Ab welchem Alter dürfen Hard Seltzer verkauft werden?

Hard Seltzer sind definitiv auch in der Schweiz angekommen. Im Internet finden sich locker ein Dutzend Anbieter, die ihre Interpretationen des Trendgetränks hierzulande auf den Markt gebracht haben. Doch nun zeichnet sich ein Problem mit dem Schweizer Gesetz ab, das das Verkaufspersonal vor grosse Herausforderungen stellt: Dürfen Hard Seltzer ab 16 oder erst ab 18 verkauft werden? Wir erklären, worauf man achten muss.

Verschiedene Hard Seltzer in Dosen und Flaschen stehen aufgereiht auf einem Holztisch
Bild: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg. Hard Seltzer, die wir anfangs Juli in der Stadt Bern kaufen konnten.

Hard Seltzer heisst das Trendgetränk der Stunde. Die «neuen Alcopops» sind vegan, glutenfrei, ohne Zucker, kalorienarm und stammen ursprünglich aus den USA. «Seltzer» steht für Mineralwasser und «Hard» bezeichnet den darin enthaltenen Alkohol. Dieser sorgt für den Rausch und dient als Geschmacksträger. Mit 4 bis 5 Vol.-% enthalten Hard Seltzer etwa gleich viel Alkohol wie ein Bier.

Dass diese Kombination den Nerv der Zeit trifft, zeigen Zahlen aus den USA eindrücklich: 2019 machten Hard Seltzer bereits 10 % aller verkauften alkoholischen Getränke aus 1! Der Marktführer White Claw konnte seinen Umsatz im selben Jahr um 250 % steigern.

Mittlerweile sind diverse Schweizer Hersteller auf diesen Zug aufgesprungen und haben ihre eigenen Interpretationen des Trendgetränks auf den Markt gebracht. Auf einer Einkaufstour in der Stadt Bern haben wir neun verschiedene Hard Seltzer gefunden. Im Internet ist die Auswahl weitaus grösser: 15 Schweizer Anbieter und etliche Unternehmen aus dem Ausland bieten Hard Seltzer online an.

Das Problem mit dem Jugendschutz

Hard Seltzer stellen das Verkaufspersonal in der Schweiz vor eine altbekannte Herausforderung: Ab welchem Alter dürfen sie verkauft werden damit der Jugendschutz eingehalten wird?

In der Schweiz gilt ein gesetzlich festgelegtes Mindestabgabealter für Alkohol. Verkaufsstellen müssen sicherstellen, dass ihre Kundinnen und Kunden das vorgeschriebene Alter erreicht haben. Genau genommen gibt es auf Bundesebene sogar zwei Mindestabgabealter: 16 Jahre bei vergorenen Getränken wie Bier und Wein (LMG Art. 14 Abs. 1) und 18 Jahre bei Destillaten wie Whisky, Wodka, Martini und Co. (AlkG Art. 41 Abs. 1 i.). Nur der Kanton Tessin ist strenger. Er verbietet die Abgabe von sämtlichen alkoholischen Getränken an unter 18-Jährige (LSan Art. 51 Abs. 1 a.) und erleichtert so dem Verkaufspersonal, die Verantwortung für den Jugendschutz wahrzunehmen.

Wie sieht es nun bei Hard Seltzer aus?

Das hängt vom Herstellungsprozess und vom verwendeten Alkohol ab. Ist dem Getränk destillierter Alkohol beigemischt, darf es nur an volljährige Personen abgegeben werden. Entsteht der Alkohol durch natürliche Vergärung, darf das Getränk bereits an Personen über 16 Jahren abgegeben werden.

Genau hier wird’s herausfordernd für das Verkaufspersonal. Einige Hard Seltzer-Hersteller verwenden vergorenen Alkohol und andere setzten auf destillierten Alkohol. Steht auf der Zutatenliste z. B. «alkoholisches Fermentat» oder «Gäralkohol», gilt das Mindestabgabealter 16. Steht dagegen etwas von «destilliert» oder einfach nur «Ethanol» gilt mit grosser Wahrscheinlichkeit das Mindestabgabealter 18. Teilweise fehlt auf der Dose oder der Flasche eine eindeutige Deklaration. Die Verkaufsstellen sind sehr herausgefordert, sich im Kleingedruckten oder direkt beim Hersteller über den enthaltenen Alkohol zu informieren.

Von den in der Stadt Bern erhältlichen Hard Seltzer bekommen laut Zutatenliste drei das Jugendschutz-Prädikat «ab 18»:

Die verbleibenden sechs Hard Seltzer dürften laut Herstellerangaben an Personen über 16 Jahre verkauft werden:

Wir fordern zur Einhaltung der geltenden Gesetze, zur Verbesserung des Jugendschutzes und vor allem zur Unterstützung des Verkaufspersonals, Hard Seltzer generell nur an Volljährige abzugeben und die Art des enthaltenen Alkohols eindeutig zu deklarieren. In den USA, dem Ursprungsland der Hard Seltzer, besteht das Problem mit dem Jugendschutz übrigens in dieser Form nicht, da gilt für den Kauf von alkoholischen Getränken «Generell 21».

Quellen:

1 = Hard Seltzer – der Megatrend aus den USA kommt in die Schweiz (20min.ch, 16.09.2020): https://www.20min.ch/story/hard-seltzer-der-megatrend-aus-den-usa-kommt-in-die-schweiz-229260188282

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