung umso schädlicher wird, je mehr man trinkt. Wer die Wahrscheinlichkeit für ein gesundes physisches und langes Leben möglichst hochhalten möchte, trinkt am besten möglichst wenig Alkohol.

Bisher ist das Blaue Kreuz für den Alkoholkonsum den mengen- und risikoorientierten Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG gefolgt, und diese wiederum jenen der WHO. Aufgrund der neuen Empfehlungen hat das Blaue Kreuz seine eigenen Empfehlungen den neuen Erkenntnissen angepasst: Empfehlungen Blaues Kreuz zum Alkoholkonsum.

Gesundheitsbewusstsein liegt im Trend

Die Empfehlung einer Konsumreduktion, unabhängig von der Menge, reiht sich ein in aktuelle anderweitige Empfehlungen zu gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen. So ist es am besten, nicht zu rauchen, möglichst wenig Fleisch zu essen, dafür viel Gemüse; körperliche Bewegung zu fördern sowie Übergewicht zu reduzieren.

Das Leben ohne Alkohol ist genauso spannend und der Körper selbst braucht keinen Alkohol. Selbst wenn in unserem Kulturkreis für viele der Genuss von einem guten Glas Wein mit guter Gesellschaft und gutem Essen verbunden wird. Auch ohne Alkohol können anregende, inspirierende oder lustige Gespräche stattfinden. Man sollte sich bewusst machen, warum man Alkohol trinken möchte. Geht es um das Glas Wein, das man geniessen will, oder darum negativen Gefühlen zu entkommen. Wenn es nur noch gelingt, sich unter Alkoholeinfluss gut zu fühlen, dann sollte man sich Gedanken machen.

Konsumreduktion oft schon hilfreich

Viele Menschen, die Alkohol konsumieren, bewegen sich in einem moderaten Konsum, so dass sie kaum je im Leben professionelle Hilfe benötigen. Und die Wirkung der neuesten WHO-Empfehlung dürfte bei dieser Gruppe zur Aufklärung beitragen, vielleicht auch zu einer Verhaltensänderung.

Missbraucht man Alkohol, braucht man mit der Zeit bei einem regelmässigen Konsum zur Entspannung immer grössere Mengen, um denselben Effekt zu erzielen. Dadurch gelangt man dann bereits in ein Abhängigkeitsverhältnis, vor allem wenn man keine anderen Entspannungsmethoden mehr anwendet.

In der Praxis ist es so, dass sich Menschen beim Blauen Kreuz melden, die über viele Jahre immer mehr Alkohol getrunken haben und selbst spüren, dass der Konsum negative Auswirkungen auf ihr tägliches Leben erlangt hat. Nicht zu vergessen sind die Auswirkungen auf das soziale Umfeld.

In solchen Fällen geht es nicht nur um das Glas Wein oder Bier am Abend, sondern hier spricht man von Konsummengen, die sich im hohen riskanten Bereich bewegen. Hier ist es oft schon sehr hilfreich, wenn der Konsum auf eine geringere Menge reduziert werden kann. Aus medizinischer Sicht mag der Konsum immer noch risikoreich sein, aber aus suchttherapeutischer Sicht ist dies bereits ein grosser Erfolg und der erste Schritt zu einem längerfristig abstinenten oder mindestens risikoärmeren Konsum.

Grundsätzlich gilt: für die Gesundheit und zur Konsumreduktion empfiehlt sich, für eine gewisse Zeit gar nichts zu trinken. Eine befristete Abstinenz ist nicht nur für den Körper und die Psyche gesund, sondern hilft dabei, neue Gewohnheiten zu entwickeln, oder auch zu erleben, wie gut ein Leben ohne Alkohol möglich ist. Und wer kann, verzichtet am besten ganz auf Alkohol. 

Das Blaue Kreuz ist schweizweit führend in ihrem Angebot an alkoholfreien Drink-Rezepten.
Foto: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg (Drinks: Amarelo, Very Berry, Twicy)

Dieser Beitrag wurde erstellt mit freundlicher Genehmigung des Blauen Kreuzes Zürich, Autor Patrick Jola.

Links:

Alkoholfreie Drinks: Blue Cocktail Bar

Konsum reduzieren oder eine Weile auf den Alkohol verzichten: Dry January und time:out

Empfehlungen Blaues Kreuz Schweiz: : Empfehlungen Blaues Kreuz zum Alkoholkonsum

Jugendschutz Hinweisschild überarbeitet

Die Auflagen zum Jugendschutz verlangen ein Hinweisschild für die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkohol-, Tabak- und Nikotinverkauf. Dieses Schild muss gut sichtbar am Verkaufspunkt angebracht sein.  Jugendschutz Bern bietet solche Hinweisschilder seit mehreren Jahren auf dem Onlineshop an. Aufgrund der im Kanton Bern angepassten Gesetze, stehen zwei neue Hinweisschilder bereit.

Gesetzlich verpflichtet

Werden Alkohol, Tabak und Nikotinprodukte verkauft, sind die Verkaufsstellen, Bars und Restaurants verpflichtet ein Jugendschutz-Hinweisschild aufzuhängen. Dieses Schild muss über die aktuellen Regelungen aufklären und Konsumierende auf die geltenden Bestimmungen hinweisen.

Trotz der Aussicht auf das Tabakproduktegesetz – welches voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft tritt – hat der Kanton Bern bereits Ende 2021 den Verkauf von jeglichen Tabak- und Nikotinprodukten reguliert und ab 18 Jahren festgelegt. Damit dürfen Verkaufsstellen diese Produkte erst ab 18 Jahren verkaufen. Dazu gehören auch nikotinfreie Vapes, tabakfreie Nikotinbeutel sowie CBD-Produkte. Mit diesen Bestimmungen hat der Kanton Bern eine solide Grundlage geschaffen, die es auch Verkaufspersonen einfacher macht, die Alterkontrolle zu prüfen.

Aufgrund dieser Änderungen hat das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg die alten Hinweisschilder überarbeitet und neu designt. Diese Schilder sind neu in zwei Varianten im Online-Shop kostenlos erhältlich.

Zwei Schilder
Da die Bedürfnisse der verschiedenen Verkaufsstellen unterschiedlich sind, hat sich Jugendschutz Bern dazu entschlossen, vorerst zwei Versionen des Hinweisschildes anzubieten.

Ein Hinweisschild beinhaltet die Grundlagen, wie dies bei den meisten Hinweisschildern der Fall ist. Lediglich mit den Angaben, was wann verkauft und abgegeben werden darf. Ein weiteres Hinweisschild ergänzt diese Informationen mit zusätzlichen Angaben, wann Alkohol, Tabak und Nikotin nicht verkauft oder abgegeben werden darf.

Bild: Hinweisschild grün mit Grundlagen zum Jugendschutz. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Bild: Hinweisschild rot mit zusätzlichen Angaben. Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg.

Das Personal darf einen Ausweis verlangen

Auch wenn es unangenehm ist, muss das Alter vor demVerkauf geprüft werden. Wer dies nicht tut und so einem oder einer Minderjährigen widerrechtlich Alkohol-, Tabak- oder Nikotinprodukte verkauft oder abgibt, macht sich strafbar. Es wird empfohlen bei Personen, die nicht eindeutig älter als 25 Jahre aussehen, das Alter mithilfe eines Ausweises zu überprüfen. Verkaufspersonen sind immer im Recht, wenn sie einen Ausweis verlangen. Wird kein amtlicher Ausweis vorgezeigt, dürfen sie jederzeit den Verkauf oder die Abgabe verweigern.

Weiteres Material

Die Änderungen im kantonalen Gesetz sind ebenfalls in der Broschüre «Rechtliche Bestimmungen» und auf den Informationsblättern «Infos für Bar- und Servicepersonal» und «Leitfaden für Veranstalter» festgehalten. Diese Unterlagen sind bereits seit Herbst 2022 erhältlich. Sie können ebenfalls kostenlos bestellt werden.

Quellen

Jugendschutz Broschüre mit den gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz im Kanton Bern
Jugendschutz_Broschuere_2022_24s_d_v02.indd (jugendschutzbern.ch)

Kantonale Gesetzte
Systematische Sammlung (BSG) – Kanton Bern – Erlass-Sammlung

Jugendschutz Bern Onlineshop

Jugendschutz Bern: Materialien bestellen

Angestossen wird mit der Person und nicht mit dem Getränk!

Vor den zahlreichen Geschäftsessen, Weihnachtsfesten und Silvesterpartys ist es hilfreich und sinnvoll, sich diese moderne Kniggeregel vor Augen zu führen.

Wer mit Mineralwasser, Orangensaft oder Cola anstossen will, braucht sich von Sekttrinkenden nicht zurückweisen zu lassen. Ein Zuprosten mit alkoholfreien Getränken ist kein Stilbruch mehr! Alkoholfreie Getränke gelten heute als gleichberechtigt, damit niemand ausgeschlossen werden muss, nur weil er oder sie keinen Alkohol trinkt.

Betriebe stehen in der Verantwortung, insbesondere gegenüber ihren Lernenden und den Fahrzeuglenkenden. Kein Betrieb möchte provozieren, dass seine Angestellten nach dem Weihnachtsessen auf dem Nachhauseweg infolge Trunkenheit verunfallen oder Lernende mit einer Alkoholvergiftung hospitalisiert werden müssen. Es ist deshalb empfehlenswert, sich schon vor dem Anlass Gedanken über den Alkoholkonsum zu machen und dementsprechend Massnahmen zu ergreifen.

Unser Weihnachtswunsch für die bevorstehenden Betriebsfeiern lautet:

  • Sorgen Sie dafür, dass auch nichtalkoholische Getränke in einem schönen Glas mit Stiel serviert werden. Sie zeigen auf diese Weise Wertschätzung Schwangeren, Fahrzeuglenkenden und Lernenden gegenüber
  • Offerieren Sie ein attraktives und breites alkoholfreies Angebot an Getränken. Als interessante Alternative bieten sich alkoholfreie Cocktails an. Rezepte finden Sie unter www.bluecocktailbar.ch
  • Klären Sie die Belegschaft über die Jugendschutzbestimmungen auf. Das heisst: keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren und keine Spirituosen an Minderjährige
  • Seien Sie sich als Vorgesetzte ihrer Vorbildfunktion bewusst und konsumieren Sie alkoholische Getränke genussvoll und mit Mass
  • Klären Sie schon im Voraus mit dem Servicepersonal ab, dass an offensichtlich betrunkene Personen kein weiterer Alkohol mehr ausgeschenkt wird.

Es gelten folgende gesetzlichen Bestimmungen:

Gastgewerbegesetz (GGG) Art. 29 Alkoholabgabeverbot
1 Verboten sind die Abgabe und der Verkauf
a alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie an volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler,
b gebrannter alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren,
c alkoholischer Getränke an Betrunkene und
d alkoholischer Getränke mittels Automaten, die öffentlich zugänglich sind.

Pfirsich-, Erdbeer- oder Vanillegeschmack – E-Zigaretten sollen Jugendliche zum Rauchen verführen!

In der Freizeit ziehen Schülerinnen und Schüler an den Dampfstängeln, um die verschiedenen Aromen zu testen und sich dabei so richtig erwachsen zu fühlen. Kein Wunder sind diese fruchtig-bunten Produkte mit wohlklingenden Namen wie „blue balls“, „fantasia“ etc. heiss begehrt. E-Zigaretten entwickeln sich zum neuen Lifestyle-Produkt von Kindern und Jugendlichen.

Aktuell dürfen nikotinfreie E-Zigaretten in der Schweiz ohne Altersbegrenzung verkauft werden. Der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten ist verboten, jedoch die Einfuhr aus dem Ausland für den Eigengebrauch erlaubt. Ob mit oder ohne Nikotin können die Inhaltsstoffe die Gesundheit gefährden. Das mittels Dampf eingeatmete Aerosol enthält ultrafeine Partikel und gelangt durch die Einatmung bis in die tiefen Regionen der Lunge, den Alveolen. Die Inhaltsstoffe können kurzfristig zu Atemwegsreizungen führen. Besonders bei Kindern und Jugendlichen wird die Entwicklung der Lunge auf diese Weise beeinträchtigt. Kommt dazu, dass mit E-Zigaretten das Rauchritual eingeübt wird und damit die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit besteht. Es ist offensichtlich, dass Kinder und Jugendliche damit zum Umsteigen auf herkömmliche Zigaretten verführt werden sollen.

Die aktuelle Situation ist für die Umsetzung des Jugendschutzes mehr als unbefriedigend. Möglichst schnell sollten klare Regeln verhindern, dass diese Produkte am Kiosk neben Kaugummi und Süssgetränken angeboten werden dürfen. Zurzeit ist das neue Tabakproduktegesetz in Bearbeitung. Es sieht vor, dass in der Schweiz in Zukunft auch nikotinhaltige E-Zigaretten verkauft werden dürfen, jedoch für sämtliche E-Zigaretten (mit und ohne Nikotin) das Mindestverkaufsalter von 18 Jahren gilt. Das Gesetz wird voraussichtlich nicht vor 2018 in Kraft treten. Bis dahin wünscht sich jugendschutzbern.ch von sämtlichen Verkaufsstellen, freiwillig auf den Verkauf von E-Zigaretten an Personen unter 18 Jahren zu verzichten – der Gesundheit unserer Jugend zuliebe!

Von Bahnübergängen und anderen Einschränkungen

Ich finde, der Staat sollte alle Barrieren bei Bahnübergängen entfernen! Jedes Mal nerve ich mich, wenn eine Barriere geschlossen ist. Dann warte ich nämlich. Zwei Minuten, drei Minuten, manchmal sogar fünf Minuten. Jedes Mal hätte ich genügend Zeit gehabt, den Bahnübergang vor dem Zug zu überqueren. Nach links und rechts schauen kann ich nämlich selber. Dieser Staat und seine Beamten behandeln mich wie ein kleines Kind und nehmen mir meine Eigenverantwortung weg.

2013 wurden bei Eisenbahnunfällen 23 Personen getötet und 72 verletzt. 20% der Unfälle geschahen an Bahnübergängen (Verkehrsunfälle in der Schweiz 2013). Gerade kürzlich ereignete sich wieder ein schwerer Unfall, bei dem drei Personen an einem ungesicherten Bahnübergang getötet und fünf weitere schwer verletzt wurden. Wahrscheinlich war der Fahrer unaufmerksam und hat nicht richtig geschaut. Selber schuld, könnte man da sagen. Wären da nicht die Beifahrer. Was können sie dafür, dass der Fahrer seine Eigenverantwortung nicht wahrgenommen hat oder nicht wahrnehmen konnte? Trotzdem sind sie und ihre Angehörigen von den Konsequenzen des Fehlverhaltens gleichermassen betroffen. Politiker von rechts bis links fordern darum schon seit Jahren die Sanierung unsicherer Bahnübergänge. Das Risiko muss gesenkt, alle Übergänge müssen sicher sein. Und dies, obwohl es eine geringe Minderheit ist, die sich bei Bahnübergängen nicht richtig verhält.

Doch wie schaut es beim neuen Alkoholgesetz (AlkHG) aus? Die gleichen Politiker, die sichere Bahnübergänge fordern, wollen beim Handel mit Alkohol so viele Einschränkungen wie möglich aufheben und appellieren dabei an die Eigenverantwortung. Jeder sei für seinen eigenen Konsum selber verantwortlich, darum seien Preiserhöhungen, ein Nachtverkaufsverbot oder Werbebeschränkungen nicht angebracht. Zudem sei es unfair, die Mehrheit zu bestrafen, die massvoll konsumiert. Dabei blenden sie aus, dass hunderttausende unter dem Konsum anderer leiden: Passanten unter Gewalt, Vandalismus und Littering von betrunkenen Personen, Angehörige von Menschen, die wegen eines betrunkenen Fahrers ihr Leben verloren haben, hunderttausend Kinder, die mit einem alkoholabhängigen Elternteil aufwachsen. Abgesehen davon sterben in der Schweiz jedes 1600 Personen an den Folgen des Alkoholmissbrauchs (Alkoholbedingte Todesfälle). Mehr Menschen sterben nur wegen Rauchen und Herz-Kreislaufkrankheiten.

Ja, wir müssen Eigenverantwortung für unser Handeln übernehmen. Die meisten tun das auch, aber einige können oder wollen das nicht. Darunter leiden viele Menschen, die nichts für das Fehlverhalten anderer können. Das ist unfair! Deshalb brauchen wir Barrieren, die uns innehalten und nachdenken lassen. Bei Bahnübergängen wie auch beim Konsum von Alkohol. Dafür warte ich gerne ab und zu ein paar Minuten.

 

PS: Allen Angehörigen, die bei Unfällen auf Bahnübergängen einen lieben Menschen verloren haben, gilt mein aufrichtiges Beileid, besonders auch denjenigen, die kürzlich bei einem Zugunglück im Kanton Nidwalden auf äusserst tragische Weise jemanden verloren haben.